Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

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Kumopen
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#41

Beitrag von Kumopen »

hwhenke hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 15:12
Und schon die nächste Interpretation.
In der EU Vorlage steht eindeutig e Antrieb.
Man hört oder liest immer das raus, was einem besten passt, und das verfestigt sich dann.
Bei vielen Verlautbarungen in den letzten Jahren hab ich oft Absichtserklärungen mit Beschlüssen verwechselt und mich dann gewundert, dass kein Schrittchen Richtung Umsetzung begangen wurde.
Die Enttäuschung ist dann entsprechend.
Gruß
Jürgen

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Ralphi
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#42

Beitrag von Ralphi »

Hallo zusammen.
In Kraft treten soll der Schmarrn 2030. Somit kann ich nur wiederholen:"da fließt noch viel Wasser die Donau runter".
Was ist der Sinn / Hintergrund einer Fahrberechtigung?
Richtig, man lernt ein Fahrzeug mit entsprechenden Abmessungen, Gewicht und Verwendung zu führen. Die Unterscheidung verschiedener Antriebe mit deutlich mehr Gewicht (20%) ist normal denmenden Menschen nicht zu vermitteln.
Mir ist der Monatsname unseres Vortaenzers entfallen. Aber markigen Worten müsste nur einmal eine Tat folgen sonst wird es noch mehrere Alternativen für Deutschland geben!!!!!
Wenn schon solche Entscheidungen nicht vernünftig zu Ende gebracht werden können.

Gruß
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Nikolena
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#43

Beitrag von Nikolena »

Ralphi hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 17:57
Mir ist der Monatsname unseres Vortaenzers entfallen
Häh?
:-$
Es grüßt der Wolfgang :-)

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Ralphi
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#44

Beitrag von Ralphi »

Nikolena hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:02
Ralphi hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 17:57
Mir ist der Monatsname unseres Vortaenzers entfallen
Häh?
:-$
März 😀😀😀😀
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Nikolena
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#45

Beitrag von Nikolena »

Hans 7151 hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 13:21
Weil einfach die Reichweiten fehlen und das Leergewicht zu hoch ist.
Im Güterverkehr gelten bei E-Antrieb die 44 t ZGG.... und die herkömmlich angetriebenen werden stillgelegt, wenn die Achslast im Nachkommabereich zu hoch ist.
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Nikolena
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#46

Beitrag von Nikolena »

Ralphi hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:05
Nikolena hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:02


Häh?
:-$
März 😀😀😀😀
Ok, einfacher Humor..na dann. DER soll sich also jetzt auch noch um die FS-Regelung kümmern. Hat ja sonst nix zu tun.
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Wernher
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#47

Beitrag von Wernher »

Hans 7151 hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 13:21
Da werden wieder unsinnige Gesetze beschlossen bevor es überhaupt entsprechende Fahrzeuge gibt.
Ich höre immer wieder daß sich die Batterietechnik bei Nutzfahrzeugen nicht durchsetzen wird. Weil einfach die Reichweiten fehlen und das Leergewicht zu hoch ist.

Grüße Hans
Da gibt es nur wenige, eher experimentelle E-Womos, aber die Führerscheinklasse wird als Hemmnis ausgemacht, dass sie sich nicht durchsetzen.
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#48

Beitrag von Wernher »

Die 4.250kg gelten nur für alternative Antriebe und dann auch nur für die ersten 2 Jahre.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202501355

Art. 9 h
für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gemäß Artikel 2 Absatz 11c dieser Richtlinie für die Klassen M und N, wie in Verordnung EU 2018/858 (18) festgelegt, die für die Nutzung auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, einschließlich derer, die in einer oder in mehreren Stufen konzipiert und gefertigt wurden, und zwar mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg, ohne Anhänger, sowie für die Personenbeförderung mit einer Sitzplatzkapazität von höchstens acht Sitzen außer dem Fahrzeugführer. Hinter diesen Kraftwagen darf ein Anhänger bzw. Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Gespanns von höchstens 5.000 kg mitgeführt werden; [Abänd. 82]

Die im Originaltext durchgestrichenen Passagen habe ich raus gelöscht.

Aber mal was anderes. Als größeres Problem sehe ich an, dass ein Führerscheinentzug im Ausland auch im Inland gilt.
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Kurt
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#49

Beitrag von Kurt »

hwhenke hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 15:12
Und schon die nächste Interpretation.
In der EU Vorlage steht eindeutig e Antrieb.
Beschlossen haben Sie aber ohne e Motor.
Viele Grüße

Kurt
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Wer einen Schreibfehler findet darf ihn behalten. ]:->
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hwhenke
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#50

Beitrag von hwhenke »

Steht aber alternative Antriebe.
Also keine Verbrenner.......
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#51

Beitrag von Wernher »

Alternativ sind auch Atomantriebe und Feststoffantriebe wie bei Raketen.
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AndiEh
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#52

Beitrag von AndiEh »

Wernher hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:46
Die 4.250kg gelten nur für alternative Antriebe und dann auch nur für die ersten 2 Jahre.
Nein!
In deinem Link steht unter Artikel 9
[ha]
Für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen
im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2
[Absatz 11b]
dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4 250 kg nicht überschreiten;


Und die 2 Jahre heißen nicht für 2 Jahre, sondern nachdem man 2 Jahre den Führerschein erworben hat, darf man die schwereren Fahrzeuge fahren.

