Baujahr und Erstzulassung
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Baujahr und Erstzulassung
Mal eine Frage. Da ja das Fahrgestell oder auch der Kastenwagen, von dem Fahrzeughersteller kommt und dann von einem anderen Unternehmen zum Camper umgebaut wird.
Das Baujahr was im Fahrzeugbrief steht, ist das nun vom Fahrzeughersteller oder vom Unternehmen, was den Camperumbau gemacht hat ?
Könnte es praktisch sein, Baujahr 2023 das Fahrgestell wurde zu dem Zeitpunkt ausgeliefert, der Umbau zum Camper wurde 2024 gemacht, also dann ein 2024 er Modell ?
Erstzulassung ist sowieso eine andere Sache
Bin mal gespannt ob Jemand Licht ins dunkle bringt
Das Baujahr was im Fahrzeugbrief steht, ist das nun vom Fahrzeughersteller oder vom Unternehmen, was den Camperumbau gemacht hat ?
Könnte es praktisch sein, Baujahr 2023 das Fahrgestell wurde zu dem Zeitpunkt ausgeliefert, der Umbau zum Camper wurde 2024 gemacht, also dann ein 2024 er Modell ?
Erstzulassung ist sowieso eine andere Sache
Bin mal gespannt ob Jemand Licht ins dunkle bringt
Re: Baujahr und Erstzulassung
Moin
Wenn der Hersteller beim mehrstufigen Aufbau das Basisfahrzeug in 2025 geliefert bekommt, aber erst 2026 den Aufbau herstellt, wird er es als 2026er ausliefern (über diese „Modelljahre“ rettet er sich dann eh nochmal). Mein eigenes Fahrzeug ist im Dezember fertiggestellt worden und wurde Anfang Januar zugelassen. Die Hymer‘sche ID trägt aber die Modelljahresbezeichnung des Folgejahres, also auch nur Modelljahr.
Gruß
K.R.
Fahrzeugbriefe gibt es seit 2005 nicht mehr und in den Zulassungsbescheinigungen (I und II) steht i.d.R. kein Baujahr. Das Modelljahr ergibt sich aus der FIN, sollte es sich um einen mehrstufigen Aufbau handeln (wo z.B. MB oder Fiat auch mal nur den Triebkopf lieferten) , dann kommt vom Hersteller der zweiten Stufe noch eine eigene dazu (die steht dann irgendwo am/im Fahrzeug und auch in den Papieren). Das Modelljahr und auch den Bauzeitpunkt wird der Hersteller ableiten können, manchmal sind die insoweit auch „sprechend“.Ralf Sorgatz hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 13:55Das Baujahr was im Fahrzeugbrief steht, ist das nun vom Fahrzeughersteller oder vom Unternehmen, was den Camperumbau gemacht hat ?
Wenn der Hersteller beim mehrstufigen Aufbau das Basisfahrzeug in 2025 geliefert bekommt, aber erst 2026 den Aufbau herstellt, wird er es als 2026er ausliefern (über diese „Modelljahre“ rettet er sich dann eh nochmal). Mein eigenes Fahrzeug ist im Dezember fertiggestellt worden und wurde Anfang Januar zugelassen. Die Hymer‘sche ID trägt aber die Modelljahresbezeichnung des Folgejahres, also auch nur Modelljahr.
Gruß
K.R.
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Danke Dir, geht um einen Citroen Jumper Hobby Vantana.LT35 hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 14:32Moin
Fahrzeugbriefe gibt es seit 2005 nicht mehr und in den Zulassungsbescheinigungen (I und II) steht i.d.R. kein Baujahr. Das Modelljahr ergibt sich aus der FIN, sollte es sich um einen mehrstufigen Aufbau handeln (wo z.B. MB oder Fiat auch mal nur den Triebkopf lieferten) , dann kommt vom Hersteller der zweiten Stufe noch eine eigene dazu (die steht dann irgendwo am/im Fahrzeug und auch in den Papieren). Das Modelljahr und auch den Bauzeitpunkt wird der Hersteller ableiten können, manchmal sind die insoweit auch „sprechend“.Ralf Sorgatz hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 13:55Das Baujahr was im Fahrzeugbrief steht, ist das nun vom Fahrzeughersteller oder vom Unternehmen, was den Camperumbau gemacht hat ?
