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Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 20:08
von Maximilian
dreiunterwegs hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 20:00
Spannende Diskussion. Wer von euch wurde wirklich in D oder im Ausland wegen Überladung bestraft......
Bestraft noch nie, aber schon mehrmals in Österreich gewogen ;)
Möchte lieber nicht wissen, was es gekostet hätte wenn......

Fahre übrigens schon immer mit < 3,5 t

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 20:09
von Luppo
@travelboy
Entsorgt wird natürlich immer vor Abfahrt, soweit es geht.
Wasser holen wir auch an der Tanke, wenn es mal wirklich gefroren hat. Wir sind allerdings im Winter meist nur am Wochenende unterwegs.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 20:15
von Anon15
Wir fahren mit unserem letzten Ti auch unter 3,5 t.
Allerdings haben wir auch nur ein Hund mit - keine Fahrräder, keine kaffevollautomaten, keine Glotze oder anderer Wohlstandsanhängsel.
Mit vollem Tank hatten wir meist 3,3Tonnen.
Die Diskussion erinnert mich immer an die Diskussion ob ein warngerät für Narkosegas sinnvoll ist. Auch da ging es immer nur um Hörensagen…

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 20:20
von Anon11
Travelboy hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 20:05
Luppo hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 18:14


Ja schon klar. Aber Wasser kriegst du doch überall vor Ort.
Leider NEIN,
Zu Beginn unserer mobilen Reisetätugkeit haben wir das auch gedacht, sind dann einige mal hereingefallen - nach mehreren 100km und Müde endlich einen Platz gefunden und dann keine Entsorgung und kein Wasser.
Und gerade in der Winterzeit passiert das sehr oft, entweder abgestellt oder eingefroren und im Sommer in südlichen Gefilden oft abgestanden und stinkig oder der Frischwasseranschluß ist auch gleich der Spülanschluß für die Kasette.

Darum immer erst Entsorgen und Frischwasser bunkern - und dann erst auf die Piste.
Ja, genau deswegen ist unser Tank auch meist voll, an den schönsten Pöätzen gibts oft weder Strom noch Wasser. Wenn ich nur auf CPs fahre ist das alles natürlich kein Thema.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 20:21
von Ontour23
dreiunterwegs hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 20:00
Spannende Diskussion. Wer von euch wurde wirklich in D oder im Ausland wegen Überladung bestraft und was hat es gekostet?
Wir sind nicht überladen da wir nachweislich genügend Zuladung haben.
Trotz Motorroller und ebikes in der Heckgarage *2THUMBS UP*

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 21:06
von Mobildomizil
Maximilian hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 19:55
Beim Überholverbot mit Lkw Zeichen (Verkehrszeichen 277) geht es ums Gewicht, ganz egal ob Pkw oder sonst was.
"Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t"
... ausser PKW und Busse. Rechtstexte bitte unbedingt bis zum Ende lesen. Und ob ein Womo ein Pkw ist, ist vollkommen eindeutig ungeklärt. Das ist deshalb so, weil der Pkw in relevanten Gesetzen (StVO/StVZO) nicht definiert ist. Im Personenbeförderungsgesetz schon, da ist ein Womo ein Pkw. Wird auch in den KBA-Statistiken so geführt.

Gruss Manfred

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 21:49
von WoMoFahrer
In meinen Zulassungspapieren steht die Fahrzeugklasse M1

Zitat KBA "Laut den Vorgaben der Verordnung 2018/858 fallen in diese Unterklasse Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die mindestens vier Räder haben und mit höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sind. Diese Sitzplätze dürfen zusätzlich zum Fahrersitz vorhanden sein."

Wir wiegen ca. 3,9 to und haben ein zGGw von 4,25 to. Das ist auch die Begründung, weshalb wir die Brenner Bundesstraße trotz LKW Verbot befahren dürfen.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: So 12. Mär 2023, 23:30
von Kalle-OB
Laut ADAC gilt das Zeichen 277 aber auch für Wohnmobil >3,5 Tonnen.

https://www.adac.de/-/media/pdf/ruf/cam ... 91366233A5

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 08:34
von AndiEh
Kalle-OB hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 23:30
Laut ADAC gilt das Zeichen 277 aber auch für Wohnmobil >3,5 Tonnen.
Ja, das ist wohl auch die offiziell kolportierte Meinung zu den Thema.
Allerdings hatten wir in einem anderen Thread das schon mal diskutiert.

