
LG
Sven
Das Fahrzeug, welches nicht benutzt wird, wo darf das parken?Bevaube hat geschrieben: So 31. Okt 2021, 21:13Wir nutzen dagegen eine weitere Besonderheit der Eidgenossenschaft: unser WoMo läuft mit einem Wechselkennzeichen mit dem Wagen meiner Frau. Wenn wir den Camper nutzen, steht der sowieso und bei der Lösung bezahlen wir Steuer und Versicherung für das grössere Fahrzeug und das kleinere läuft gegen kleines Geld mit...
Nicht auf öffentlichem Grund. Steht entweder Zuhause in der Garage oder in der Halle an dem Platz, der für‘s WoMo reserviert ist und fühlt sich da sauwohl.Snowpark hat geschrieben: So 31. Okt 2021, 21:21
Das Fahrzeug, welches nicht benutzt wird, wo darf das parken?
Geht eigentlich beides auch in Deutschland.Bevaube hat geschrieben: So 31. Okt 2021, 21:13Ich finde das irgendwie doof, wenn ich mich bei der Anmeldung schon festlegen muss, wie lange ich mit meinem Fahrzeug auf die Strasse darf.
In dem Bereich sind wir Schweizer besser aufgestellt (dafür kostet es dann aber auch etwas mehr). Ich kann jederzeit von einem angemeldeten Fahrzeug die Kontrollschilder beim Amt hinterlegen. Ab da entfällt die Steuer und die vorausbezahlte Versicherung wird anteilmässig erstattet. Macht für ein paar Tage nicht Sinn, denn jeder Vorgang bei der Behörde kostet auch was. Aber ab 5 - 6 Wochen rentiert das schon und ich kann den Zeitpunkt selbst bestimmen.
Wir nutzen dagegen eine weitere Besonderheit der Eidgenossenschaft: unser WoMo läuft mit einem Wechselkennzeichen mit dem Wagen meiner Frau. Wenn wir den Camper nutzen, steht der sowieso und bei der Lösung bezahlen wir Steuer und Versicherung für das grössere Fahrzeug und das kleinere läuft gegen kleines Geld mit. Wichtig ist nur, dass nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sind.
Gruss, Beat.
Besteht dann noch eine Versicherung für das vorübergehend stillgelegte Mobil?jagstcamp-widdern hat geschrieben: Mo 1. Nov 2021, 09:27ich melde nach bedarf ab und an, versicherer + hauptzollamt rechnen tagegenau ab, die "neue" evb-nummer kommt automatisch!