Moin,Kurt hat geschrieben: Do 4. Feb 2021, 13:58Hallo,
Faalsch das Schreiben gilt als zugestellt i.d.R. 2 Tage nach versand, die Rechtsfolgen gelten dann entsprechend des Bescheides. Ist im Verwaltungszustllungsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz Bundeseinheitlich geregelt.
genauso ist es. Alles was dann kommt ist guter Wille der Bescheid Geber. Rechtsanspruch auf Aussetzung hast du bei den meisten Bescheiden nicht automatisch.
Wer kennt das böse Sprichwort nicht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht . Da ist es auch so ungerecht.

Gruß Bosko