Ergebnis. Eigentlich doch nicht so klar, wegen dem was Manfred in #66 und Tommy in #67 schrieb. Und einige Einstellungen des Verfahrens, wenn jemand mal Einspruch eingelegt hat gegen ein Ticket wegen dem Überholverbot.

Wer auf der sicheren Seite sein will, macht es so wie der ADAC empfiehlt. Wer es auch mal auf einen Streit vor Gericht ankommen lassen möchte, eben anders.

Gruß
Andi

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 08:37
von jagstcamp-widdern
die brenner bundesstrasze darfst du fahren, weil das schild "lkw - überholverbot" in austria nur für lkw gilt.
das kürzel lkw oder das wort lastkraftwagen steht aber nirgends in deinen fahrzeugpapieren.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 08:40
von Anon11
Gabs da echt schon mal Strafzettel, weil ein WoMo Fahrer ü3,5t einen LKW überholt hat.

Mein Mann nimmt das ja auch nicht immer so genau… und wenn ich ehrlich bin ganz selten zieh ich auch mal vorbei, in der Regel bleib ich aber hinten dran, weils einfach bequemer ist und ich die Drängelei, die Leute mit eingebauter Vorfahrt sich abhalten, während ich vorbeiziehe nicht mag, manch einer fährt da ja gerne schon mal in der Heckgarage mit….

Dazu ist unser WoMo eh inkognito, da muss man dann schon das Kennzeichen bemühen und nachfragen wie die Karre zugelassen ist.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 18:54
von Thomas04
DerTobi1978 hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 18:18
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277 untersagt es Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen zu überholen. Vom Überholverbot ausgenommen sind PKW und Busse.

Mein WoMo ist als Fz.z.Personenbeförderung zugelassen.
Demnach gilt es nicht für mich!
Das steht bei mir auch so in den Papieren, mit dem Zusatz Wohnmobil.
Und dann gilt das Zeichen 277 als Überholverbot für Kfz über 3,5 t nicht?
Schön wäre es ja, aber glauben tue ich es noch nicht.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mo 13. Mär 2023, 19:03
von DerTobi1978
Aufgrund der Definitionsprobleme in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen ist das vermutlich „trial and error“. Ich würde es bis vors Gericht probieren. Und zur Not meinen Einspruch zurückziehen. Dann bleibt die Strafe so wie sie ist, Gerichtskosten auf Staatskasse und ich bin schlauer. :-)

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 07:25
von Jean Luc
DerTobi1978 hat geschrieben: Mo 13. Mär 2023, 19:03
Ich würde es bis vors Gericht probieren. Und zur Not meinen Einspruch zurückziehen. Dann bleibt die Strafe so wie sie ist, Gerichtskosten auf Staatskasse und ich bin schlauer. :-)
Bitte betreffend der Kosten auf Staatskosten erst einmal informieren, bevor hinterher große Augen gemacht werden. Alleine schon ab beim Bescheid, dem ich widerspreche, fallen dann Bearbeitungsgebühren an. Auch vor dem Verwaltungsgericht fallen Kosten an.

Darüber hinaus: Dieses „dann klage ich einfach mal und ziehe halt zurück, wenn es nicht in die richtige Richtung geht“ hat die Gerichte dahin gebracht, wo sie sind: Überlastung und die Beschwerden der Kläger, dass alles so lange dauert und wirklich wichtige Klage ewig dauern (kann ein Lied davon singen, da ich beide Seiten kenne)!

Früher hat man die Strafen akzeptiert und sich gedacht: Pech gehabt!

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 07:43
von Anon11
Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 07:25
Früher hat man die Strafen akzeptiert und sich gedacht: Pech gehabt!
Wenn eine Rechtslage klar ist stimme ich dir zu! Aber hier ist es das eben nicht so wie es sich für mich darstellt und vielleicht hilft es ja, wenn es da mal ein Urteil gibt, dass der Gesetzgeber das klar und deutlich formuliert!

