Ich muss da mal kurz einen alten Thread aus der Versenkung holen....
Nach fast 22 Tagen kam nun tatsächlich eine Antwort der Redaktion
www.zoll.de
Nun....
E-Mail zoll.de hat geschrieben:
Es ging ja Urspürnglich um diese Seite hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html
Hier wurde nun direkt bei den Kartoffeln um die es ja ging ;) - ein Hinweis mit einer direkten Verlinkung angebracht - wo man dann hier landet:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Pflanzenschutz/pflanzenschutz_node.html
Und hier wurde ergänzt: Zudem dürfen Sie im Reiseverkehr einige Pflanzen generell nicht aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) mitbringen. (Übrigens auch an anderer Stelle auf dieser Seite)
Was daher immer noch spannend ist, das z.B. Norwegen hier trotzdem noch behandelt wird, wie ein 3. Staat bei den Pflanzen (bei den Tierlichen Erzeugnissen, sind ja praktisch alle nicht EU-Länder aufgelistet (
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Erzeugnisse-tierischen-Ursprungs/regelungen-erzeugnisse-tierischen-ursprungs_node.html - "Die Beschränkungen gelten jedoch nicht im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Zudem gelten diese Bestimmungen auch nicht für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Grönland."