Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

Alles was nicht in die anderen Reise Rubriken zu passen scheint.
Sparks
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#141

Beitrag von Sparks »

TomL hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 18:23
Das sollte die angebliche (aber nicht vorhandene) touristische Attraktivität des Platzes und die Art und Weise der geparkten Womos ausreichend zeigen.... sowie die Tatsache, dass da keine Schilder standen:

Parkplatz.jpg
Auf deinem Bild stehst du direkt neben der A.P. Møller Skole im Gebiet Auf der Freiheit, direkt an der Schlei mit dem Blick auf das Wasser. Dafür fahren andere extra nach SH (touristisch?). Dieser Teil der ehemaligen Pionierkaserne ist kein Gewerbegebiet. Die Stellfläche existiert schon länger nicht mehr. Egal ob Campercontakt Park4nigth oder Meinwomo keiner zeigt dort mehr einen Platz. Wenn ich mich richtig erinnere, steht direkt an der Einfahrt ein Schild, das die vorhandenen Einschränkungen der Nutzung benennt. Ich könnte mir jetzt mein Fahrrad schnappen und nachschauen, aber wozu?
Verstehe wer will, 0,1%mehr Nahrung retten nicht die Welt, aber 0,1% ......... schaffen das.
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Schröder
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#142

Beitrag von Schröder »

da wurde anscheinend die Erwartungshaltung nicht befriedigt. Man reiht sich in die Massen der Womofahrer ein und erwartet die Einsamkeit mit der unendlichen Ruhe. Ein 50%-belegter Platz gilt als voll, denn dieses widerwärtige Kuschelcamping will man eben absolut nicht.
Als einzige Alternative wird dann ein "eigener" Platz im eigenem Sinne auserkoren, wo es viel schöner, einsamer und auch noch günstiger ist. Wenn es dann mal eine Fehlentscheidung war und ein Knöllchen gab, ruft man in Foren dazu auf, dieses Bundesland der Ungerechtigkeit komplett zu meiden. Weil den Fehler bei sich selbst zu suchen kommt gar nicht in Frage, weil die Schuld haben nur die Anderen, die ja auch mal verständnisvoller und nachsichtiger sein könnten!
Gruß
Thomas

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AndiEh
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#143

Beitrag von AndiEh »

Schröder hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 07:59
. Weil den Fehler bei sich selbst zu suchen kommt gar nicht in Frage,
Äh, warum auch? Wenn ich etwas tue, was erlaubt ist, warum sollte ich dann die Schuld bei mir suchen?
Schröder hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 07:59
Ein 50%-belegter Platz gilt als voll, denn dieses widerwärtige Kuschelcamping will man eben absolut nicht.
Das stand doch gar nicht zur Debatte. Für das Thema ist es völlig unerheblich, warum er sich dort hingestellt hat.

Es geht einzig alleine darum, war es erlaubt, oder besser, war es verboten dort zu stehen oder nicht.
Und wenn nicht, was bildet sich SH eigentlich ein, ohne Beweise von einer Sondernutzung auszugehen.

Und ja, ich würde auch dagegen vorgehen, wenn ich sicher wüsste, nichts falsch gemacht zu haben. Denn, im kleinen fängt es an. Wenn man gegen die kleinen Nicklichkeiten nicht vorgeht öffnet man Tür und Tor für größere Willkür.
Sparks hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 07:50
Ich könnte mir jetzt mein Fahrrad schnappen und nachschauen, aber wozu?
um zu klären, ob man da wirklich parken darf und ob es eine Einschränkung für bestimmte Fahrzeuge gibt. Würde Tom vielleicht helfen zu entscheiden, ob er etwas falsch gemacht hat oder nicht.

Gruß
Andi
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Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#144

Beitrag von Megathomas »

Die Gerichtsurteile haben doch schon längst gesagt, dass ein voller oder leerer CP oder SP in der Nähe keinen Unterschied ausmacht.
Das würde es ja dem Ordnungsamt nur noch schwerer machen Strafen auszusprechen. Es ist also völlig egal wie die Situation an den nächsten Plätzen aussah.

Und dann sagt das eine Urteil, ein Urlaub der auf täglich wechselnde Orte aufbaut, kann grundsätzlich keine "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" geltend machen. Die Gerichte sind auf der Seite der Ordnungsämter. Und dann auch noch in SH.
Megathomas
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#145

Beitrag von Megathomas »

Ach ja, ein Parkdelikt kann es nicht sein, denn dafür hätte es keine Aufnahme der Personalien gebraucht. Es muss etwas sein das außerhalb der Verantwortung des Fahrzeughalters liegen muss. Für Parkvergehen kann der Halter zur Kasse gebeten werden, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist. Nicht aber für Vergehen außerhalb des Straßenverkehrs.

