Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Ich fände es gut, wenn die 3,5 Tonnengrenze aufgehoben würde, vor allem Hinblick auf Familien mit Kindern, die eigentlich immer an der Grenze kratzen, wahrscheinlich meistens überladen sind (zumindest an der Hinterachse) und damit wohl auch ein Sicherheitsrisiko auf den Strassen darstellen. Auf der anderen Seite dürfen sie dann gerne hier in D die Strafen fürs überladene Fahren anpassen.
Wir halten uns ans Überholverbot, ist für mich ein klassischer Fall von ich kann nun mal nicht alles im Leben haben, als wir das 4 Tonnen Fahrzeug bestellt haben, hab ich nun mal auch die 80/100 km/h in Kauf genommen, so wie das Überholverbot. Das ist nun mal so! Oft rauschen WoMos auf der AB an uns mit 120 vorbei wo ich nur denke, wenn der 3,5 Tonnen wiegt fresse ich nen Besen.
Und im normal Fall ist mir das egal, jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich, aber bei Geschwindigkeitsübertretungen und im Falle eines dadurch verursachten Unfalls gibts eben meistens auch Unschuldige die da mit reingezogen werden.
Ja, das Überholverbot nervt.... und ich finds auch überflüssig. Nutzt aber nichts.
Wir halten uns ans Überholverbot, ist für mich ein klassischer Fall von ich kann nun mal nicht alles im Leben haben, als wir das 4 Tonnen Fahrzeug bestellt haben, hab ich nun mal auch die 80/100 km/h in Kauf genommen, so wie das Überholverbot. Das ist nun mal so! Oft rauschen WoMos auf der AB an uns mit 120 vorbei wo ich nur denke, wenn der 3,5 Tonnen wiegt fresse ich nen Besen.
Und im normal Fall ist mir das egal, jeder ist für sein Tun selbst verantwortlich, aber bei Geschwindigkeitsübertretungen und im Falle eines dadurch verursachten Unfalls gibts eben meistens auch Unschuldige die da mit reingezogen werden.
Ja, das Überholverbot nervt.... und ich finds auch überflüssig. Nutzt aber nichts.
- jagstcamp-widdern
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
und vor allem hat das überholverbot nix mit dem führerschein zu tun..... 

So weit, so gut!
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Moin

Gruß
K.R.
Naja, irgendwann schon (§ 4 Abs. 5 Nr. 3 StVG)jagstcamp-widdern hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 10:58und vor allem hat das überholverbot nix mit dem führerschein zu tun.....![]()

