Seite 21 von 24

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: Fr 11. Aug 2023, 09:42
von Lemax
Anuzs hat geschrieben: Fr 11. Aug 2023, 09:13
Darsbox
Hi, ich würde dir ja meine im Fj.2023 gelieferte Box vermachen, die liegt hier schon kuvertiert und rücksendebereit auf dem Tisch, da wir nach einem Frühjahrstrip u.a. nach CR vrstl. so bald nicht wieder in diese Richtung reisen werden. Aber die Box ist ja Kennzeichen-gebunden. Tatsächlich blöde, wenn die kommunizierte Gültigkeit von der tatsächlichen abweicht. Wünsche gutes Gelingen und guten Flug nach CR, Klimaanlage habt ihr ja dabei.
:-)

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: Sa 12. Aug 2023, 23:27
von Masure49
Masure49 hat geschrieben: Mo 7. Aug 2023, 21:11
Servus Hans,
ich bin ja noch lernfähig und lerne gerne dazu.
Tatsächlich aus dem besagten Schriftstück, dass wenn ich mich recht erinnere, hier verlinkt worden ist.
Gehe aber auch das Risiko ein, von der Rennleitung darauf angesprochen zu werden.
Anlässlich der letzten Blockabfertigung in Kufstein bin ich an div. Polizeikontrollen und 40 km langer LKW Schlange ab Irschenberg vorbei gefahren, die "grünen Kollegen" haben uns nicht beachtet.
Vielleicht kann Andi oder Paul die Beiträge zu dem Thema ab Beitrag # 353 hierhin verlegen:
viewtopic.php?p=108606#p108606
Danke dafür.
Dieser Beitrag von User Tobi viewtopic.php?p=108606#p108610
hat mich dazu bewogen, falls notwendig, im LKW Überholverbot zu überholen.
So , jetzt habe ich es auch doch noch in meinem PC gefunden, es ist dasselbe, welches
Tobi in seinem Beitrag verlinkt hat.
Ich habe es mir ausgedruckt und in meinen Unterlagenordner im Dethleffs abgelegt,
den ich immer dabei habe, wenn wir unterwegs sind damit.
Leider kriege ich den Link nicht so hin, dass man ihn hier öffnen kann.
Screenshot 2023-08-07 at 22-42-29 Kraftfahrt-Bundesamt - Glossar - M1-Fahrzeug.png
hier habe ich noch etwas zu dem Thema gefunden:

Aus diesem aktuellen Urteil schließe auch ich, dass ein Wohnmobil ein PKW ist und das Überholverbot hier nicht gilt. Ob < oder > 3,5 t.
Was meinen die Juristen hier im Forum dazu ?

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 11:24
von Alpa
Masure49 hat geschrieben: Sa 12. Aug 2023, 23:27
Aus diesem aktuellen Urteil schließe auch ich, dass ein Wohnmobil ein PKW ist und das Überholverbot hier nicht gilt. Ob < oder > 3,5 t.
Oje, oje ... heißes Eisen. Ich versuche es mal so einfach wie möglich ohne ellenlanges Zitieren von juristischen Feinheiten zu erklären, also:

Das AG Bottrop hat zu Recht darauf verwiesen, dass die bisherige Rechtsprechung veraltet ist. Sie beruht auf einer Legaldefinition für Pkw aus dem § 23 Abs. 6 StVZO. § 23 StVZO wurde im Mai 2005 ersatzlos gestrichen. Seitdem gibt es in der gesamten StVZO keine Legaldefintion für Pkw mehr.

Ganz und für meine Begriffe zu vereinfacht gesehen hat die Richterin ihre Entscheidung darauf gestützt, dass Wohnmobile Kraftfahrzeuge der Klasse M also Pkw sind und beruft sich dabei auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).

Der Bundestag kam 2005 mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Darauf beruft sich die Bundesregierung noch heute und verbietet Wohnmobilen > 3,5t mit der Anordnung durch Z.277 das Überholen, zuletzt noch einmal im August 2016 vom Petitionsausschuss mit dem Verweis auf Z.1024-19 (ausgenommen Wohnmobile bis 7,5t) bekräftigt. Ein erneuter Änderungsversuch der FDP im Bundestag vom Mai 2021 scheiterte ebenfalls.

