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Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: So 8. Dez 2024, 22:52
von kai_et_sabine
raidy hat geschrieben: So 8. Dez 2024, 10:06
D.h., vor 2030 kann ICH nicht feststellen, wer da eigentlich wann und auf was an meiner Patientenaktie zugegriffen hat. Viele Spezialisten äußern gerade Bedenken, was mir zu denken gibt.
Ist es nicht so, dass Du jeden Zugriff freigeben mußt? Also weisst Du doch, wem Du Zugriff gegeben hast.

gruss kai & sabine

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 05:54
von Erniebernie
Schon erstaunlich, da werden bis jetzt 5 Seiten geschrieben, wo ihr euer Geld anlegt und dann überlegen sich manche, ob sie der ePA zustimmen sollten ?

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 07:59
von ivalo
Guten Morgen

Ob und an wen meine Ärztin Daten weitergibt ist mir nicht bekannt und kann nicht kontrolliert werden.

Überweist sie mich an einen Spezialisten, dann wird sie meine Akte zur Information mitgeben.
Natürlich kann ein Verfalldatum programmiert werden, eben so gut kann es deaktiviert werden.
Was ist mit den täglichen Datensicherungen in der Praxis? Soll da nachträglich auch noch alles gelöscht werden?
Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an, das Arztgeheimnis zu überwachen.

Letztlich ist alles eine Frage von Zeit und Kosten. Unser administratives Gesundheits(un)wesen ist jetzt schon teuer genug.
Immer mehr Leute haben grosse Mühe, die monatlichen Krankenkassenprämien zu bezahlen.

Gruss Urs

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 09:41
von biauwe
ivalo hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 07:59
Immer mehr Leute haben grosse Mühe, die monatlichen Krankenkassenprämien zu bezahlen.
Die wird mir hier in Deutschland schon vorher abgenommen, bevor Geld bei mir auf dem Konto gebucht wird.

PS.: Meine Ärzte schaffen es sofort das Rezept freizugeben.
Nur kann ich nicht sehen was ich dann in der Apotheke bekomme.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 11:08
von hwhenke
Hallo,
Nur so zum nachdenken.....
Hier gibt es viele Beiträge zur Benutzung von smart Systemen für Haus und Reisemobil usw. aber bei der ePA wird gezögert.

Es soll Leute geben, die vor lauter Angst. Schlechte Luft einzuatmen, erstickt sein sollen..... :Ironie:

LG Horst

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 11:50
von raidy
hwhenke hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 11:08
Nur so zum nachdenken.....Hier gibt es viele Beiträge zur .....
Im Grundsatz eine richtige Aussage, doch ist es ein wesentlicher Unterschied ob es um ferngesteuerte Steckdosen, Rolläden, ja selbst Outdoor-Kameras geht, oder um seine eigenen Gesundheitsdaten.
Wie gesagt, es kann ja jeder für sich selbst entscheiden. Ich kritisiere weder die PRO, noch die CONTRA Fraktionen.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 19:19
von Wernher
biauwe hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 09:41
Die wird mir hier in Deutschland schon vorher abgenommen, bevor Geld bei mir auf dem Konto gebucht wird.

PS.: Meine Ärzte schaffen es sofort das Rezept freizugeben.
Nur kann ich nicht sehen was ich dann in der Apotheke bekomme.
Wenn der nicht mit dir redet, musst du ihn fragen was er dir verschreibt.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 19:39
von biauwe
Wernher hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 19:19
Wenn der nicht mit dir redet, musst du ihn fragen was er dir verschreibt.
Er redet und ich will aber sehen, was es ist.
Es ist nicht das erste Mal, das der Herstelle vom Medikament ein andere ist. Dann muß ich wieder hin und ein neues Rezept holen.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 19:47
von AndiEh
biauwe hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 19:39
Er redet und ich will aber sehen, was es ist.
Es ist nicht das erste Mal, das der Herstelle vom Medikament ein andere ist. Dann muß ich wieder hin und ein neues Rezept holen.
Dann mußt du die E-Rezept App installieren und mit deiner Krankenkassenkarte verknüpfen.
Da kannst du dann im Vorfeld nachschauen, was verschrieben wurde.

Gruß
Andi

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 19:49
von biauwe
AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 19:47
Dann mußt du die E-Rezept App installieren und mit deiner Krankenkassenkarte verknüpfen.
Hat meine Frau probiert, nur die Gesichtserkennung und der Ausweis wurden nicht erkannt.
Neue Technik halt.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Mo 9. Dez 2024, 19:55
von Seewolfpk
AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 19:47
mußt du die E-Rezept App installieren
Meine Krankenkasse bietet das in ihrer eigenen App an. Da brauche ich keine zusätzliche E-Rezepte App.
Im Archiv kann ich dann noch 100 Tage nachsehen, wann welches Medikament verordnet wurde.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 11:01
von Austragler
Meine Kardiologin hat mir vor knapp 2 Wochen ein neues Medikament verschrieben, sie hat mich telefonisch informiert: Ich habs grad eingegeben, in 10 Minuten müsste es erfasst sein. Hat funktioniert, das mit den 10 Minuten. Die Apotheke hats auch vorrätig gehabt.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 15:08
von WuG
Das E-Rezept hat aber überhaupt nix mit dem Thema zu tun :-$

