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Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Do 21. Mär 2024, 16:31
von Wernher
Tdr01 hat geschrieben: Do 21. Mär 2024, 10:15
Wernher hat geschrieben: Do 21. Mär 2024, 08:46

Ich nehme an, bei der Zulassung gilt vorrangig die COC von Pössl. Aber wie ist das bei einer Auflastung? Wer bestätigt denn, dass die bis 4.000 kg möglich ist, wenn doch im Grundfahrzeug nur 3.510 kg angegeben sind?
Hallo,

am Ende des Tages, derhjenige der die Auflastung vornimmt.
Ob das möglich ist, hängt vom Grundgestell ab und dann mit welchen Ausrüstungen
das erreicht werden kann.
Z.b. Zusatzluftfederung, andere Rad/Reifen Kombinaion usw.
Dafür gibt es dann Gutachten die das bestätigen und damit bekommt man dann eine neue Abnahme
die entsprechend vom TÜV gemacht wird und im Fahrzeugschein eingetragen werden muss.

Gruß
Thomas
Ich ein Jumper mit Heavy-Chassis und Zusatzluftfederung, sollte also wenig Probleme bereiten. Dazu noch ne Frage: Muss die Zusatzluftfederung eingetragen werden oder reicht das Mitführen der ABE aus?

Habe heute den Kasten zugelassen und Probleme gehabt. Die Dame musste die Daten für die Zulassungsbescheinigung von Hand eintragen, weil das System die von Stellantis und nicht die von Dethleffs (Pössl) aus der FIN übernommen hat. Hat mich 15 noch was Euro gekostet (als ABE3 auf dem Kassenzettel vermerkt). Dabei hat sie Poessl als Poessel geschrieben und die Fahrzeughöhe und die zul. Höchstgeschwindigkeit von Stellantis stehen gelassen. Musste deshalb noch mal hin und reklamieren. Alles andere, auch die Fahrzeugklasse M1 und die Technisch zuässige Gesamtmasse 3.500 kg hat gestimmt. Also immer peinlich genau am Schalter alles prüfen, bevor der dahinter Sitzende den finalen Tastendruck macht.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 22. Mär 2024, 08:23
von Tdr01
Wernher hat geschrieben: Do 21. Mär 2024, 16:31
Ich ein Jumper mit Heavy-Chassis und Zusatzluftfederung, sollte also wenig Probleme bereiten. Dazu noch ne Frage: Muss die Zusatzluftfederung eingetragen werden oder reicht das Mitführen der ABE aus?


[/quote]

Ich kenne es nur so, das es eingetragen werden muss.
Sollte auch so auf dem TÜV Bericht stehen.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 22. Mär 2024, 10:24
von Wernher
Also noch mal zur Zulassungsstelle. Mal sehen, was mir bei der Übergabe gesagt wird.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 22. Mär 2024, 11:54
von Berchumer
Heute bei der Dekra gewesen und mit den neuen Borbet Alufelgen die Hinterachse vernünftig aufgelastet . Hatte vorher von LINNEPE die Zusatzluftfederung aber leider noch mit den originalen Fiat Alufelgen die nur je 1000kg tragen können (LightFahrwerk).
Jetzt habe ich mit 4090kg zulässigem Gesamtgewicht verteilt vorne 1950kg und hinten 2240kg . Das ist ausreichend .
IMG_7482.jpeg

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 22. Mär 2024, 12:09
von Cybersoft
Was hattest Du vorher eingetragen?
(Wir haben 2000h und 1960v, 3500kg)

Vermutlich darfst Du die 240 kg zusätzlich auf der Hinterachse aufbringen. 40kg für die Luftfeder bleiben 200kg auf der Achse oder 150kg dahinter in der Garage?

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 22. Mär 2024, 12:38
von Berchumer
3950kg vorn 1950 hinten 2000kg jetzt also Gesamtgewicht 4090kg eingetragen .

Vorn 1950kg hinten 2240 kg

Also stressfrei bei Kontrollen 😏Lg Ralf

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Sa 20. Apr 2024, 18:20
von Wernher
Nach Abnahme bei DEKRA: Zusatzluftfederung muss nicht eingetragen werden, Mitführung des Abnahmegutachtens reicht.

Wenn meine Markise und die Ersatzrdhalterung nächste Woche angebaut werden, will ich mal ne Waage besuchen. Deshalb eine Frage: Auf welches Gewicht sollte man auflasten?

Maximal 4.000 kg oder auch knapp darunter sollten locker ausreichen, sind ja 500 kg mehr. Weshalb dann auf die üblichen 4.250 kg (vermutlich weil obere Grenze ohne weitere Maßnahmen) gehen? Gibt es irgendeine Regelung in der STVO oder in anderen Ländern, die 4.250 kg als ungünstig, also mit noch mehr Restriktionen, erscheinen lassen?

