Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Hallo,
dies hat eher nichts mit dem Reisen zu tun, aber eine passende Rubrik habe ich nicht gefunden.
Unser WoMo eine Saison-Zulassung von März bis Oktober.
Für unsere Reiseplanung passt das, aber für Werkstatt- und Service-Termine würde ich gern mal davon abweichen.
Muss ich dazu zwingend Fahrzeugmeldung und Versicherung anpassen, oder gibt es einen anderen, temporären Weg, um außerhalb der Saisonzulassung mal in die Werkstatt zu kommen?
dies hat eher nichts mit dem Reisen zu tun, aber eine passende Rubrik habe ich nicht gefunden.
Unser WoMo eine Saison-Zulassung von März bis Oktober.
Für unsere Reiseplanung passt das, aber für Werkstatt- und Service-Termine würde ich gern mal davon abweichen.
Muss ich dazu zwingend Fahrzeugmeldung und Versicherung anpassen, oder gibt es einen anderen, temporären Weg, um außerhalb der Saisonzulassung mal in die Werkstatt zu kommen?
Trommler
Hamburg
Hamburg
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
Fahrten außerhalb des Saisonzeitraumes sind mit rotem Kennzeichen (05 oder 06er, keine 07er) zu entsprechendem Zweck zulässig. Ein Kurzzeitkennzeichen geht nicht.*
Gruß
K.R.
*)= Nachtrag siehe unten: die Ausnahme ist mittlerweile zugelassen
Fahrten außerhalb des Saisonzeitraumes sind mit rotem Kennzeichen (05 oder 06er, keine 07er) zu entsprechendem Zweck zulässig. Ein Kurzzeitkennzeichen geht nicht.*
Gruß
K.R.
*)= Nachtrag siehe unten: die Ausnahme ist mittlerweile zugelassen
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Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
Im Kreis Wesel geht das mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Probleme.
Warum sollte das in einer anderen Zulassungsstelle nicht gehen?
Gruß Rheinberger
Im Kreis Wesel geht das mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Probleme.
Warum sollte das in einer anderen Zulassungsstelle nicht gehen?
Gruß Rheinberger
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Nein du darfst außerhalb des Zulassungszeitraum nicht mit dem Auto fahren, ja nicht mal im öffentlichen Raum abstellen.
"Saisonkennzeichen: Antrag, Versicherung und Kosten 2021" https://www.bussgeldkatalog.org/autoken ... nnzeichen/
Bei den roten Nummer muss er aber auch jemanden kennen.
06er sind Händler, die rücken die ja nun gar nicht raus, wenn man die nicht kennt. (und dürfen es auch garnicht, oder?)
05er sind Prüfstelle und Überwachungsorganisationen
07er sind ausschließlich für Oldtimer.
"Rote Kennzeichen – was sie bedeuten, wer sie erhält | ADAC" https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... nnzeichen/
Warum soll denn kein 5 Tage Kennzeichen gehen? Damit kommt er doch zur Werkstatt.
"Saisonkennzeichen: Antrag, Versicherung und Kosten 2021" https://www.bussgeldkatalog.org/autoken ... nnzeichen/
Bei den roten Nummer muss er aber auch jemanden kennen.
06er sind Händler, die rücken die ja nun gar nicht raus, wenn man die nicht kennt. (und dürfen es auch garnicht, oder?)
05er sind Prüfstelle und Überwachungsorganisationen
07er sind ausschließlich für Oldtimer.
"Rote Kennzeichen – was sie bedeuten, wer sie erhält | ADAC" https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... nnzeichen/
Warum soll denn kein 5 Tage Kennzeichen gehen? Damit kommt er doch zur Werkstatt.
Das Leben ist zu kurz für irgendwann!!!
Grüße Eric
Grüße Eric
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
Nach § 16a Abs. 1 Satz 2 FZV ist das tatsächlich zugelassen, das war m.E. nicht von Anfang an so. Der Hintergrund ist, dass auch eine Kurzzeitzulassung eine solche ist und die eigentlich nur für Fahrzeuge gedacht ist, die nicht bereits zugelassen sind (was ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen aber bleibt).
