Etwas zu "Elementarschadenversicherung" aus eigenem Erleben.
Wir wollten 1994, nach dem für uns schlimmsten Hochwasser( das Wasser der Weser stand an der Eingangstreppe ) eine Elementar-Schaden-Versicherung abschließen. Die Aussagen dazu hörten sich ganz gut an, die Kosten waren jederzeit zu tragen, ( ca. 1200 DM/a damals, heute also etwa 600 €) also wollten wir abschließen. Dann hat der Versicherungsagent einmal seinen Rechner aufgemacht, sich die Lage unseres Hauses anzeigen lassen und uns dann erklärt; " Sie liegen in der Hochwasserüberflutungszone. Da können wir ihnen keine Versicherung anbieten!" Bumms! Das würde es gewesen sein. Die Weser hat einen Normalwasserstand von 175 cm. Bei dem oben genannten Hochwasser stand sie bei 740 cm. bis zum Fluten unseres Erdgeschosses hätte sie nochmals ca. 30 cm steigen müssen. Von einer Gefährdung würde ich da nicht ausgehen, wohl aber die Versicherungsmathematiker, die mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen so etwas eben nicht ausschließen.
Angeblich sollen die Versicherungsbedingung erneuert worden sein, stellt sich nur die Frage, für wen? Unser Problem ist eigentlich nicht die Weser, nein, eher der, dem Hochwasser folgende, steigende Grundwasserspiegel.
Unser Haus hat nur einen sog. Kriechkeller, dieser hat noch Bruchsteinmauerwerk und einen gestampften Lehmboden. Wenn der Keller dann also voll läuft, helfen nur die seit 1994 vorhandenen Hochleistungstauchpumpen, um den Keller nie mehr als 1,5 m zu fluten ( Wir haben diesen Kriechkeller seit Kauf des Hauses nie genutzt, uns würde kein Schaden entstehen). Gegen Grundwasserschäden kann man sich auch nicht versichern....
So, Frust abgelassen, der immer dann entsteht, wenn von der Elementar-Schaden-Versicherung als
einfache Versicherung als Zusatz zur Gebäudeversicherung gesprochen wird. Es gibt ihn nicht, bzw. höchstens 1x, denn nach einer solchen Situation, wie aktuell in den betroffenen Gebieten, wird die Region als Überflutungsgebiet in die Rechner der Versicherer einfließen. Heute üblich sind Selbstbeteiligung von 10% des Schadens, allerdings nur bis zu einem Anteil bis zu 5000,00€.
Und eine in diesem Zusammenhang "erguurgelte" Auskunft zu dieser Versicherung zeigt dann u.a. diesen Beitrag:
https://www.versicherungsbote.de/id/485 ... sicherung/ dass in betroffenen Gebieten die jeweilige Landesregierung entscheidet, ob sie Entschädigungen nur dann zahlt, wenn der Geschädigte zumindest nachweisen kann, sich um eine Elementarschadenversicherung bemüht zu haben. Wie soll das bitte schön gehen? Ich führe ein Gespräch mit dem Versicherungsmakler und erhalte den abschlägigen Bescheid zugesandt? Meiner Meinung nach ist das einfach nur eine Krücke, um Minimalunterstützung zu begründen.
Zu Eure Info: unser Haus liegt ca. 100 vom Weserufer bei Normalwasserstand,( heute vllt. 98 m ). Allerdings ist kaum Entspannungsfläche vorhanden, denn das Wesertal hier an der Oberweser ist zwar sehr schön , aber leider auch eng. Bei einem Wasserstand von ca. 520 cm steht die Weser auf dem Parkplatz, bei 700cm an der Einmündung unserer Straße in die Hauptstraße, dann ist unser Abstand zur Weser gerade 20 m. Fast Höchststand in 1994 erreicht
und so sieht dann für uns das Weserufer aus