Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Ich plane meine Touren,so weiß ich immer wann ich wo bin und wo ich mein "müdes Haupt zur Ruhe betten kann",oft kommt noch vorher ein gutes Abendessen und ein Absacker,und es gibt keine Probleme.
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Mal ne Frage zu den Befugnissen eines Ordnungsbeamten. Ist man diesen Auskunftspflichtig, darf dieser jemand festhalten/festsetzen bis er seine Formalitäten aufgenommen hat? Oder könne man sich einfach auf und davon machen mit dem Hinweis er habe ja das Kennzeichen und könne von daher die Identität feststellen lassen.TomL hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 10:46Heute morgen hatte ich Besuch vom Ordnungsamt, wo der "Beamte" unter Androhung polizeilicher Hilfennahme meine Personalien aufgenommen hat.
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Nein so würde ich das nicht ausdrücken, aber durch die Masse der Womos sind immer mehr Womos am "Freistehen" und das stößt doch mehr und mehr den Komunen sauer auf.Megathomas hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 14:37Mehrheit der Wohnmobilfahrer aus der Ausnahme die Regel macht.
Grüße Hans
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Wenn ich die Route Flensburg Ruhrgebiet ins Googlemaps eingebe kommt mit Zwischenziel Schleswig oder ohne immer die gleiche Strecke.Megathomas hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 22:44Wenn ich aus Flensburg zum Ruhrgebiet fahre, liegt Schleswig irgendwie nicht auf der Strecke.
Ist dann eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf Autobahnparkplätzen erlaubt? Wenn ja wäre wiederum die Frage zum LKW warum dieser seine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. seine gesetzlich verordnetete Zwangspause überall einlegen darf? Während dem WOMOS nur die CP/SP und der Autobahnparkplatz bliebe.LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:08Auf die Parkplätze an der A7 bzw. B77 will ich gar nicht eingehen.
Grüße Hans
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Wenn man mal nur so kurz hier reinschaut, könnte man die Lust am Wohnmobilreisen verlieren. Habe deshalb aufgehört hier rum zu blättern.
Ich bin nun schon über 20 Jahre Wohnmobilist und hatte diesbezüglich noch nie Probleme gehabt. Nur einmal in Spanien standen wir auf einem Strandparkplatz in einer Ecke quer über mehrere Parkfelder. Das hatte ein Polizist nicht toleriert, uns aber den Hinweis gegeben, gleich um die Ecke auf einer Nebenstraße ohne Markierungen zu stehen und natürlich zu übernachten.
Bei Kurzreisen halten wir es immer so, dass wir spätestens gegen 3 Uhr stoppen. Wenn kein SP in der Nähe ist, suchen wir uns zu Fuß vor Ort ein nettes Plätzchen oder Gaststätte (wo wir dann auch was essen) zur Übernachtung. Das wr es. Am nächsten Morgen geht es dann weiter.
Ich habe mir noch nie wegen irgendwelcher "Ordnungshüter" Gedanken gemacht. Bin mal gespannt.
Gruß Hajo
Ich bin nun schon über 20 Jahre Wohnmobilist und hatte diesbezüglich noch nie Probleme gehabt. Nur einmal in Spanien standen wir auf einem Strandparkplatz in einer Ecke quer über mehrere Parkfelder. Das hatte ein Polizist nicht toleriert, uns aber den Hinweis gegeben, gleich um die Ecke auf einer Nebenstraße ohne Markierungen zu stehen und natürlich zu übernachten.
Bei Kurzreisen halten wir es immer so, dass wir spätestens gegen 3 Uhr stoppen. Wenn kein SP in der Nähe ist, suchen wir uns zu Fuß vor Ort ein nettes Plätzchen oder Gaststätte (wo wir dann auch was essen) zur Übernachtung. Das wr es. Am nächsten Morgen geht es dann weiter.
Ich habe mir noch nie wegen irgendwelcher "Ordnungshüter" Gedanken gemacht. Bin mal gespannt.
