Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

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Lolinchen
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Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#1

Beitrag von Lolinchen »

Guten Tag zusammen,
seit kurzem stolze Besitzerin eines Reisemobils möchte gerne auch das Risiko Verkehr abdecken.
Dazu gehört auch eine Verkehrsrechtschutz, die ich bereits für den PKW besitze.

Nun dürfen mit meiner Erlaubnis aber auch mein Sohn und mein Bruder das Womo fahren ;-)

Beide haben jetzt auch einen eigenen Vertrag, in dem es genau wie in meinem Vertrag heißt:
"Verkehrsrechtschutz im Einzeltarif gemäß Ziff 13.1. ARB nur für Sie als Versicherungsnehmer für alle auf Sie zugelassenen oder mit einem Versicherungskennz. versehenen Fahrzeuge zu Lande. ... Versichert : 1 PKW/Kombiwagen"
Für mich selber wäre das somit erst mal klar und abgesichert.

In den AGB selber steht dazu folgendes:
"In den Vertragsformen des Verkehrs-Rechtsschutzes (Ziffern 13.1, 13.2, 13.4 und 13.5.) haben Sie Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als

• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer
• Mieter (Kurzzeitmieter zum vorübergehenden Gebrauch),
• Fahrer

von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.

Welche Fahrzeuge und Fahrzeugarten versichert sind, ist in den Vertragsformen und Ihrem Versicherungsschein beschrieben. (Anm. von mir: eben auf den VN zugelassene Fahrzeuge :?: )

Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar

• als Fahrgast,
• als Fußgänger,
• als Radfahrer oder
• als Fahrer und Mitfahrer fremder Fahrzeuge "

Ich habe mich schon mit der Versicherung auseinander gesetzt und die behaupten, es sind alle Fahrer des Womo versichert. Für mich ist das aber nicht wirklich eindeutig (und wie das halt bei Versicherungen so ist -meist ist es im Schadensfall zu spät).

Wie würdet Ihr das interpretieren?
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Heribert
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#2

Beitrag von Heribert »

Es ist so, wie der Versicherer sagt......alle, die das Fahrzeug fahren, sind versichert........einschließlich das Fahrzeug selbst.o
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Halftimecamper
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#3

Beitrag von Halftimecamper »

wenn Du Zweifel an der mündlichen Aussage der Versicherung hast lass es Dir doch schriftlich geben. Bitte darum, "wie soeben besprochen..."
Gruß Carsten
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Masure49
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#4

Beitrag von Masure49 »

Unsere Versicherung fragt jedes Jahr, ob nur meine Frau und ich die Fahrer sind. Das hat möglicherweise schon seinen Grund, denn wenn auch noch Opa, Oma und die Ü 18 Kinder damit fahren würden, müsste man dies der V. melden und die V.- Rate würde entsprechend angepasst. :-O
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Masure49
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#5

Beitrag von Masure49 »

Halftimecamper hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 11:20
wenn Du Zweifel an der mündlichen Aussage der Versicherung hast lass es Dir doch schriftlich geben. Bitte darum, "wie soeben besprochen..."
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Genau so würde ich es auch machen.
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Heribert
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#6

Beitrag von Heribert »

Hier wird von verschiedenen Tarifen gesprochen.....das eine ist Fahrzeugrechtschutz, das andere ist Fahrerrechtschutz. Genau schauen welchen Rechtschutz ich habe.
Heribert
Grüß Gott aus München
Lolinchen
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#7

Beitrag von Lolinchen »

Heribert hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 11:28
Hier wird von verschiedenen Tarifen gesprochen.....das eine ist Fahrzeugrechtschutz, das andere ist Fahrerrechtschutz. Genau schauen welchen Rechtschutz ich habe.
Genau das ist das Problem und das kann mir noch nicht mal der Versicherungsfachmann erklären und bestätigen. Bzw. er bestätigt mir, das auch das Führen "fremder Fahrzeuge", was ja eigentlich bei jedem (Sohn und Bruder) dann der Fall wäre, versichert wäre. Aber die Einzelpolicen aller Beteiligten sagt eben aus, dass das wohl nur auf das Fahrzeug geht. Und hier habe ich halt so meine Zweifel.
Lolinchen
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#8

Beitrag von Lolinchen »

Halftimecamper hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 11:20
wenn Du Zweifel an der mündlichen Aussage der Versicherung hast lass es Dir doch schriftlich geben. Bitte darum, "wie soeben besprochen..."
Das kommt bisher nur in Form der Auszüge aus den Versicherungsbedingungen, die ich eingangs zitiert habe. Wenn ich nach einer eindeutigen Bestätigung frage, ist der Versicherungsmensch sichtlich genervt. Es bleibt mir wahrscheinlich nur das Eine .... den Versicherungsvertreter umgehen und noch einmal explizit bei der Hauptverwaltung anfragen.
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Halftimecamper
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#9

Beitrag von Halftimecamper »

wenn er genervt wirkt, scheint es so als ob er nicht zu seiner Aussage steht, bzw. die nicht halten kann, da wäre ich vorsichtig
Gruß Carsten
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Nikolena
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Re: Verkehrsrechtschutz - Leistungen unklar definiert

#10

Beitrag von Nikolena »

Lolinchen hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 12:48
Halftimecamper hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 11:20
wenn Du Zweifel an der mündlichen Aussage der Versicherung hast lass es Dir doch schriftlich geben. Bitte darum, "wie soeben besprochen..."
Das kommt bisher nur in Form der Auszüge aus den Versicherungsbedingungen, die ich eingangs zitiert habe. Wenn ich nach einer eindeutigen Bestätigung frage, ist der Versicherungsmensch sichtlich genervt. Es bleibt mir wahrscheinlich nur das Eine .... den Versicherungsvertreter umgehen und noch einmal explizit bei der Hauptverwaltung anfragen.
Wenn es Dein Makler ist, dann hat er Dir gefälligst Auskunft zu geben und Deine Fragen zu beantworten. Notfalls schriftlich. Dafür ist er, und gerade nicht die Hauptverwaltung da.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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