Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

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Likawa
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Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#1

Beitrag von Likawa »

Ich habe in eine anderen Beitrag schon ausführlicher beschrieben, dass ich ein für mich potenziell sehr interessantes Womo abgesehen habe.

Ich habe dabei auf dem Dach eine Stelle entdeckt an der man evt mal an eine Baum oder so hängen geblieben ist, die notdürftig bzw. vermutlich selbst geflickt wurde und bisschen Bedenken habe, ob dadurch Feuchtigkeit in den Aufbau kommen könnte (oder schon gekommen ist, wobei ich an sich nichts erkenne konnte und nochmals mit einem Messgerät ran wollte).
Der Verkäufer kennt sich offensichtlich nicht sooooo sonderlich gut mit solchen Stellen aus und der Aufbau macht auch an keiner Stelle wirklich den Eindruck eines Wasserschadens, riecht auch überhaupt nicht, jedoch weiß man finde ich nie was so wirklich dahinter steckt (die innere Schicht ist auch aus Hartplastik).
Er sagt das Auto sei komplett dicht und trocken. Das Auto ist von 2004 und soll 16.000€ kosten Ink wohl neuem TÜV, neuer Gasprüfung, neuem Service und neuen Zahnriemen vor Übergabe (und wenn beim TÜV was beanstandet wird, lässt er es auf seine Kosten richten - laut seiner Aussage)

Nun habe ich allgemein noch eine Frage dazu was eine Gewährleistung betreffen würde.

Er hat die Anzeige unter seiner Gebrauchtwagenfirma online gestellt, sagt mir auch klar von dann und dann haben wir offen, da können sie das Womo besichtigen - daher gehe ich davon aus, dass er es ganz normal über seine Firma verkauft (ja ich sollte es Aufjedenfall sicherheitshalber nochmal direkt erfragen) = Ich habe 1 Jahr Gewährleistung.

Dann verstehe ich das so, wenn er sagt, das Auto ist trotz der Delle dicht (ich evt auch ein Feuchtigkeitsmessgerät mitnehme und prüfe) und nach 2 Monaten oder so wenn es mal ein paar Tage im Regen stand, merke ich ok da läuft doch Wasser rein -> kann ich ihm das schriftlich zukommen lassen und eine Reparatur verlangen und wenn das nichts bringt auch vom Kauf zurück treten oder einen Schadensersatz oder eine Kaufpreisminderung verlangen?!

Habe ich das so richtig verstanden oder seid ihr da anderer Meinung?

Klar wäre es, wenn es so wäre ärgerlich, aber dann würde ich immerhin nicht selbst auf den Kosten der Reparatur sitzen bleibe in meinem Verständnis.
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Die Stelle auf dem Dach (Vorne rechts oberhalb beim Alkoven)
Die Stelle auf dem Dach (Vorne rechts oberhalb beim Alkoven)
Sid Omsa
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#2

Beitrag von Sid Omsa »

Es müsste aus meiner Sicht dort schon stehen, worauf sich die überhaupt Gewährleistung tatsächlich bezieht ("nur ölumspülte Teile des Motors"? 😀)
Auch ein Zusatz, wie "bezieht sich auch auf die Dichtigkeit des Schadens oben links" oder so wäre gut.
Die Gewährleistung zu haben und dann auch zu bekommen (überhaupt oder in angemessener Frist) sind aber zwei verschiedene Welten.
Ebi
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#3

Beitrag von Ebi »

Ich würde den „Händler“ einfach fragen. So irre, auf das Mobil überhaupt irgendeine Gewährleistung zu geben, kann er nun wirklich nicht sein. Wenn man einfach nach den AGB fragt, sieht man ja, was Sache ist.
Schöne Grüße
Ebi
Das Ziel ist im Weg
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#4

Beitrag von Das Ziel ist im Weg »

Hakuna hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 17:16
Dazu brauchst du eine RSV, die mindestens drei Monate vor Vertragsschluss abgeschlossen werden musste, oder ganz viel Geld um das Verfahren führen zu können.
Die hat doch heute eh "jeder".
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jagstcamp-widdern
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#5

Beitrag von jagstcamp-widdern »

nö, ich lebe seit fast 70 jahren ohne vollkasko und rsv, davon waren 30 auch als selbst und ständig....
So weit, so gut!

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Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
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MeiWoMo
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#6

Beitrag von MeiWoMo »

Likawa hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 18:57
Und es mag ja sein, dass ich im Verhältnis zu Anderen gerade erst am Anfang stehe, aber du hast ja auch mal angefangen, oder nicht!?
Ja,
aber ein 22 Jahre altes WoMo für 16k€ ist wie ein 22 Jahre altes Auto für 1000€.

Das ist dann genau so wie es ist. Kann auch nach ein paar Monaten Totalverlust sein wenn zuviel zusammen kommt.