Amtsgerichtsurteile haben selten Präzedenzcharakter, sind in Ausnahmefällen allenfalls richtungsweisend. Wer es also darauf ankommen lassen will, überholt trotz Z.277 und schickt dann seinen Rechtsbeistand mit dem Urteil des AG Bottrop unter dem Arm auf den Instanzenweg. Hilfreich wäre es jedenfalls, wenn jemand Kosten und Mühen auf sich nimmt. Man wird dann sehen.

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 11:38
von Cybersoft
Horst Lehner aus dem hme-ev Forum hat die Abschrift auf seinem Server zur Verfügung gestellt. Ich mache mir das mal als Schildchen ins Auto. Ob es hilt?! Schaden kann es nicht.
Hier zum Drucken:
WoMo-PKW.pdf
(61.98 KiB) 140-mal heruntergeladen
Daraus aber kein Überholverbot > 3.5 to, auch noch aus einem Amtsgerichtsurteil, was expliziert auf die 3.5 to abstellt, zu schließen halte ich für mutig. Aber betrifft mich ja eh nicht ...

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 11:45
von Masure49
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Ohje, ojeh ... heißes Eisen. Ich versuche es mal so einfach wie möglich ohne ellenlanges Zitieren von juristischen Feinheiten zu erklären, also:

Das AG Bottrop hat zu Recht darauf verwiesen, dass die bisherige Rechtsprechung veraltet ist. Sie beruht auf einer Legaldefinition für Pkw aus dem § 23 Abs. 6 StVZO. § 23 StVZO wurde im Mai 2005 ersatzlos gestrichen. Seitdem gibt es in der gesamten StVZO keine Legaldefintion für Pkw mehr.

Ganz und für meine Begriffe zu vereinfacht gesehen hat die Richterin ihre Entscheidung darauf gestützt, dass Wohnmobile Kraftfahrzeuge der Klasse M also Pkw sind und beruft sich dabei auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).

Der Bundestag kam mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Darauf beruft sich die Bundesregierung noch heute und verbietet Wohnmobilen > 3,5t mit der Anordnung durch Z.277 das Überholen, zuletzt noch einmal im August 2016 vom Petitionsausschuss mit dem Verweis auf Z. 1024-19 (ausgenommen Wohnmobile bis 7,5t) bekräftigt. Ein erneuter Versuch der FDP im Bundestag vom Mai 2021 scheiterte ebenfalls.

Amtsgerichtsurteile haben selten Präzedenzcharakter, sind in Ausnahmefällen allenfalls richtungsweisend. Wer es also darauf ankommen lassen will, überholt trotz Z.277 und schickt dann seinen Rechtsbeistand mit dem Urteil des AG Bottrop unter dem Arm auf den Instanzenweg. Hilfreich wäre es jedenfalls, wenn jemand Kosten und Mühen auf sich nimmt. Man wird dann sehen.
Danke Jörg für die ausführliche Recherche *2THUMBS UP* *2THUMBS UP*
Werde weiter auf der Autobahn überholen, und hoffe, nicht erwischt zu werden. :mrgreen:
Und wenn doch ?
Dann zücke ich alle hier veröffentlichten "Dokumente" Urteile und hoffe auf
einen freundlichen Mitarbeiter der Rennleitung. *YAHOO*

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 12:01
von Nikolena
Genau, am besten auch gleich beim Parkverbot, der Brückenbeschränkung etc.

Überall dort also, wo man es persönlich nicht einsieht und schon in Ordnung geht, weil man es ja schon immer so machte.

:Ironie:

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 12:13
von fernweh007
Masure49 hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:45
Werde weiter auf der Autobahn überholen, und hoffe, nicht erwischt zu werden.
Und wenn doch ?
Dann zücke ich
….. ich den Geldbeutel und bezahle *JOKINGLY*

(weil die Beschreibung des Überholverbots eindeutig mit „Kraftfahrzeug über 3,5t“ lautet)

Ich überhole trotzdem, aber ich würde auch dafür geradestehen

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 12:17
von Masure49
fernweh007 hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:13
Masure49 hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:45
Werde weiter auf der Autobahn überholen, und hoffe, nicht erwischt zu werden.
Und wenn doch ?
Dann zücke ich
….. ich den Geldbeutel und bezahle *JOKINGLY*

(weil die Beschreibung des Überholverbots eindeutig mit „Kraftfahrzeug über 3,5t“ lautet)

Ich überhole trotzdem, aber ich würde auch dafür geradestehen
So machen wir es *DRINK*

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 12:22
von Masure49
Nikolena hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:01
Genau, am besten auch gleich beim Parkverbot, der Brückenbeschränkung etc.