Gruß Hajo
Zu Problemen am Wohnmobil stehe ich den Foristen gern für eine unentgeltliche 1.Beratung zur Verfügung;
https://www.wohnmobil-check.com/
https://www.wohnmobil-check.com/
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Dürfen sie, sie dürfen sogar in Deine Wohnung. Wenn man sich weigert, dürfen sie allerdings keine Zwangsmaßnahmen anwenden. Dafür müssen sie die Polizei holen.Hans 7151 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 09:45Mal ne Frage zu den Befugnissen eines Ordnungsbeamten. Ist man diesen Auskunftspflichtig, darf dieser jemand festhalten/festsetzen bis er seine Formalitäten aufgenommen hat? ...
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
Martin (Birdman)
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich. NIEMAND darf da rein ohne meine Erlaubnis, auch die Polizei nicht, solange sie keinen Durchsuchungsbefehl vom Gericht hat oder Gefahr im Verzuge ist.Birdman hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 10:44
Dürfen sie, sie dürfen sogar in Deine Wohnung. Wenn man sich weigert, dürfen sie allerdings keine Zwangsmaßnahmen anwenden. Dafür müssen sie die Polizei holen.
Bei den hier in Rede stehenden Delikten ist sowas aber auszuschließen.
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Das Womo ist genauso geschützt, da darf auch niemand rein!heinz1 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 10:54Die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich. NIEMAND darf da rein ohne meine Erlaubnis, auch die Polizei nicht, solange sie keinen Durchsuchungsbefehl vom Gericht hat oder Gefahr im Verzuge ist.
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Moin
Der LKW-Fahrer darf auch nicht überall übernachten, weil schon das Parken des schweren Fahrzeuges größeren Restriktionen unterliegt als ein PKW oder LLKW. Seit August letzten Jahres darf auch die sog. "wöchentliche Ruhezeit" nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden (https://ec.europa.eu/germany/news/20200 ... -fahrer_de) .
Das LNatSchG Schleswig-Holstein verbietet ebenfalls das Parken nicht, soweit nicht im Rahmen des §31 bereits der Weg bzw. die Fläche (befristet) gesperrt wurde. Darum geht es hier auch nicht. Beide Urteile beziehen sich auf das (heute) in §37 a.a.O. untersagte "Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften". Das ist grundsätzlich überall verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist ("nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen" bzw. "die Gemeinde kann außerhalb von Campingplätzen [...] für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten genehmigen").
Die StVO geht dem LNatSchG vor, das Parken auf Autobahnparkplätzen ist defintiv nicht grundsätzlich verboten, wenn es auch gelegentlich dämliche Kombinationen der Ausschilderung gibt, die dann die leichteren Wohnmobile <= 3.5t aussperren. In SH ist mir so ein Fall aber nicht bekannt. "Aufstellen" ist auch etwas anderes als "Parken", insoweit ist der Hinweis von Thomas richtig. Bei einem Autobahnparkplatz kann man einen Durchreisecharakter annehmen, auch wenn man jetzt Fälle konstruieren kann, die das widerlegen könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Ordnungsamt dort aufschlägt, um eine Sondernutzung zu kontrollieren und ggf. zu unterbinden, würde ich mal als äußerst gering einschätzen. Von der Zuständigkeit abgesehen haben die sicher auch noch andere Hobbies.
Ob man auf einem solchen Parkplatz genügend Ruhe findet, um seine Fahrtüchtigkeit soweit wiederherzustellen, dass man nicht drei Stunden später wieder auf das Lenkrad kippt, ist ein anderes Thema. Vielleicht ist man dann auch aus Schleswig-Holstein heraus ...
OT: das Wohnmobil ist m.E. tatsächlich von Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt, wenn es denn als solche im konkreten Fall anzusehen ist. Bei der verbotenen unterstellten Sondernutzung könnte man das so sehen. Wenn man nur vorne drin sitzt auf dem Parkplatz, vielleicht nicht. Unter Wohnung versteht man durch räumliche Abschottung der allgemeinen Zugänglichkeit entzogenen Räume, womit eine Stätte privaten Lebens und Wirkens fingiert wird. Hotelzimmer und (eigenes) Büro geht auch, ein normales Auto i.d.R. wohl nicht.
Gruß
K.R.