Ein paar tausend € sollten nebenbei noch vorhanden sein für Reparaturen und Service.
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#7

Beitrag von Nikolena »

Hakuna hätte netter und weniger arrogant schreiben können, ja! Er hat inhaltlich aber vollkommen recht!

Hier soll eine bevorstehende Dauerbaustelle krampfhaft auf die rechtlichen Optionen der Verkäuferhaftung abgeklopft werden.

Dabei wird mögliches Recht mit fragwürdiger Durchsetzung verwechselt.
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
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AndiEh
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#8

Beitrag von AndiEh »

Einige Beiträge und die Antworten darauf gelöscht.

Der Beitrag von @Hakuna mag einiges sachlich Wahres bezüglich des BGB enthalten haben, aber die Art und Weise seines Beitrages geht gar nicht.
Gegen sachliche Kritik ist nie etwas einzuwenden, dabei User persönlich anzugehen, geht aber gar nicht.

Gruß
Andi
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Masure49
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#9

Beitrag von Masure49 »

Likawa hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 13:59
Ich habe in eine anderen Beitrag schon ausführlicher beschrieben, dass ich ein für mich potenziell sehr interessantes Womo abgesehen habe.

Ich habe dabei auf dem Dach eine Stelle entdeckt an der man evt mal an eine Baum oder so hängen geblieben ist, die notdürftig bzw. vermutlich selbst geflickt wurde und bisschen Bedenken habe, ob dadurch Feuchtigkeit in den Aufbau kommen könnte (oder schon gekommen ist, wobei ich an sich nichts erkenne konnte und nochmals mit einem Messgerät ran wollte).
Der Verkäufer kennt sich offensichtlich nicht sooooo sonderlich gut mit solchen Stellen aus und der Aufbau macht auch an keiner Stelle wirklich den Eindruck eines Wasserschadens, riecht auch überhaupt nicht, jedoch weiß man finde ich nie was so wirklich dahinter steckt (die innere Schicht ist auch aus Hartplastik).
Er sagt das Auto sei komplett dicht und trocken. Das Auto ist von 2004 und soll 16.000€ kosten Ink wohl neuem TÜV, neuer Gasprüfung, neuem Service und neuen Zahnriemen vor Übergabe (und wenn beim TÜV was beanstandet wird, lässt er es auf seine Kosten richten - laut seiner Aussage)

Nun habe ich allgemein noch eine Frage dazu was eine Gewährleistung betreffen würde.

Er hat die Anzeige unter seiner Gebrauchtwagenfirma online gestellt, sagt mir auch klar von dann und dann haben wir offen, da können sie das Womo besichtigen - daher gehe ich davon aus, dass er es ganz normal über seine Firma verkauft (ja ich sollte es Aufjedenfall sicherheitshalber nochmal direkt erfragen) = Ich habe 1 Jahr Gewährleistung.

Dann verstehe ich das so, wenn er sagt, das Auto ist trotz der Delle dicht (ich evt auch ein Feuchtigkeitsmessgerät mitnehme und prüfe) und nach 2 Monaten oder so wenn es mal ein paar Tage im Regen stand, merke ich ok da läuft doch Wasser rein -> kann ich ihm das schriftlich zukommen lassen und eine Reparatur verlangen und wenn das nichts bringt auch vom Kauf zurück treten oder einen Schadensersatz oder eine Kaufpreisminderung verlangen?!

Habe ich das so richtig verstanden oder seid ihr da anderer Meinung?

Klar wäre es, wenn es so wäre ärgerlich, aber dann würde ich immerhin nicht selbst auf den Kosten der Reparatur sitzen bleibe in meinem Verständnis.
Wie würde es denn im Schadensfalle weiter gehen?
Du hast die Kiste gekauft und dann
beklagst Du den Schaden, weil doch Nässe reingeht, kannst die Kiste deshalb aber nicht benutzen. Den Betrag hast Du schon überwiesen und der Händler stellt sich auf die Hinterbeine und behauptet, dass das Wohnmobil beim Verkauf trocken war. Er nimmt es nicht zurück. Dann geht die Sache vor Gericht. Dann dauert es erfahrungsgemäss ein Jahr bis zur Verhandlung. In der Zeit hast Du kein Wohnmobil, Dein Geld ist weg und wenn Du Glück hast, bietet das Gericht einen Vergleich an.
Wenn nicht, hast Du ein Wohnmobil, das droht zum Groschengrab und zur Quelle von endlosem Ärger zu werden.
Nochmals mein Tip. Schau nach einem gepflegten unfallfreien alten Schätzchen aus erster Hand, möglichst ein Garagenwagen, nie im Winter gefahren und wenn Du eines gefunden hast, such Dir im Freundes und Bekanntenkreis jemand, der etwas von Wohnmobilen versteht und mit Dir Besichtigungen macht.
Lass Dir Zeit bei der Suche und überstürze nix.
Übrigens, mit jeder weiteren Besichtigung lernst Du laufend was dazu und gewinnst an wertvoller Erfahrung.
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde.

