Deßwegen schrieb ich am Wagen, dann gelten die 14 Tage nicht; Das Bundesmeldegesetz (BMG) erkennt in § 20 auch einen Wohnwagen als Wohnung an. Vorausgesetzt, er wird nicht oder nur gelegentlich fortbewegt. Das geht mit dem WoMo eben nicht!Sparks hat geschrieben: Do 18. Nov 2021, 15:31Das sehe ich dagegen kritisch. Nicht gewerbliche Anhänger dürfen nur 2 Wochen im öffentlichen Raum ohne zwischenzeitliche Bewegung abgestellt werden und eine Adresse ist an einen festen Ort gekoppelt. Da mußt du dann schon Glück haben und genau den selben Parkplatz bekommen. Die wissen schon, wie sie uns auf trap halten :-9Cybersoft hat geschrieben: Do 18. Nov 2021, 15:06Es ist einfacher ein Wohnwagen am Auto an die Straße zu stellen und dort sich zu melden
Wohnsitz Wohnmobil ?
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Mobilvetta Kea I86 



Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Moin
Bei der Vermietung können steuerlich verrechenbare Verluste entstehen, nur wenn das dadurch passiert, dass z.B. die eigenen Verwandten da nur für ein Bruchteil der ortsüblichen Miete wohnten, dann wurde das nicht unbedingt anerkannt.
Wenn es nur um eine (auch zustellfähige) Meldeadresse geht, wird ja eh keiner Miete für irgendwas zahlen wollen und der vermeintliche Wohnungseigentümer gegenüber dem Finanzamt nicht als Vermieter auftreten.
Gruß
K.R.
Das Thema ist wie richtig erkannt nur in Verbindung mit Arbeitsverhältnissen relevant , in bestimmten Fällen wirken auch ehemalige Arbeitsverhältnisse nach (bei Rabattfreibeträgen war deren Nutzung z.B. mal Thema). Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer sind an sich erstmal Arbeitslohn (und damit lohnsteuerpflichtig). Bei Geld ist das nachvollziehbar, bei Sachleistungen (Dienstwagen, mietfreie Dienstwohnung, Deputate) auch noch (mit vielen Sonderlocken), bei vergünstigsten Wohnungen wird es schon aufwendiger sowie beim verbilligten Verkauf selbst erzeugter Waren (Mitarbeiterrabatt der Autohersteller) oder Leistungen (z,B. verbilligte Dispos, Kredite oder ersparte Vertriebskosten sprich Ausgabeaufschläge für Fonds bei den Banken) dann nochmal. Nur geht es hier kaum darum.rundefan hat geschrieben: Do 18. Nov 2021, 17:15@ Sparks
Hallo Manfred!
Ich hab mal nach "geldwerter Vorteil" gegoogelt": Da steht:"Einen geldwerten Vorteil stellen alle Waren und Dienstleistungen dar, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenfrei zur Verfügung stellt."
Bei der Vermietung können steuerlich verrechenbare Verluste entstehen, nur wenn das dadurch passiert, dass z.B. die eigenen Verwandten da nur für ein Bruchteil der ortsüblichen Miete wohnten, dann wurde das nicht unbedingt anerkannt.
Wenn es nur um eine (auch zustellfähige) Meldeadresse geht, wird ja eh keiner Miete für irgendwas zahlen wollen und der vermeintliche Wohnungseigentümer gegenüber dem Finanzamt nicht als Vermieter auftreten.
Gruß
K.R.
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Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
in der praxis läuft das anders:
auf dem papier eine ortsübliche miete, die per dauerauftrag bezahlt wird und cash zurückflieszt.
der vermieter gibt das ( und jegliche erhaltungaufwändung) in der steuererklärung an....
natürlich kommen noch müll- und rundfunkgebühren als fixkosten dazu, wasser, abwasser, strom + heizung geht über die warmmiete.
auf dem papier eine ortsübliche miete, die per dauerauftrag bezahlt wird und cash zurückflieszt.
der vermieter gibt das ( und jegliche erhaltungaufwändung) in der steuererklärung an....

