Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

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HannesNRW
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#81

Beitrag von HannesNRW »

M846 hat geschrieben: Mo 4. Apr 2022, 12:13
Besser bei der Steuer angeben dann kann die Anlage von der Steuer absetzten.
Ohne den Vorteil lohnt sich derzeit fast nichts mehr was Privat betrieben wird.
M846 hat geschrieben: Mo 4. Apr 2022, 18:08
Da ist es hier besser beschrieben. https://www.finanztip.de/photovoltaik/p ... n%20zahlst
Erst recht weil da anscheinend Änderungen fehlen.
Hallo,
steuerrechtlich sollten hier einige Dinge getrennt werden.
- Abschreibung (AFA)
Ob lineare, degressive mit / ohne Sonderabschreibung sollte mit einem Steuerberater geklärt werden, wenn man sich nicht in steuerrechtlichen Gründen gut auskennt. Aus meiner Sicht wenig 'lukrativ', wenn ein Steuerberater eingeschaltet wird.
- Umsatzsteuer (UST)
Ist für mich relevant die Vorsteuer / Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück zu holen. In meiner Berechnung macht es ~5 Jahre ROI mehr aus, wenn ich die Umsatzsteuer nicht zurück bekomme.
Kann aber nur angewandt werden, wenn man sich gegen Kleinunternehmerschaft entscheidet. Wechsel auf Kleinunternehmerschaft kann dann nach 5 / 6 Jahre erfolgen.
- Einkommenssteuer (EKST)
Bei der EKST 2022 wird es in einigen Finanzämtern Sonderprüfungen geben wird, bzgl. Liebhaberei und PV-Anlage.
Je nachdem wie ich rechne, kann ich einen Gewinn erzielen oder auch Verlust berechnen.
Hängt u.a. zusammen, wie ich den Eigenverbrauch ansetze (gibt es 4 Methoden) und ob ich z.B. die StBeraterkosten mit ansetze.
Daher werde ich für EKST 2022 einen Antrag auf Liebhaberei stellen,
"...Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben vom 29. Oktober 2021 (GZ IV
C 6 – S 2240/19/10006 :006, DOK 2021/1117804) eine Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen. Danach unterstellt das Finanzamt ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber schriftlich erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in
Anspruch nehmen möchte und die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Die Erklärung wirkt auch für
die Folgejahre..." Quelle, siehe Link
Dazu kann ich folgenden Link des Finanzamtes Bayern empfehlen:
Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen
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walter7149
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#82

Beitrag von walter7149 »

Ach, jetzt sind kleine Hausdachsolaranlagen in D Liebhaberei und Hobby, weil sie die staatliche Versorgungspflicht
mit Elektroenergie entlasten und für einen derzeitigen Spottpreis auch noch Strom einspeisen ?

Bürokratie und Amstschimmel lassen grüßen !
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Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
Reisen mit C-Carver771L, mit Vollausstattung, 800 Ah LiFePO4-Batt.-Kap. 1040 Wp Solar
Sparks
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#83

Beitrag von Sparks »

walter7149 hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 11:42
Ach, jetzt sind kleine Hausdachsolaranlagen in D Liebhaberei und Hobby,
Walter, wenn es denn so einfach wäre.
Bis zum nächsten Jahr wird meine Anlage als gewerblich geführt, danach wird sie als Liebhaberei und Hobby weitergeführt.
Bei gewerblichen Anlagen kann ich die "Märchensteuer" erstattet bekommen, das kann sich lohnen. Wenn ich aber mit meiner Anlage "Gewinn" mache muß ich (gesetzlich krankenversichert und Rentner ) aus den Betrag in die gesetzliche Krankenversicherung einen Beitrag leisten. Ist halt nicht so einfach in Deutschland, wir haben halt mehr Verwalter als Handwerker ;-)
Aber in DK hat man das Einspeisen zum Verbrauchspreis jetzt auch abgewürgt, wiee lange wird es bei euch noch so bleiben wie es ist?
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
Anon7
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#84

Beitrag von Anon7 »

Sparks hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 12:23
.... Wenn ich aber mit meiner Anlage "Gewinn" mache muß ich (gesetzlich krankenversichert und Rentner ) aus den Betrag in die gesetzliche Krankenversicherung einen Beitrag leisten. .....
Ist aber eher eine Nullnummer mit der GKV, da kommt jährich eine Anfrage nach einer Kopie des aktuellen Steuerbescheides, dann wird nach aufwand an geleisteten stunden gefragt... Die sind sich nicht zu blöde, den einmalig als Auskunft zum betrieb einer Kleinen PV-Anlage ausgestellten Zettel mit den zutreffenden angeben einfach zu kopieren. Ein 2-sietiges Formular für jedes Jahr. Deutsche Übergründlichkeit halt. Bei 1000-2000 € /a ist doch der errechnete Beitrag nicht mehr als der Freibetrag, so ist das wenigstens bei uns.
Sparks
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#85

Beitrag von Sparks »

Werner,
bis jetzt noch keinen Gewinn gemacht, dieses Jaht gibt es eine kleine "Erweiterung" und dann wirds Hobby, sonst würden die paar Euronen Einspeisevergütung den Krankenkassenbeitrag für den Mindestatz generieren. Verrechnung als Gesamtpaktet Rente ü Freibetrag und Betriebsrente sei nicht möglich sag die DAK.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#86

Beitrag von Anon7 »

@ Sparks
Hallo Manfred!
Unser Vorteil: Anlage ist auf Namen meiner Frau angemeldet. Deren Rente ist so gering...
M846
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#87

Beitrag von M846 »

Hat einer überhaupt das von Finanztip gelesen???