Die StVO verbietet das Übernachten im Fahrzeug nicht, sie verbietet nur an bestimmten Stellen das Parken bzw. das Halten. Letzteres fällt unter Gemeingebrauch (das Parken, nicht das Verbot). Das (auch temporäre) Wohnen auf einem öffentlichen Grund wird zur Sondernutzung und das bedarf der Erlaubnis (§21 StrWG Schleswig-Holstein). Die ist manchmal durch Beschilderung schon gegeben, meistens aber nicht. Beide hier in Rede stehenden Urteile stellten bereits erstinstanzlich fest, dass es hier nicht mehr um das "Parken zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" ging, die ja irgendwo auch eine Weiterreise unterstellt. In beiden Fällen war das Ziel der Reise erreicht (Sylt bzw. St. Peter-Ording), auf dieser Insel - nur mit Fähre über DK oder Bahnverladung zu erreichen - wird die Argumentation mit der Durchreise ja sowieso etwas schwieriger.Hans 7151 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 09:59Ist dann eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf Autobahnparkplätzen erlaubt? Wenn ja wäre wiederum die Frage zum LKW warum dieser seine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. seine gesetzlich verordnetete Zwangspause überall einlegen darf? Während dem WOMOS nur die CP/SP und der Autobahnparkplatz bliebe.LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:08Auf die Parkplätze an der A7 bzw. B77 will ich gar nicht eingehen.
Der LKW-Fahrer darf auch nicht überall übernachten, weil schon das Parken des schweren Fahrzeuges größeren Restriktionen unterliegt als ein PKW oder LLKW. Seit August letzten Jahres darf auch die sog. "wöchentliche Ruhezeit" nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden (https://ec.europa.eu/germany/news/20200 ... -fahrer_de) .
Das LNatSchG Schleswig-Holstein verbietet ebenfalls das Parken nicht, soweit nicht im Rahmen des §31 bereits der Weg bzw. die Fläche (befristet) gesperrt wurde. Darum geht es hier auch nicht. Beide Urteile beziehen sich auf das (heute) in §37 a.a.O. untersagte "Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften". Das ist grundsätzlich überall verboten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist ("nur auf den hierfür zugelassenen Plätzen" bzw. "die Gemeinde kann außerhalb von Campingplätzen [...] für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten genehmigen").
Die StVO geht dem LNatSchG vor, das Parken auf Autobahnparkplätzen ist defintiv nicht grundsätzlich verboten, wenn es auch gelegentlich dämliche Kombinationen der Ausschilderung gibt, die dann die leichteren Wohnmobile <= 3.5t aussperren. In SH ist mir so ein Fall aber nicht bekannt. "Aufstellen" ist auch etwas anderes als "Parken", insoweit ist der Hinweis von Thomas richtig. Bei einem Autobahnparkplatz kann man einen Durchreisecharakter annehmen, auch wenn man jetzt Fälle konstruieren kann, die das widerlegen könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Ordnungsamt dort aufschlägt, um eine Sondernutzung zu kontrollieren und ggf. zu unterbinden, würde ich mal als äußerst gering einschätzen. Von der Zuständigkeit abgesehen haben die sicher auch noch andere Hobbies.
Ob man auf einem solchen Parkplatz genügend Ruhe findet, um seine Fahrtüchtigkeit soweit wiederherzustellen, dass man nicht drei Stunden später wieder auf das Lenkrad kippt, ist ein anderes Thema. Vielleicht ist man dann auch aus Schleswig-Holstein heraus ...
OT: das Wohnmobil ist m.E. tatsächlich von Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) geschützt, wenn es denn als solche im konkreten Fall anzusehen ist. Bei der verbotenen unterstellten Sondernutzung könnte man das so sehen. Wenn man nur vorne drin sitzt auf dem Parkplatz, vielleicht nicht. Unter Wohnung versteht man durch räumliche Abschottung der allgemeinen Zugänglichkeit entzogenen Räume, womit eine Stätte privaten Lebens und Wirkens fingiert wird. Hotelzimmer und (eigenes) Büro geht auch, ein normales Auto i.d.R. wohl nicht.
Gruß
K.R.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Warum glaubt ihr gibt es solche Gesetze wie in SH?
Weil keiner Lust hat sich mit irgend welchen Hanseln rumzustreiten.
Wenn ich hier einige Beiträge lese, scheint das auch seine Berechtigung zu haben.
Alle Freiheiten werden ausgenutzt bis zum geht nicht mehr, werden sie eingeschränkt wird diskutiert bis der Arzt kommt.
