Seite 2 von 3
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 13:32
von Anon18
Tschuldigung für's poltern.
War so nicht beabsichtigt.
Viele Grüße
Willi
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 14:59
von Nikolena
Elgeba hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 12:43
Der Abschlepper kommt,wenn ich ihn rufe und für die Kosten in Vorlage trete
Wie kommst Du dann an Deine Auslagen ran? Übernimmt der Abschleppbetrieb dann für Dich das Inkasso bevor er das Auto wieder an den Halter rausrückt?
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 15:58
von heinz1
Nikolena hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 14:59
Wie kommst Du dann an Deine Auslagen ran? Übernimmt der Abschleppbetrieb dann für Dich das Inkasso bevor er das Auto wieder an den Halter rausrückt?
Der Abschlepper wird sich hüten. Der schleppt aus dem öffentlichen Verkehrsraum nix ab ohne Auftrag der Behörde.
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 16:29
von Anon16
ist bei uns auch so ,verkehrsberuhigter Bereich ,keine Parkplätze ausgewiesen und trotzdem wird geparkt was das Zeug hält.Selbst freundliches drauf hinweisen , das man behindert wird,egal und keine 10m weiter gibt es Parkplätze,aber da müsste man dich ja mehr bewegen.Ich glaube ,das ich mich mal beim Ordnungsamt melde.
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 16:32
von Anon14
@ heinz1
Das stimmt so nicht!
Ich zitiere aus
https://www.bussgeldkatalog.org/privatp ... schleppen/
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer.
Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 16:35
von Nikolena
heinz1 hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 15:58
Der schleppt aus dem öffentlichen Verkehrsraum nix ab ohne Auftrag der Behörde.
warum nur? hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 16:32
Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt
Warten wir mal auf Arno, damit der das aufklärt. Schliesslich hat er 17-fache Erfahrung!
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 16:49
von Hundefreund
Jetzt seid ihr aber weit vom Ursprungsthema abgekommen..
Zugeparkte Ein- oder Zufahrten: Das muss man natürlich nicht akzeptieren. Und ich würde mich auch massiv dagegen wehren.
Aber wenn jemand nur für wenige Sekunden eine breitere Stelle in einer vermeintlich öffentlichen Strasse zum Wenden nutzt, da ist mMn. das Wort Abzocke durchaus angebracht. Hätte es mich erwischt, würde ich mich mit allen Rechtsmitteln zur Wehr setzen.
Aber ich fahre sowieso nicht nach Kitzbühel..
Diese GMaps-Bilder zeigen die Situation vor Ort:
https://www.google.de/maps/@47.447911,1 ... 312!8i6656
https://www.google.de/maps/@47.4478937, ... 312!8i6656
https://www.google.de/maps/@47.447911,1 ... 312!8i6656
Selbst wenn da jemand zum Wenden mal nen Meter rückwärts reinfährt, wo in Link #3 der Golf steht, finde ich es lächerlich, die Leute deshalb mit solch unverschämten Forderungen versuchen abzuzocken. Und wenn ich es richtig verstanden habe, wurde selbst gegen Leute vorgegangen, die zum Wenden die gepflasterte Fläche vor dem Haus mitgenutzt haben. Die nicht als Privatgrund erkennbar abgetrennt ist.
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 16:51
von Anon14
@ Nikolena, hallo Wolfgang!
Inn dem von mir als Zitat gezeigten Link steht eindeutig:
"Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt."
Ich habe nur den User heinz1 darauf hingewiesen, dass man als Normalbürger sehr wohl abschleppen lassen darf.
Die von ihm geschriebene Aussage
heinz1 hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 15:58
Der Abschlepper wird sich hüten. Der schleppt aus dem öffentlichen Verkehrsraum nix ab ohne Auftrag der Behörde.
ist einfach falsch
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 16:59
von heinz1
Ich sprach ausdrücklich vom ÖFFENTLICHEN Verkehrsraum !
Da braucht der Abschlepper die Anweisung der Behörde.
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 17:13
von Hundefreund
Ich möchte nochmal anmerken:
Es geht hier nicht um Falschparker und Abschleppen, sondern um die sogenannte Besitzstörung, weil beim Wenden jemand vielleicht für nur wenige Sekunden wenige Zentimeter fremden Grundes "befahren" hatte. Welcher zudem nicht direkt als Privatgrund erkennbar war.
Macht doch für Falschparken und Abschleppen ein eigenes Thema auf, wenn es euch so auf den Nägeln brennt..

Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 17:14
von Nikolena
Passt doch hier auch rein - und nu isses halt drin....
Re: Abzocke
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 17:35
von Elgeba
Heinz, wenn Du schon keine Ahnung hast,lass es doch einfach.Ich habe damit nie Probleme gehabt und auch die von mir verauslagten Abschleppgebühren immer bekommen,auch wenn da manches Mal etwas härtere Maßnahmen nötig waren.
Grundsätzlich: Es kann niemand verlangen,dass ich mein Wohnmobil oder meinen PKW nicht nutzen kann,weil irgendein Idiot sich vor meine Einfahrt stellt,oder dass ich nicht auf mein Grundstück fahren kann,weil die Einfahrt blockiert wird.
Ich habe vor dem ersten Mal abschleppen die Polizei gefragt,die Auskunft war:Können Sie machen,aber die Abschleppgebühren müssen sie vorlegen.
Heinz, würde mich mal interessieren,wie Du es machst,wenn vor Deiner Einfahrt geparkt werden würde und das trotz deutlicher Beschilderung.
Gruß Arno
Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 09:04
von heinz1
Elgeba hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 17:35
Heinz, würde mich mal interessieren,wie Du es machst,wenn vor Deiner Einfahrt geparkt werden würde und das trotz deutlicher Beschilderung.
Gruß Arno
Wofür gibt es ein Ordnungsamt und eine Polizei? Die sind dafür zuständig, wenn es sich um den öffentlichen Verkehrsraum handelt.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... schleppen/
Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 09:28
von heinz1
......aber um mal auf den Ausgang (Kitzbühel) zurück zu kommen:
Das Ösi - Recht mag sich ja vom deutschen Recht unterscheiden. Aber ein Vorgehen wie das da beschriebene kann man doch nur noch als Rechtsmissbrauch bezeichnen.
Dass Anwälte, die ja eigentlich auch der Rechtspflege verpflichtet sind, sowas mitmachen und sogar befeuern wundert mich allerdings nicht mehr.
Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 09:38
von womocamper
heinz1 hat geschrieben: Fr 10. Mär 2023, 09:28
Dass Anwälte, die ja eigentlich auch der Rechtspflege verpflichtet sind, sowas mitmachen und sogar befeuern wundert mich allerdings nicht mehr.
Es gibt zu viele Anwälte, und jeder geiert hinter jeden Euro hinterher

Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 10:59
von Elgeba
heinz1 hat geschrieben: Fr 10. Mär 2023, 09:04
Elgeba hat geschrieben: Do 9. Mär 2023, 17:35
Heinz, würde mich mal interessieren,wie Du es machst,wenn vor Deiner Einfahrt geparkt werden würde und das trotz deutlicher Beschilderung.
Gruß Arno
Wofür gibt es ein Ordnungsamt und eine Polizei? Die sind dafür zuständig, wenn es sich um den öffentlichen Verkehrsraum handelt.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verke ... schleppen/
Soll das ein Witz sein?Wie lange soll ich denn warten,wenn ich z.B.am Wochenende von einer Tour zurückkomme?Die Polizei ist dafür eigentlich nicht zuständig,der "ruhende Verkehr" ist Sache das Ordnungsamtes,die sind aber am Wochenende bei uns nicht im Dienst,und wenn sie es sind,sind die absolut ineffektiv,vergiss es.
Da bin ich schneller,seit die Stadt Poller neben meinen Einfahrten aufgestellt hat,musste ich nur einmal tätig werden,ein Smartfahrer hat sich zwischen die Poller gestellt und meine PKW Einfahrt blockiert,ich denke das die Abschleppgebühr eine Lehre war.
Aber noch mal die Frage: Würdest Du in aller Ruhe vielleicht stundenlang warten,bis das OA tätig wird?Und ob die dann abschleppen lassen ist auch noch die Frage,wie hast Du denn Deine Ausfahrt gekennzeichnet?
Gruß Arno
Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 11:12
von heinz1
Lies einfach was ich geschrieben habe und was der ADAC zu dem Thema sagt.
An Werktagen ist das Ordnungsamt hier von 9- 21 Uhr im Dienst. Außerhalb dieser Zeiten ist die Polizei zuständig.
Damit ist das Thema für mich erledigt.
Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 11:21
von womocamper
Jede Politesse kann Autos abschleppen lassen.
Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 11:23
von jagstcamp-widdern
wir hatten anfangs grosze probs mit pkw - fahrern, die auf den stellplätzen geparkt haben.
dafür musz man eine schranke öffnen und schilder "übersehen" die besagen: privatbesitz, nur für wohnmobile, kostenpflichtig....
aber parkplätze mit 5x 10m sind halt geräumig.
zettel an die scheibe und persönliche ansprache waren zwecklos.
seit wir die app "falschparkermelden.de" nutzen (nur ein foto mailen), kriegen wir nen zwanni/auto und die ungebetenen gäste eine rechnung vom anwalt über runde 300....
seitdem haben wir kein auto mehr 2x gesehen und es gibt vlt noch 10 uneinsichtige / a, vorher warens 30 bis 50.

Re: Abzocke
Verfasst: Fr 10. Mär 2023, 11:33
von heinz1
Sorry, der Link funktioniert nicht.
Aber es ging in der Aktuellen Stunde gestern im WDR um eine spezielle Parkplatzüberwachung.
Wer es braucht, der muss halt in der Mediathek von gestern suchen.