Hallo,
tja, hinterher ist man immer schlauer. Man hat ein neues sofort verfügbares Modell gefunden und will es sofort mitnehmen. Man unterschreibt fast alles.
Wir mussten eine "Bestellung" unterschreiben. Wir mussten einen Kaufvertrag unterschreiben. Ein Liefertermin wurde nicht festgehalten aber sehr wohl bis wann wir zu zahlen haben. Aber nach meiner Erinnerung war das beim Autokauf auch nicht anders und da standen die Auto noch nicht einmal auf dem Hof des Verkäufers.
In den AGB steht, dass nach 10 Tagen eine Anmahnung möglich ist, für Fahrzeuge die schon auf Lager sind. Das deckt sich ja mit der mündlichen Aussage, dass es ca. eine Woche dauern wird. Aber vielleicht ist ja die "Bestellung" der Versuch sich genau da heraus zu stehlen und der Händler sagt, das Wohnmobil war noch nicht da. Wir haben Fotos gemacht mit uns und dem Wohnmobil.
Wir sind gutgläubig davon ausgegangen, dass ein Vertragspartner der auf der Herstellerseite genannt wird sich an aktuelles Recht halten wird.
Thomas