In unserem Denken hat Tom nichts falsch gemacht, aber die Ordnungsämter in den touristischen Orten gehen vom "üblichen" Missbrauch aus und da stand er einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.
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heinz1
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#146

Beitrag von heinz1 »

Wer mal auf einem Autobahnrastplatz übernachtet hat, der versteht, was mit "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" wirklich gemeint ist.

Da hängen Handelsvertreter auf den Liegesitzen in ihren VW Passat, polnische Mini - "Spediteure" liegen in ihren winzigen Schlafkabinen über dem Fahrerhaus, bulgarische Trucker haben es da in ihren 40tonnern schon bequemer, und mittendrin ein paar Wohnmobilisten auf der Suche nach der großen Freiheit.
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Birdman
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#147

Beitrag von Birdman »

AndiEh hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 08:45
Äh, warum auch? Wenn ich etwas tue, was erlaubt ist, warum sollte ich dann die Schuld bei mir suchen? ...
Es geht einzig alleine darum, war es erlaubt, oder besser, war es verboten dort zu stehen oder nicht.
Und wenn nicht, was bildet sich SH eigentlich ein, ohne Beweise von einer Sondernutzung auszugehen.
Nun ja, Tom selber hat ja hier zugegeben, dass es sich um eine Sondernutzung gehandelt hat:
TomL hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 18:23
... mit der geplanten Weiterfahrt am nächsten Morgen zwischen 8 und 9 Uhr (nach einem Frühstück)?
Ich weiß, ist kleinlich. Aber Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bedeutet halt nun mal Auto abstellen, schlafen/ausruhen, Motor anlassen und weiterfahren. Keine Keile, kein Schlummertrunk, kein Abendessen oder Frühstück etc. etc.
Wenn es im zu erwartenden Bescheid des Ordnungsamtes um die Sondernutzung gehen sollte würde ich Tom insofern raten, den Teil mit dem Frühstück in der Begründung wegzulassen. ;-)
Viele Grüße,
Martin (Birdman)
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#148

Beitrag von oldi45 »

TomL hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 18:52
Gar nix.... den hat absolut gar nix interessiert. Der hat nur gesagt "Schreiben Sie das alles in Ihren Widerspruch... ich nehme das hier nur auf." Der hatte weder Interesse an ein Gespräch, an Erklärungen, noch eine Diskussion.... an dem prallte alles ab.
So eine ähnliche Situation hatte ich auch schon mal. Da habe ich darum gebeten, ein Beweisfoto mit dem Ordnungshüter und der Situation ums Wohnmobil herum zu machen. Damit war der Fall für ihn erledigt.
Warte einfach in Ruhe den Anhörungsbogen ab und berichte mal.
Gruß Hajo
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#149

Beitrag von M846 »

Hier was zum Thema

Wohnmobil-Urlaub: Ärger mit Parkplatz-Campern
Zwar gibt es in der Straßenverkehrsordnung einen Passus, der sagt, es sei erlaubt, für die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" eine Nacht auf gewöhnlichen Parkflächen im Wagen zu übernachten.

Doch das gilt maßgeblich, wenn Fahrer auf dem Weg zu ihrem Ziel müde werden - zum Beispiel auf Autobahnraststätten. Bei den meisten - vor allen an den hübschen Parkplätzen an der Küste - ist dies nicht der Fall, erst recht nicht, wenn Alkohol getrunken wurde. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig explizit klargestellt.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... le120.html

Wenn es hier überhaupt noch um Übernachtung auf Parkplätzen geht.

Edit:
Wenn der Platz voll ist, fahren wir zum nächsten.
Bei einem Vereinsheim haben wir auch schon übernachtet, worher aber beim Nachbarn gefragt.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#150

Beitrag von LT35 »

Moin
AndiEh hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 08:45

Es geht einzig alleine darum, war es erlaubt, oder besser, war es verboten dort zu stehen oder nicht.
Und wenn nicht, was bildet sich SH eigentlich ein, ohne Beweise von einer Sondernutzung auszugehen.
Dafür gibt es den Begriff „Erfahrungssatz“ und den - wenn auch nicht unumstrittenen - „Anscheinsbeweis“.

Wobei wir bisher mangels vorliegendem Bescheid aber noch nicht einmal wissen, „was sich Schleswig-Holstein einbilden“ wird, auch wenn es zu vermuten sein mag.

