Auflastung - ja oder nein?

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Wernher
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#181

Beitrag von Wernher »

Masure49 hat geschrieben: Di 16. Jul 2024, 19:39
Wernher hat geschrieben: Di 16. Jul 2024, 18:56
Heute habe ich die Goldschmitt Schraubenfedern vom TÜV begutachten lassen. Nur das Auflastgutachten für die Zulassungsstelle wollte mir der TÜV-Mensch nicht geben, weil zwar in der COC von Stellantis ein techn. zulässiges Gesamtgewicht von 4.005 kg steht, aber in der COC von Dethleffs/Pössl eben nur 3.500 kg und das ist gültig. Er kann deshalb nicht bescheinigen, dass ich ohne Umbauten auf 4.000 kg auflasten kann. Ich soll mich an Pössl wenden. So ein Scheiß. Ich habe zwar Goldschmitt Zusatzluftfedern und Schraubenfedern drin, aber auch ohne das sollte ich auflasten können. Hat er nicht akzeptiert.
Hätte Goldschmitt gleich selber erledigen sollen, dann hätten die sich mit dem TÜV auseinandersetzen müssen.
Dann wärst Du aus dem Schneider gewesen und oder hättest Dir eine Menge Geld gespart.
Auch ohne die Goldschmitt-Federn ist das Auto auflastfähig. Steht ja in der SOC von Stellantis.
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Cash
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#182

Beitrag von Cash »

Hallo,
Schweiz roaming All Inclusive no problem ! Der Hersteller Deines Fzg. ist nicht mehr Fiat
sondern Pössl !
Beste Grüße Cash
Wernher
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#183

Beitrag von Wernher »

Cash hat geschrieben: Di 16. Jul 2024, 19:50
Hallo,
Schweiz roaming All Inclusive no problem ! Der Hersteller Deines Fzg. ist nicht mehr Fiat
sondern Pössl !
Beste Grüße Cash
Weiß ich, deshalb ja auch die Ablastung auf 3.500 kg, aber Stellantis sein Fahrwerk mit 4.005 kg ist immer noch drin.
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Wernher
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#184

Beitrag von Wernher »

Ich komme langsam zum Ziel.
Mein TÜV-Mensch meinte, er könne das Auflastgutachten nicht erstellen, ich solle mich an Pössl wenden. Offenbar meinte er die manchmal angesprochene ominöse Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Der TÜV-Mensch meines Händlers meinte, er könne das Auflastgutachten machen, bräuchte dazu aber das Teilegutachten der Zusatzluftfederung. Damit könne er mittels der dort angeführten Prüfbescheinigungen weitergehende Angaben über zulässige Achslasten und Gesamtgewicht erfahren und in das Auflastgutachten übernehmen.
Der Händler meinte, dass Pössl nichts zur Auflastung rausgibt, auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, weil das Fahrzeug trotzdem es ein Fahrgestell mit 4.005 kg hat für 3.500 kg homologiert ist.
Das bedeutet, dass man ohne Zusatzluftfederung nicht auflasten kann, was mir völig neu ist. Da habe ich ja Glück gehabt, dass ich die aus Komfortgründen habe einbauen lassen. Ich dachte, das Prozedere wäre anders und einfacher, vor allem dass man dazu das Teilegutachten der Zusatzluftfeder braucht obwohl die bereits begutachtet wurde war völlig überraschend.

Hinweise wie ich solle zu Goldschmitt fahren oder das dem Händler überlassen funktionieren nur, wenn der Einbauer neben der technischen Abnahme auch das Auflastgutachten besorgt. Wer wie ich das getrennt in Auftrag gibt stolpert letztlich in die Falle, dass dazu auch das Teilegutachten vorliegen muss, das man nach der Technischen Abnahme aber nicht durch die Gegend fährt. Das hat hier noch niemand gesagt.

Auch muss man an einen kompetenten TÜV-Menschen geraten, nicht so wie ich an einen, der mich fragt, wo die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist. Offenbar hat der zum ersten Mal ein Wohnmobil von nah gesehen.
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Cash
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#185

Beitrag von Cash »

Also irgendetwas scheint bei Dir völlig quer zu laufen, an wem das liegt mag ich nicht zu beurteilen.
Erste Luftfederung (Goldschmitt) habe ich in einen Peugot selbst eingebaut. Bei der Eintragung vom Tüv gefragt: "eine Achslast- Gesammtgewichterhöhung möglich? nötig ?"
Zweite Luftfederung bei Carsten Stäbler, mit Angebot der Erhöhung des zul. Gesammtgewichts incl. Gutachten, nach Einbau einer Luftfederung. Meine Meinung, wer sich voher richtig erkundigt erhält auch eine richtige Antwort oder der Händler, der die Luftfederung eingebaut hat, hatte keine Ahnung und man wurde falsch informiert. Was bringt das gejammere über COC Stelanntis, Pössl oder Tüv? Es gibt nun mal Vorgaben, die bekannt sind und die auch eingehalten werden müssen. Vorher schlau machen, dann braucht man später nicht doppelte Arbeit leisten. Manchmal ist man auch selbst einfach zu sorglos! :mrgreen:
Beste Grüße Cash
womocamper
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#186