Nach dem Motto: Erst mal sollen die Anfäger Routine bekommen, bevor sie auch schwerere Fahrzeuge fahren dürfen.

Gruß
Andi
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Wernher
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#53

Beitrag von Wernher »

Ja, das sagt was anderes, aber warum? Jetzt müsste man wissen, wie man dieses für mich verschwurbelt geschriebene (ja ist Gesetzestext) lesen muss, was Fettschrift bedeutet und warum in h) und (ha) unterschieden wird.

Die 2 Jahre habe ich falsch interpretiert.

Ich interpretiere das jetzt mal so: Der Fettdruck stellt die Ergänzungen des Europaparlaments zu dem Vorschlag für die vorgelegte Richtlinie dar.
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AndiEh
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#54

Beitrag von AndiEh »

Wernher hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 20:43
Ja, das sagt was anderes, aber warum? Jetzt müsste man wissen, wie man dieses für mich verschwurbelt geschriebene (ja ist Gesetzestext) lesen muss, was Fettschrift bedeutet und warum in h) und (ha) unterschieden wird.
das ha muß man so lesen:
9.
9.a
9.b
...
9.h.
9.h.a.
....

Das sind immer Unterpunkte.
In 9.h geht es allgemein um Fahrzeuge über 3,5t, auch PKWs hier nur mit elektr. Antrieb
In 9.h.a geht es um die Sonderfahrzeuge Krankenwagen und Wohnmobile ohne den Zusatz elektrisch.

Ergänzung: Die Fettschrift in meinem Zitat war von mir als Hervorhebung.

Gruß
Andi
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Brassli
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#55

Beitrag von Brassli »

Wernher hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:46
Die 4.250kg gelten nur für alternative Antriebe und dann auch nur für die ersten 2 Jahre.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202501355
Ich meine, Du zitierst hier die Fassung vom März. Meines Wissens kam der Entfall der e-Mobilität erst später hinein.

Auch im Promobil-Bericht von gestern wird von der - im Umlauf befindlichen - Regelung gesprochen, dass es für Blaulicht- und Wohnmobile gilt.
https://www.promobil.de/weitere-ratgeber/b-fuehrerschein-bis-4-25-tonnen-das-hatte-mit-wohnmobilen-wenig-zu-tun/?utm_source=newsletter&utm_campaign=caravaning-newsletter&utm_content=artikel-teaser

Bin gespannt, wann und wie das in der Schweiz umgesetzt wird (obwohl ich den C1 hab' und meine Frau den gerade macht).
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Chief_U
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#56

Beitrag von Chief_U »

Viele Grüsse
Chief_U / Uwe
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Hans 7151
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#57

Beitrag von Hans 7151 »

Aber leider bleibt Überholverbot und in A auch die Goboxpflicht. Und verschiedene Einfahrverbote
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Nikolena
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#58

Beitrag von Nikolena »

Vielleicht erfasse ich das hier als einziger nicht, aber irgendwie gehen die diversen Infos durcheinander.

FS B Erweiterung auf 4,25 t ZGG…..nur in Kombi mit alternativem Eantrieb? Oder auch mit Diesel ?

Mal egal, wie lange das noch dauert.
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#59

Beitrag von jagstcamp-widdern »

heute steht in der zeitung:
...wurde gestern beschloszen...
..wohnmobile > 3,5t < 4,25 t...

und gar nichts mit e/diesel/....
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de
Diesel sparen, Jagsttal statt Gardasee!

Womos > 3,5t ? Nee Loide, das waren Jugendsünden!
Wernher
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Re: Gewichtsbeschränkung 3,5T in Verbindung mit Führerschein und Elektroantrieb

#60

Beitrag von Wernher »

Brassli hat geschrieben: Mi 22. Okt 2025, 06:55
Wernher hat geschrieben: Di 21. Okt 2025, 18:46
Die 4.250kg gelten nur für alternative Antriebe und dann auch nur für die ersten 2 Jahre.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202501355
Ich meine, Du zitierst hier die Fassung vom März. Meines Wissens kam der Entfall der e-Mobilität erst später hinein.
...
Das ist die Beschlussvorlage. Ich kann nur das zitieren, was man an Veröffentlichungen findet und den beschlossenen Text finde ich nicht, nur Kommentierungen der Abstimmung. Und Ja, wie AndiEh sagte, wurde das auch für Verbrenner beschlossen.
Die Schweiz wird sich wohl anpassen. Aber bis dahin vergehen noch ein paar Jahre, denn noch ist es nicht nationales Gesetz.
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