An dieser Stelle nochmal der Hinweis, das LNatSchG ist eine landesrechtliche Vorschrift von SH. Es gibt diese Gesetze zwar in allen Bundesländern, aber deshalb muß da ein Aufstellverbot in dieser Form nicht enthalten sein. In NRW und NDS ist das z.B. nach meiner Kenntnis eben nicht so.

Gruß
K.R.
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AndiEh
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#151

Beitrag von AndiEh »

LT35 hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 10:51
An dieser Stelle nochmal der Hinweis, das LNatSchG ist eine landesrechtliche Vorschrift von SH.
Ja, die Landesnaturschutzgesetze können ganz allgemein Einschränkungen bestimmen. Aber wie man in dem Link oben nachlesen kann, will auch SH sich nicht den Schuh anziehen, verkehrsrechtliche Gegebenheiten auszuhebeln.
Man stelle sich nur mal vor, jemand begründet seinen Unfall, weil er laut Naturschutzgesetz keine Pause machen konnte. Das haben sie sich dann doch nicht getraut.

Gruß
Andi
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Hans 7151
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#152

Beitrag von Hans 7151 »

Birdman hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 09:59
h weiß, ist kleinlich. Aber Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bedeutet halt nun mal Auto abstellen, schlafen/ausruhen, Motor anlassen und weiterfahren. Keine Keile, kein Schlummertrunk, kein Abendessen oder Frühstück etc. etc.
Was unsere Behörden und Gerichte für einen Rechtsauffassung haben kann ich schon lange nicht mehr nachvollziehen. Man soll anscheinend fahren bis zum umfallen. Jeder Mensch der 4-5-6 Std. gefahren ist hat Hunger und braucht dann auch mal Ruhe. Und dann morgens auch noch ohne Frühstück abfahren. Einfach nur idiotisch.


LT35 hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 10:51

n dieser Stelle nochmal der Hinweis, das LNatSchG ist eine landesrechtliche Vorschrift von SH. Es gibt diese Gesetze zwar in allen Bundesländern, aber deshalb muß da ein Aufstellverbot in dieser Form nicht enthalten sein
Was das mit Naturschutz zu tun hat frag ich mich auch, ich sehe dort eine befestigte Straße und eine befestige Parkbucht. Auf der anderen Seite ein zum bebauen bearbeitetes Gründstück. Behörden und Gerichte sind sich einig das zu unterbinden.

Grüße Hans
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LT35
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#153

Beitrag von LT35 »

Moin
AndiEh hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 11:08
[Aber wie man in dem Link oben nachlesen kann, will auch SH sich nicht den Schuh anziehen, verkehrsrechtliche Gegebenheiten auszuhebeln.
Da der Bund mit der StVO bereits eine Regelung hat und in Art. 72 GG keine Ausnahme für diesen Bereich definiert ist, wäre eine landesrechtliche Regelung auch unwirksam (Art. 31 GG).
Man stelle sich nur mal vor, jemand begründet seinen Unfall, weil er laut Naturschutzgesetz keine Pause machen konnte. Das haben sie sich dann doch nicht getraut.
Wir drehen uns im Kreis ;-)

Wie richtig gesehen gibt es dieses Pausenverbot nicht, die Zielrichtung ist eine andere. Es gibt im Grenzbereich zwischen dem Parken und dem Wohnen dann einen Bereich, der eben nicht klar mit Aufzählungen definiert ist. Das ist in anderen Rechtsbereichen auch so. Wer sich jetzt in diesem Rahmen bewegt (Markise und SAT-Schüssel bleiben unten, aber darf ich mir nun einen Kaffee kochen, oder nicht mehr) , sieht sich potentiell rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.

Ich bin zwar - wenn auch nur vor 35 Jahren zugezogener - Einwohner dieses Bundeslandes, finde die Anwendung dieser Regelung aber problematisch. Flächendeckend ist sie nicht durchzusetzen, andererseits gibt es Orte der Zusammenballung von Fahrzeugen (die eben nicht nur parken), da erscheint die Anwendung angebracht. In den Fällen gibt es dann nur ganz oder gar nicht, will man nicht explizit abgezählte und parzellierte Plätze ausweisen.