Man lernt nicht aus
BTW, eben auch für Werkstattterrmine habe ich die Saisonzulassung etwas erweitert.
Gruß
K.R.
Danke für die Auffrischung.Rheinberger hat geschrieben: So 19. Dez 2021, 14:46
Im Kreis Wesel geht das mit einem Kurzzeitkennzeichen ohne Probleme.
Gruß Rheinberger
Nach § 16a Abs. 1 Satz 2 FZV ist das tatsächlich zugelassen, das war m.E. nicht von Anfang an so. Der Hintergrund ist, dass auch eine Kurzzeitzulassung eine solche ist und die eigentlich nur für Fahrzeuge gedacht ist, die nicht bereits zugelassen sind (was ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen aber bleibt).
Man lernt nicht aus

BTW, eben auch für Werkstattterrmine habe ich die Saisonzulassung etwas erweitert.
Gruß
K.R.
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Versicherung melden und neue EVB Nummer bekommen. Dann ummelden, neue Kennezeichen und fahren.
Werkstatt suchen die das Mobil mit ihrer 06 er Nummer bestimmugsgerecht bewegt.
Zitat gockel:
Wenn ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen ist, darf es der Fahrer nur für Probe- und Überführungsfahren sowie für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV im Straßenverkehr bewegen. Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Zitat Ende.
Jetzt habe ich aber gerade ein Problem. Kauft man ein Fahrzeug dass am Kauftag vom VK abgemeldet wurde, ist dies ja noch bis 24 Uhr trotzdem versichert. Hole ich dass dann mit einem 5 Tage Kennzeichen ab......
Ich empfehle dem Te seine VS zu fragen. Der VS - Schutz wäre für mich das wichtigste.
Werkstatt suchen die das Mobil mit ihrer 06 er Nummer bestimmugsgerecht bewegt.
Zitat gockel:
Wenn ein Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen zugelassen ist, darf es der Fahrer nur für Probe- und Überführungsfahren sowie für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV im Straßenverkehr bewegen. Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist, dass das Fahrzeug bereits abgemeldet ist.
Zitat Ende.
Jetzt habe ich aber gerade ein Problem. Kauft man ein Fahrzeug dass am Kauftag vom VK abgemeldet wurde, ist dies ja noch bis 24 Uhr trotzdem versichert. Hole ich dass dann mit einem 5 Tage Kennzeichen ab......
Ich empfehle dem Te seine VS zu fragen. Der VS - Schutz wäre für mich das wichtigste.
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug darfst du z.B. zur Zulassungsstelle oder zur HU fahren,
gilt aber nur für den Zulassungsbezirk (Landkreis oder Stadt).
Zitat:
Was ist beim Fahren ohne Zulassung zu beachten?
gilt aber nur für den Zulassungsbezirk (Landkreis oder Stadt).
Zitat:
Was ist beim Fahren ohne Zulassung zu beachten?
https://www.autobild.de/artikel/fahren- ... 40521.htmlNur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen, also auch ohne Plaketten auf dem Kennzeichen, sind erlaubt. Allerdings gibt es einige Regeln zu beachten: Alle Fahrten zur Zulassungsstelle oder zum TÜV dürfen nur auf direktem, kürzestem Weg geschehen. Auch kurze Umwege sind verboten. Außerdem darf mit einem nicht angemeldeten Wagen nur im Bezirk der Zulassungsstelle und in angrenzenden Bezirken gefahren werden. Der Ausflug zur Hauptuntersuchung am anderen Ende der Republik scheidet damit aus!
