Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

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Anon10
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#41

Beitrag von Anon10 »

rumfahrer hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 11:15
bin ich mit Geburt Anfang Jan 1964 einer der ersten, bei dem die Rente mit 67 voll zuschlägt
Da hab ich ja als früher 63er noch Glück gehabt. Ich war schon mal bei der Rentenversicherung und habe mir alles ausrechnen lassen. Ich darf mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abzüge in Rente gehen und das werde ich auch wahrnehmen. Klar könnte ich noch bis 67 arbeiten und die Rente würde noch einmal etwas steigen, aber da habe ich lieber zwei Jahre mehr Freizeit und Lebensqualität. Man weiß ja nie, wie lange man noch einigermaßen gesund ist, um sich noch ein bisschen die Welt anzusehen, also lieber früher damit beginnen ;-)
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Schröder
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#42

Beitrag von Schröder »

bekomme ich überhaupt die volle Rentenzahlung wenn ich zwar das Rentenalter erreicht habe aber noch weiter arbeite, oder muss ich erst den Arbeitsvertrag auflösen, Rente einreichen und dann wieder arbeiten?
Wie ist es dann bei Renteneintritt und weiter arbeiten mit die Rentenpunkten, die müssten sich dann ja monatlich erhöhen, wird das dann monatlich angepasst?
Gruß
Thomas

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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#43

Beitrag von LT35 »

Moin
Schröder hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 08:21
bekomme ich überhaupt die volle Rentenzahlung wenn ich zwar das Rentenalter erreicht habe aber noch weiter arbeite, oder muss ich erst den Arbeitsvertrag auflösen, Rente einreichen und dann wieder arbeiten?
Wie ist es dann bei Renteneintritt und weiter arbeiten mit die Rentenpunkten, die müssten sich dann ja monatlich erhöhen, wird das dann monatlich angepasst?
Kommt drauf an ;-)

Variante 1:

mit Erreichen der Regelaltersrente wird ein Rentenantrag auf volle Altersrente gestellt und diese dann auch bezogen. Mit dem Arbeitgeber wird eine Vereinbarung getroffen, über dieses Datum hinaus voll oder teilweise weiter zu arbeiten. Der Arbeitnehmer erklärt, keine weiteren Beiträge zahlen zu wollen. Damit bleibt die Rentenhöhe, abgesehen von den normalen Anpassungen zum 1.7., unverändert.

Variante 2:

mit Erreichen der Regelaltersrente wird ein Rentenantrag auf volle Altersrente gestellt und diese dann auch bezogen. Mit dem Arbeitgeber wird eine Vereinbarung getroffen, über dieses Datum hinaus voll oder teilweise weiter zu arbeiten. Der Arbeitnehmer erklärt, weiterhin Beiträge zahlen zu wollen. Die Rente beginnt mit der zunächst berechneten Höhe und wird jeweils zum 1.7. des Folgejahres soweit erhöht, wie es sich durch die zusätzlich seit Rentenbeginn erworbenen Entgeltpunkte ergibt (zzgl. ggf. der weiteren Dynamisierungen, die sich durch die Erhöhung des Rentenwerts an sich ergeben).

Variante 3:

Der Arbeitnehmer stellt zum Stichtag der Regelaltersgrenze keinen Rentenantrag, sondern arbeitet darüber hinaus weiter. Die Rente wird erst zu dem Zeitpunkt des späteren Rentenantrages bewertet und zwar aus allen bis zum Rentenbeginn erworbenen Entgeltpunkten. Diese Rente wird je späteren Monat des Rentenbeginns um je 0,5% erhöht, also die komplette Rente, nicht nur der zuletzt erworbene Anteil.

Aktuell habe ich einen Kombinationsfall aus den Varianten 2 & 3 auf dem Tisch.


Gruß
K.R.
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Schröder
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#44

Beitrag von Schröder »

Dankeschön, alle Varianten sehr gut erklärt!

