nicehome hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 19:07Irgendwo in den vielen Zeilen dieser Verordnung steht, dass dieser Regelung für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge im gesamten Verkehr gilt. Für ausländische Fahrzeuge gilt sie dagegen nur im städtischen Bereich.
Bitte hört doch auf mit diesen unbelegten Latrinenparolen, die nur noch mehr Unsicherheit in das unsägliche Thema bringen. Oder belegt bitte eure Aussagen mit offiziellen Verlautbarungen. Ich habe mich jetzt einige Zeit mit diesem Thema beschäftigt weil ich es auch idiotisch finde mit meinem Womo über 3,5t mit einer Länge von 6,35m die Aufkleber dranzumachen, während Womos mit 7m ohne rumfahren.Luxman hat geschrieben: Mi 12. Jan 2022, 18:54Die Angle Morte sind - soweit mir bekannt - bitte korrigieren - nur in Innenstädten Vorschrift.
Also weder auf Autobahnen noch auf Landstrassen.
Aber die einzigen Ausnahmen der Klebepflicht gibt es bei Langholztransporten, Schwertransporten,Räumdiensten usw.
Die Aufkleber sind Vorschrift in ganz Frankreich auf allen Straßen! Die Toleranzschwelle ist am 1.01.22 abgelaufen. Strafe Klasse 4 ist obligatorisch bei Verstoß € 135,00.
Am Besten könnt ihr das in dem Artikel von Womo-Iberico nachvollziehen, mit Links auf die Verordnung. Und jetzt kann jeder machen was er für richtig empfindet.
https://womo-iberico.de/reisen/reiseinf ... ch-pflicht