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Sa 20. Apr 2024, 18:38
von Cybersoft
Ich würde auf die kommende Grenze von 4250kg gehen oder ebend 4200kg. Wir werden, wenn die Änderung da ist, das neue Womo auf 4250kg ablasten, damit meine Frau dann auch wieder fahren darf.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Sa 20. Apr 2024, 21:42
von Schwimmbutz
Uns reichen die 4.000kg mehr als locker aus. Voll beladen und vollen Tanks haben wir knapp 3.800kg. Daher haben wir es dabei belassen. Über 4.000kg musst du Unterlegkeile mitschleppen, nehmen meiner Meinung nach nur unnötigen Platz weg. Gegen Wegrollen kann ich auch anders sichern.
Und die Kfz-Steuer wird, ich glaube pro 200kg höher, aber das sind nur Peanuts, sollte nur nicht unerwähnt bleiben.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Sa 20. Apr 2024, 22:09
von Cybersoft
Wir fahren ja jetzt 3500, dann 4400kg, aber richtig, ~10 € je 200kg pro Jahr

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... chner.html

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 17:46
von Cash
Hallo,
habe gerade meinen C1E neu gemacht. Ab 3,5t 1Unterlegkeil Pflicht! Warnleuchte geprüft mit
Prüfzeichen und geprüften Batterien! :mrgreen:
Besten Grüße Cash

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 18:02
von Beni
Ich bin mit dieser Warnblinkleuchte zufrieden:

https://www.led-martin.de/led-warnblink ... aREALw_wcB

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 18:06
von Hans 7151
Tdr01 hat geschrieben: Fr 22. Mär 2024, 08:23
Wernher hat geschrieben: Do 21. Mär 2024, 16:31
Ich ein Jumper mit Heavy-Chassis und Zusatzluftfederung, sollte also wenig Probleme bereiten. Dazu noch ne Frage: Muss die Zusatzluftfederung eingetragen werden oder reicht das Mitführen der ABE aus?

Ich kenne es nur so, das es eingetragen werden muss.
Sollte auch so auf dem TÜV Bericht stehen.
[/quote]Ich kenne es andersrum, alles was ne ABE hat braucht nicht eintragen. Aber diese muss immer Mitgeführt werden und auf velangen von einem Kontrollorgan vorgezeigt werden. Grüße Hans

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 18:14
von Austragler
Ich habe zwei Warnleuchten.
Eine mit Prüfzeichen, uralt, mit Monozellen die man kaum mehr zu kaufen kriegt, nach dem Einschalten funzelt sie ein wenig. Aber sie ist zugelassen weil sie ein Prüfzeichen hat.
Dann habe ich noch eine Warnleuchte, made in-----wo schon...
Die blitzt anständig weil LED verbaut sind. Die ist aber eigentlich nicht zugelassen weil sie kein Prüfzeichen hat.
Ja mei, was soll man denn da sagen....
Ein Prüfzeichen ist wichtiger als alles andere.
Das erste Motorrad meines älteren Sohnes war eine Kawasaki Z 550. An ihr war ein Auspuff ohne Prüfzeichen/KBA-Nummer montiert. Der Auspuff war nicht lauter als der Serienauspuff. Der TÜV nahm ihn nicht ab, er hatte ja keine KBA-Nummer.
Also suchte ich im Netz nach einem geeigneten Auspuff mit KBA-Nummer, ich fand auch einen und baute ihn ans Motorrad. Der war deutlich lauter als der ohne KBA-Nummer. Dem TÜV-Menschen sagte ich das auch.
Er: "Das ist mir egal, wichtig ist die KBA-Nummer."

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 18:27
von Lagerfeld
Cash" hat geschrieben:
Ab 3,5t 1Unterlegkeil Pflicht! Warnleuchte geprüft mit Prüfzeichen und geprüften Batterien!
Ich fahre jetzt 22 Jahre mit 4,5 t durch die Gegend u. hab' noch nie 'ne Warnleuchte besessen, auch keine Batterien geschweige denn ein Prüfzeichen.

Was mache ich falsch . . . ?

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 19:13
von Schwimmbutz
Cash hat geschrieben: So 21. Apr 2024, 17:46
Hallo,
habe gerade meinen C1E neu gemacht. Ab 3,5t 1Unterlegkeil Pflicht! Warnleuchte geprüft mit
Prüfzeichen und geprüften Batterien! :mrgreen:
Besten Grüße Cash
Falsch!
Unterlegkeil ab 4to!

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 21. Apr 2024, 19:45
von Cash
Hast recht gerade in StVZO Paragraf 41 nachgelesen. Das mit der Warnleuchte gilt aber für alle Kfz über 3,5t! Aber nur ein Keil.
Beste Grüße Cash

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mo 22. Apr 2024, 11:09
von Tdr01
Habe ich am Wochenende was verpasst, oder warum wird jetzt über Warnleuchten und Auffahrkeile diskutiert?

Mich interessiert immer noch was im TÜV Prüfbericht steht.
Kann der TE das vielleicht mal ruaskopieren?
Die Aussage der Dekra kann ich nicht wirklich nachvollziehen.
Es ein denn es wurde keine Einzelabnahme gemacht und das ganze mit dem Dekra Bericht abgesegnet.

Gruß
Thomas

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 3. Mai 2024, 17:06
von Wernher
Ich habe ja einen Jumper Heavy und eine Goldschmitt Zusatzluftfeder an der HA. Jetzt habe ich von meinem Händler ein Angebot über 1.500 Euro für Goldschmitt Spiralfedern VA, TÜV-Abnahme, Pössl Unbedenklichkeitsbescheinigung und Auflastgutachten. Das erscheint mir ziemlich viel Geld. Was sagt ihr?

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Fr 3. Mai 2024, 17:20
von Acki
Cash hat geschrieben: So 21. Apr 2024, 17:46
Hallo,
habe gerade meinen C1E neu gemacht. Ab 3,5t 1Unterlegkeil Pflicht! Warnleuchte geprüft mit
Prüfzeichen und geprüften Batterien! :mrgreen:
Besten Grüße Cash
In der Schweiz noch Feuerlöscher 6 kg ... gerade letzte Woche erlebt!
Und das Produktiosdatum von 2023 darauf reichte nicht ... das Ablaufdatum muss drauf stehen!? *STOP*