Ich hab es des öfteren erlebt, man steht irgend wo und das im laufe der Jahre schon mehrfach. Es stellt sich jemand dazu. Das stört jemanden, der Grund ist ja egal, Dann hören ich schon die lautstarke Diskusion und manche Argumentationen sind einfach...... . Ich fahre immer ohne Diskussion weiter, auch wenn ich nicht gemeint bin. Oftmals wenn ich dann nach einiger Zeit wieder vorbei komme sind dies Plätze gesperrt.Warum wohl.
Da muß sich die Kommunity mal an die eigene Nase fassen.
Weil keiner Lust hat sich mit irgend welchen Hanseln rumzustreiten.
Wenn ich hier einige Beiträge lese, scheint das auch seine Berechtigung zu haben.
Alle Freiheiten werden ausgenutzt bis zum geht nicht mehr, werden sie eingeschränkt wird diskutiert bis der Arzt kommt.
Ich hab es des öfteren erlebt, man steht irgend wo und das im laufe der Jahre schon mehrfach. Es stellt sich jemand dazu. Das stört jemanden, der Grund ist ja egal, Dann hören ich schon die lautstarke Diskusion und manche Argumentationen sind einfach...... . Ich fahre immer ohne Diskussion weiter, auch wenn ich nicht gemeint bin. Oftmals wenn ich dann nach einiger Zeit wieder vorbei komme sind dies Plätze gesperrt.Warum wohl.
Da muß sich die Kommunity mal an die eigene Nase fassen.
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Das heißt aber nicht daß Du dich immer gesetzestreu verhalten hast, es ist nur niemand gekommen und hat dein Fehlverhalten gerügt.oldi45 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 10:22Ich bin nun schon über 20 Jahre Wohnmobilist und hatte diesbezüglich noch nie Probleme gehabt.
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Ein positives Beispiel dafür, wie selbst die Polizei einem Wohnmobilfahrer hilft, die Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen.
Siehe HIER
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Posts #1 und #3 des TE sehr zu hinterfragen sind.
Siehe HIER
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Posts #1 und #3 des TE sehr zu hinterfragen sind.
Gruß Hans
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 15:11Das heißt aber nicht daß Du dich immer gesetzestreu verhalten hast, es ist nur niemand gekommen und hat dein Fehlverhalten gerügt.oldi45 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 10:22Ich bin nun schon über 20 Jahre Wohnmobilist und hatte diesbezüglich noch nie Probleme gehabt.
Wenn Jesus ein Wohnmobil gehabt hätte, hätte er sich auch keine 20 Jahre "gesetzestreu" verhalten

Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Hans 7151 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 09:59Wenn ich die Route Flensburg Ruhrgebiet ins Googlemaps eingebe kommt mit Zwischenziel Schleswig oder ohne immer die gleiche Strecke.Megathomas hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 22:44Wenn ich aus Flensburg zum Ruhrgebiet fahre, liegt Schleswig irgendwie nicht auf der Strecke.Ist dann eine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf Autobahnparkplätzen erlaubt? Wenn ja wäre wiederum die Frage zum LKW warum dieser seine Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. seine gesetzlich verordnetete Zwangspause überall einlegen darf? Während dem WOMOS nur die CP/SP und der Autobahnparkplatz bliebe.LT35 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 10:08Auf die Parkplätze an der A7 bzw. B77 will ich gar nicht eingehen.
Grüße Hans
Hans,wenn ich so einen Unsinn lese,fällt mir nichts mehr ein.Der Trucker ist gesetzlich durch die Lenk-und Ruhezeitverordnung dazu gezwungen,seine Pausenzeiten einzuhalten,Wohnmobilfahrer sind zu ihrem Vergnügen unterwegs.Auch mit Wohnmobilen den ohnehin zu knappen Parkraum für LKW an Raststätten zu blockieren ist gelinde ausgedrückt egoistisch.Auch ein LKW Fahrer darf nicht überall seine Pause machen,was schon durch die Größe seines Fahrzeugs nicht möglich ist.Diese ganze Diskussion ist so überflüssig wie ein Kropf,es kann doch nicht so schwer sein,so wie ich es ja auch mache,die Tour zu planen und deshalb auch zu wissen, wo ich problemlos übernachten kann.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Sehr schöner Zeitungsartikel !