natürlich kommen noch müll- und rundfunkgebühren als fixkosten dazu, wasser, abwasser, strom + heizung geht über die warmmiete.
So weit, so gut!
Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal
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Führe mich nicht in Versuchung, ich finde den Weg allein! (Mae West)
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Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Mit dem An/Ummelden fängt der Apparat ja an zu laufen.LT35 hat geschrieben: Do 18. Nov 2021, 21:06Moin
Wenn es nur um eine (auch zustellfähige) Meldeadresse geht, wird ja eh keiner Miete für irgendwas zahlen wollen und der vermeintliche Wohnungseigentümer gegenüber dem Finanzamt nicht als Vermieter auftreten.
Gruß
K.R.
Aus dem Stegreif fällt mir dazu ein, als Mann sich bei einem Paar als Lebenspartner (Kommune 1


Dann entfällt ja die Miete i.d.R.
Mir wäre das alles zu aufwendig. Wenn ich mal mich verändern möchte, dann sicherlich nicht ins Wohnmobil und schon gar nicht mit belasteten Immobilien. Mich dann tägl. mit Mietern herumärgern etc.
Dann will ich wirklich frei sein. Nur die Kohle auf dem Konto, keine Frau, kein Hund und keinen Briefkasten.

Das Thema ist aber viel zu komplex, um aus einer Sicht betrachtet zu werden.
Hat sich mal jemand Gedanken gemacht das eigene Haus zu verblasen? Der Staat greift ja direkt darauf zu. Selbst bei Arbeitslosigkeit geht es nach den 12 Monaten direkt zu Sache. Jobcenter gibt dir dann einen Kredit auf deine Hütte usw.....
Pflegeheim dasselbe in Grün......
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Vermutlich, weil er die Miete als Einkommen angegeben hat, dann die Unterhaltskosten für's Haus gegengerechnet hat und damit auf ein Verlustgeschäft gekommen ist, das seine Steuerschuld gesenkt hat. Sowas mag das Finanzamt nicht. Hätte er mal besser eine "schwarze Null" rechnen sollen, dann hätte auch keiner was gesagt.Sparks hat geschrieben: Do 18. Nov 2021, 17:46Nachdem der Senior seine Steuerklärung abgegeben hatte, bemängelte das Finanzamt die niedrige Miete.
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Ich denke, das trifft den Nagel auf den Kopf. Wer, wie in meinem Fall, als Eigenheimbesitzer ,(nicht bei einem Mietobjekt in meinem Besitz,) einem befreundeten Paar die eigene Adresse als Meldeadresse zur Verfügung stellt, müsste doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, dies auch noch zu einer möglichen Einnahmequelle zu machen.LT35 hat geschrieben: Do 18. Nov 2021, 21:06.... Wenn es nur um eine (auch zustellfähige) Meldeadresse geht, wird ja eh keiner Miete für irgendwas zahlen wollen und der vermeintliche Wohnungseigentümer gegenüber dem Finanzamt nicht als Vermieter auftreten.
Die Freunde, oder die Familienmitglieder, die dann ihre Meldeadresse bei mir haben, verursachen keine Kosten wie z.B. höhere Müll-Gebühren, Wasser-, und Energie-Kosten. Dass das Finanzamt bei Mietobjekten das anders sehen kann, ist möglich. Trifft, bzw. traf in unserem Fall aber nicht zu. Ist fiskalisch vermutlich auch verjährt.
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Das war mal die eigentliche Frageheinz1 hat geschrieben: So 14. Nov 2021, 10:02Sind hier eigentlich auch Leute unterwegs, die ihren ständigen Wohnsitz ins Wohnmobil oder in den Caravan verlegt haben? Also, die ihre Wohnung / ihr Haus aufgegeben haben und nur noch eine Abstellkammer oder eine Scheinadresse unterhalten?