Überall dort also, wo man es persönlich nicht einsieht und schon in Ordnung geht, weil man es ja schon immer so machte.

:Ironie:
Ich freue mich über jeden gsetzestreuen Bürger,
ganz besonders hier im Forum, *YAHOO*
denn hier bin ich offenbar der einzige,
der gelegentlich alle Fünfe gerade sein läßt. :mrgreen:
Damit muß und kann ich leben,
denn ich bin dann auch der, der die Buße zahlen muß,
wenn er erwischt wird. *YAHOO*

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 12:42
von raidy
Einfache Frage: Wer wurde wegen "Überholverbot WoMo" in DE schon mal angehalten und abkassiert?
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 13:01
von Acki
raidy hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:42
Einfache Frage: Wer wurde wegen "Überholverbot WoMo" in DE schon mal angehalten und abkassiert?
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.
Ich fahre seit 1997 ü3.5t (16 Jahre davon 8.6t) und habe immer überholt ... nie eine Strafe erhalten!

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 13:47
von Masure49
Acki hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 13:01
raidy hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 12:42
Einfache Frage: Wer wurde wegen "Überholverbot WoMo" in DE schon mal angehalten und abkassiert?
Vermutlich "Null bis so Wenige", so dass sich diese Diskussion nicht lohnt.
Ich fahre seit 1997 ü3.5t (16 Jahre davon 8.6t) und habe immer überholt ... nie eine Strafe erhalten!
Das sind halt die fortschrittlichen Schweizer:
https://linertreff.com/board/thread/573 ... o-schweiz/
Die dortigen Wohnmobilisten brauchen keine Angst zu haben,
in der Heimat gebußt zu werden. *THUMBS UP*

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 14:01
von Andi
Ja aber das wäre doch viel zu einfach für Deutschland, da müssen schon noch ein paar Paragrafen dazukommen und eine Behörde die das auch deutsch konform überwacht. 😂
Gruß Andi

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 14:06
von Cybersoft
na na ... großer Bürokratieabbau 2023, 223 Mio Euro dafür, in 2024 nur 7 Mio. Euro, das soll einer verstehen ?!
(Bei sowas geht mir der Hut hoch, Deutschland ist massiv überreguliert)

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 15:10
von Andi
Sag ich doch 😩
Gruß Andi

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 19:48
von AndiEh
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Richtiger wäre m.E. der Bezug auf die EU-Richtlinie 2018/858 gewesen, denn die geht viel mehr ins Detail. Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4)
In dieser Verordnung geht es vorwiegend um die einheitliche Typgenehmigung von Fahrzeugen.
Hier der Text:

(1) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden Fahrzeugklassen:
a) Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute
Kraftfahrzeuge, unterteilt in:
i) Klasse M1: Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und ohne Stehplätze,
unabhängig davon, ob die Anzahl der Sitzplätze auf den Fahrersitz beschränkt ist;
ii) Klasse M2: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse
von höchstens 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen, und
iii) Klasse M3: Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz und mit einer Gesamtmasse über 5 Tonnen, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge über Stehplätze verfügen.
b) Die Klasse N umfasst vorwiegend für die Beförderung von Gütern ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt
in:.....
...
c) Klasse O umfasst Anhänger, unterteilt in:
...
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Neben den Klassifizierungen M,N und O (Art.4) kennt sie nämlich auch noch die Klassifizierung nach besonderer Zweckbestimmung (Anhang 1 Nr.5). U.a sind dort auch Wohnmobile genannt und werden der Klassifizierung SA zugeordnet (Ziff. 5.1).
der Text:
5.1. Wohnmobil SA Fahrzeug der Klasse M mit Platz für die Unterbringung von Perso
nen, das mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Sitze und Tisch,
b) Sitze, die zu Schlafgelegenheiten geändert werden können,
c) Kochmöglichkeit,
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen
Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubrin
gen.
Jedoch kann der Tisch so gebaut sein, dass er leicht zu entfernen
ist
....
und als weiteres Beispiel:
5.2. Beschussgeschütztes Fahrzeug
SB Fahrzeug zum Schutz der beförderten Insassen bzw. Güter, das kugelsicher gepanzert ist
(die sind unter Umständen auch über 3,5t.
5.4. Leichenwagen SD Fahrzeug der Klasse M, das zur Beförderung von Leichen bestimmt
und zu diesem Zweck mit besonderer Ausrüstung ausgestattet ist.

