Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Meinetwegen dürfen die nicht nur meine Daten haben und klauen sondern gleich meine Krankheiten mit.
Deutschland wird nie digital werden die Bedenkenträger sind nicht auszurotten.
Beste Gruesse Bernd
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Beste Gruesse Bernd
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Dann solltest du deinem Arzt mal sagen, das er die Daten sofort übertragen soll und nicht am Ende des Arbeitstages.Elgeba hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 12:32Leider wahr.Ist aber beim E-Rezept nicht besser.Es vergeht immer ein Tag, bevor ich das entsprechende Medikament abholen kann,also zusätzlich 24 Stunden, wofür?
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Das ist aber nicht der Normalfall.Elgeba hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 12:32Leider wahr.Ist aber beim E-Rezept nicht besser.Es vergeht immer ein Tag, bevor ich das entsprechende Medikament abholen kann,also zusätzlich 24 Stunden, wofür?
Ich gehe zwei Stockwerke von meinem Arzt zur Apotheke und das Rezept ist da.

Gruß Hans
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Guten Tag
Unsere Hausärtin führt eine grosse Gemeinschaftspraxis.
Wegen beschränkter Platzverhältnisse wurde ein Neubau notwendig.
Damit einher ging die Umstellung auf das elektronische Patientendossier.
Das CH Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier ist seit 15. April 2017 in Kraft.
Man hört und liest kaum etwas darüber und die Einführung scheint problemlos zu funktionieren.
Sie wird übrigens mit Bundesbeiträgen gefördert.
Selbst habe ich kein Problem damit, mit welchen Arbeitsmitteln meine Ärztin ihre Aufzeichnungen führt.
Wer sich in einer Arztpraxis behandeln lässt, akzeptiert automatisch, wie dort gearbeitet wird.
Und wer das nicht will oder kann, suche sich einen anderen Arzt. Viel Glück dabei.
Der Zahnarzt ist noch beim Papier und wird es vor seiner Pensionierung kaum mehr ändern.
Gruss Urs
Unsere Hausärtin führt eine grosse Gemeinschaftspraxis.
Wegen beschränkter Platzverhältnisse wurde ein Neubau notwendig.
Damit einher ging die Umstellung auf das elektronische Patientendossier.
Das CH Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier ist seit 15. April 2017 in Kraft.
Man hört und liest kaum etwas darüber und die Einführung scheint problemlos zu funktionieren.
Sie wird übrigens mit Bundesbeiträgen gefördert.
Selbst habe ich kein Problem damit, mit welchen Arbeitsmitteln meine Ärztin ihre Aufzeichnungen führt.
Wer sich in einer Arztpraxis behandeln lässt, akzeptiert automatisch, wie dort gearbeitet wird.
Und wer das nicht will oder kann, suche sich einen anderen Arzt. Viel Glück dabei.
Der Zahnarzt ist noch beim Papier und wird es vor seiner Pensionierung kaum mehr ändern.
Gruss Urs
Adler fliegen alleine, Schafe gehen in Herden. Alte Adler fliegen langsam, aber sie sehen mehr.
Donald Trumpel und Elon Murks, das "Duo Infernale der USA" ist bereits Geschichte.
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
.Kalle-OB hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 13:26Dann solltest du deinem Arzt mal sagen, das er die Daten sofort übertragen soll und nicht am Ende des Arbeitstages.
So dringend wird das Medikamdnt auch nicht sein? Sollte es jedoch so sein, wird der Arzt wohl nicht bis zum Abend warten?
Grüße aus dem Süden Deutschland's
Peter
Aufgeben ist keine Option