Beitrag von womocamper »

Fakt ist, eine Auflastung ohne gleichzeitig die Hinterachslast zu erhöhen ist blödsinn, bringt garnichts.
Jede billige Luftfederung hat ein Auflastgutachten dabei.
Da steht drinn das eine Auflastung mit Achslasterhöhung nur mit entsprechenden Reifen/Felgen möglich ist.
Ich habe damals Alufelgen mit der nötigen Traglast montiert
Damit war der TÜV hochzufrieden.
Zweimal habe ich schon aufgelastet, die ZLF immer selber eingebaut.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight Cliff Advance 140 PS aut.Getriebe Bj 2024
Wernher
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#187

Beitrag von Wernher »

Mein Pössl mit Heavy-Fahrwerk hat Achslasten von 2.100 und 2.400 kg. Ergo sind Räder und Reifen darauf abgestimmt. Stellantis sagt, dass 4.005 kg zulässig sind und Pössl nach dem Ausbau 3.500 kg obwohl am Fahrwerk nichts geändert wurde und auch die Achlasten gleich geblieben sind. Warum zum Teufel besteht der TÜV auf dem Teilegutachten der Luftfederung, das vielleicht Auflastung auf 2.250 kg zulässt?

Beimir ist viel falsch gelaufen angefangen damit, dass mir der Händler eine Luftfederung ohne passende VA-Federn empfohlen hat. Dann hat er zweimal die TÜV-Abnahme mir überlassen und dann sagte er mir nicht, dass es zur Auflastung von Pössl keine Unterlagen gibt, die die ursprüngliche, physisch noch vorhandene Traglast von 4.005 kg bestätigt und er sagte auch nicht, dass ich dann das Teilegutachten der Luftfederung für die Auflastung brauche.

Da war ich sicher ziemlich naiv obwohl ich mich über 1 Jahr in Foren schlau gemacht habe. So auch in diesem. Nur habe ich in den mittlerweile 4 Foren nicht einmal diese Zusammenhänge in Gänze lesen können, nur, dass ich das alles Goldschmitt, Stäbler oder dem Händler überlassen soll. Ich glaube, kaum einer kennt die wirklichen Bedingungen, sondern immer nur, wie sein spezieller Fall ausgegangen ist. Oder wer weiß, dass man zur Auflastung das Teilegutachten der bereits abgenommenen und eingetragenen Luftfederung vorlegen muss? Derjenige meldet sich bitte uns sagt mir auch, warum er sein Wissen für sich behalten hat.

Deshalb bitte kein Besserwisserei raushängen lassen, sondern mehr praktische Hinweise.
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Cybersoft
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#188

Beitrag von Cybersoft »

Da beschreibst Du sehr schön wie viele glauben zum Experten zu werden

... Ich habe doch ... Im Internet ..

Auch mit noch so vielen Foren, Facebook, Google oder einer KI wird man nicht zum Fahrwerksspezialist, KFZ-Elektricker oder gar KFZ Sachverständiger.

Wenn man das nicht akzeptieren will, steht man da wo Du gerade bist.

Die Hinweise wo Dir geholfen wird gab es doch schon, sind für Dich aber nicht akzeptabel.
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WuG
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#189

Beitrag von WuG »

Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 12:59
obwohl ich mich über 1 Jahr in Foren schlau gemacht habe.
Das genau ist der Hauptfehler den du gemacht hast.

Wenn ich eine spezielle Umbaumaßnahme habe (egal ob PKW, Motorrad oder WoMo), und davon hatte ich bereits reichlich, dann gehe ich zum aaS der Prüfstelle und bespreche das nötige Vorgehen mit ihm.
Jedesmal hatte ich am Ende des festgelegten Ablaufs das entsprechende Papier/Gutachten zur Änderung der Fzg-papiere in der Hand.

Ja, OK, das wolltest vielleicht nicht lesen. Ich bleibe aber dabei!

*HI*
Wolfgang
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#190

Beitrag von fernweh007 »

Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 12:59
Mein Pössl mit Heavy-Fahrwerk hat Achslasten von 2.100 und 2.400 kg. Ergo sind Räder und Reifen darauf abgestimmt. Stellantis sagt, dass 4.005 kg zulässig sind und Pössl nach dem Ausbau 3.500 kg obwohl am Fahrwerk nichts geändert wurde und auch die Achlasten gleich geblieben sind. Warum zum Teufel besteht der TÜV auf dem Teilegutachten der Luftfederung, das vielleicht Auflastung auf 2.250 kg zulässt?

