Ok, Armin,Wesermann hat geschrieben: Mo 30. Mai 2022, 15:53Also wenn ich ein Fahrzeug für Summe x bestelle und einen Vertrag darüber habe, kann der Händler nicht im nachhinein den verhandelten Kaufpreis erhöhen,weil der Hersteller die Preise erhöht hat,das geht laut des Rechtsexperten so nicht.
Hast du dir schon mal das ganze wenn dann und aber so eines Vertrages durchgelesen?
Ein Punkt ist doch der Liefertermin, der ist freibleibend, da haben sich nämlich schon zu viele Händler die Finger verbrannt und da wird dich der Hersteller schon weich kochen.
Noch eine Möglichkeit, die bestellte Heizung ist nicht lieferbar, der Hersteller schlägt dir vor, statt der Gas eine Dieselheizung zu nehmen, was dann? Er schickt dir eine neue Auftragsbestätigung und..
Durch die Lieferverzögerungen ein Modelwechsel beim Fahrzeughersteller, Das Zubehör XY gibts nicht mehr.
Die andere Variation ist vorauseilende Preiserhöhungen, was einige Individualausbauer ja schon machen, in diesem Jahr die Preise schon um 3X10% erhöht. Damit ist dir als Verbraucher auch nicht geholfen.
Was diese Kexperten so von sich geben, ist das was der geneigte Konsument gerne hören will, was nützt es dir und dein Händler/Hersteller zieht die Reißleine und geht mit seiner GmbH in die Insolvenz. Dann ist ggf deine Anzahlung weg und ein Womo bekommst du auch nicht. Dann heißt es einmal wieder hinten anstellen. Denn was dein Händler bekommen hätte ist dann schon incl. Preiserhöhung bei einem anderen Händler verkauft.