Hab nochmal zurück geblättert, hab dazu schon geantwortet. Auch auf Balm gibts dort eindeutige Angaben.
Grüße Hans
Hab nochmal zurück geblättert, hab dazu schon geantwortet. Auch auf Balm gibts dort eindeutige Angaben.
Hans, darauf habe ich geantwortet.Hans 7151 hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 12:53
Bin mal gespannt ob sich welche äußern.
Grüße Hans
Hans, bei diesem Thema ging es aber gar nicht um Wohnmobile über 7,5t sondern um Wohnmobile die eben keinen Fahrtenschreiber haben, weil sie unter 7,5t liegen, welche aber durch einen Anhänger auf 7,5t kommen.Hans 7151 hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 09:34Aber anscheinend gibts keine WOMOBesitzer >7,5 oder es interessiert sie nicht.
Es betrifft alle egal ob die 7,5to. durch den Anhänger oder als Solofahrzeug überschritten werden.AndiEh hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 11:02Hans, bei diesem Thema ging es aber gar nicht um Wohnmobile über 7,5t sondern um Wohnmobile die eben keinen Fahrtenschreiber haben, weil sie unter 7,5t liegen, welche aber durch einen Anhänger auf 7,5t kommen.
Darauf würde ich mich nicht verlassen, auf der offiziellen Seite des BALM hat sich nichts geändert.AndiEh hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 11:02Da man da aber offensichtlich nichts mehr weiter gehört hat, scheint wohl jemand die Notbremse gezogen zu haben, bevor das Ganze eskaliert.
Ich denke den Bürokraten ist das egal wie aufwändig das ist. Ich hab da schon mehrere Schulungen mit gemacht. Wenn man da dann nachfragt wie sie sich die Umsetzung vorgestellt haben dann kommt als Antwort immer nur " das Gesetz ist da, es muss umgesetzt werden, da muss sich jeder reinarbeiten Punkt".AndiEh hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 11:02Und das auch nur weil man vergessen hatte für irgendeinen Bürokraten auch noch die letzte Ungereimtheit als Ausnahme in die Bestimmungen für den Güterverkehr zu schreiben.
Das ist das, was ich meine. Seit Jahr(zehnten) war jedem klar, die Bestimmungen für den Fahrtenschreiber bezogen sich schon immer auf den gewerblichen Güter und Personenverkehr und dienen dem Schutz der abhängig angestellten Fahrer.Hans 7151 hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:55Darauf würde ich mich nicht verlassen, auf der offiziellen Seite des BALM hat sich nichts geändert.
Da hab ich einen schmarrn geschrieben, bei gewerblicher Nutzung ist immer ein Fahrtenschreiber nötig> 3,5to. Und bei Grenzüberschreitenden ab 2,8to. gewerblich.Hans 7151 hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:55Dann wiederum besteht auch für Fahrzeuge zwischen 3,5 -7,5 to eine Fahrtschreiberpflicht bei Grenzüberschreitendenverkehr,ob das dann wieder auf Womos gelten würde weiß ich nicht.
Naja so richtig eindeutige Auskunft geben die nicht. Die sagen das kommt nicht und sie stehen mit den entsprechenden Behörden in Verbindung.Nikolena hat geschrieben: Mo 22. Sep 2025, 05:46Hans, frag doch mal bei Morelo nach. Da dürftest du doch jetzt einen Kontakt haben. Die Firma sollte doch nennenswert betroffen sein und Regelungen wie Auwirkung aus dem Effeff kennen.
Soweit würde ich nicht gehen. Das gäbe anfangs einen Aufschrei, aber wer sich so ein Dickschiff mit >7,5 t ZGG holen will hat ja schon seine Gründe. Ich glaube nicht, dass eine Fahrtenschreiberpflicht davon abhält Ein paar vielleicht. Ist aber auch nur ne Gewöhnungssache.Hans 7151 hat geschrieben: Mo 22. Sep 2025, 18:29….
Das wäre der Tod für Concorde Morelo und Hersteller von großen Mobilen.
….
Dort steht auch noch die Ausdrücklichkeit des gewerblichen oder Personenverkehrs über 8 Pax drin.Bußgeldkatalog unter FAQ hat geschrieben:
Naja, man denk sich vielleicht " Okay wenns denn sein muss dann bau ich den Fahrtschreiber ein denn wenn ich ein Mobilchen kaufe daß 200tsd Euronen aufwärts kostet dann ist doch egal ob ich nochmal 5tsd. drauf leg und die Hard u.-Software anschaffe".Nikolena hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 07:43Soweit würde ich nicht gehen. Das gäbe anfangs einen Aufschrei, aber wer sich so ein Dickschiff mit >7,5 t ZGG holen will hat ja schon seine Gründe. Ich glaube nicht, dass eine Fahrtenschreiberpflicht davon abhält Ein paar vielleicht. Ist aber auch nur ne Gewöhnungssache.
Ich sehe das genauso!Nikolena hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 09:47Ja, ich kenne die Regelungen. Fehlen noch die Module. Bin selbst Spediteur im ausserkonventionellen Schwerlast-Bereich. Dort ist das ganz normales Tagesgeschäft und verschärft sich alljährlich.
Ich bin aber bei Freizeitmobilen der Überzeugung, dass der Begriff des „Gewerblichen Güterkraftverkehrs“ ausschliesslich gemeint ist, auch weiterhin nur Anwendung finden wird und Reisemobile ausgenommen werden. Sogar über 7,49 to ZGG.
Hier mal die Kommentierung des CIVD
Woher hast Du diese Info. Wenn der Liner leer mehr wiegt als7,5to. bleibt nur der Fahrtenschreiber.
Kommst Du mit dem GG zurecht. Mein Home hat 5800 da bleibt nicht viel Zuladung.