Ist das nicht eher Wartung am Fahrzeug? Das kann doch immer vorkommen!?
Auch kurz nach dem TÜV.
Ist das nicht eher Wartung am Fahrzeug? Das kann doch immer vorkommen!?
Hab ich gekennzeichnet. Co2 draußen ist kein Problem aber Pulver drinnen schon.
Das kommt immer vor daß was nach der Prüfung verschleißt. Aber der Anwalt von der gegnerischen Versicherung wartet doch nur drauf wie er was gegen jemand findet. Und wenn der TÜV abgelaufen und noch ein Mangel da ist der den Unfall herbeigeführt hat oder begünstigt hat dann bist auf alle Fälle mit in der Haftung.
Die Diskussion hier würde das Indernetz sprengen. Soll jeder machen wie er ruhig schläft.Hans 7151 hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 14:10Das kommt immer vor daß was nach der Prüfung verschleißt. Aber der Anwalt von der gegnerischen Versicherung wartet doch nur drauf wie er was gegen jemand findet. Und wenn der TÜV abgelaufen und noch ein Mangel da ist der den Unfall herbeigeführt hat oder begünstigt hat dann bist auf alle Fälle mit in der Haftung.biauwe hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 10:04
Ist das nicht eher Wartung am Fahrzeug? Das kann doch immer vorkommen!?
Auch kurz nach dem TÜV.
Grüße Hans
Da heute nicht mehr rückdatiert wird, hat ein überziehen des Termins keine nachteiligen Folgen mehr. Was drohen kann ist ein Bußgeld von 15 Euro bei mehr als 2 Monaten. Lächerlich. Da kann man den Termin locker seinen persönlichen Bedingungen anpassen.Ralphi hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 16:38[Die Diskussion hier würde das Indernetz sprengen. Soll jeder machen wie er ruhig schläft.
ICH jedenfalls überziehe den HU Termin grundsätzlich um zwei Monate.
...
Die Sorge, ob fahrlässig oder grob fahrlässig, kann ich dir nehmen. Es ist in deinem Fall weder das Eine noch das Andere. Es ist nämlich vorsätzlich, was du da machst: Handeln im Bewusstsein der Rechts- oder Pflichtwidrigkeit.Ralphi hat geschrieben: So 1. Feb 2026, 16:38Im Falle eines Falles ist es maximal fahrlässig, grob Fahrlässig keinesfalls.
Auch das - und insbesondere das - ist kein Garant dafür, daß die Schienen richtig fest sind. Das habe ich auch bei NiBi festgestellt, dort wurden Airline-Schienen nur mit Schrauben auf den Gummi-Bodenbelag bzw. Wandfilz ins Alublech geschraubt.Hans 7151 hat geschrieben: Fr 30. Jan 2026, 14:06...Nein, weil die senkrechten Schienen sind vom Hersteller eingebaut wurden.
Ich habe die Zurrschienen nur auf die bereits vorhandenen Schienen angeschraubt mit dem Vorteil daß sie auch höhenverstellbar sind.....
Ich wollte diese Schienen abschrauben und verkleben, aber sie sind schon verklebt. Sollte passen, ich werde mir noch einen zweiten Fahrradhalter besorgen dann sind die Räder von links u. rechts fest eingespannt, so sollte es dann absolut sicher sein.dieterpapa hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 08:50uch das - und insbesondere das - ist kein Garant dafür, daß die Schienen richtig fest sind.
Wahrscheinlich geht es nicht nur mir so, dass ich die Prüfungsgebühren für völlig überzogen halte.Nikolena hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 07:05Ist ein typisches Beispiel dafür, dass bestehende Regeln immer dann ignoriert werden, wenn es keine schmerzliche Folgen hat.
Keine Rückdatierung und nur EUR 15,- Owi und auch nur dann, wenn man auch erwischt wird.
Die Karrenz ist nur für die gedacht, die ihren Termin nicht im Blick und schlicht vergessen hatten oder andere Gründe wie Krankheit oder Abwesenheit oder oder oder hatten. Aber nicht um einem Vorsatz Raum zu geben.
Hier dann noch den oberschlauen Sparfuchs raushängen zu lassen, damit man nach vielen Jahren einmal die Tüvgebühr eingespart hat, ist mir mit Verlaub bis dahin dann wirklich zu billig.
Just my 2 cents…..
Es sind nicht 1/12 sondern 2 /12 also 16,67 %, wenn man jährlich zum TÜV muß. Was ist daran verwunderlich? Ich mach das auch so, weil ich die Gebühren völlig überzogen finde.Luppo hat geschrieben: Mi 4. Feb 2026, 09:25
Ist es verwunderlich, wenn man die Fristen optimiert und erst 30 plus 1 Tag hinfährt, um sich 1/12 Rabatt zu holen?
Hast Du den schonmal benutzt?
