Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Hallo zusammen. Heute habe ich mal eine Frage, die sich nicht direkt auf das WoMo bezieht, sondern auf dessen Erwerb.
Ich habe auf YouTube einen Beitrag von Womis Blog gesehen in dem die Protagonisten angeben, die MWSt von 16% noch zu erhalten, da ihr WoMo (Morelo) am 6. oder 9 Dezember in Produktion geht und im Februar 2021 ausgeliefert wird. Das wäre neu für mich, da ich bisher davon ausging, dass die niedrige MwSt nur dann gilt, wenn auch die Übergabe in 2020 (Eigentumsübergang) stattfindet. Weiß jemand hier im Forum, wie sich das genau verhält? Bin nämlich kurz vor Vertragsabschluss (Hofparkprobe war erfolgreich) und würde eine rechtlich haltbare Position natürlich gerne mit einfließen lassen. Es kann natürlich sein, dass Morelo die 3% aus Kulanz selbst gewährt (also kein Rechtsanspruch), aber man weiß ja nie.
Vielen Dank für Eure Meinung, falls nicht hier reinpasst, bitte ich höflich um Verschiebung in ein passenderes Unterforum.
Beste Grüße
Anuzs
Ich habe auf YouTube einen Beitrag von Womis Blog gesehen in dem die Protagonisten angeben, die MWSt von 16% noch zu erhalten, da ihr WoMo (Morelo) am 6. oder 9 Dezember in Produktion geht und im Februar 2021 ausgeliefert wird. Das wäre neu für mich, da ich bisher davon ausging, dass die niedrige MwSt nur dann gilt, wenn auch die Übergabe in 2020 (Eigentumsübergang) stattfindet. Weiß jemand hier im Forum, wie sich das genau verhält? Bin nämlich kurz vor Vertragsabschluss (Hofparkprobe war erfolgreich) und würde eine rechtlich haltbare Position natürlich gerne mit einfließen lassen. Es kann natürlich sein, dass Morelo die 3% aus Kulanz selbst gewährt (also kein Rechtsanspruch), aber man weiß ja nie.
Vielen Dank für Eure Meinung, falls nicht hier reinpasst, bitte ich höflich um Verschiebung in ein passenderes Unterforum.
Beste Grüße
Anuzs
Es grüßt freundlich der Anuzs!
Habe die Ehre!
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Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Kein Rechtsanspruch... Das Rechnungsdatum zählt, ist das nach dem 31.12.2020 muss man wieder 19% zahlen.
Wann man das Auto bestellt ist dabei trivial.
Edit: Was die Händler jetzt im Nachgang noch aus naja „Kulanz?“ anbieten ist was anderes, wenn man zum Beispiel noch bis 31.12 bestellt. Aber die Sache mit der MwSt müsste recht klar sein wenn ich mich nicht irre.
Wann man das Auto bestellt ist dabei trivial.
Edit: Was die Händler jetzt im Nachgang noch aus naja „Kulanz?“ anbieten ist was anderes, wenn man zum Beispiel noch bis 31.12 bestellt. Aber die Sache mit der MwSt müsste recht klar sein wenn ich mich nicht irre.
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Hier mal ein Beitrag vom ADAC dazu. https://www.adac.de/news/mehrwertsteuer ... -autokauf/
Fazit: Generell gilt der Auslieferungszeitpunkt, aber es gibt mögliche Ausnahmen.
Gruß
Andi
Fazit: Generell gilt der Auslieferungszeitpunkt, aber es gibt mögliche Ausnahmen.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
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Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Rechnungsstellung ist also auch egal, tatsächlich zählt nur der Zeitpunkt der Lieferung....
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Muss ich auch bestätigen.
Bei Fahrzeugen dürfen die Rechnungen auch erst nach Übernahme ausgestellt werden.
Ich brauche auch nochmal vier für die Firma, aber das wird dies Jahr nichts mehr.
Da meine Bude als Verein firmiert, hat mir das dieses Jahr aber zufällig mal richtig gut getan, weil ich die Steuer nicht durchreichen kann. Der Austausch des Fuhrparks war eh geplant.
LG
Sven
Bei Fahrzeugen dürfen die Rechnungen auch erst nach Übernahme ausgestellt werden.
Ich brauche auch nochmal vier für die Firma, aber das wird dies Jahr nichts mehr.