LT35 hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 10:31
Diese Rente wird je späteren Monat des Rentenbeginns um je 0,5% erhöht, also die komplette Rente, nicht nur der zuletzt erworbene Anteil.
sind die 0,5% vom Geld gesehen, oder 0,5% Rentenpunkte/Monat, also 6 Punkte /Jahr?

Gibt es einen Höchstsatz an Rentenpunkten?
Gruß
Thomas

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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#45

Beitrag von LT35 »

Moin
Schröder hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 10:50
LT35 hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 10:31
Diese Rente wird je späteren Monat des Rentenbeginns um je 0,5% erhöht, also die komplette Rente, nicht nur der zuletzt erworbene Anteil.
sind die 0,5% vom Geld gesehen, oder 0,5% Rentenpunkte/Monat, also 6 Punkte /Jahr?

Gibt es einen Höchstsatz an Rentenpunkten?
Prozent, nicht 0,5 EP pro Monat.

Die 0.5% gehen, wie die Minderung auch, auf den Rentenzugangsfaktor. Das ist im Ergebnis aber dasselbe wie auf den Betrag gerechnet. Der Zugangsfaktor bei der Altersrente ist normalerweise 1.0, wenn Du zwei Jahre früher gehst, wird der um 24 x 0,003 reduziert, es blieben 0,928 übrig. Arbeitest Du zwei Jahre länger, erhöht der sich um 24 x 0,005 auf 1.12

Entgeltpunkte x Rentenwert x Zugangsfaktor

Du hast bis zur Regelaltersgrenze z.B. 60 Entgeltpunkte erreicht und arbeitest jetzt für zwei Jahre weiter. Ansgenommen, Du erwirbst in diesen zwei Jahren genau zwei Entgeltpunkte, dann sind es 62 EP.

62 EP x 34,19 EUR x 1.12 = 2374,15 EUR

Zur Höchstrente:

die definiert sich m.E. genauso, der Deckel entsteht über die rechtlich möglichen Jahre. Kinderarbeit ist - mit engen Ausnahmen - verboten, das Kind definiert sich über § 5 JArbSchg ("unter 15"). Bis zur Regelaltersgrenze wären das 52 Jahre, die maximal möglichen Entgeltpunkte pro Jahr sind aber nicht immer gleich hoch. Das liegt am etwas schwankenden Verhältnis zwischen dem Durchschnittsverdienst und der RV-Beitragsbemessungsgrenze. Für 2022 schätzt man irgendwas bei 2.17 , wieviel es wirklich sind, weiß man erst in zwei Jahren, wenn die echten Durchschnittsverdienstwerte für 2022 bekannt sind.

52 x 2.17 EP zu rechnen ist nur Theorie, denn welcher 15jährige fängt mit einem Verdienst von (heute) 84600 EUR an ? Die Frage kommt öfter hoch, da werden dann immer 45 Jahre angesetzt, ist aber ähnlich willkürlich.

BTW, für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten andere Höchstgrenzen (und auch andere Beitragssätze) und dort kommen auch andere Beträge bei heraus. Der Personenkreis wird aber zunehmend kleiner.

Gruß
K.R.
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jagstcamp-widdern
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#46

Beitrag von jagstcamp-widdern »

ich bitte im voraus um entschuldigung für meine ausdruxweise :!:

aber diese hirnwixerei bei der deutschen rente musz doch mal ein ende haben... :roll:
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#47

Beitrag von LT35 »

Moin
jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 11:42
aber diese hirnwixerei bei der deutschen rente musz doch mal ein ende haben... :roll:
Äh, was möchtest Du uns jetzt damit sagen ? ;-)

Gruß
K.R.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#48

Beitrag von jagstcamp-widdern »

EINHEITSRENTE :!:
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#49

Beitrag von LT35 »

Moin

Einheitsrente ? Dann auch mit Einheitsbeitrag ? Und egal wie lang man dafür gearbeitet hat ? Bei jeder Wahl verspricht jemand dann eine Erhöhung ?