Gruß
K.R.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Ähm - um jetzt in den Genuss einer Ü-3,5 Lenkerberechtigung zu kommen, genügt es einen C1 Führerschein zu machen. Wenn ich mit 2 Kindern und viel Geraffel unterwegs bin, muss mir das der Spaß wert sein.Anon11 hat geschrieben: Sa 16. Apr 2022, 14:31Gerade Familien die mit zwei Kindern unterwegs sind nützt das sehr viel!Dieselreiter hat geschrieben: Sa 16. Apr 2022, 08:13Was nützt mir die Lenkerberechtigung, wenn die Schwelle für Zulassung, Versicherung, Steuer, technische Prüfung und vor allem Maut nicht im selben Außmaß angehoben wird?
Trotzdem hast du nicht viel gewonnen, wenn die o.g. Schwellen nicht ebenso angehoben werden. Dann geht die Jammerei wegen der hohen Mautkosten los ...
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334
"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Eben DIR! Was befähigt dich dazu auch für andere zu sprechen?
Auch das mag für dich so stimmen, andere sehen das vielleicht anders.Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07Trotzdem hast du nicht viel gewonnen, wenn die o.g. Schwellen nicht ebenso angehoben werden.
Betreffende müssen aber nicht mehr Überladen als Sicherheitsrisiko auf den Straßen rum fahren, bzw ist der Zugang zu dieser Sicherheit einfacher. Sinnig wäre es statt dessen das Überladen ähnlich wie im Ausland zu sanktionieren und auch zu kontrollieren.Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07Dann geht die Jammerei wegen der hohen Mautkosten los
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen. Damit überhole ich dann ganz offiziell, und für ein Bussgeld wäre eine Wiegeaktion notwendig, mit entsprechend geringeren Folgen.Fazerfahrer hat geschrieben: Mo 18. Apr 2022, 15:19Mache ich genauso, und ja wenn ich mal erwischt werden sollte, dann wird nicht diskutiert sondern einfach akzeptiert und gezahlt
Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.
Gruss Manfred
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Das sind halt Tricksereien, kann man gut finden, muss man aber nicht.Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen.
Ausserdem kann nicht jeder ablasten unser Wohnmobil wäre dafür leer zu schwer, anders ausgedrückt: als 3,5 Tonner gar nicht zulassungsfähig.
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Das driftet in die gleiche Diskussion 3,5to ja/nein ab. Aber es zeigt halt den wirklichen Knackpunkt, das ist gar nicht der Führerschein, sondern die ganzen anderen Gesetze die da dran hängen; Daher sage ich voraus: Es bleibt alles so wie es ist.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Nur bis du im Ausland einmal angehalten wirst und du nach dem Ablassen des Wassers nicht mehr weiterfahren darfst ohne was auszuladen das dann auf dem Parkplatz rumsteht.Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.
Die meisten liegen ja nicht nur ein bischen drueber sondern satte 10% oder mehr.
Beste Gruesse Bernd
- jagstcamp-widdern
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
im ausland sehe ich meistens "die ausländer" kräftig überladen: italiener, franzosen....
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Welche Konsequenzen hat das denn hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls?Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52
Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen. Damit überhole ich dann ganz offiziell, und für ein Bussgeld wäre eine Wiegeaktion notwendig, mit entsprechend geringeren Folgen.
Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.
Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
wenn das ein abgelastetes Maxi Chassis ist wäre das im Falle eines Unfalls eher irrelevant. Das Fahrzeug ist ja mit allem ausgestattet was es benötig um mit mehr gefahren zu werden. Wäre für den Unfall egal, die Ablastung findet ja nur auf dem Papier statt.Kalle-OB hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:15Welche Konsequenzen hat das denn hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Falle eines Unfalls?Mobildomizil hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:52
Mache ich ebenso, allerdings mit abgelasteten 3,5 Tonnen. Damit überhole ich dann ganz offiziell, und für ein Bussgeld wäre eine Wiegeaktion notwendig, mit entsprechend geringeren Folgen.
Ich glaube, die Gewichtsdiskussionen werden deshalb so schnell emotional, weil die Auflastfraktion ahnt, dass das die schlauere Lösung ist, es aber nicht wahrhaben will.
Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Ob Du dazu ein Anrecht hast und die Ordnungshüter deinem Wunsch nachkommen werden liegt in derem ermessen. Außerdem stellt sich die Frage ob das Fahrzeug noch als ganzes besteht oder ob da die Einzelteile im Schubkarren auf die Waage gekippt werden müssten.Kalle-OB hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:15Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
Grüße Hans
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Ich geh mal davon aus, dass Sachverständige durchaus in der Lage sind einzuordnen ob eine Überladung ursächlich oder mitverantwortlich war oder nicht.Hans 7151 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:20Ob Du dazu ein Anrecht hast und die Ordnungshüter deinem Wunsch nachkommen werden liegt in derem ermessen. Außerdem stellt sich die Frage ob das Fahrzeug noch als ganzes besteht oder ob da die Einzelteile im Schubkarren auf die Waage gekippt werden müssten.Kalle-OB hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:15Ich würde bei einem Unfall mit einem <3,5t Unfallgegner immer die Polizei hinzuziehen und das Fahrzeug wiegen lassen.
Grüße Hans
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Die Frage ist aber ob das Fahrzeug nach dem Unfall überhaupt noch komplett zur Verfügung steht. Dieseltank, Wassertank, Grauwassertank können Platzen und auslaufen. Oder viele persönliche Dinge Fotoapperat, Laptop, Bücher, die evtl. ausgeräumt werden um einen Diebstahl vorzubeugen, Personen die krank oder verletzt sind stehen nicht mehr zur Verfügung. Also möglicherweise kann nach einem Unfall das tätsächliche Gewicht gar nicht mehr festgestellt werden.Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:30Ich geh mal davon aus, dass Sachverständige durchaus in der Lage sind einzuordnen ob eine Überladung ursächlich oder mitverantwortlich war oder nicht.