In diesem Fall dein Freund und Helfer

Andere (Bundes) Länder andere Sitten !
Er hat bestimmt am nächsten Nachmittag erstmal auf der Wache blasen müssen
um den Schlüssel wieder zu bekommen.
Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Was genau ist zu hinterfragen?Lucky10 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 15:41Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Posts #1 und #3 des TE sehr zu hinterfragen sind.
Das ich keinerlei touristisches Interesse an Schleswig hatte, nachdem ich abends zwischen 20 und 21 Uhr nach 10 Stunden dauernder Anreise (mit Unterbrechungen, ich bin morgens gegen 10 Uhr in Kopenhagen gestartet) angekommen bin, mit der geplanten Weiterfahrt am nächsten Morgen zwischen 8 und 9 Uhr (nach einem Frühstück)?
Das ich die Autobahn nur verlassen habn, um den kostenlosen Autobahn-Lärm-Parkplatz gegen einen kostenpflichtigen Ruhe-Platz tauschen?
Das ich eben sehrwohl geplant nach Schleswig gefahren bin, weil das quasi direkt an der Autobahn liegt, aber keine Autobahn ist, weil es dort zwei für eine Nacht taugliche Alternativen gab und ich mir damit definitiv Stress und Diskussion mit Fernfahren auf Autobahn-Rastplätzen erspart habe, denen ich möglicherweise einen Platz weg nehme?
Das die Fahrzeuge alle ordnungsgemäß auf einem touristisch sehr unattraktiven Platz standen?
Das keines der Womos auch nur ansatzweise eine Verkehrsbehinderung oder -Gefährdung bedeutet hat, weil es widerrechtlich oder schlecht geparkt war?
Das es keinerlei Verbotsschilder oder andere einschränkende Schilder gab?
Du solltest also schon genau benennen, an welcher Stelle Du mich für einen Lügner hältst. Nur eines dazu... mein touristisches Interesse sowohl an SH als auch MV ist jenseits der Frostgrenze. Das sind Länder, in denen ich mich nur gezwungenermaßen Aufhalte, und an diesem Tag war das halt die mir mögliche schnellstmögliche Durchreise. Ich hätte aus puren Egoismus und Selbsterhaltungstrieb an diesem Abend gar nicht mehr fahren können... ich war schlichtweg so müde, dass mir sogar das EM-Spiel am allerwertesten vorbeigegangen ist.
Das sollte die angebliche (aber nicht vorhandene) touristische Attraktivität des Platzes und die Art und Weise der geparkten Womos ausreichend zeigen.... sowie die Tatsache, dass da keine Schilder standen:
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Genau so ist es und so ist auch meine Haltung dazu... ich komme aus einer Speditionsfamilie.... ich parke also nie, wenn es sich vermeiden lässt, auf LKW-Spuren... es sei denn, der Parkplatz ist riesig groß und noch ziemlich leer.Elgeba hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 17:33Auch mit Wohnmobilen den ohnehin zu knappen Parkraum für LKW an Raststätten zu blockieren ist gelinde ausgedrückt egoistisch.Auch ein LKW Fahrer darf nicht überall seine Pause machen,was schon durch die Größe seines Fahrzeugs nicht möglich ist.
Elgeba hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 17:33... es kann doch nicht so schwer sein,so wie ich es ja auch mache,die Tour zu planen und deshalb auch zu wissen, wo ich problemlos übernachten kann.
Du bist echt lustig.... Du glaubst also, alle anderen sind Taumelkäfer, die nachmittags noch nicht wissen, wo sie abends landen? So ein hanebüchener Unsinn. Als ich in Kopenhagen gestartet bin, wusste ich, dass mein Tages-Ziel der Citti-Park-Stellplatz in Flensburg war.... das war der Plan. Aber nach dem Ankommen dort war klar, dass ich es da nach den Erfahrungen schwedischer Wildnis definitiv nicht ertragen kann, also habe ich dort 'ne halbe Stunde lang nach hinsichtlich Entfernung passender Alternativen gesucht.... die ich dann eben in Schleswig gefunden habe... und zwar laut Navi und Web gleich 2 taugliche Alternativen.Elgeba hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 21:40Ich plane meine Touren,so weiß ich immer wann ich wo bin und wo ich mein "müdes Haupt zur Ruhe betten kann",oft kommt noch vorher ein gutes Abendessen und ein Absacker,und es gibt keine Probleme.