Ganz einfach beschrieben und nichts mit Blockheizkraftwerk oder Liebhaberei.
Entscheidest Du Dich für den Status als Kleinunternehmer, bedeutet das, dass Du keine Umsatzsteuer auf Deine Erlöse abführen musst (§ 19 Abs. 1 UStG). Damit ersparst Du Dir, jedes Jahr Deine Umsatzsteuer zu erklären. Dir steht dann aber auch kein Vorsteuerabzug zu. Das bedeutet: Du kannst Dir die Mehrwertsteuer nicht zurückholen, die Du für Planung, Anschaffung und Installation der Anlage gezahlt hast.

Nach sechs Jahren zum Status als Kleinunternehmer wechseln
Schlägst Du die Kleinunternehmerregel aus, zahlst Du Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent – auf den verkauften Strom, aber auch auf den selbst verbrauchten und zwar ab der Inbetriebnahme zunächst fünf Jahre lang (§ 19 Abs. 2 UStG), wenn die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach montiert ist. Auch wenn Du eine Anlage mitten im Jahr angeschafft hast, zählt das Inbetriebnahmejahr als volles Kalenderjahr.

Es kann sich lohnen, umsatzsteuerpflichtig zu sein – weil sich dann Vorsteuer geltend machen lässt. Das trifft auf alle Betreiber älterer, aber auch neuer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu, die ihren Strom komplett oder zu einem sehr großen Teil ins Stromnetz einspeisen oder an Dritte verkaufen und nicht selbst nutzen. Du kannst Dir auf diese Weise die Mehrwertsteuer auf Messstellenbetrieb, Wartung oder Reparatur der Anlage anrechnen lassen und senkst damit Deine Betriebskosten.

Verbrauchst Du Deinen Solarstrom auch selbst, lohnt es sich praktisch nur im Jahr der Inbetriebnahme, Umsatzsteuer zu zahlen. Aufgrund der Anschaffungskosten für die Anlage kannst Du in der Regel mehr Vorsteuer geltend machen, als Du Umsatzsteuer auf Deinen Eigenverbrauch zahlst. In den Folgejahren kehrt sich das um.

Wenn Du Dich aber bei der steuerlichen Erfassung gegen den Kleinunternehmerstatus entschieden hast, bist Du nicht nur für das Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch die vier Folgejahre an die Regelbesteuerung gebunden. Erst nach Ablauf dieser Frist kannst Du in den Kleinunternehmerstatus wechseln und zahlst dann keine Umsatzsteuer mehr. Besser ist es, noch ein weiteres Jahr abzuwarten, um keine Vorsteuer zurückzahlen zu müssen.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#88

Beitrag von HannesNRW »

M846 hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 14:50
Hat einer überhaupt das von Finanztip gelesen???

Ganz einfach beschrieben und nichts mit Blockheizkraftwerk oder Liebhaberei.
Leider verwechselst du da etwas. Um mich nicht zu wiederholen, kurz die wichtigsten Punkte.

Wie bereits geschrieben gibt es das Kriterium Kleinunternehmer oder nicht Kleinunternehmer.
Diese Begriffsunterscheidung gilt aber nur für das Umsatzsteuerrecht.
Nach § 19 UStG kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
Möglich macht das die sogenannte Kleinunternehmerregelung.
Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

Aber beide müssen aktuell eine PV-Anlage in der EKSTerklärung mit aufführen.
Wer eine PV-Anlage hat und überschüssigen Strom ins öffentliche Stromnetz einspeist, erzielt damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dafür muss der Anlagenbetreiber Einkommensteuer zahlen und eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Um diese EÜR nicht erstellen zu müssen, musste ich bislang dem Finanzamt eine 'Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht' nachweisen, quasi das ich keine Gewinne erwirtschafte.
Wie ebenfalls geschrieben, kann ich hier verschiedene legale Rechenwege ansetzen, um einen Gewinn oder Verlust anzugeben.
Finanzämter prüfen aktuell, ob überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen vorliegt.
"...Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur ertragsteuerlichen Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) die nachfolgenden Regelungen. Diese dienen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens,
da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwändige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen...."
Quelle: BMF GZ: IV C 6 - S 2240/19/10006 :006 # DOK: 2021/1117804

Deshalb hat das Bundesfinanzministerium bis zum 31.12.2022 ein einfaches Wahlrecht / Vereinfachungsregelung für bestimmte PV-Anlagen eingeführt. Bei diesem Wahlrecht auf 'Liebhaberei' muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen.
Mit dieser Einstufung als Liebhaberei ist eine EÜR ist nicht mehr notwendig.