Grundsätzlich sollten Fahrer, die ohne Anmeldung zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung aufbrechen wollen, vorher Kontakt mit ihrer Versicherung aufnehmen. Für die Zulassung eines Autos ist ohnehin eine EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nötig – damit garantiert die Kfz-Versicherung, dass sie im Schadenfall die Kosten übernimmt. Ohne eine derartige Bestätigung sollte man auf keinen Fall mit einem unangemeldeteten Auto fahren! Eine Ausnahme gibt's für den Rückweg nach der Abmeldung: Der Versicherungsschutz besteht hier in der Regel bis zum Ende des Tages.
Schöne Grüße
Volker
Volker
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
Das Fahrzeug ist versichert, aber es darf nach Abmeldung - außer zum Zwecke der Abmeldung sprich hier der Rückfahrt von der Zulassungsstelle nur durch den Zulassungsbezirk und einen angrenzenden ( § 10 Abs 4 FZV) an diesem Tag nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Du könntest es aber m.E. noch am gleichen Tag wieder zulassen (auch kurzzeitig).
Gruß
K.R.
Hm …Frank1965 hat geschrieben: So 19. Dez 2021, 15:08
Jetzt habe ich aber gerade ein Problem. Kauft man ein Fahrzeug dass am Kauftag vom VK abgemeldet wurde, ist dies ja noch bis 24 Uhr trotzdem versichert. Hole ich dass dann mit einem 5 Tage Kennzeichen ab......
Das Fahrzeug ist versichert, aber es darf nach Abmeldung - außer zum Zwecke der Abmeldung sprich hier der Rückfahrt von der Zulassungsstelle nur durch den Zulassungsbezirk und einen angrenzenden ( § 10 Abs 4 FZV) an diesem Tag nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden.
Du könntest es aber m.E. noch am gleichen Tag wieder zulassen (auch kurzzeitig).
Gruß
K.R.
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Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Unbedingt drauf achten, dass die Vollkasko explizit erwähnt und versichert ist.
Ich hatte schon bei Kurzzeitversicherung die nur Haftpflicht ausgewiesen hat und ich den Vollkaskoschutz reklamieren musste.
LG
Dietmar
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Wenn die Ruhezeit des Saisonkennzeichens keine Abmeldung des Fahrzeuges bedeutet, dann erhält man kein Kurzkennzeichen.
Wäre mir sowieso zu stressig. Was ist wenn die Wartung länger dauert wie die 5 Tage? Der Tüv noch etwas findet......
https://camperstyle.de/kurzzeitkennzeic ... befahrten/
Wäre mir sowieso zu stressig. Was ist wenn die Wartung länger dauert wie die 5 Tage? Der Tüv noch etwas findet......
https://camperstyle.de/kurzzeitkennzeic ... befahrten/
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
Auszug FZV:
…….
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(Satz 1)
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1.
es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2.
gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,
3.
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
4.
es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
(Satz 2)
Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird
"……….
Gruß
K.R.
Das war mal, ist aber nicht mehr so.Frank1965 hat geschrieben: So 19. Dez 2021, 19:02Wenn die Ruhezeit des Saisonkennzeichens keine Abmeldung des Fahrzeuges bedeutet, dann erhält man kein Kurzkennzeichen.
Auszug FZV:
…….
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
(Satz 1)
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
1.
es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
2.
gültige Nachweise über eine bestandene Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung, soweit diese nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich sind, vorliegen,
3.
eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
4.
es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
(Satz 2)
Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf nach Satz 1 außerhalb des Betriebszeitraums in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird
"……….
Das ist ein anderes Problem, derzeit wartest selbst bei der Markenwerkstatt auf 08/15-Teile mal 1-2 Tage länger auf Teile, die ich nicht als exotisch bezeichnen würde.Wäre mir sowieso zu stressig. Was ist wenn die Wartung länger dauert wie die 5 Tage? Der Tüv noch etwas findet......
Gruß
K.R.
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Fahren mit einem Saisonkennzeichen außerhalb der Gültigkeit ist eine Straftat.