Peter
Aufgeben ist keine Option

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Bei dir scheint es aber nur um eine praxisinterne Akte zu gehen, die werden hier bei fast allen Ärzten schon dgital geführt.ivalo hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 13:33Guten Tag
Damit einher ging die Umstellung auf das elektronische Patientendossier.
Selbst habe ich kein Problem damit, mit welchen Arbeitsmitteln meine Ärztin ihre Aufzeichnungen führt.
Bei der ePa geht es darum, die Daten aller gesetzlich krankenversicherten zentral auf Serverfarmen von Arvato (Bertelsmann) zu speichern. Und aus meiner Erfahrung weiss ich - wenn ein Trog da ist, kommen die Schweine.
Aber wie schon der TE schrieb, ist die Entscheidung jedes Einzelnen. Nur beschäftigen sich die Wenigsten damit und so wird per ordre de mufti für sie entschieden.
Gruß Uli
(Ahorn Canada TF Plus]
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Das Gesetz über das elektronische Patientendossier habe ich nicht gelesen.ulimm hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 13:57Bei dir scheint es aber nur um eine praxisinterne Akte zu gehen, die werden hier bei fast allen Ärzten schon digital geführt.
Für mich liegt es auf der Hand, die Daten der Arztpraxen längerfristig zusammenzuführen.
Ob und an wen meine Ärztin Daten weitergibt ist mir nicht bekannt und kann nicht kontrolliert werden.
Der Daten-Fundus ist nicht nur für die Wissenschaft riesig und seine Nutzung sinnvoll, richtig und wichtig.
Schon nur die Schnelligkeit, wie in Spitälern bei Notfällen Patientendaten zur Verfügung stehen ist enorm und kostensparend.
Gruss Urs
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Direkt neben den Arztpraxen sind doch häufig die Apotheken. Ich hätte keine Lust da noch einmal hinzulaufen, weil das Rezept nicht übertragen wurde.ichbinich hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 13:41
So dringend wird das Medikamdnt auch nicht sein? Sollte es jedoch so sein, wird der Arzt wohl nicht bis zum Abend warten?
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Die privaten Krankenversicherungen werden nachziehen, die warten nur auf eine stabile Software, also dauert das noch.
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Aber bei der ePa werden die Daten nicht anonymisiert sondern nur pseudonymisiert. Damit ist mit steigender Anzahl von Datensätzen ein Rückschluss auf die Person möglich.ivalo hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 14:06Für mich liegt es auf der Hand, die Daten der Arztpraxen längerfristig zusammenzuführen.
Der Fundus ist nicht nur für die Wissenschaft riesig und seine Nutzung sinnvoll, richtig und wichtig.
Schon nur die Schnelligkeit, wie in Spitälern bei Notfällen Patientendaten zur Verfügung stehen ist enorm und kostensparend.
Wie der TE schrieb: Die Durchführung ist unter aller Sau. Ganz abgesehen davon dass in der Anfangsphase wohl jeder Berechtigte (auch Apotheker, Physioterapeut etc.) alle Daten sehen kann.
Wenn ich zB in psychiatrischer Behandlung wäre möchte ich vielleicht nicht dass mein Apotheker oder Zahnarzt das wissen. Und wenn es einer weiss..... In unserer IT haben wir gesagt, ein Passwort das mehr als 1 kennt ist kein Passwort.
Und das Arztgeheimnis kannste auch vergessen.
Gruß Uli
(Ahorn Canada TF Plus]
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Meine Erfahrungen mit Ärzten sind die, dass sich keiner für die Diagnosen anderer interessiert hat (Ausnahme sind Medikamentationen). Selbst die Röntgen- bzw- CT/MRT-Bilder hat sich keiner angeguckt.raidy hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:06Eine elektronische Patientenaktie ist meines Erachtens grundsätzlich eine sehr gute Idee, kann doch ein anderer Arzt/KH im Fall des Falles sofort erfahren, welche Vorerkrankungen und Medikationen der eingelieferte Patient hat.
...
Wie kann ich das denn danach? Außerdem darf da jeder in einer Praxis beschäftigte reingucken, egal aus welchem Interesse.raidy hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:06...
Doch Datenschutzrechtlich graut es mir, wenn ich so was lese:
"Da ist geregelt, dass erst ab dem 1. Januar 2030 die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf personenbezogene Daten der versicherten Personen beziehbar protokolliert werden."
D.h., vor 2030 kann ICH nicht feststellen, wer da eigentlich wann und auf was an meiner Patientenaktie zugegriffen hat. Viele Spezialisten äußern gerade Bedenken, was mir zu denken gibt.
...
Die laienhafte sicherheitstechnische Umsetzung kommt als Ausschlussgrund hinzu. Aus all diesen Gründen habe ich auch widersprochen.raidy hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:06...
"Schwere Sicherheitsbedenken gegen EPA
Forschungsexperten und Datenschützer übten massive Kritik an der elektronischen Patientenakte (EPA) auf dem Jahreskongress der Freien Ärzteschaft. Dabei geht es unter anderem um Sicherheitslücken und veraltete Technikkomponenten." Quelle
...
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Das ist das elektronische Rezept. Das hat nichts mit der elektronischen Patientenkarte zu tun, die es noch gar nicht gibt.Masure49 hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:30Danke Georg für Deinen Hinweis, mir geht es ähnlich, ich darf garnicht daran denken, wer alles was alles mit den Daten anstellen kann.
Anderseits haben wir diese Woche zum ersten Mal einen Vorteil der elektronischen Patientenkarte erlebt.
Da wir gut 20 Km von Regensburg entfernt leben und alle unsere Ärzte in Regensburg praktizieren habe ich für meine Frau bei unserem Hausarzt in Regensburg telefonisch ein Rezept für ein Medikament erbeten.
Die Mitarbeiterin sagte, sie habe es auf die (Patienten)Karte gebucht.
Wohlgemerkt, sie hat die Karte garnicht physisch gesehen, die Daten sind in ihrem Computer.
Ich habe daraufhin die Karte in der Apotheke in unserem Nachbardorf vorgelegt und habe das Medikament erhalten.
...
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ja, ich habe noch nichts darüber gelesen, dass Bestandsdaten eingepflegt werden müssen.AndiEh hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:41...
.....wenn sie denn mal überhaupt richtig läuft. Ich habe da so die Befürchtung; bis da alle Ärzte und insbesondere die Krankenhäuser in der Lage sind, sie zu füllen, läuft noch viel Wasser die Donau runter.
Gruß
Andi
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ich werde da nicht wiedersprechen a. da ich nicht systemrelevant bin und b. Weil ich es zielführend finde und c. Weil er endlich etwas zum Bürokratieabbau beiträgt .
....sei so gut gelaunt das negative Menschen keine Lust haben in deiner Nähe zu bleiben .
Gruß von Ralf aus Hagen
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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
wWe oder wer legt die an?
Pflegt die Daten?
Kommen die Daten aus der Vergangenheit in die E-Akte?
Wer macht das?
Sind die Datensätze standardisiert?
Ich denke es wird so einfach wie das E-Rezept.
Der Patient merkt erst in der Apoteke was nicht geklappt hat.
Pflegt die Daten?
Kommen die Daten aus der Vergangenheit in die E-Akte?
Wer macht das?
Sind die Datensätze standardisiert?
Ich denke es wird so einfach wie das E-Rezept.
Der Patient merkt erst in der Apoteke was nicht geklappt hat.
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://ski-web24.de/Staedtereisen/Fran ... rtOder.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
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- Beiträge: 5127
- Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
- Wohnort: Zwischen Inn und Salzach
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Das dürfte aber an der Apotheke liegen.Elgeba hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 12:32Leider wahr.Ist aber beim E-Rezept nicht besser.Es vergeht immer ein Tag, bevor ich das entsprechende Medikament abholen kann,also zusätzlich 24 Stunden, wofür?
Gruß Arno
Ich bestelle meine Medikamente zum größten Teil online, einmal kam es vor dass mein Smartphone die Karte nicht erkannt hat. Das ist natürlich nix.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"