Grüße Billy
YOLO ! Unterwegs mit dem Frankia A 680 +

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Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
@ Billy1707!
Hallo Billy außer diesen Beitrag,
Ist ja nett, darauf zu verwesen, aber, für Viele ist die Frage nach einer Meldeadresse genau in diesem Zusammenhang wichtig. Sieh das doch mal als Ergänzung zur Fragestellung. Ich hab beschrieben, dass unsere Freunde 8 Jahre im Mobil lebten und bei uns ihre Meldeadresse hatten. Ich hab auch geschrieben, dass unsere Freunde seit mehr als acht Jahre ihr Mobil verkauft haben und wieder im Kreis Höxter leben. Andere haben zur Fragestellung "Scheinadresse" ebenfalls geantwortet.
Ist doch nicht zu schwer, da Zusammenhänge zu sehen , oder?
Hallo Billy außer diesen Beitrag,
der nun überhaupt nichts mit der Fragestellung des TE zu tun hat, hast Du noch weniger zum Thema beigetragen, als Alle, die sich hier Gedanken zu Meldeadresse u.ä. machen.Darum ist dies:
auch vollkommen daneben.
Ist ja nett, darauf zu verwesen, aber, für Viele ist die Frage nach einer Meldeadresse genau in diesem Zusammenhang wichtig. Sieh das doch mal als Ergänzung zur Fragestellung. Ich hab beschrieben, dass unsere Freunde 8 Jahre im Mobil lebten und bei uns ihre Meldeadresse hatten. Ich hab auch geschrieben, dass unsere Freunde seit mehr als acht Jahre ihr Mobil verkauft haben und wieder im Kreis Höxter leben. Andere haben zur Fragestellung "Scheinadresse" ebenfalls geantwortet.
Ist doch nicht zu schwer, da Zusammenhänge zu sehen , oder?
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Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
wenn man gemeldet ist, resultieren daraus auf jeden fall müllgebühren und als mieter zusätzlich rundfunkgebühren
umsonst ist der tod....

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Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Nachstehendes habe ich gefunden:rundefan hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 11:27Wer, wie in meinem Fall, als Eigenheimbesitzer ,(nicht bei einem Mietobjekt in meinem Besitz,) einem befreundeten Paar die eigene Adresse als Meldeadresse zur Verfügung stellt
Gemeldet aber nicht Wohnhaft
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
§19 (6) BMG
Gruß Hans
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Moin
Henning (CarbonUnit) ist hier nicht angemeldet, oder ? Er macht das ja nun seit ein paar Jahren so.
https://www.leben-unterwegs.com/faq-hae ... te-fragen/
@ Hartmut: Müllgebühren ? Meldet ein Mieter in einem Wohnblock doch auch nicht individuell an ? Den Rundfunkbeitrag zahlst heute schon, halt die "neue Anschrift" angeben.
Gruß
K.R.
(der seine eigenen vier Wände gerne behalten möchte, wenn auch nicht in der heutigen Form)
Henning (CarbonUnit) ist hier nicht angemeldet, oder ? Er macht das ja nun seit ein paar Jahren so.
https://www.leben-unterwegs.com/faq-hae ... te-fragen/
@ Hartmut: Müllgebühren ? Meldet ein Mieter in einem Wohnblock doch auch nicht individuell an ? Den Rundfunkbeitrag zahlst heute schon, halt die "neue Anschrift" angeben.
Gruß
K.R.
(der seine eigenen vier Wände gerne behalten möchte, wenn auch nicht in der heutigen Form)
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Ist nicht richtig:
Singles, Familien und Wohngemeinschaften
Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst.
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
den weiteren Text erspar ich uns.Lucky10 hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 12:20.. Nachstehendes habe ich gefunden: Gemeldet aber nicht Wohnhaft
Es ist verboten, ...
Hallo Hans,
kann das auch wieder so eine länderspezifische Regelung sein? Ich hab ehrlicherweise es nicht für wichtig genug gehalten, mich dazu zu informieren. Weder damals noch heute würde mich das interessieren. Wie ich schrieb,war die Wohnsitz-Ummeldung unserer Freunde, vor etwas über acht Jahren.
Selbst wenn nicht, es sich also um ein Bundesgetz handelt, so trifft dies bei uns nicht mehr zu, da sich die hier gemeldeten in ihre neue Wohnung vor acht Jahren schon umgemeldet haben. Ob da das BMG schon so aktuell war, kann und will ich nicht mehr nachforschen.
Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Moin
OT Melderecht
Aber damit kommen wir - glaub ich - wieder vom Kurs ab
Gruß
K.R.
OT Melderecht
Es ist ein Bundesgesetz, trat aber erst im November 2015 in Kraft. Vorher gab es ein Melderechtsrrahmengesetz und diverse länderrechtliche Vorschriften (für NRW hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an ... 2143952794 )rundefan hat geschrieben: Fr 19. Nov 2021, 13:50Selbst wenn nicht, es sich also um ein Bundesgetz handelt, [...]
Aber damit kommen wir - glaub ich - wieder vom Kurs ab