Das mag ja sein, aber der Anhang ist nur eine Ergänzung, die definieren soll, was ein Wohnmobil ist und ergänzen nur die Fahrzeugklassen der eigentlichen Verordnung.

Wichtig ist dies z.B. wenn man einen Transporter (Gruppe N zur Güterbeförderung zugelassenes Fahrzeug) umbaut und dann als Wohnmobil zulassen will.

Das Wohnmobil bleibt trotzdem ein M1.
Alpa hat geschrieben: So 13. Aug 2023, 11:24
Der Bundestag kam mit dem Wegfall des § 23 StVZO in die Zwangslage, Wohnmobile fiskalisch neu einordnen zu müssen und hat dafür eine inzwischen ebenfalls überholte EU-Rili herangezogen, die aber bereits die aktuelle Einstufung der Wohnmobile in die Sonderklasse M1 SA kannte.
Aber auch da gibt es keinerlei Einschränkungen oder Unterscheidungen, was das Gewicht betrifft.
Auch wird dort nicht definiert, dass die Sonderfahrzeuge NICHT mehr zu Klasse M1 gehören.
Bei mir im Schein steht eben nicht SA sonder eben M1 und SA. Bei Leichenwagen würde SD stehen und man ginge ja auch nicht dvon aus, dass sie keine M1 (landläuflig PKW=Personenkraftwagen genannt ) sind.

Was aber bei dem Verkehrszeichen 277 definiert ist, ist:

Bildschirmfoto 2023-08-13 um 19.26.09.png

277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und
von Zugmaschinen, ausgenommen
Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse

(Hervorhebung durch mich)

Und was sind PKWs nach der Definition oben? M1;

Darum halte ich das Schild für Wohnmobile allgemein nicht zutreffend.

Also auch diese Quelle der Definition hilft nicht, wenn man seine Schilder nicht genauer definiert.

Also auch wenn die Richterin diese Verordnung zu Rate gezogen hätte, wäre sie zum selben Ergebnis gekommen, da das Zusatzschild. 1024-10 als Definition "Personenkraftwagen frei", und das Schild 1048-10 "nur Personenkraftwagen" hat.

Gruß
Andi

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 20:04
von AndiEh
KLICKDa ich das schon mal irgendwo so ausgeführt habe und nicht mehr weiß wo, habe ich jetzt mal ein eigenes Thema "Verkehrsregeln im In und Ausland" eröffnet.

Am besten da weiter diskutieren.

Gruß
Andi

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: So 13. Aug 2023, 21:08
von Andi
Ja ja das Alter 😁
Gruß Andi

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: Sa 19. Aug 2023, 09:13
von Anuzs
Gude! Mir geht der Hut hoch, wenn ich solche Nachbarn habe. 5 Hunde, die das wenig Grüne auch noch vollpissen. Markieren überall. Hundemutti sitzt nur träge und rauchend im Stuhl. Niemand geht Gassi. Zum Glück reisen wir heute weiter *2THUMBS UP*

Re: Da geht mir doch der Hut hoch....

Verfasst: Do 24. Aug 2023, 14:06
von Capricorn
Die Leute werden immer unverschämter.....

https://www.20min.ch/story/flueelapass- ... 2094749340


In unserem Nachbardorf ist's ideal zum Kite-Surfen - nur - es gibt nicht genügend Parkplätze für alle und so werden einfach "Einfahrten" in Gartenzäune gerissen und auf privaten Wiesen geparkt oder vor der Garageneinfahrt der Einwohner. Wehrt sich der Eigentümer, wird er angemacht und bedroht.

Also ihr könnt dazu sagen was ihr wollt - ich würde das Pack zuparken, einen Bauern kommen lassen und all die Autos mit Gülle eindecken, ganz egal ob ich dabei auch eine Strafe zahlen müsste. Täte mir vermutlich weniger weh wie diesem Pöbel.....

Grundsätzlich bin ich sehr friedliebend aber irgendwo hört's einfach auf und wenn der Gescheite immer nachgibt und der Esel stehen bleibt, dann sind's am ende die Esel die sagen wo's langgeht.....