Franz
Vormals "Waldbauer"
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Wernher hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 17:48Das ist das elektronische Rezept. Das hat nichts mit der elektronischen Patientenkarte zu tun, die es noch gar nicht gibt.Masure49 hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:30Danke Georg für Deinen Hinweis, mir geht es ähnlich, ich darf garnicht daran denken, wer alles was alles mit den Daten anstellen kann.
Anderseits haben wir diese Woche zum ersten Mal einen Vorteil der elektronischen Patientenkarte erlebt.
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Wohlgemerkt, sie hat die Karte garnicht physisch gesehen, die Daten sind in ihrem Computer.
Ich habe daraufhin die Karte in der Apotheke in unserem Nachbardorf vorgelegt und habe das Medikament erhalten.
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Danke für die Belehrung, habe meinen Fehler schon im Beitrag #7 richtig gestellt.
Wohl nicht alles im Thread gelesen ?

Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
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Peter

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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Meine bisherige Apotheke hat plötzlich geschlossen,jetzt muss ich meine Medikamente wo anders holen,es ist zum k...Austragler hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 18:42Das dürfte aber an der Apotheke liegen.Elgeba hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 12:32Leider wahr.Ist aber beim E-Rezept nicht besser.Es vergeht immer ein Tag, bevor ich das entsprechende Medikament abholen kann,also zusätzlich 24 Stunden, wofür?
Gruß Arno
Ich bestelle meine Medikamente zum größten Teil online, einmal kam es vor dass mein Smartphone die Karte nicht erkannt hat. Das ist natürlich nix.
Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Nee Franz, da sind die Apotheken nicht schuld.
Die Ärzte müssen jedes Rezept elektronisch unterschreiben, dann abschicken an den Dienstleister und der verknüpft es mit dem Konto des Patienten.
Geht der Patient dann in die Apotheke und läßt seine Karte scannen, dann ruft das Gerät sein Konto ab und dort liegt dann das Rezept.
Die Hersteller der Ärzte Software fanden es wohl eine gute Idee eine sogenannte Stapelverarbeitung anzubieteten.
Das heißt in großen Praxen konnten sie mehrere Rezepte eingeben und der Arzt mußte die vielen Rezepte nur einmal elektronisch unterschreiben, anstelle von jedem einzelnen Rezept.
Das hatte aber zur Folge, dass sich die Übertragung an den Dienstleister verzögert hat und somit auch die Speicherung der Rezepte im Patienten Konto. Wenn man dann unmittelbar nach dem Arzt Besuch bei der Apotheke aufschlug, waren die Rezepte einfach noch nicht im Konto des Patienten angekommen.
Gruß
Andi
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25
Ich frag beim Arzt, wann das Rezept etwa in der Apotheke abholbar ist. Das dann besagte passt bisher sehr gut.
Meist innerhalb 1/2 bis 2 Stunden.
Meist innerhalb 1/2 bis 2 Stunden.
Gruß Jürgen

Jetzt auf Tour(er) mit Carthago I149 4,5to
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