Da mach mal lieber ein neues Faß für auf ;-)

Gruß
K.R.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#50

Beitrag von jagstcamp-widdern »

eine einheitsrente könnte bei 40 jahren einheitsbeitrag z.b. 1500 ocken sein, bei 30 jahren halt nur 1125...
wer mehr braucht, musz privat, nach unten ist knapp über sozialhilfeniveau gedeckelt, eu-renten musz man neu denken.
wer kaum beiträge gezahlt hat kriegt demnächst eh grundrente...

und 1000e sozialversicherungsfachangestellte stehen dem arbeitsmarkt bald wieder zur verfügung - der pflegenotstand ist beendet! *2THUMBS UP*
So weit, so gut!

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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#51

Beitrag von ichbinich »

beppo hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 08:19
Ich darf mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abzüge in Rente gehen
Aufgepasst ! Du darfst zwar ohne (zuzügl.) Abzüge in Rente gehen, bekommst aber nicht den Betrag ausbezahlt, der dir für die Regelaltersrente auf deinem Rentenbescheid ausgerechnet wird.
Du bezahlst ja dann auch weniger (die Rentenbeiträge, die du bei einer Altersrente für langjährige [45 Jahre] weniger einbezahlst, als bei der Regelaltersrente) ein.
-- ich hoffe man versteht es --
Grüße aus dem Süden Deutschland's 8-)

Peter

Aufgeben ist keine Option
:hurah2;
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#52

Beitrag von Anon10 »

Das hat mir der Rentenberater alles so erklärt und ausgerechnet. Mir reicht es 8-)
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#53

Beitrag von jagstcamp-widdern »

ihr jungen leute wollt alle nix mehr arbeiten! :mrgreen:
So weit, so gut!

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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#54

Beitrag von Anon10 »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 14:39
ihr jungen leute wollt alle nix mehr arbeiten! :mrgreen:
:mrgreen:
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#55

Beitrag von Fazerfahrer »

jagstcamp-widdern hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 14:39
ihr jungen leute wollt alle nix mehr arbeiten! :mrgreen:
Irgendeinen Vorteil muss es doch haben wenn man nicht “selbst und ständig“ ist :-P
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#56

Beitrag von LT35 »

Moin
ichbinich hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 14:04
Aufgepasst ! Du darfst zwar ohne (zuzügl.) Abzüge in Rente gehen, bekommst aber nicht den Betrag ausbezahlt, der dir für die Regelaltersrente auf deinem Rentenbescheid ausgerechnet wird.
Du bezahlst ja dann auch weniger (die Rentenbeiträge, die du bei einer Altersrente für langjährige [45 Jahre] weniger einbezahlst, als bei der Regelaltersrente) ein.
-- ich hoffe man versteht es --
Äh, nee ? ;-)

Naja gut, vermutlich. Also was auf einem Bescheid steht, sollte dann auch so passen. Was nicht passt ist die Prognose aus den periodisch verschickten Rentenauskünften. Die stellen zum einen die bereits erreichte Anwartschaft dar (und auch, auf welchem Datenmeldestand die sich berechnet) und diese zur Regelaltersgrenze. Der Betrag dürfte sich nicht verrringern bei einer vorzeitigen, aber abschlagsfreien Altersrente. Daneben gibt es Prognosen, wie die Rente zur Regelaltersgrenze aussehen wird, wenn man bis dahin mit dem Verdienstdurchschnitt der letzten fünf (?) Jahre weiter arbeitet. Diese Prognose kann, wenn am Ende Jahre fehlen, eher nicht mehr eintreten. Das gilt dann auch für die Prognosen mit irgendwelchen angenommenen Steigerungen des Rentenwertes.

Gruß
K.R.
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Cybersoft
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#57

Beitrag von Cybersoft »

So habe ich das auch verstanden;
Ein Wert der bei erreichen, oder mit Abzüge dann früher, ausgezahlt OHNE weitere Einzahlung. (Das ist der Mindestbetrag)
Ein Wert den man erreicht wenn man weiter den Durchschnitt der letzten 5 Jahre einzahlt und die Regelatersgrenze erreicht.