Beimir ist viel falsch gelaufen angefangen damit, dass mir der Händler eine Luftfederung ohne passende VA-Federn empfohlen hat. Dann hat er zweimal die TÜV-Abnahme mir überlassen und dann sagte er mir nicht, dass es zur Auflastung von Pössl keine Unterlagen gibt, die die ursprüngliche, physisch noch vorhandene Traglast von 4.005 kg bestätigt und er sagte auch nicht, dass ich dann das Teilegutachten der Luftfederung für die Auflastung brauche.

Da war ich sicher ziemlich naiv obwohl ich mich über 1 Jahr in Foren schlau gemacht habe. So auch in diesem. Nur habe ich in den mittlerweile 4 Foren nicht einmal diese Zusammenhänge in Gänze lesen können, nur, dass ich das alles Goldschmitt, Stäbler oder dem Händler überlassen soll. Ich glaube, kaum einer kennt die wirklichen Bedingungen, sondern immer nur, wie sein spezieller Fall ausgegangen ist. Oder wer weiß, dass man zur Auflastung das Teilegutachten der bereits abgenommenen und eingetragenen Luftfederung vorlegen muss? Derjenige meldet sich bitte uns sagt mir auch, warum er sein Wissen für sich behalten hat.

Deshalb bitte kein Besserwisserei raushängen lassen, sondern mehr praktische Hinweise.
Herrlich …. nicht in der Lage sein, trotz eingebauter Zusatzluftfeder, eine popelige Auflastung zu verstehen, aber alle andern sind schuld. :-P
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#191

Beitrag von Cash »

Heavy Fahrwerk hin oder her. Hast Du überprüft ob Deine Räder die Eignung überhaupt haben? Dein Hersteller ist Pössl, was haben die bei Stellantis bestellt? Nichts mit "ergo"! :mrgreen: Aber hier trifft ein naiver Kunde auf einen Händler der sich doof stellt, aber Schuld sind vier Foren die Dich falsch informiert haben. crying
" mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa" lch bin dann mal raus, denn jede Diskussion kommt irgend wann mal an einen Punkt, wo rational denkenden Menschen die Argumente ausgehen.
Beste Grüße Cash ]:->
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#192

Beitrag von Wernher »

Cybersoft hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 13:08
...
Die Hinweise wo Dir geholfen wird gab es doch schon, sind für Dich aber nicht akzeptabel.
Welche waren das? Zum TÜV gehen oder zum Händler oder direkt zu Goldschmitt oder Stäbler? Die Entscheidung war im Verkaufsgespräch mit dem Händler gefallen und darauf sollte man vertrauen dürfen.
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#193

Beitrag von Wernher »

WuG hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 16:09
Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 12:59
obwohl ich mich über 1 Jahr in Foren schlau gemacht habe.
Das genau ist der Hauptfehler den du gemacht hast.

Wenn ich eine spezielle Umbaumaßnahme habe (egal ob PKW, Motorrad oder WoMo), und davon hatte ich bereits reichlich, dann gehe ich zum aaS der Prüfstelle und bespreche das nötige Vorgehen mit ihm.
Jedesmal hatte ich am Ende des festgelegten Ablaufs das entsprechende Papier/Gutachten zur Änderung der Fzg-papiere in der Hand.

Ja, OK, das wolltest vielleicht nicht lesen. Ich bleibe aber dabei!

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Ich war zweimal in der Prüfstelle bei Sachverständigen und zweimal bin ich an Luschen geraten. Was nun? Sollte ich schlauer sein als die?
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#194

Beitrag von Wernher »

fernweh007 hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 18:23
Herrlich …. nicht in der Lage sein, trotz eingebauter Zusatzluftfeder, eine popelige Auflastung zu verstehen, aber alle andern sind schuld. :-P
Du hast dich erfolgreich eingereiht bei den Experten, die ihr Wissen geheim halten oder hast du mir was Nützliches verraten? Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Hast du gewusst, dass man das Teilegutachten vorlegen muss obwohl es abgenommen wurde, hast du gewusst, dass ein Heavy-Fahrzeug eine Zusatzluftfederung zur Auflastung benötigt obwohl das Fahrzeug von Stellantis mit 4.005 kg ausgeliefert wird?
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#195

Beitrag von Wernher »

