Sellabah hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 11:59
Aber der iSmove, der wäre gewandelt.
Naja...so einfach ist das aber nur, wenn dein Vertragspartner dem nicht widerspricht. Ansonsten bleibt der Weg zum Anwalt, der dir die Fragen stellt, die Du Dir vor seiner Gage selbst hättest stellen können:
Angemessene Frist zur Nachbesserung? Nachfrist? 1 x Nein = Vergiss es
Ob das in diesem Fall so klar ist, kann ich nicht beurteilen.
Außerdem steht dann der Norbert wieder auf Los und damit viel weiter hinten, als eine selbst ärgerlich lange Nachbesserung in Anspruch nähme.
Oft hat schon die Erkenntnis einer legitimen, monetären Verrechnung/Abzug der Nutzungszeit gereicht, keine Verfahren auf eine Kaufrückabwicklung zu starten. Ok, DAS ist bei Norbert hier zumindest kein Thema. Das Auto ist ja span-neu.