Also, besser ein eigenes Thema dafür aufmachen.
Sollte ja zumindest für die "Forenmanager" kein Problem sein ;-) *JOKINGLY*

*HI*
Wolfgang

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 15:29
von Kumopen
AndiEh hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 19:47
biauwe hat geschrieben: Mo 9. Dez 2024, 19:39
Er redet und ich will aber sehen, was es ist.
Es ist nicht das erste Mal, das der Herstelle vom Medikament ein andere ist. Dann muß ich wieder hin und ein neues Rezept holen.
Dann mußt du die E-Rezept App installieren und mit deiner Krankenkassenkarte verknüpfen.
Da kannst du dann im Vorfeld nachschauen, was verschrieben wurde.

Gruß
Andi
Da gibt es doch bestimmt auch noch die "aut idem" Verordnung. D.h. wenn der Arzt das nicht ausdrücklich ausschliesst, kann der Apotheker ein anderes, wirkstoffgleiches Medikament abgeben. Zwischen Krankenkasse und Medikamentenherstellern gab / gibt? es Rabattverträge und u.U. bekommt man dann ein Medikament, wo der Hersteller und die Kasse einen Rabattvertrag haben. Und da sind eher die Apotheker diejenigen, die da drauf achten, als das die verordnenden Ärzte tun.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 16:12
von ulimm
Kumopen hat geschrieben: Di 10. Dez 2024, 15:29

Da gibt es doch bestimmt auch noch die "aut idem" Verordnung.
Machen Ärzte (zumindest Hausärzte) nur ausnahmsweise, da sie damit leicht in Regress kommen wenn nicht begründbar
Kumopen hat geschrieben: Di 10. Dez 2024, 15:29
Zwischen Krankenkasse und Medikamentenherstellern gab / gibt? es Rabattverträge und u.U. bekommt man dann ein Medikament, wo der Hersteller und die Kasse einen Rabattvertrag haben. Und da sind eher die Apotheker diejenigen, die da drauf achten, als das die verordnenden Ärzte tun.
Nicht u.U., sondern meistens garantiert.
Die Ärzte können gar nicht drauf achten, da sie keine Information über diese Verträge haben. Deshalb gab/gibts ja Bestrebungen, statt Medikamentenname einfach Wirkstoff anzugeben auf dem Rezept.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 16:15
von biauwe
ulimm hat geschrieben: Di 10. Dez 2024, 16:12
Die Ärzte können da gar nicht drauf achten, da sie keine Information über diese Verträge haben. Deshalb gab/gibts ja Bestrebungen, statt Medikamentenname einfach Wirkstoff anzugeben auf dem Rezept.
Der Arzt kann das und der Patient muß dann halt mehr bezahlen.
Wirkstoff ist nicht gleich Wirkstoff.
Es kommt immer auf die Nebenprodukte und den Herstellungsweg an.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 17:12
von Anuzs
Gude. Für mich ist diese Diskussion Sinnbild dessen, warum wir in Deutschland nicht weiterkommen. Viel zuviel Gerede, Aufregung "was wäre wenn...." "was könnte einer wenn...", erstmal widersprechen anstelle einfach mal machen und dann ständig verbessern. Ich weiß wirklich nicht was einer mit meinem Impfstatus, den Hämorrhoiden-Bildern und Medikation anfangen soll. Außer dem Notarzt, dem Facharzt, der sich schnell über alles möglich informieren kann und man nicht den ganzen Bildern und Befunden hinterherrennen muss, oder die man nur per fax bekommt, da einige nicht per Email schicken. Jeder wie er will, ganz klar.

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 17:13
von ulimm
biauwe hat geschrieben: Di 10. Dez 2024, 16:15

Der Arzt kann das und der Patient muß dann halt mehr bezahlen.
Hmm, ich habe einen Bekannten der Hausarzt ist und dem ich die letzten Jahre bei seiner IT geholfen habe. Der sagt was anderes. Er kann zB ein Medi von Hersteller A auswählen, weil es in seiner Medidatenbank als das günstigste angezeigt wird und der Apotheker gibt trotzdem Hersteller B ab, da Rabattvertrag mit der kranken Kasse des Patienten. Zumindest wenn nicht AutIdem angekreuzt.

Woher beziehst du dein Wissen?

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 17:14
von biauwe
Anuzs hat geschrieben: Di 10. Dez 2024, 17:12
meinem Impfstatus,
Der war doch vor einiger Zeit sehr wichtig, um ...

Re: Elektronische Patientenakte ePA und möglicher Einspruch zum 1.1.25

Verfasst: Di 10. Dez 2024, 17:18
von biauwe
ulimm hat geschrieben: Di 10. Dez 2024, 17:13
Woher beziehst du dein Wissen?
Das was ich selber über Jahre erlebt habe und aus meine Berufserfahrung.
Ständiger Medikamentenwechsel, bei gleichen Wirkstoff mache ich nicht mehr.