Cash hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 19:46
Heavy Fahrwerk hin oder her. Hast Du überprüft ob Deine Räder die Eignung überhaupt haben? Dein Hersteller ist Pössl, was haben die bei Stellantis bestellt? Nichts mit "ergo"! :mrgreen: Aber hier trifft ein naiver Kunde auf einen Händler der sich doof stellt, aber Schuld sind vier Foren die Dich falsch informiert haben. crying
" mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa" lch bin dann mal raus, denn jede Diskussion kommt irgend wann mal an einen Punkt, wo rational denkenden Menschen die Argumente ausgehen.
Beste Grüße Cash ]:->
Von den Rädern hat noch keiner gesprochen, nicht mal die Experten der Prüfstelle. Und Ja, das Heavy-Fahrwerk wird mit entsprechenden Rädern ausgeliefert ansonsten würden im Fahrzeugschein nicht Achslasten von 2.100 und 2.400 kg stehen. Was soll ich da noch prüfen? Deine Argumente?
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#196

Beitrag von Cash »

Wenn im Fahrzeugschein Deine Achslasten stehen bist Du praktisch aufgelastet stell doch mal ein Foto von Deinem Schein ein.
Beste Grüße Cash
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#197

Beitrag von fernweh007 »

Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 20:50
fernweh007 hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 18:23
Herrlich …. nicht in der Lage sein, trotz eingebauter Zusatzluftfeder, eine popelige Auflastung zu verstehen, aber alle andern sind schuld. :-P
Hast du gewusst, dass man das Teilegutachten vorlegen muss obwohl es abgenommen wurde, hast du gewusst, dass ein Heavy-Fahrzeug eine Zusatzluftfederung zur Auflastung benötigt obwohl das Fahrzeug von Stellantis mit 4.005 kg ausgeliefert wird?
Ja …

… aber ich bin zu dem Thema eben kein Experte, und hätte dich möglicherweise nur weiter verwirrt :-P

Ich ziehe auch viel Wissen aus dem Netz, aber man muss es mit den richtigen Quellen überprüfen und absichern.
Das ist nicht immer einfach …. man darf sich nicht verleiten lassen, nur das zu lesen was man gerne hören würde.
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Mobildomizil
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#198

Beitrag von Mobildomizil »

Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 12:59
Oder wer weiß, dass man zur Auflastung das Teilegutachten der bereits abgenommenen und eingetragenen Luftfederung vorlegen muss?
Das weiss vermutlich niemand, da man üblicherweise die Eintragung der Federn und die Auflastung in einem Rutsch vornimmt. Die wenigsten haben eine wunderschöne Traumstrecke zur Prüfstelle.

Der praktische Hinweis ist, immer genug Zettel dabeizuhaben. Bestimmte Prüfer mit Hang zu Stempeln und Farben kann man damit glücklich machen, auch wenn es gar nicht zum Fahrzeug gehört.

Gruss Manfred
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#199

Beitrag von fernweh007 »

Mobildomizil hat geschrieben: Fr 19. Jul 2024, 08:52
Das weiss vermutlich niemand, da man üblicherweise die Eintragung der Federn und die Auflastung in einem Rutsch vornimmt
Ein Teilegutachten hat mit der "Eintragung" nichts zu tun.
Die Zusatzluftfeder darf nur mit einem Teilegutachten nachgerüstet werden .... muss dann aber noch vom TÜV/etc abgenommen werden.
Danach kann/muss man die Auflastung mit dem TÜV-gutachten in den Kfz-Schein eintragen lassen.

Ausnahme ist z.B. .... eine Zusatzluftfeder von Al-Ko kann ohne Teilegutachten in ein Al-Ko-Fahrgestell eingebaut werden, weil Al-Ko der Hersteller ist.
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Re: Auflastung - ja oder nein?

#200

Beitrag von WuG »

Wernher hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 20:46
WuG hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 16:09


Das genau ist der Hauptfehler den du gemacht hast.

Wenn ich eine spezielle Umbaumaßnahme habe (egal ob PKW, Motorrad oder WoMo), und davon hatte ich bereits reichlich, dann gehe ich zum aaS der Prüfstelle und bespreche das nötige Vorgehen mit ihm.
Jedesmal hatte ich am Ende des festgelegten Ablaufs das entsprechende Papier/Gutachten zur Änderung der Fzg-papiere in der Hand.

Ja, OK, das wolltest vielleicht nicht lesen. Ich bleibe aber dabei!

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Ich war zweimal in der Prüfstelle bei Sachverständigen und zweimal bin ich an Luschen geraten. Was nun? Sollte ich schlauer sein als die?
Waren es wirklich "Sachverständige"?

Nicht jeder der in einer Prüfstelle raumläuft, und einen blauen Kittel trägt, ist ein aaS und hat entsprechende Kenntnisse und Befugnisse!

Im Zweifelsfall einfach den Prüfstellenleiter nach einem kompetenten Mitarbeiter fragen und dann mit diesem das Umbauvorhaben "durchziehen".
Was natürlich auch mehrere Besuche/Gespräche, sowie zwischzeitliche Unterlagenbeschaffung, erfordern kann - aber du hast ja auch ein Jahr lang in mehreren Foren gefragt *PARDON*

*HI*
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