Die Umsatzsteuer-Erklärung von nicht Kleinunternehmer ist losgelöst von der Einkommensteuer-Erklärung, die für alle gilt

Wenn man sich im Steuerrecht nicht so gut auskennt, sollte man einen Steuerberater hinzuziehen, insbesondere dann wenn man die Umsatzsteuer der PV-Anlage zurück erstattet haben möchte.
Für mich ist dieser Thread erledigt.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#89

Beitrag von M846 »

HannesNRW hat geschrieben: Mi 6. Apr 2022, 13:57
Leider verwechselst du da etwas.
Hast du das von Finanztip gelesen?
Mir geht es nur darum und nicht um die Vereinfachungsregelung.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#90

Beitrag von HannesNRW »

M846 hat geschrieben: Mi 6. Apr 2022, 15:25
HannesNRW hat geschrieben: Mi 6. Apr 2022, 13:57
Leider verwechselst du da etwas.
Hast du das von Finanztip gelesen?
Mir geht es nur darum und nicht um die Vereinfachungsregelung.
Ja habe ich, aber alle drei Teile Afa, UST und EKST gehören zusammen und sollten auch zusammen betrachtet werden.
Auch das Thema Umsatzsteuer und Batteriespeicher gehört mit in dieses Thema rein.
Im Prinzip stimmt die Aussage von Finanztip, aber es gibt einige Besonderheiten zu beachten, die relevant sind, um die Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Möchte nicht tiefer in die Materie einsteigen.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#91

Beitrag von M846 »

Bei der Vereinfachungsregelung gibt es noch bisschen was zu beachten.
Nicht jeder darf das machen.
Um Geld zu sparen muss man sich gut informieren.

Batteriespeicher kommt bei uns nicht mehr rein.
Nach ca. 13 Jahren muss der neu und so kommt man schwer aus dem minus raus.
Montag kommt noch einer zu uns und guckt sich das Dach an.
Mal schauen wie hoch das Angebot ausfällt.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#92

Beitrag von M846 »

So ein neues Angebot ohne Speicher und Wechselrichter.
Kompletter Einbau auch vom Wechselrichter und die Anmeldung ist dabei.
9,5kWp
Ca. 1480€ pro kWp ohne Wechselrichter
Lieferzeit derzeit 2 Monate
Wechselrichter wahrscheinlich ein SMA Hybrid
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#93

Beitrag von Cybersoft »

In der aktuellen Situation gar nicht so schlecht, wenn die in 2 Monaten auf dem Dach ist, hast Du noch was vom Jahr.
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M846
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#94

Beitrag von M846 »

Wechselrichter muss ich aber für ca. 3000€ dazu zählen und dann sieht es nicht mehr ganz so gut aus.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#95

Beitrag von Cybersoft »

Dann wäre es ja eine Überlegung wert einen preiswerten WR für die Hälfte zu nehmen, wenn dann ein Akku kommt einen neuen zu kaufen. Wann sich der Speicher rechnet ist ja nicht abzusehen.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#96

Beitrag von M846 »

Ja das stimmt.
Kann sein das wir 10 Jahre warten müssen und dann ist der Wechselrichter schon weit hin.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#97

Beitrag von Cybersoft »

Kannst Du so auch nicht sagen, meine SMA snd schon 12 Jahre alt, sind allerdings noch Trafowechselrichter ...
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M846
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#98

Beitrag von M846 »

15 Jahre halten die hoffentlich.
Aber einen Hybrid und den nicht nutzen *SCRATCH*
Montag kommt noch einer und dann haben wir drei Firmen.
Hoffentlich passt eine vom Preis, sonst warten wir bis nächstes Jahr.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#99

Beitrag von Anuzs »

M846 hat geschrieben: Fr 8. Apr 2022, 23:27
Montag kommt noch einer und dann haben wir drei Firmen.
Gude! Sehr interessantes Thema und hilfreiche links, danke dafür. Kurze Frage, hast Du die Angebote vom lokalen Elektriker machen lassen, oder von einem der bundesweit Anbietenden? Unterscheiden sich die Angebote wesentlich?
Es grüßt freundlich der Anuzs!

Habe die Ehre!
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Re: Photovoltaik auf dem Hausdach, Erfahrungen, Empfehlungen

#100

Beitrag von Cybersoft »

Nächstes Jahr wird es nicht besser ... Ich sage da noch höhere Preise voraus; Was gerade an Angeboten zirkuliert st unglaublich viel; Ich kenne Solateure die sind auf 1,5 Jahre ausgebucht.

Alle 10 Jahre einen WR mit in die Rechnung zu nehmen ist nicht verkehrt. Wenn ich noch eine Anlage bräuchte würde ich sofort bauen; Es gibt NIE einen besseren Zeitpunkt als sofort.
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