Frei stehen
Re: Frei stehen
Hast Du dafür auch mit einer 2 m langen Stange mit Haken am oberen Ende nach dem Briefkasten angeln müssen? Der war am Eingang eines State Campgrounds mit besonders aktiven Grizzlys in der Gegend von Yellowknife an einem Ast befestigt.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender Freisteh und Wackenverweigerer
Re: Frei stehen
Doraemon hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 17:21Ich glaube hier auf Einzelne rumzuhacken ist auch nicht die feine englische Art, und das wird dann eher der Grund sein warum Andi hier dicht machen wird.
Wie war das vorher, Leben und Leben lassen.![]()
Danke Christian,
ich handele hier nach dem Motto: Was stört es die Eiche, wenn sich Säue daran schubbeln oder alte Adler schweben über den Dingen,beides erleichtert es ungemein,manche Auswüchse zu ertragen.
Gruß Arno
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Das Ziel ist im Weg
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Re: Frei stehen
Noch freier geht freies Stehen nun wirklich nicht. Und das am weltbekannten Nemrut Dagi / Türkei.

Do be do be do ( F. Sinatra )

Re: Frei stehen
Das " antike Hündchen" ist aber wenigstens ein richtiges Wohnmobil.Das Ziel ist im Weg hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 17:01Der kommt mit seinem antiken Hündchen ja nur noch bis zur Loreleyrumfahrer hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 16:46
Das hat aber im Wesentlichen mit dem penetranten Fundamentalismus Einzelner, äh nö - eigentlich eines Einzelnen zu tun. Der wird dann zwangsweise irgendwann zur Reizfigur.
![]()
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender Freisteh und Wackenverweigerer
Re: Frei stehen
Sehe ich auch so. Der Titel war falsch gewählt oder doch nicht. Sie wollte das Freistehen expliziet auf dieser Reise hervorheben daß es gut funktionieren kann was ja auch so war. Aber so oft sind sie gar nicht Frei gestanden.rumfahrer hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 16:46Ich plädiere für eine Titelerweiterung: Schöne Touren - Frei stehen nicht ausgeschlossen
Grüße Hans
Re: Frei stehen
Aber in Neustadt ist kein P.Janoschpaul hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 15:21Dann haben wir garnicht frei gestanden.
Es war immer ein P da, nie ein Auto drunter und die Fläche war nie zu klein.
Aber mal ne Frage, wenn man es jetzt ganz kortinthenkackerisch genau nimmt, darf man mit einem Womo auf einem Parkplatz übernachten. Parken darf man, aber übernachten stellt eine Sondernutzung dar und ist erlaubnispflichtig. Schließt ein gekennzeichneter Parkplatz (ohne Womo symbol) auch imnmer die Erlaubnis zum übernachten mit ein?
Grüße Hans
Re: Frei stehen
Hans natürlich ist da ein P Schild.
Ich mach das nächste Mal ein Bild davon.
Wir standen auf dem P Bereich, immer wieder mal PKW links oder rechts von uns.
Es war immer noch ausreichend Platz.
Rund um die eingezeichnete Straße stehen die Autos und eben wir.
Ich mach das nächste Mal ein Bild davon.
Wir standen auf dem P Bereich, immer wieder mal PKW links oder rechts von uns.
Es war immer noch ausreichend Platz.
Rund um die eingezeichnete Straße stehen die Autos und eben wir.
Re: Frei stehen
Ja ich weiß wenn Du meinst, er wiederholt unaufhörlich wie korrekt er das Freistehen beherrscht.Agent_no6 hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 16:21enn hier einer irgendetwas mantraartig verbreitet, dann ist das tatsächlich nur ein einziger.
Grüße
Re: Frei stehen
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde.
TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter

sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde.
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Peter
Re: Frei stehen
Übernachten im Fahrzeug ist kein Parken des Fahrzeugs.Hans 7151 hat geschrieben: Sa 6. Dez 2025, 18:32...
Aber mal ne Frage, wenn man es jetzt ganz kortinthenkackerisch genau nimmt, darf man mit einem Womo auf einem Parkplatz übernachten. Parken darf man, aber übernachten stellt eine Sondernutzung dar und ist erlaubnispflichtig. Schließt ein gekennzeichneter Parkplatz (ohne Womo symbol) auch imnmer die Erlaubnis zum übernachten mit ein?
Grüße Hans
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 12 Halten und Parken
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Pössl Roadcruiser XL - Auflastung auf 4.250 kg
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Re: Frei stehen
Das sagt ein Jurist (ADAC) für D:
https://www.youtube.com/watch?v=mLvJnWBtu4k?si=kmiWzZEupolsq1iF
Für EU:
https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/fuer-einsteiger/wildcampen-in-europa-gesetze
https://www.youtube.com/watch?v=mLvJnWBtu4k?si=kmiWzZEupolsq1iF
Für EU:
https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/fuer-einsteiger/wildcampen-in-europa-gesetze
Habe di Ehre
Hans
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Re: Frei stehen
Ich habe mal ChatGPT befragst, ob ein Wanderparkplatz zum Öffentlichen Verkehrsraum zählt.
Nachstehend das Ergebnis;
Da kann sich jeder seinen eigenen Reim daraus machen.
Kurzantwort: Ja, ein Wanderparkplatz ist in der Regel öffentlicher Verkehrsraum, wenn er für jedermann zugänglich ist und tatsächlich von der Allgemeinheit genutzt werden darf.
Warum?
„Öffentlicher Verkehrsraum“ umfasst nicht nur Straßen, sondern alle Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen – also auch Parkplätze –, sofern sie nicht erkennbar nur Privatpersonen vorbehalten oder abgesperrt sind.
Typische Wanderparkplätze:
im Wald oder Ortsrand
durch Schilder als Parkplatz gekennzeichnet
ohne Zugangsbeschränkung
→ gelten rechtlich meist als öffentlicher Verkehrsraum.
Dort gelten dann z. B.:
StVO
Promillegrenzen
Halte-/Parkregeln
Verkehrsordnungswidrigkeiten etc.
Ausnahme
Ein Wanderparkplatz ist kein öffentlicher Verkehrsraum, wenn:
er privat ist (z. B. Vereins- oder Hotelparkplatz),
Zutritt beschränkt ist (Schranke, Schild „Privat – Benutzung nur für…“),
er faktisch nicht für jeden zugänglich ist.
Fazit
Wenn es ein normaler, frei zugänglicher Wanderparkplatz ist, der von der Allgemeinheit genutzt werden kann, dann gilt er als öffentlicher Verkehrsraum.
Wenn du willst, kannst du mir den konkreten Fall kurz beschreiben (z. B. Schild, Schranke, Betreiber), dann kann ich genauer einordnen.
Nachstehend das Ergebnis;
Da kann sich jeder seinen eigenen Reim daraus machen.
Kurzantwort: Ja, ein Wanderparkplatz ist in der Regel öffentlicher Verkehrsraum, wenn er für jedermann zugänglich ist und tatsächlich von der Allgemeinheit genutzt werden darf.
Warum?
„Öffentlicher Verkehrsraum“ umfasst nicht nur Straßen, sondern alle Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen – also auch Parkplätze –, sofern sie nicht erkennbar nur Privatpersonen vorbehalten oder abgesperrt sind.
Typische Wanderparkplätze:
im Wald oder Ortsrand
durch Schilder als Parkplatz gekennzeichnet
ohne Zugangsbeschränkung
→ gelten rechtlich meist als öffentlicher Verkehrsraum.
Dort gelten dann z. B.:
StVO
Promillegrenzen
Halte-/Parkregeln
Verkehrsordnungswidrigkeiten etc.
Ausnahme
Ein Wanderparkplatz ist kein öffentlicher Verkehrsraum, wenn:
er privat ist (z. B. Vereins- oder Hotelparkplatz),
Zutritt beschränkt ist (Schranke, Schild „Privat – Benutzung nur für…“),
er faktisch nicht für jeden zugänglich ist.
Fazit
Wenn es ein normaler, frei zugänglicher Wanderparkplatz ist, der von der Allgemeinheit genutzt werden kann, dann gilt er als öffentlicher Verkehrsraum.
Wenn du willst, kannst du mir den konkreten Fall kurz beschreiben (z. B. Schild, Schranke, Betreiber), dann kann ich genauer einordnen.
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Re: Frei stehen
Ich habe ja nicht für mich gefragt, sondern für die vielen "Meinungsbildnern" in diesem Thread.
Zufrieden mit dieser Antwort oder möchtest Du mir sonst noch was sagen?
Wie ich mich selbst die dieser Angelegenheit in der Praxis verhalte ist Nebensache.
Habe di Ehre
Hans
Re: Frei stehen
Ich bin zufrieden, ich weiß ja auch wo man mit Womo übernachten darf. Damit bin ich allerdings nicht zufrieden.
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Re: Frei stehen
was haben die "briefkastenstellplätze" in usa und schweden mit freistehen zu tun?
nix, nada, niente
das sind kostenpflichtige sp ohne rezeption zum selbsteinchecken.
genau so ist es auf unserem sp, trotzdem gibt es dort "freisteher" - ich nenne die zechpreller
wie ich die "gäste" nennen würde, die 200m vom sp entfernt nächtigen und morgens ohne 2€ abzudrücken bei uns entsorgen und entmüllen, kann ich hier nicht schreiben...
also bleibts bei "naszauer"
nix, nada, niente
das sind kostenpflichtige sp ohne rezeption zum selbsteinchecken.
genau so ist es auf unserem sp, trotzdem gibt es dort "freisteher" - ich nenne die zechpreller
wie ich die "gäste" nennen würde, die 200m vom sp entfernt nächtigen und morgens ohne 2€ abzudrücken bei uns entsorgen und entmüllen, kann ich hier nicht schreiben...
also bleibts bei "naszauer"
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t
Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
Re: Frei stehen
Diese Vertrauens-Briefkästen gibts doch hierzulande sehr oft. Letztens sogar für einen offen zugänglichen Metzgerkühlschrank mit Fleisch, Wurst und Grillgut.
Nur als Ergänzung….hier gehts ja um kostenfreie Plätze mit Freistehpotenzial von Erlaubnis bis Duldung.
Nur als Ergänzung….hier gehts ja um kostenfreie Plätze mit Freistehpotenzial von Erlaubnis bis Duldung.
Es grüßt der Wolfgang
Malibu DB 600 Charming GT.....
Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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Re: Frei stehen
Wieder so eine Denksportaufgabe:
Wer darf da was und was nicht ?
Und was ist mit dem Heli auf der Weide ?

Wer darf da was und was nicht ?
Und was ist mit dem Heli auf der Weide ?
Do be do be do ( F. Sinatra )

Re: Frei stehen
Parken für Womo 6-22 h, PKW und Motorräder uneingeschränkt.
Gruß Arno
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Re: Frei stehen
Aber die Parktickets gelten 24 Stunden. Auch die für Womo !
Do be do be do ( F. Sinatra )