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LG
Peter
*BYE*
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Halftimecamper
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#10

Beitrag von Halftimecamper »

Du machst in diesem und dem anderen Thread die Welt verrückt.
Du hat doch alle Antworten. Was willst Du denn noch ?
Einen Freibrief aus dem Forum ?
Ich kann das nicht nachvollziehen, es spricht nichts, aber auch gar nichts gutes für einen Kauf.
Trotzdem scheinst Du das nicht zu erkennen.
Also kauf es und lebe mit den Folgen oder lass es. - letzteres wäre wohl die bessere Wahl.
Gruß Carsten
Sid Omsa
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#11

Beitrag von Sid Omsa »

Halftimecamper hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 19:57
Du machst in diesem und dem anderen Thread die Welt verrückt.
Du hat doch alle Antworten. Was willst Du denn noch ?
Einen Freibrief aus dem Forum ?
Ich kann das nicht nachvollziehen, es spricht nichts, aber auch gar nichts gutes für einen Kauf.
Trotzdem scheinst Du das nicht zu erkennen.
Also kauf es und lebe mit den Folgen oder lass es. - letzteres wäre wohl die bessere Wahl.
Reiss Dich mal ein wenig zusammen, bitte.
Das hier ist ein Forum und hier ist ein Mensch der sich ein WoMo mit all den schönen Vorstellungen wünscht, die jemand mit weniger Erfahrung damit verbindet.
Da ist dann ggf. dann eine leicht rosarote Brille im Spiel, weil die Erfahrung fehlt und der Traum groß ist.
Jemanden dafür so gefühllos wegzuklatschen, geht aber gar nicht.
Höre doch einfach auf diesen Thread zu lesen, anstatt Dich als Weltretter und Beschützer der anderen Mitglieder darzustellen.
Agent_no6
Beiträge: 2914
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Wohnort: SU

Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#12

Beitrag von Agent_no6 »

Nikolena hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 19:34
… hätte netter und weniger arrogant schreiben können…
Das tut jetzt nichts zur Sache, AAABER:
Der Ton macht die Musik, schon immer.
Empathie ist bei manchen ein Fremdwort.
Schade. Macht das Forum nicht freundlicher…
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Elgeba
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#13

Beitrag von Elgeba »

Der Ton macht die Musik,gut und schön.Da gibt es verschiedene Geschmäcker und Befindlichkeiten.Aber beim Autokauf hört der Spaß auf, da hat Sachlichkeit zu herrschen,mit etwas anderem tut man der TE keinen Gefallen,auch wenn das nicht immer schön ist.

Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender Freisteh und Wackenverweigerer
Dieselreiter
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Registriert: Do 3. Dez 2020, 13:06

Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#14

Beitrag von Dieselreiter »

So oder so bleibt der Kauf ein Risiko. Wenn man sich schon vorher auf mögliche Garantie Streitigkeiten einstellt, steht der Kauf unter keinem guten Stern.

Wenn sich nach dem Kauf eine Undichtigkeit herausstellt, muss man A mit dem Händler diskutieren und B der Schaden behoben werden. Ob das dann nachhaltig gelingt? Was, wenn nicht? Dann potenzieren sich die Probleme.

Wer kein handwerklichen Fähigkeiten und Einsatzwillen mitbringt, der sollte die Finger davon lassen.
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334

"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."

(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
Anon43

Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#15

Beitrag von Anon43 »

AndiEh hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 19:35
Einige Beiträge und die Antworten darauf gelöscht.

Der Beitrag von @Hakuna mag einiges sachlich Wahres bezüglich des BGB enthalten haben, aber die Art und Weise seines Beitrages geht gar nicht.
Gegen sachliche Kritik ist nie etwas einzuwenden, dabei User persönlich anzugehen, geht aber gar nicht.

Gruß
Andi
Wann und wie habe ich hier einen user "persönlich" angegangen? Natürlich hast du ein Problem damit, dass ich auch dir hier mal aufgezeigt habe, dass du - wie so ziemlich alle anderen user hier auch - leider selbst keine Ahnung vom aktuellen Schuldrecht hast. Dann löscht man das besser, bevor man unwissend da steht. Verstanden.
Die einzige userin, die hier sehr persönlich wurde, war die TE, weil sie Probleme hat das reale Leben von einem Wolkenkuckucksheim zu unterscheiden. Ich meine sie sagte zu meinem Beitrag etwas wie "blöd", ich wäre ein Versager, hätte es zu nichts gebracht und würde meinen Frust an ihr auslassen.
Das ist wohl typisch für diese Generation: ganz viel unbegründete Meinung trifft auf so gut wir gar kein Wissen und Lebenserfahrung. Kenne ich aus dem Berufsleben. Da wollte mir ein gerade fertig studierter Trainee nach drei Wochen im Job auch Anweisungen geben, was ich zu tun hätte.
Aber: was stört es die Eiche, wenn sich eine Wildsau daran reibt.
Dass du meinen Account und meine Beiträge nicht löschen willst, stört mich nicht. Ich muss hier ja nicht mehr reinsehen und schreiben. Viel Spass mit der Generation Z.
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Kurt
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#16