Man will das „Wildcampen“ verhindern, die Vorschrift betrifft ja selbst Zelte (übrigens z.T. auch auf eigenem Grund), was das ist, dafür fehlt aber ebenso eine gesetzliche Definition (vielleicht auch besser so). Auch wenn es im LNatSchG vergraben ist, gilt die Regelung nicht nur in Naturschutzgebieten. Es gibt ein Angebot an Campingplätzen und für Wohnmobile an Stellplätzen. Das mag nicht überall ausreichen, also es gibt halt weiße Flecken, und in der Hauptsaison und angesichts der deutlich gestiegenen Zulassungszahlen mögen die Kapazitäten zeitweise knapp sein. Und es gibt Corona-Verordnungen, die auf diesen Beherbergungsplätzen einen negativen Test verlangen. Ich will den Sinn hier nicht bewerten und auch nicht diskutieren. Die VO gilt auch für Schleswig und das Ordnungsamt (soweit zuständig für die Kontrolle) bekommt ein Rechtfertigungsproblem, wenn es die Vorlage und die Gästeregistrierung beim Stellplatzbetreiber (hier die Stadtwerke Schleswig) durchsetzt, aber das Ausweichen auf diverse andere Ecken der Stadt dann sanktionslos duldet. Und egal was in diesem hier dargestellten Einzelfall gelaufen ist, ich glaube nicht, dass die meisten dieser „Parker“ einfach nur müde sind.

Was immer das Ordnungsamt bewogen hat, hier einzugreifen, ein Vehikel dafür haben sie halt bekommen.

Gruß
K.R.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#154

Beitrag von Lucky10 »

Modellprojekt Schlei-Region:

Nachzulesen HIER

Textauszug davon:
Zusätzlich untersagt die Modellregion-Verordnung ausdrücklich das Freistehen in der Region und steht somit über der Regelung der Straßenverkehrsordnung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.

Vielleicht hat dies gegriffen?

Anzumerken ist, dass wenn eine eine Identitätsüberprüfung vorgenommen wird, der Grund dafür benannt werden muss.
Der TE schrub, sie hätten den Personalausweis verlangt, was zu hinterfragen wäre, denn die können nicht den Typ des Identitätspapiers bestimmen!
Die Ordnungsbehörde hätte ggfs. den Beweis der unerlaubten Nächtigung erbringen müssen. Dies ist morgens, wenn ich nicht jemand inflagranti (aus dem Bett geklopft mit Strampelhöschen bekleidet) erwischt wird, schlichtweg unmöglich.
Selbst wenn der TE angab, das Fahrzeug gegen 21 Uhr des Vorabends abgestellt zu haben, impliziert dies noch nicht eine bewiesene Nächtigung darin.
Der Fahrer kann sonst wo genächtigt haben oder aber auch die ganze Nacht spazieren gegangen sein.
Die Beweispflicht liegt in diesem Falle beim Ordnungsamt.
Wenn der TE eine Eigenangabe über die vollbrachte Nächtigung im Mobil gemacht hat/hätte, ist diese jederzeit zu widerrufen (Hörfehler, Verständnisproblem, Irrtum, ...).

Wenn ich von "Attraktivität" dieser Ecke schon sprach, bezog sich dies auf das Ergebnis der Betrachtung einer Satellitenaufnahme.
Ich hatte nicht von touristischer Attraktivität gesprochen, wie er TE gerne wiederholt; das sind für mich alles so kleine Ungenauigkeiten, die mich irritieren.
Auf dem Bild der Kreuzung mit den Mobilen (Post #???, Sa. 18:23) glaube ich zu erkennen, dass das Mobil vorne links sogar die Sat-Schüssel ausgefahren hatte. Ich glaube nicht, dass hier lauter Unschuldslämmer unterwegs waren.

Wir waren nicht dabei und kennen nur die Argumente einer Seite und diese auch nur in Fragmenten.
Ein Anruf beim Ordnungsamt mit der Bitte um generelle Erklärung der Parksituation in diesem Bereich könnte mehr Klarheit bringen.
Gruß Hans
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#155

Beitrag von M846 »

Kann es sein das hier ganz viele das erste Womo haben oder meinen man darf alles und überall stehen.
Gleich Widerspruch einlegen war der erste tolle Tipp.
Oder es wird versucht eine Ausrede zu suchen....ich war die Nacht spazieren.....ich habe woanders geschlafen usw.

Falsch gesparkt (übernachtet) und fertig. Zahlen, was draus lernen und ab zum nächsten Stellplatz.
Wie kann man immer auf Stress aus sein und wie kann ein Thread darum schon 150 Beiträge haben? :-O

Ich hätte den Typ gleich gefragt was los ist und keinen "Dicken" markiert und den Perso erstmal für mich behalten.
Da müssen die mit Polizei drohen mit man sich bewegt. Echt schlimm :roll:

Durch diese Aktionen wird es so wie in Norwegen kommen.
Überall Schilder mit "Womo verboten"

Das wird die nächste Zeit interessant wenn alle wieder unterwegs sind.
Ich habe weder die Zeit noch die Buntstifte, um das jetzt zu erklären.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#156

Beitrag von LT35 »

Moin
Lucky10 hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 12:39
Modellprojekt Schlei-Region:

Nachzulesen HIER

Textauszug davon:
Zusätzlich untersagt die Modellregion-Verordnung ausdrücklich das Freistehen in der Region und steht somit über der Regelung der Straßenverkehrsordnung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.

