Kein Problem, ich habe die verunglückten Beiträge gelöscht.
Was wolltest du den machen?
Gruß
Andi
Kein Problem, ich habe die verunglückten Beiträge gelöscht.
Das gilt als Überführungsfahrt im Auftrag des Händlers und ist zulässig.Taxifahrer hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 20:01Vor 6 Jahren hat mein Händler mir die roten Nummernschilder für den Weg nach Hause, mit dem neuen Eura ohne Probleme überlassen. Er hat es mir von sich aus angeboten.
Da wäre ich mal nicht so sicher.Elgeba hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 09:21,im Schlepp braucht das geschleppte Fahrzeug keine Zulassung,da es ja nicht mit eigener Kraft fährt.
Fahrtüchtige Fahrzeuge dürfen nicht abgeschleppt werden.Elgeba hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 09:21Wäre einfach zu lösen gewesen.Fahrer in Dein Wohnmobil gesetzt,PKW mit Abschleppstange davor und dann das Womo dorthin geschleppt,wo Du es haben willst,im Schlepp braucht das geschleppte Fahrzeug keine Zulassung,da es ja nicht mit eigener Kraft fährt.
Gruß Arno
Das geschieht erst wenn der Bube den Führerschein hat.
Dazu ist keine Ironie nötig. Die Durchfallquote ist bekanntlich nicht ohne. Allerdings hat die Fahrschule bei der er lernt eine weit unterduchschnittliche Durchfallquote.Nikolena hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 12:49u bist nicht sicher, ob er je die Prüfung schafft, Stimmts?![]()
Wegen der Miniröckchen ?
Beides nein. Es dürfen nur liegen gebliebene Fahrzeuge abgeschleppt werden. Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und hat somit nichts auf öffentlichen Straßen was zu suchen. Auch der ADAC hilft nur bei liegen gebliebenen Fahrzeugen.Elgeba hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 09:44Mit beschädigtem Zündschloß ist das Fahrzeug nur eingeschränkt fahrtüchtig, wenn überhaupt.Von daher sollte das kein Problem sein.Man könnte natürlich auch den ADAC bemühen.
Gruß Arno