Alle weiteren Werte sind Prognosen mit irgendwelchen fiktiven prozentualen Wertsteigerungen.
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#58

Beitrag von Anon16 »

moin
ich rechne nur mit dem Mindesbetrag an Rente und dann noch Ca 17% an Abzüge und was da raus kommt ,das muss reichen um früher wie 66+ in Rente zu gehen.
Die Evt Rentenanpassungen von 1-3% rechne ich gar nicht mit ,freue mich aber wenn ich sie bekomme und da sie ja nur max14,4% abziehen können von der Rente die ich ja dann immer weniger habe ,kann sich jeder ausrechnen was er letzendlich hat wenn er 5Jahre oder früher in den Ruhestand will .Für 100€ Rente mehr wollte ich keine 5Jahre länger ackern.
gruss Armin
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biauwe
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#59

Beitrag von biauwe »

Bis zur Rente sammelt man Rentenpunkt.
Geht man vorher nicht mehr Arbeiten und steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, dann gibt es für diese Zeit keine Punkte.

Wie viel Gehalt für 1 Rentenpunkt?
Ganz konkret bedeutet das: Als Arbeitnehmer bekommt man derzeit auf dem Rentenkonto einen Entgeltpunkt gutgeschrieben, insofern man in einem gesamten Jahr das Durchschnittsentgelt von 36.267 Euro (Stand 2019 für die alten Bundesländer) verdient hat.

Welches Einkommen für 2 Rentenpunkte?
Verdienst du 85.000 Euro, bekommst du 2 Punkte. Pro Jahr sind maximal 2 Punkte möglich. Das heißt: jeder Euro über 80.000 Euro bringt keine weiteren Punkte. Damit ist auch die maximale Höhe der Rente begrenzt.
Was ist ein Punkt wert? alte Länder monatlich neue Länder monatlich
Aktueller Rentenwert (ab 01.07.2021) 34,19 Euro 33,47 Euro

Würde man 5 Jahre eher aufhören und jedes Jahr 1 Punkt verlieren, dann sind es 5 Punkte mal den aktuellen Wert eines Rentenpunktes.
Also ca. 150 € Brutto vor Steuer und Krankenkasse.
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://www.ski-web24.de/Staedtereisen/ ... rtOder.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
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LT35
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Re: Alles zur Rente(nversicherung) + Pension

#60

Beitrag von LT35 »

Moin
biauwe hat geschrieben: Do 20. Jan 2022, 17:17
Verdienst du 85.000 Euro, bekommst du 2 Punkte. Pro Jahr sind maximal 2 Punkte möglich. Das heißt: jeder Euro über 80.000 Euro bringt keine weiteren Punkte.
Gibt es dazu auch eine Quelle ? So pauschal stimmt das nämlich nicht, da brauche ich auch nur in meinen eigenes Rentenkonto zu schauen

Für eine überschlägige Rechnung kann man das machen, weil sehr viel mehr als 2 Entgeltpunkte schafft man nicht. Das liegt am Verhältnis der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zum Durchschnittsverdienst der Versicherten. Etwas größere Abweichungen gibt es immer dann, wenn irgendwelche Krisen die Prognosen über den Haufen werfen. Die Beitragsbemessungsgrenze geht dann in Verbindung mit der Lohnentwicklung des Vorvorjahres um 2-3% nach oben, der Schätzwert für das Durchschnittseinkommen des laufenden Jahres zunächst auch (der wird benötigt für die Bewertung der letzten Entgeltpunkte bei Rentenantragstellung in eben diesem Jahr) und zwei Jahre später stellt man dann fest, dass das Durchschnittseinkommen nicht gestiegen, sondern gesunken ist. Das war 2020 der Fall und wahrscheinlich auch 2021.

Wie auch immer, eine Kappung auf glatt 2 Entgeltpunkte habe ich noch nicht gesehen. Für Verdienste jenseits der RV-BBG gibt es keine Entgeltpunkte, aber dafür zahlt man auch keine Beiträge. In 2022 liegt diese BBB bei 84600€ nach 85200€ (jeweils Rechtskreis West) im Jahr 2021.

Gruß
K.R.
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