Ich lasse die TÜV- und wenn abgelaufen Gasprüfung immer in der Werkstatt machen.Austragler hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 12:16Das Mobil war 4 Wochen vorher zur Inspektion in der Werkstatt
Erspart mir zweiten Weg.
Ich lasse die TÜV- und wenn abgelaufen Gasprüfung immer in der Werkstatt machen.Austragler hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 12:16Das Mobil war 4 Wochen vorher zur Inspektion in der Werkstatt
Ob sie dann TÜV relevant ist, steht auf einem anderem Blatt, oder darf sie noch einen Monat lang gelten, oder oder ...Sprinterteufel hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 15:15Text wegen 2025...
...erst ab dem 19. Juni 2025 anzuwenden.


Ja ist es, weil nur deutsche Gas Mafia Abzocke und nicht EU weit.Elgeba hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 15:19Ich wundere mich immer wieder über die ellenlangen Threats hier und in anderen Foren.Ist es denn so ein Problem, die
Gasprüfung durchführen zu lassen? Letztendlich dienst das unser aller Sicherheit.
Gruß Arno
Mal vorsichtig ausgedrückt, wenn die Gasprüfung wegfällt, bricht ein Großteil der Einnahmen für den DVGW weg, da die DVGW mehr oder etwas weniger das Monopl der Prüferausbildung inne hat. Mit ihren doch recht skurilen "Normungs-," und "Verordnungsvorschlägen" erweckt sie gerne den Eindruck eines mächtigen Kraken der dir nach Art einer ehrenwerten Gesellschaft ein Angebot macht, das du auf keinen Fall ablehen kannst.


Elgeba hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 16:00Und nur Deutsche kauen ein so profanes Thema wieder und wieder durch, lächerlich.Hier die Mafia mit ins Spiel zu bringen ist schon grotesk, mal vorsichtig ausgedrückt.
Gruß Arno
Mein Kenntnisstand ist, das die Füllanlage erst prüft ob Gegendruck vorhanden ist. Erst dann wird die Befüllung freigegeben.Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 17:20
Damit ! keiner von außen tankt, wenn er zuvor innen den Schlauch abgeschraubt hat!
Mega culpa!Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 14:07Nicht Mal den eigenen Link zu lesen ist schon hart ..
Verstehe ich nicht, du haftest immer für alle Schäden die von Deinem Fahrzeug ausgehen, davon entbindet keine Prüfung, weder TÜV- noch Gasprüfung.Ralphi hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 19:02.. entbindet mich jedoch von einer langjährigen Haftstrafe.


Cybersoft, du forderst mich heraus.Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 19:10Verstehe ich nicht, du haftest immer für alle Schäden die von Deinem Fahrzeug ausgehen, davon entbindet keine Prüfung, weder TÜV- noch Gasprüfung.Ralphi hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 19:02.. entbindet mich jedoch von einer langjährigen Haftstrafe.
Wobei Gefängnisstrafen im Ordnungswidrigkeitenkatalog nicht auftauchen.
Verkehrsrecht gehört wohl nicht zu Deinem Fach ...


Cybersoft.Cybersoft hat geschrieben: Mi 21. Aug 2024, 19:53War so und bleibt auch so, warum ich mich nicht auf eine Gasprüfung verlasse sondern täglich mein Gas im Auge habe und den Füllstand überwache. Auch wenn ich nicht unterwegs bin.
Strafrecht: Interessent, wegen was?