Wenn der Hersteller beim mehrstufigen Aufbau das Basisfahrzeug in 2025 geliefert bekommt, aber erst 2026 den Aufbau herstellt, wird er es als 2026er ausliefern (über diese „Modelljahre“ rettet er sich dann eh nochmal). Mein eigenes Fahrzeug ist im Dezember fertiggestellt worden und wurde Anfang Januar zugelassen. Die Hymer‘sche ID trägt aber die Modelljahresbezeichnung des Folgejahres, also auch nur Modelljahr.
Gruß
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Laut Aussage Citroen, wurde er 2023 ausgeliefert, der Händler sagt mir ist ein 2024 er Modell und Erstzulassung ist 06/2025
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Davon ausgehend dass sich die Fertigung eines Reisemobils über mehrere Wochen / Monate hinzieht und auch am Jahresende Fahrgestelle beim Reisemobilhersteller auf Fertigstellung warten, ist es dann ja logisch dass die Fahrgestelle ein anderes Baujahr als das fertige Reisemobil haben.
Von der Fertigung des Reisemobils bis zur Erstzulassung ist dann die nächste Sache, die man nicht vorhersehen kann.
VG, Lutz
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Zulassung und Bau- bzw. Modelljahr sind zwei paar Schuhe.
Du kannst Dir ja 2020 eines kaufen aber erst 2025 zulassen, das macht kein 2025er draus
Du kannst Dir ja 2020 eines kaufen aber erst 2025 zulassen, das macht kein 2025er draus
Gruß Carsten
somewhere - sometime - someway
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Das ist eigentlich ganz einfach wenn man es weiß ...
1) im FCA coc ist das Datum, das Produktionsdatum, des Triebkopfs.
2) im CoC des Aufbauhersteller steht sein Produktionsdatum
(Bei beiden ist dass das Datum der Unterschrift!)
Das sind die rechtlichen Daten!
Das Modelljahr gibt der Hersteller mit dem Aufbau an. Da ist es meist ab August das Folgejahr, kann aber auch beliebig festgelegt werden. Oft sind die Unterscheidungen ja marginal ..
Wann die Zulassung erfolgt kann dann noch viel weiter dahinter liegen.
Jetzt wird es Tricky; Man muss bei manchen Konstellationen aufpassen; Einige, alte, FCA coc können aufgrund der Abgasnormen nicht mehr neu zugelassen werden.
1) im FCA coc ist das Datum, das Produktionsdatum, des Triebkopfs.
2) im CoC des Aufbauhersteller steht sein Produktionsdatum
(Bei beiden ist dass das Datum der Unterschrift!)
Das sind die rechtlichen Daten!
Das Modelljahr gibt der Hersteller mit dem Aufbau an. Da ist es meist ab August das Folgejahr, kann aber auch beliebig festgelegt werden. Oft sind die Unterscheidungen ja marginal ..
Wann die Zulassung erfolgt kann dann noch viel weiter dahinter liegen.
Jetzt wird es Tricky; Man muss bei manchen Konstellationen aufpassen; Einige, alte, FCA coc können aufgrund der Abgasnormen nicht mehr neu zugelassen werden.
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Die zulassungsbescheinigung (KFZ Brief) liegt mir noch nicht vor, im Kaufvertrag steht
Erstzulassung 06/2025, gerda mit einem Citroen Händler telefoniert, laut FIN Erstzulassung 06/2023 und es wurde auch schon eine Rückrufaktion bearbeitet, was aber nicht ungewöhnlich ist
Ich warte jetzt auf ein Schreiben, direkt von Citroen
Erstzulassung 06/2025, gerda mit einem Citroen Händler telefoniert, laut FIN Erstzulassung 06/2023 und es wurde auch schon eine Rückrufaktion bearbeitet, was aber nicht ungewöhnlich ist
Ich warte jetzt auf ein Schreiben, direkt von Citroen
Re: Baujahr und Erstzulassung
Es kann nur eine Erstzulassung geben.