Vielleicht hat dies gegriffen?
Die Modellprojekte sind alle Mitte Mai abgelaufen, danach hat man ab dem 17.5. die Plätze ja überhaupt erst wieder geöffnet.
M846 hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 12:51

Falsch gesparkt und fertig. Zahlen, was draus lernen und ab zum nächsten Stellplatz.
Ich glaube nicht, dass die einen Parkverstoß sanktionieren wollen. Der Aufwand wäre etwas groß, und das Parken dort angeblich nicht verboten (soweit das Fahrzeug auf die Fläche passt).


Gruß
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#157

Beitrag von M846 »

Dann falsch übernachtet.
Oben berichtigt.

Man guckt vorher was erlaubt ist. So kenn ich das.
Und nicht machen und hoffen das der Anwalt wieder mal hilft.
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#158

Beitrag von 545 »

TomL hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 19:10
Und natürlich habe ich vor dem Hintergrund, dass man Recht bei Staat und Behörden nur dann bekommt, wenn man's kaufen kann, überhaupt kein Bock auf Stress.
Sie unterstellen hier, dass Staat und Behörden immer korrupt sind? Warum haben Sie dann Ihrem Gegenüber nicht 20 Euro in die Hand gedrückt - und a Ruah is?
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Sparks
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#159

Beitrag von Sparks »

TomL hat geschrieben: Sa 26. Jun 2021, 20:44
Lediglich die Rückfahrt ab Kopenhagen war eigentlich in 2 Etappen geplant.... ohne Tourismus, nur Rückfahrt.
Auch das ist touristisch.

Ich komme gerade von Auf der Freiheit. 3 Zufahrten, 2 mit Schildern Privatgelände betreten auf eigene Gefahr. Der "Parkstreifen" ist nicht explizid als Parkbucht gekennzeichnet, die Granitfläche ist zur Straße hin mit einem kleinen Absatz versehen.
Den Stellplatz dort gab es nur wärend der Landesgartenschau vor X Jahren offiziel.
In der Nähe von einem stillgelegten Stellplatz mich hinstellen käme mir pers. nicht in den Sinn. Das der Platz nicht mehr zur Verfügung steht hat ja einen Grund.
@ Andi, das so angefeindete Gesetz gibt es schon seit langem und es scheint durch die Anspruchshaltung einiger hier auch berechtigt zu sein.

Auch ich erwische mich dabei, das ich irgend wo stehe, wo es nicht erwünscht ist, aber dann mache ich doch nicht so einen buhei.

Wenn wir mehr Plätze haben möchten, müssen wir etwas dafür tun. Vielleicht auch einmal ein paar Euronen in die Hand nehmen. Bei den Seglern geht es ja auch, wer auf Tour ist meldet seinen Liegeplatz als frei und dann können da Gäste anlegen. Warum sperren sich alle nur, wenn man sagt, komm wir tun uns zusammen und betreiben einen "Naturstellplatz". Ne, bloß kein Geld oder Zeit in die Hand nehmen, dann lieber wie Prof. L. alle aufhetzen.
@ Alle, überlegt einmal wenn sich jeder bei euch in der Gegend auf jeden freien Parkplatz stellt, am nächsten Morgen bei Campercontakt postet und jede Woche immer ein Womo mehr kommt. Da Durcheinander und den Ärger tut sich doch kein Eigentümer an.
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AndiEh
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Re: Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit == Ammenmärchen?

#160

Beitrag von AndiEh »

LT35 hat geschrieben: So 27. Jun 2021, 12:09
Wie richtig gesehen gibt es dieses Pausenverbot nicht, die Zielrichtung ist eine andere. Es gibt im Grenzbereich zwischen dem Parken und dem Wohnen dann einen Bereich, der eben nicht klar mit Aufzählungen definiert ist. Das ist in anderen Rechtsbereichen auch so. Wer sich jetzt in diesem Rahmen bewegt (Markise und SAT-Schüssel bleiben unten, aber darf ich mir nun einen Kaffee kochen, oder nicht mehr) , sieht sich potentiell rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt.
Ja, das wäre dann wieder das Risiko, wenn man sich gegen einen Bescheid stemmen möchte. Was gibt man selber an und was interpretiert der Richter in das Gesagte beider Seiten.

Gruß
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