Dann möchte ich doch von dem großen Planer gerne mal wissen, wie häufig er noch einen Plan B und C vorsieht, damit ihm so eine Situation gar nicht erst passieren kann...?... denn Plan B und C sind ja bei solchen Aussagen zwingend und obligatorisch!
Mein Plan B (ohne weiter darüber nachzudenken) ist gewesen, wären dort in Schleswig Verbots-Schilder aufgestellt, wieder zurück auf die Autobahn und dann Rastplätze anfahren und schauen, was geht..... denn ich bin mit fester Überzeugung kein urbaner Wildparker.
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Billy1707 hat geschrieben: Fr 25. Jun 2021, 05:15TomL hat geschrieben: Do 24. Jun 2021, 21:39
Natürlich kann ich nachweisen, dass ich auf der Durchreise und definitiv auf dem Weg nach Hause ohne touristisches Interesse in Schleswig war.
Zum einen über Stellplatz-Belege über 6000 km in Schweden über 2 Monate. Zum zweiten kann ich über Belege nachweisen, dass ich am morgen in Kopenhagen abgereist bin, mittags die maut auf der Storebaldbrücke bezahlt habe, nachmittags in Flensburg Cittipark eingekauft habe und dem entsprechend erst abends in Schleswig angekommen bin. Ich bin heute morgen direkt gestartet, um die 500 km bis zum Ruhrpott zu schaffen.... wo ich nach elender staugurkerei um 18 angekommen bin.
Ich hätte gestern Abend gar nicht mehr weiterfahren können... zumindest wäre das nach meinem Anspruch unverantwortlich gewesen.
Tom, wenn Du das so den Ordnungsheinern erzählt hast, würde es mich wundern wenn Du noch Post bekommst.
Wenn Du es nicht in dieser Weise erklärt hast, kannst Du das in einem Brief mit angeführten Belegen machen.
Benutze aber bitte nicht das Wort Stellplatz für die befestigte Fläche, evtl. Parkfläche Abseits der Strasse.
Ein SP is was anderes.
Daumendrück und Grüße
Tom, was hast Du denn den Ordnungsamt Menschen erzählt in der Früh ?
Ich habe es irgendwie überlesen ?
Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +

YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Gar nix.... den hat absolut gar nix interessiert. Der hat nur gesagt "Schreiben Sie das alles in Ihren Widerspruch... ich nehme das hier nur auf." Der hatte weder Interesse an ein Gespräch, an Erklärungen, noch eine Diskussion.... an dem prallte alles ab.Billy1707 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 18:44Tom, was hast Du denn den Ordnungsamt Menschen erzählt in der Früh ?
Ich habe es irgendwie überlesen ?
Nur ... und das ist das tragische.... bin ich mal wieder Opfer meiner eigenen Aufrichtigkeit geworden. Er hat mich gefragt, wann ich gekommen bin.... und weil ich nicht Lügen will, habe ich wahrheitsgemäß gesagt, zwischen 20 und 21 Uhr. Hätte ich geantwortet, ich bin gerade gekommen, vor vielleicht 20 Minuten, wäre wohl gar nix passiert.... außer einer Belehrung, dass ich da nicht stehen darf.
Womit sich -für mich als Fazit- mal wieder bewahrheitet, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit wird bestraft.... man muss am Besten einfach Dreist und Unverschämt lügen.
Um das noch einmal zu wiederholen... wo ich geparkt habe, war nur normaler städtischer Parkraum, kein Stellplatz. Der ehemals vorhandende Stellplatz war 100 m weiter... ist aber mittlerweile einer Baustelle zum Opfer gefallen. Der frühere Stellplatz war das Ziel, nicht der Parkplatz... das war nur die Notlösung... siehe Link mit Bild im Vorposting:
viewtopic.php?p=44597#p44597
Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?
Was wollten die denn von ihm zu welcher Zeit nochmals?Billy1707 hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 18:44Tom, was hast Du denn den Ordnungsamt Menschen erzählt in der Früh ?
Ich habe es irgendwie überlesen ?
Weshalb kam's zu der Drohung?
Gruß Hans