Keine Ausnahme, weil sich die Termine für HU und AU automatisch auf den ersten Monat der auflebenden Gültigkeit verschieben.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird dem Fahrzeug erst zugeteilt, wenn das Fahrzeug vom Saisonkennzeichen abgemeldet ist.
Geht online mit digitalem Personalausweis in Minuten oder man beauftragt einen Zulassungsdienst bzw. Autohändler.
Ein rotes Kennzeichen muss noch sensibler eingesetzt werden. Es darf im Grunde auch nur für abgemeldete Fahrzeuge verwendet werden und die Versicherung ist heikel. Vollkasko ist in den allerseltensten Fällen voll abgedeckt. Und es muss im Zweifelsfall der Fahrweg schon bewiesen werden, wenn nur der Unfallgegner einen Schaden hat.
LG
Sven
Keine Ausnahme, weil sich die Termine für HU und AU automatisch auf den ersten Monat der auflebenden Gültigkeit verschieben.
Ein Kurzzeitkennzeichen wird dem Fahrzeug erst zugeteilt, wenn das Fahrzeug vom Saisonkennzeichen abgemeldet ist.
Geht online mit digitalem Personalausweis in Minuten oder man beauftragt einen Zulassungsdienst bzw. Autohändler.
Ein rotes Kennzeichen muss noch sensibler eingesetzt werden. Es darf im Grunde auch nur für abgemeldete Fahrzeuge verwendet werden und die Versicherung ist heikel. Vollkasko ist in den allerseltensten Fällen voll abgedeckt. Und es muss im Zweifelsfall der Fahrweg schon bewiesen werden, wenn nur der Unfallgegner einen Schaden hat.
LG
Sven
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
wäre es nicht das einfachste die Werkstatt zu bitten das Fahrzeug mit ihren Nummernschildern ab zu holen und nach dem Werkstattbesuch zurück zu bringen? Die haben doch so Überführungskennzeichen.
wäre es nicht das einfachste die Werkstatt zu bitten das Fahrzeug mit ihren Nummernschildern ab zu holen und nach dem Werkstattbesuch zurück zu bringen? Die haben doch so Überführungskennzeichen.
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Das sehe ich auch so,wozu so ein Gedöns,wenn man die Sache doch ganz einfach regeln kann?
Gruß Arno
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Frohes Fest.Frank1965 hat geschrieben: So 19. Dez 2021, 15:08Werkstatt suchen die das Mobil mit ihrer 06 er Nummer bestimmugsgerecht bewegt.
Viel hilft nur, wenn der Fragesteller auch liest.

Ich frage bei Gelegenheit meinen VS - Mann. Denke aber, dass es da keine Möglichkeit seitens der VS gibt.
Wäre viel zu aufwändig.

Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Vielen Dank für die vielen Kommentare und Hinweise!
Ich lese das durchaus (wenn auch nicht sofort), bin aber auch etwas irritiert wegen der Diskussion darum, was wann zulässig ist.
Ich werde meine Werkstatt darauf ansprechen.
Danke und noch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!
Ich lese das durchaus (wenn auch nicht sofort), bin aber auch etwas irritiert wegen der Diskussion darum, was wann zulässig ist.
Ich werde meine Werkstatt darauf ansprechen.
Danke und noch schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!
Trommler
Hamburg
Hamburg
-
- Beiträge: 39
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 20:09
Re: Fahrt außerhalb der Saison-Zulassung?
Moin
Du hast in 2 Foren eine Antwort bekommen.
1. EVB von Deiner Versicherung und Kurzzeitkennzeichen kaufen
2. Das Auto von der Werkstatt abholen lassen.
Da kannst Du doch nicht irritiert sein.
Guten Rutsch ins neue Jahr
Du hast in 2 Foren eine Antwort bekommen.
1. EVB von Deiner Versicherung und Kurzzeitkennzeichen kaufen
2. Das Auto von der Werkstatt abholen lassen.
Da kannst Du doch nicht irritiert sein.
Guten Rutsch ins neue Jahr