Da meine Bude als Verein firmiert, hat mir das dieses Jahr aber zufällig mal richtig gut getan, weil ich die Steuer nicht durchreichen kann. Der Austausch des Fuhrparks war eh geplant.
LG
Sven
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Danke euer schnelles feedback und danke für den Artikel, Andi. Gibt eigentlich keine Fragen mehr dazu. Ich denke, es handelt sich im dargestellten Fall um Verhandlungsmasse. Schätze so ein WoMo kostet jenseits der Viertelmillion, da gibt es sicherlich Spielräume.
Es grüßt freundlich der Anuzs!
Habe die Ehre!
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Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Hallöchen,Sellabah hat geschrieben: Mi 2. Dez 2020, 08:47Muss ich auch bestätigen.
Bei Fahrzeugen dürfen die Rechnungen auch erst nach Übernahme ausgestellt werden.
Ich brauche auch nochmal vier für die Firma, aber das wird dies Jahr nichts mehr.
Da meine Bude als Verein firmiert, hat mir das dieses Jahr aber zufällig mal richtig gut getan, weil ich die Steuer nicht durchreichen kann. Der Austausch des Fuhrparks war eh geplant.
LG
Sven
komisch mir wurde immer erst eine Rechnung ausgestellt, die mit zugehöriger Rechnungsnummer beglichen wurde, und erst dann hab ich ein Fahrzeug übernommen.
Wenn du eine "Firma" - "Bude" oder "Verein" hast der 4 Fahrzeuge erwirbt, bist du dann nicht eh Vorsteuer abzugsberechtigt ?
Mirko
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob es überhaupt eine Möglichkeit "zu wissen" gibt, was die MwSt angeht. Mir scheint das gerade beim Autokauf hoch suspekt. Im Regelfall wird es meiner Meinung nach doch so ablaufen, dass man mit einer bestimmten Vorstellung über seinen neuen Wagen zum Händler geht. Und irgendwann am Ende des Gesprächs sagt der dann "Ok, mit all Ihren Wünschen sind wir bei 79554,99 €.... das wäre der Endpreis, nachdem ich ihnen noch mal 8% Rabatt abgezogen habe... aber tiefer gehts nicht." Und genau an dem Punkt kanns mir als Privatkunde dann doch völlig egal sein, ob die Rechnung 16% oder 19% enthält, weil die Endsumme eben genau die verhandelte 79554,99 € ist.Anuzs hat geschrieben: Mi 2. Dez 2020, 07:59Es kann natürlich sein, dass Morelo die 3% aus Kulanz selbst gewährt (also kein Rechtsanspruch), aber man weiß ja nie.
Ich glaube, das mit der MwSt ist erst dann relevant, wenn ein Händler einen Preis ohne MwSt nennt, dann können die 3% wegen des Jahreswechsels durchaus spannend sein.... aber Nettopreise an Privatkunden sind m.M.n. gesetzlich nicht erlaubt. Ich halte diese Aktion vor dem Hintergrund für Wischiwaschi und für uns Kunden nicht eindeutig. Wie sollen wir überhaupt unterscheiden, ob er mit 3%-MwSt-Vorteil 3% weniger Rabatt gibt?
Bei meiner Verhandlung im September gings nur um die Endsumme im Verhältnis zu den Listenpreisen.... und da bin ich akzeptabel hoch drunter geblieben. Und erschwerend beeinflussend war dann auch noch die Inzahlungnahme meines Wohnwagens, wo auch noch mal Spielraum auf und ab bestanden hat. Ich glaube nicht, dass die MwSt-Berücksichtigung darauf großen Einfluss gehabt hätte.
jm2c
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Wir haben letztes Jahr im November einen Neuwagen bestellt mit viel, wirklich viel Nachlass....
Der kam dann 4 Wochen bevor die Märchensteuer gesenkt wurde.... diese 4 Wochen haben wir dann mit der Abholung noch gewartet, wordurch wir nochmal im guten 4stelligen Bereich gespart haben.
Der kam dann 4 Wochen bevor die Märchensteuer gesenkt wurde.... diese 4 Wochen haben wir dann mit der Abholung noch gewartet, wordurch wir nochmal im guten 4stelligen Bereich gespart haben.
