Z.B. Vermessungstechnik, da hatten wir vor 50 Jahren 3 Semester Verwaltungsrecht, davon zehre ich noch heute.Austragler hat geschrieben: Fr 16. Mai 2025, 09:36Ironiemodus an:LT35 hat geschrieben: Fr 16. Mai 2025, 09:18zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung;"
Was muß man wie lange studiert haben um so einen Satz zu formulieren und auch verstehen zu können ?
Diskussionen rund ums E-Auto
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Re: Diskussionen rund ums E-Auto
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Tommy
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