Grüße Hans
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Das alles benötigen die unter Umständen gar nicht…Hans 7151 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:44Die Frage ist aber ob das Fahrzeug nach dem Unfall überhaupt noch komplett zur Verfügung steht. Dieseltank, Wassertank, Grauwassertank können Platzen und auslaufen. Oder viele persönliche Dinge Fotoapperat, Laptop, Bücher, die evtl. ausgeräumt werden um einen Diebstahl vorzubeugen, Personen die krank oder verletzt sind stehen nicht mehr zur Verfügung. Also möglicherweise kann nach einem Unfall das tätsächliche Gewicht gar nicht mehr festgestellt werden.Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:30Ich geh mal davon aus, dass Sachverständige durchaus in der Lage sind einzuordnen ob eine Überladung ursächlich oder mitverantwortlich war oder nicht.
Grüße Hans
Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Die Anzahl der light Versionen überwiegen doch in der Praxis.Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:19
wenn das ein abgelastetes Maxi Chassis ist wäre das im Falle eines Unfalls eher irrelevant. Das Fahrzeug ist ja mit allem ausgestattet was es benötig um mit mehr gefahren zu werden. Wäre für den Unfall egal, die Ablastung findet ja nur auf dem Papier statt.
Ich denke schon, wenn man sofort den Verdacht der Überladung äußert, das man gute Chancen hat, da die Polizei ja auch vermeiden möchte im Nachhinein Stress, wegen einer fehlerhaften Unfallaufnahme zu bekommen.Hans 7151 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 20:20
Ob Du dazu ein Anrecht hast und die Ordnungshüter deinem Wunsch nachkommen werden liegt in derem ermessen.
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Die Begutachtung durch einen Sachverständigen und legale Änderung der Fahrzeugpapiere ist "Trickserei"? Das wird ja langsam absurd hier.Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:56Das sind halt Tricksereien, kann man gut finden, muss man aber nicht.
Es geht auch nicht um Kleinwagen gegen Fünftonner, sondern um das "klassische" Wohnmobil für vier, das leer gut 3 Tonnen wiegt. Das wird, je nach Urlaubsausstattung und Mitfahrern, meistens zwischen 3,4 und 3,7 Tonnen pendeln und ist in der Regel mit 3,5 to zGm zugelassen, obwohl es ab Werk oder mit "Tricksereien" wie einer Zusatzluftfederung auch mit 3,85 ... 4 to zGm zugelassen werden kann. Und da gibt es eine kleine, in Foren aber sehr lautstarke Minderheit, die sich für das Auflasten stark macht. Sie verliert aber ihre Glaubwürdigkeit durch das Wiederholen der immer gleichen Märchen, von der nichtzahlenden Versicherung, der extremen Gefährdung, vom Abkippen des gesamten Hausrats in fernen Ländern.
Zu den Fakten: es ist nichts anders, ausser die Zahl, die unter F.2 im grünen Zettel steht. Nichts ist gefährlicher, und eine formelle Überladung innerhalb der technischen Möglichkeiten ist nie unfallverursachend und auch nicht verkehrsgefährdend. Somit sollte man mit einem Bussgeld davonkommen und weiterfahren dürfen. Ob die Behörden das im jeweiligen Land auch so sehen, weiss man nicht, aber schlimmstenfalls muss man halt schauen, wie man sein Zeug nach Hause bekommt. Muss ich bei einem Achsbruch auch. Ich kann dafür einen Bruchteil der gesparten Mautkosten hernehmen, die sich weit im vierstelligen Bereich bewegen.
Zurück zum Thema: ich schliesse mich der Meinung an, dass der Führerschein nicht entscheidend ist. Mautkosten und Überholverbote sind valide Argumente, aber man kommt ja auch an, wenn man mehr bezahlt, irgendwelchen Go-Boxen hinterherrennt und dann auf der langsamen Spur fährt. Was für mich entscheidet, sind Fahr- und Parkverbote. Viele meiner Ziele vom Harz bis zur Zürcher Innenstadt sind mit >3,5 to schlicht unerreichbar.
Gruss Manfred
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Im Internetjargon bedeutet Großschreibung jemand anzuschreien - warum schreist du mich an? Bitte genau lesen, was ich geschrieben habe: "muss mir das der Spaß wert sein". Wo steht geschrieben, dass ich für andere spreche?Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:20Eben DIR! Was befähigt dich dazu auch für andere zu sprechen?
Da muss ich schmunzeln ... nachdem für dich dieselben Gesetze wie für alle anderen gelten ... und damit auch dieselben Beschränkungen, Maut, etc., kann ich seelenruhig davon ausgehen, dass das auch für dich zutrifft. Oder bist du der Ansicht, dass du mit ü 3,5t weniger Maut zahlen musst, nur weil du du bist?Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:20Auch das mag für dich so stimmen, andere sehen das vielleicht anders.Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07Trotzdem hast du nicht viel gewonnen, wenn die o.g. Schwellen nicht ebenso angehoben werden.
Wie ist das denn gemeint? Irgendwie kommen mir deine Argumente wie sinnloses Herumgefuchtel vor, weil jemand nicht deiner Meinung ist und du dich da in etwas verrannt hast. Lass es doch bitte gut sein ...Anon11 hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:20Betreffende müssen aber nicht mehr Überladen als Sicherheitsrisiko auf den Straßen rum fahren,Dieselreiter hat geschrieben: Di 19. Apr 2022, 15:07Dann geht die Jammerei wegen der hohen Mautkosten los
Grüße Peter, unterwegs auf Carado T334
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der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
(Hobellied von Ferdinand Raimund anno 1834, bevor es Foren gab - a g'scheiter Mann)
"Da streiten sich die Leut herum, oft um den Wert des Glücks,
der eine heißt den andern dumm, am End weiß keiner nix."
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Re: Revision Klasse B Fuehrerschein EU wird diskutiert
Lustig wie alle über Gesetzte und Regeln reden und sich dann doch drüber hinwegsetzen
Überholverbot egal
Geschwindigkeitsbegrenzungen egal
Überladung egal
Warum dann neue Gesetze oder Änderungen?
Damit man die dann auch brechen kann

Überholverbot egal
Geschwindigkeitsbegrenzungen egal
Überladung egal
Warum dann neue Gesetze oder Änderungen?
Damit man die dann auch brechen kann

Viel Spaß mit Signaturwissen.