Die kann anhand der VIN nicht herausgefunden werden, nur wenn und aber und Regentanz, das Fahrzeug bei Citroen bei Zulassung registriert wurde.
Die Erstzulassung ist wichtig für die freiwillige 2 jährige Garantie seitens Citroen.
Was aber keinen Einfluss auf deine zweijährige (oder einjährige bei Gebrauchtfahrzeug) Gewährleistung von Deinem Händler hat.
Die kann anhand der VIN nicht herausgefunden werden, nur wenn und aber und Regentanz, das Fahrzeug bei Citroen bei Zulassung registriert wurde.
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Das Fahrzeug wurde als Tageszulassung mit 50 km verkauft. Um die 2 Jahre Garantie bei Citroen geht es ja, ich kaufe mir ja kein Fahrzeug ohne eine Garantie auf Fahrwerk und Motor zu haben, dazu kommt das ja jetzt schon die erste Inspektion fällig wäreCybersoft hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 16:46Es kann nur eine Erstzulassung geben.
Die kann anhand der VIN nicht herausgefunden werden, nur wenn und aber und Regentanz, das Fahrzeug bei Citroen bei Zulassung registriert wurde.
Die Erstzulassung ist wichtig für die freiwillige 2 jährige Garantie seitens Citroen.
Was aber keinen Einfluss auf deine zweijährige (oder einjährige bei Gebrauchtfahrzeug) Gewährleistung von Deinem Händler hat.
Re: Baujahr und Erstzulassung
Wir haben unseren Wagen 2024 als Neufahrzeug übernommen. Im April sagt mir der Citroen Händler, das Fahrzeug ist aus 2023. Ist ja nachvollziehbar, also habe ich alle Citroen Arbeiten entsprechend ausführen lassen um die lückenlose Gewährleistung zu halten. Bezüglich des Aufbaus sind die Dichtigkeitsprüfungen relevant. Direkt nach der ersten Prüfung ist Feuchtigkeit festgestellt worden, die dann nach 6 Monaten behoben wurde.
Gute Fahrt, Guido
Giottiline Toscan 74 GC
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Mir wurde im Verkaufsgespräch gesagt das es ein 2024 Modell ist, was auch okay ist, aber nicht das es eventuell eine 2023 er Erstzulassung istHope hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 17:06Wir haben unseren Wagen 2024 als Neufahrzeug übernommen. Im April sagt mir der Citroen Händler, das Fahrzeug ist aus 2023. Ist ja nachvollziehbar, also habe ich alle Citroen Arbeiten entsprechend ausführen lassen um die lückenlose Gewährleistung zu halten. Bezüglich des Aufbaus sind die Dichtigkeitsprüfungen relevant. Direkt nach der ersten Prüfung ist Feuchtigkeit festgestellt worden, die dann nach 6 Monaten behoben wurde.
Re: Baujahr und Erstzulassung
Modell 24 deutet meist auf ein Fahrzeug aus 23 hin. Das Verkaufsgespräch ist relativ uninteressant.
Lies doch Mal die Garantiebedingungen von Citroen, bei Fiat ist das ab Tag der Erstzulassung (und merkwürdigerweise, steht bei mir im Portal 36 Monate, soll mir Recht sein.)
Und was steht im Vertrag,? Ein Gebrauchtfahrzeug, dann ist es quasi egal wie alt das Fahrzeuge ist, dann gilt für die freiwillige Garantie seitens Citroen der Tag der Erstzulassung. Die steht in der Zulassungsbescheinigung,, Teil 1, unter B, egal wann das Fahrzeug hergestellt wurde, das kann in 6 stehen.