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 07:48
von Jean Luc
Anon11 hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 07:43
Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 07:25
Früher hat man die Strafen akzeptiert und sich gedacht: Pech gehabt!
Wenn eine Rechtslage klar ist stimme ich dir zu! Aber hier ist es das eben nicht so wie es sich für mich darstellt und vielleicht hilft es ja, wenn es da mal ein Urteil gibt, dass der Gesetzgeber das klar und deutlich formuliert!
Wo ist da das Problem, sich einfach an das Überholverbot zu halten, anstatt auszuprobieren Recht zu bekommen?

Bin ich auf der Flucht oder bringen mir 5 Minuten deutlich mehr? Mit dem ganzen Verfahren verliere ich viel mehr Lebenszeit!

Zum Urteil: Klarheit erst, wenn es von der obersten Instanz mit vergleichbarer Sachlage entschieden worden ist. Vorher richtet sich ein Gericht/Anwalt immer an eine andere Instanz und das ist halt nicht bindend. Der Richter/die Richterin muss sich nicht danach richten. Einfach verdientes Geld für jeden Anwalt und Kosten für die Rechtschutzversicherung.

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 08:00
von Anon11
Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 07:48
Wo ist da das Problem, sich einfach an das Überholverbot zu halten, anstatt auszuprobieren Recht zu bekommen?
Wo ist das Problem das einfach klar zu definieren? Das man sich die Frage nun gar nicht stellen muss obs nun gilt oder nicht, dann kommt es auch nicht zu solchen Bemühungen der Gerichte!

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 09:04
von DerTobi1978
Bei Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen steht mir per Gesetz der Rechtsweg zu. Daher kann ich insbesondere im Owiverfahren diesen Rechtsweg beschreiten und kann jederzeit auf Staatskosten meinen Widerspruch zurückziehen. Schon zigmal miterlebt…. ;-)

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 09:57
von Masure49
Jean Luc hat geschrieben: Mi 15. Mär 2023, 07:25

Früher hat man die Strafen akzeptiert und sich gedacht: Pech gehabt!
Ganz so einfach war es früher nicht und ist es GsD auch heute nicht,
denn die Geschichte wimmelt von Fehlurteilen, habe genügend solche erlebt.
Als ich als junger Kerl noch keinen RS hatte, habe ich bitteres Lehrgeld zahlen müssen.
Da haben der Richter, der Staatsanwalt und der Rechtsanwalt gerne kurzen Prozesss gemacht und auf Kosten des jungen Angeklagten ein schnelles Urteil erlassen um sich dann am Abend gemeinsam bei einem Bier über den erfolgreichen Tag unterhalten. So selbst erlebt.
Seit ich einen RS habe, nicht mehr.
Bei jeder Klage, bei jedem Urteil, bei jeder Forderung gegen mich in den letzten 50 Jahren, die ich als ungerecht empfunden habe, habe ich Einspruch eingelegt und nur dank RS auch gewonnen.
Wenn ich irgendwo wg. Überladung oder zu schnellen Fahrens gebußt werde,
klage ich garnicht erst, sondern zahle und gut ists.
Sollte ich aber auf der Autobahn im LKW Überholverbot > 3,5 t angezeigt werden,
weil ich überholt habe, würde ich es darauf ankommen lassen.......
Schließlich fahre ich lt. KFZ Schein einen vorsätzlich aufgelasteten
PKW/KFZ mit < 4,25 t zur Personenbeförderung, wenn auch stets mit etwas schlechtem Gewissen, weil nix genaues weiß Mann nicht. :mrgreen:

Re: Auflastung - ja oder nein?

Verfasst: Mi 15. Mär 2023, 10:30
von Nina
Ich krieg die Krise! Laut TÜV brauchen wir für die Auflastung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fiat. Wenn ich bei der Fiat Professional Hotline anrufe, bekomme ich einen Kundenbetreuer aus Albanien, der mir sagt, die Bescheinigung stellt der Aufbauhersteller aus. Also einen Adria-Vertragshändler. Die sagen uns, wir brauchen dafür eine Luftfederung. Wir wollen aktuell aber keine Luftfederung einbauen lassen, zumal uns beim TÜV gesagt wurde, dass die nicht nötig wäre. Ich komm grad nicht weiter Bild