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Ja, das leuchtet mir ein.... weil da vor der Senkung zunächst ein Endpreis mit 19% feststand.... da kann man die 3% ausdrücklich rechnen. Das war imho ein perfekter Zufall.Anon11 hat geschrieben: Mi 2. Dez 2020, 20:55Wir haben letztes Jahr im November einen Neuwagen bestellt mit viel, wirklich viel Nachlass....
Der kam dann 4 Wochen bevor die Märchensteuer gesenkt wurde.... diese 4 Wochen haben wir dann mit der Abholung noch gewartet, wordurch wir nochmal im guten 4stelligen Bereich gespart haben.
Re: Rechtliches. 16% MWSt noch bis Ende des Jahres sichern?
Jeder Bepreisung ist grundsätzlich netto zzgl. Mwst. - egal ob diese in einer einzigen Summe brutto inkl. Mwst ausgezeichnet ist. Vom Supermarkt über den Herrenausstatter bis zum Womohändler hat sich die Preisauszeichnung nur so durchgesetzt, weil der übergrosse Kundenanteil nicht Vorsteuer abzugsberechtigt ist und die Bruttosumme sein tatsächlich final zu zahlender Preis ist. Aber spätestens am Kassenzettel wird sie dann wieder in ihrer jeweiligen Höhe separat ausgewiesen.
Ich gehe deshab davon aus, dass auch jede Fakturierung eines Womos den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer separat ausweist. Nur findet sich dann der verhandelte Preis in der Bruttosumme wieder. Die absolut gewährte Rabattierung steckt trotzdem in der Nettosumme und richtet sich für den Händler auf Basis dieser, weil er nur mit dem Nettoumsatz kalkulieren kann, bezieht er doch schliesslich auch nur für netto beim Hersteller. Ob sich der Privatkunde dennoch anhand der Bruttosumme einen höheren Rabatt ausrechnet ist dann eine Ansichtssache, wenn auch für ihn eine legitime und folgerichtige Vorgehensweise.
Der einzige Unterschied ist doch, dass Gewerbekunden die Ausweisung der Mwst. unbedingt braucht wenn er sie geltend machen will. Kauft er von privat, was steuerlich kein Problem ist, dann besteht die Möglichkeit nicht.
Das werksneue Womo wird ein Gewerbekunde deshalb niemals beim Privatkunden kaufen.
Richtig bereichert wird sich an der Mwst. z.B. im Drive In und generell beim Take-Away/ To go durch die dann nur 7% -aktuell 5%- abzuführende Unsatzsteuer, während der Bruttopreis inkl. 16%/19% drinnen wie draussen gleich bleibt. Hier zeigt sich die Problematik mit der von privat akzeptierten und anerkannten Preisauszeichnung. Zulässig ist das, weil die grundsätzliche Bepreisung frei wählbar ist und der Kunde entscheiden muss ob etwas zu teuer ist oder nicht.
Ich gehe deshab davon aus, dass auch jede Fakturierung eines Womos den Nettobetrag und die Mehrwertsteuer separat ausweist. Nur findet sich dann der verhandelte Preis in der Bruttosumme wieder. Die absolut gewährte Rabattierung steckt trotzdem in der Nettosumme und richtet sich für den Händler auf Basis dieser, weil er nur mit dem Nettoumsatz kalkulieren kann, bezieht er doch schliesslich auch nur für netto beim Hersteller. Ob sich der Privatkunde dennoch anhand der Bruttosumme einen höheren Rabatt ausrechnet ist dann eine Ansichtssache, wenn auch für ihn eine legitime und folgerichtige Vorgehensweise.
Der einzige Unterschied ist doch, dass Gewerbekunden die Ausweisung der Mwst. unbedingt braucht wenn er sie geltend machen will. Kauft er von privat, was steuerlich kein Problem ist, dann besteht die Möglichkeit nicht.
Das werksneue Womo wird ein Gewerbekunde deshalb niemals beim Privatkunden kaufen.
Richtig bereichert wird sich an der Mwst. z.B. im Drive In und generell beim Take-Away/ To go durch die dann nur 7% -aktuell 5%- abzuführende Unsatzsteuer, während der Bruttopreis inkl. 16%/19% drinnen wie draussen gleich bleibt. Hier zeigt sich die Problematik mit der von privat akzeptierten und anerkannten Preisauszeichnung. Zulässig ist das, weil die grundsätzliche Bepreisung frei wählbar ist und der Kunde entscheiden muss ob etwas zu teuer ist oder nicht.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !

Malibu DB 600 Charming GT.....
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