Lies doch Mal die Garantiebedingungen von Citroen, bei Fiat ist das ab Tag der Erstzulassung (und merkwürdigerweise, steht bei mir im Portal 36 Monate, soll mir Recht sein.)
Und was steht im Vertrag,? Ein Gebrauchtfahrzeug, dann ist es quasi egal wie alt das Fahrzeuge ist, dann gilt für die freiwillige Garantie seitens Citroen der Tag der Erstzulassung. Die steht in der Zulassungsbescheinigung,, Teil 1, unter B, egal wann das Fahrzeug hergestellt wurde, das kann in 6 stehen.
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Im Vertrag steht Erstzulassung 06/2025 und das ist für mich als Käufer ausschlaggebend, die Zulassungsbescheinigung habe ich noch nicht,ist auf dem Postweg
Re: Baujahr und Erstzulassung
Ein interessanter Punkt.Cybersoft hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 16:46Die Erstzulassung ist wichtig für die freiwillige 2 jährige Garantie seitens Citroen.
Was aber keinen Einfluss auf deine zweijährige (oder einjährige bei Gebrauchtfahrzeug) Gewährleistung von Deinem Händler hat.
M.W. beginnt die Herstellergarantie mit dem Tage der ersten Zulassung,
die Gewährleistung aber erst mit dem Tag der Übergabe an den Kunden (Gebrauchsbeginn).
Ich habe gerade aktuell so einen tricky Fall bei meinem zweijährigen "Neufahrzeug" mit Erstzulassung zwei Wochen vor Übergabe.
Wird spannend.

Gruß Hans
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Ja ist sehr spannend, interessant wird es wenn ich die Zulassungsbescheinigung mit der Erstzulassung habe, dann ist der Kaufvertrag ungültig, falls das nicht passtLucky10 hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 18:31Ein interessanter Punkt.Cybersoft hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 16:46Die Erstzulassung ist wichtig für die freiwillige 2 jährige Garantie seitens Citroen.
Was aber keinen Einfluss auf deine zweijährige (oder einjährige bei Gebrauchtfahrzeug) Gewährleistung von Deinem Händler hat.
M.W. beginnt die Herstellergarantie mit dem Tage der ersten Zulassung,
die Gewährleistung aber erst mit dem Tag der Übergabe an den Kunden (Gebrauchsbeginn).
Ich habe gerade aktuell so einen tricky Fall bei meinem zweijährigen "Neufahrzeug" mit Erstzulassung zwei Wochen vor Übergabe.
Wird spannend.
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Und dann, suchste wieder ein Jahr nach einem Fahrzeug?
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Bei Citroen steht unter Garantiebedingungen, ab Auslieferung 2 Jahre, bedeutet das ab dem Zeitung wo es zu Hobby gegangen ist, die Garantie läuft. Also wird man nie 2 Jahre auf einen Citroen bekommen, da ja erst der Umbau gemacht werden muss
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Re: Baujahr und Erstzulassung
Wenn Gott es so willCybersoft hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 18:37Und dann, suchste wieder ein Jahr nach einem Fahrzeug?

Re: Baujahr und Erstzulassung
Ich schrub:Ralf Sorgatz hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 18:34Ja ist sehr spannend, interessant wird es wenn ich die Zulassungsbescheinigung mit der Erstzulassung habe, dann ist der Kaufvertrag ungültig, falls das nicht passtLucky10 hat geschrieben: Mo 11. Aug 2025, 18:31
Ein interessanter Punkt.
M.W. beginnt die Herstellergarantie mit dem Tage der ersten Zulassung,
die Gewährleistung aber erst mit dem Tag der Übergabe an den Kunden (Gebrauchsbeginn).
Ich habe gerade aktuell so einen tricky Fall bei meinem zweijährigen "Neufahrzeug" mit Erstzulassung zwei Wochen vor Übergabe.
Wird spannend.
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M.W., d.h. meines Wissens.
Vielleicht kann jemand den Sachverhalt bestätigen.

Gruß Hans
Re: Baujahr und Erstzulassung
Hatte oben schon erklärt was gilt.
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