Was mich absolut stört ist was das Foto vermittelt, Mann/Frau kann immer und überall und das für 50€, steht ja Camping drauf.

https://www.campingwagner.de/product_in ... um+Produkt
Sorry, habe deinen Text ein wenig geändertWernher hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 13:41So ein Klopapierrollenhalter ist praktisch. Man muss nur aufpassen, dass man an Stellplatznachbars Auto dranmacht.
So richtig verstehe ich das Problem nicht.Sprinterteufel hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 18:05Setze mal diesen Beitrag hier rein weil "Ich glaubs ja nicht" irgendwie paßt.
Irgendwie komme ich einfach nicht mehr klar![]()
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https://www.wochenblatt-news.de/region- ... hrem-buch/
Genau so habe ich es auch gemeint.Erniebernie hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 13:53Sorry, habe deinen Text ein wenig geändertWernher hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 13:41So ein Klopapierrollenhalter ist praktisch. Man muss nur aufpassen, dass man an Stellplatznachbars Auto dranmacht.![]()
Geht nicht bei Weissware, weil meistens aus Alu.Wernher hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 13:41So ein Klopapierrollenhalter ist praktisch. Man muss nur aufpassen, dass man den an Stellplatznachbars Auto dranmacht.
ist da auch nicht notwendig, weil Lokus vorhanden...
Hallo Bert,Bert hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 18:19So richtig verstehe ich das Problem nicht.Sprinterteufel hat geschrieben: Di 17. Jun 2025, 18:05Setze mal diesen Beitrag hier rein weil "Ich glaubs ja nicht" irgendwie paßt.
Irgendwie komme ich einfach nicht mehr klar![]()
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https://www.wochenblatt-news.de/region- ... hrem-buch/
Nicht, dass ich mir das nun anhören würde. Aber dass das hier möglich ist, finde ich gut. Die Zeiten in denen man verschämt rot wurde sind doch wirklich vorbei.
Du solltest den § vielleicht mal lesen.Sprinterteufel hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 11:02Normalerweise steht die Polizei innerhalb 5 min. wegen Erregung öffentlichen Ärgenisses bei solchen Dingen vor der Tür. Das wäre dann in Old Germany eine Straftat nach 183a StGB. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahnded.
Ich kenne die Definitionen. Aber keine davon trifft auf die Lesung zu die hier kritisiert wird! Und darauf bezog ich mich. Wen das stört der muss ja nicht hin gehen. Warum man sich darüber dann hier aufregen muss, entzieht sich mir.Doraemon hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 11:34
Zitat:Bert hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 11:52Aber keine davon trifft auf die Lesung zu die hier kritisiert wird!
Du stellst also in den Raum, dass diese Lesung die dieses Frau nackt hält eine strafbare Handlung ist?Doraemon hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:25Wir sind ja hier im Stammtisch, da kann man doch auch mal diskutieren.
Das habe ich nicht gesagt, aber nach dem StGB könnte dieses Verhalten als sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit ausgelegt werden, bleibt die Frage ob eine Lesung in einem geschlossenem Raum rechtlich als öffentlicher Bereich zählt.Bert hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 14:50Du stellst also in den Raum, dass diese Lesung die dieses Frau nackt hält eine strafbare Handlung ist?