Beitrag von Kurt »

Gute Entscheidung von Dir
Viele Grüße

Kurt
Unterwegs im Adria 574 SP aus 2008 auf Ducato 250 Basis
Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten. ]:->
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AndiEh
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#17

Beitrag von AndiEh »

Hakuna hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 07:52
Wann und wie habe ich hier einen user "persönlich" angegangen? Natürlich hast du ein Problem damit, dass ich auch dir hier mal aufgezeigt habe, dass du - wie so ziemlich alle anderen user hier auch - leider selbst keine Ahnung vom aktuellen Schuldrecht hast.
Dazu einer der tausenden Links zum Begriff Gewährleistung (Verbraucherzentrale Niedersachsen): KLICK
Hakuna hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 07:52
Dass du meinen Account und meine Beiträge nicht löschen willst, stört mich nicht.


Nur die Ruhe, ich habe auch noch was anderes zu tun. (wobei die Beiträge bleiben, da ansonsten der Zusammenhang flöten geht)

Gruß
Andi
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#18

Beitrag von Austragler »

Ich fasse es kurz zusammen:
Vergiß den Begriff Gewährleistung bei einem über 20 Jahre alten Kraftfahrzeug !
Noch dazu wo die Beurteilung durch einen Gutachter im Raum steht.
Der Gutachter bestimmt den ist-Zustand des Objekts, somit ist schon mal jegliche Reklamation nach einem halben Jahr gegenstandslos.

Oder, noch kürzer ausgedrückt: Finger weg !
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
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Schau ma amoi nacha sehng ma´s scho !
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Elgeba
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#19

Beitrag von Elgeba »

Wie ich ja schon geschrieben habe, war ich mit der Tochter eines guten Bekannten und ihrem Freund unterwegs,ein gebrauchtes Wohnmoil zu kaufen.Der Vater der jungen Dame wollte sich finanziell beteiligen, hat aber als Bedingung gestellt,das ich dabei bin und mir die Entscheidung Kauf oder nicht obliegt.
Beim ersten Termin steigt die junge Dame aus,läuft zu dem Fahrzeug hin, einem 290 er mit Hymer Aufbau Alkoven "das wird unser Bubu,der ist so schön knuffig",wer mit so einer Einstellung an einen Fahrzeugkauf herangeht,macht unweigerlich Schiffbruch.Um so einen Fall scheint es auch hier zu gehen.
Das Fahrzeug wurde nicht gekauft,die Karre war ein Unfallwagen,schlecht repariert,die Innenbesichtigung habe ich mir erspart,die beiden jungen Leute waren natürlich enttäuscht,aber was soll`s.Wir haben an diesem Tag noch zwei weitere Fahrzeuge angesehen,nichts davon war empfehlenswert,wir kamen abends ernüchtert zurück. Bei solchen Käufen muss man Geduld haben,und vor allem Gefühle außen vor lassen,da hilft nur kalte Sachlichkeit.Allerdings gibt es auch im Gegensatz zu der Aussage im Beitrag von Hakuna durchaus Fahrzeuge,die trotz 30 Jahren Nutzung in Nordeuropa trocken und rostfrei sind,man muss nur stehvermögen haben um so etwas zu finden.


Gruß Arno
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BigHarry
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Re: Gewährleistung bei Kauf von einem Gebrauchtwagenhändler (aber nicht spezialisiert auf Womos)

#20

Beitrag von BigHarry »

Servus,
bei dem was ich auf dem Bild sehe, besteht eine hohe Warscheinlichkeit, das es undicht ist. An der vertikalen Leiste, wie auch an der horizontalen Leiste. Solange kein Riss in der Außenhaut ist, ist ein zerlegen und abdichten möglich, aber sehr aufwändig. Die Außenhaut aufspachteln , verschleifen und lacken erst recht. Bei einem meiner Wohnwagen habe ich dies schon gemacht. Selber machen mit Fachkunde ja, Reparieren lassen, nein. Viell zu teuer. Wie schon beschrieben, Finger weg!
Jeder Finder von meinen Rechtschreibfehlern darf diese Behalten. :-) Ich bin da nicht so.
Servus
.............Harry der Dicke *HI*


Harry reicht.
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