Gruß
K.R.
- WoMoFahrer
- Beiträge: 1875
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Re: Wohnsitz Wohnmobil ?
Mein Schwager ist vor ca. 20 Jahren mit Familie nach Schweden ausgewandert und hatte davon ca. 15 Jahre unser Anschrift als Meldeadresse angegeben und war auch bei uns gemeldet. Grund dafür war, dass es Schreiben von deutschen Behörden oder z.B. der Rentenversicherung gibt, die nicht ins Ausland versendet werden. In schöner Regelmäßigkeit kamen diese Schreiben bei uns an und ich habe sie eingescannt und per E-Mail versendet. Die einzigen Probleme waren jedes Jahr die Müllgebühren. Für die Rundfunkgebühren hat regelmäßig ein Anruf genügt. Was man nicht vergessen sollte, an diese Adresse wurden auch regelmäßig die Wahlunterlagen versendet, angefangen von den Kommunalwahlen, bis zur Bundestagswahl. Diese Unterlagen wurden von mir nach Rücksprache regelmäßig vernichtet und das Wahlrecht nicht ausgeübt.
Was man auch nicht vergessen darf ist, dass die Gemeinde in der man gemeldet ist, auch für die Ausstellung Personalausweisen, Reisepässen und Führerscheinen zuständig ist. Da Sie regelmäßig mindestens einmal pro Jahr bei uns waren, war dies sehr praktisch, weil Sie sich hierdurch extra Fahrten von 800 Km nach Stockholm und zurück erspart haben. Erst vor ein paar Jahr haben sie sich hier abgemeldet, da sich die Gemeinde geweigert hatte neue Pässe auszustellen, obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hatte. Sie haben Ihnen aber eine Abmeldebestätigung ausgestellt, mit der Sie sich im deutschen Konsulat in Stockholm legitimieren konnten um neue Pässe zu erhalten. Da Sie weiter deutsche Staatsbürger sind, bekommen sie jetzt Ihre Wahlunterlagen über das Konsulat und üben jetzt Ihr Wahlrecht auch aus.
Wer das ganze nur auf Müllgebühren reduziert, liegt also nicht ganz richtig.
Was man auch nicht vergessen darf ist, dass die Gemeinde in der man gemeldet ist, auch für die Ausstellung Personalausweisen, Reisepässen und Führerscheinen zuständig ist. Da Sie regelmäßig mindestens einmal pro Jahr bei uns waren, war dies sehr praktisch, weil Sie sich hierdurch extra Fahrten von 800 Km nach Stockholm und zurück erspart haben. Erst vor ein paar Jahr haben sie sich hier abgemeldet, da sich die Gemeinde geweigert hatte neue Pässe auszustellen, obwohl sich an der Rechtslage nichts geändert hatte. Sie haben Ihnen aber eine Abmeldebestätigung ausgestellt, mit der Sie sich im deutschen Konsulat in Stockholm legitimieren konnten um neue Pässe zu erhalten. Da Sie weiter deutsche Staatsbürger sind, bekommen sie jetzt Ihre Wahlunterlagen über das Konsulat und üben jetzt Ihr Wahlrecht auch aus.
Wer das ganze nur auf Müllgebühren reduziert, liegt also nicht ganz richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Tommy
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Ohne Ziel stimmt jede Richtung
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Unterwegs mit einem Knaus SUN TI 700 MEG BJ 2015
Tommy
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