WoMoFahrer hat geschrieben: Fr 16. Mai 2025, 00:45
Jetzt hat der deutsche Flüssiggasverein den Vogel abgeschossen. Jetzt steht in den Bestimmungen drin, dass ein von außen befüllbarer Anschluss vorhanden sein muss, die Flaschen aber in einer 20 G Halterung mit werkzeuglos zu lösenden Flügelschrauben und einer in der Zuleitung vorhanden verblompten Schnelltrennkupplung versehen sein müssen, um im Falle eines Brandes der Feuerwehr die schnelle Entnahme der Gasflaschen zu ermöglichen. Ich habe mit einem Feuerwehrmann gesprochen er meinte nur, wir sind doch nicht lebensmüde und versuchen die Gasflaschen aus einem brennenden Wohnmobil zu entfernen. Die Herren vom deutschen Flüssiggasverein haben es wieder einmal geschafft den unwissenden deutschen Politikern eine weltweit einzigartige und teuren Gasprüfung unter zu jubeln. So viel zur Eindämmung der Bürokratie. Vielleicht sollten wir mal eine Petition zur Gasprüfung starten, weil diese für viel Geld nur aussagt, das die Gasanlage bis zur Prüfung einwandfrei funktioniert hat.
Wenn das Wirklichkeit werden soll, dann hat es mal wieder die technisch sinnfreie Gasflaschen-Lobby über eine ausufernde sinnlose Bürokratie geschafft, den Tankflaschen den erhofften Todesstoß zu versetzen.
Wir sollten uns gegen diese Sinnlosigkeit wehren.
Hier mal eine dieser sinnfreien Antworten auf meinen Einspruch zur Definition der Außenbetankung, da es keinen Unterschied macht, ob zur Außenbetankung der kleine Deckel des Tankanschusses geöffnet wird, oder die hinter der Gaskastenklappe verborgene (gechützte) Tankanschluss nach Öffnen genutzt wird.
Antwort:
"So gerne ich Ihrer Argumentation auch folgen möchte, ist die Entscheidung zur Außenbetankung nicht durch uns, sondern durch die entsprechenden Gremien gefallen. Es soll damit z.B. der illegalen Betankung normaler Tauschflaschen ein Riegel vorgeschoben werden."
Da klappte mir vor Staunen die Kinnlade runter. Auf so eine Begründung muss man erst mal kommen.
Gruß Hajo