Ich hatte eine Petition unterschrieben und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments hat Ihre Anmerkungen zur Reform der Führerscheinrichtlinie erhalten. Das Referat Bürgeranfragen wurde gebeten zu antworten.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema können wir Ihnen die folgenden Informationen geben:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission
Da die Zahl der Toten im Straßenverkehr in der Europäischen Union nach wie vor unannehmbar hoch war, forderten die EU-Verkehrsminister die Europäische Kommission 2017 auf, tätig zu werden.
Dementsprechend legte die Kommission einen Gesetzesvorschlag vor, um die Zahl der Unfälle und insbesondere der Verkehrstoten zu reduzieren. Die Kommission hat sich dabei auf eine umfangreiche Folgenabschätzung (in englischer Sprache) gestützt, die auf zahlreichen Studien basiert.
Dort heißt es unter anderem, dass das Alter ein wichtiger Faktor sei, wenn es um die geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs und die Gefahr gehe, in einen Autounfall verwickelt zu werden. Führerscheine für Personen im Alter von über 70 Jahren sollen deshalb nach jeweils fünf Jahren erneuert werden, wozu eine Fahrtüchtigkeitsuntersuchung erfolgreich absolviert werden muss. Die Gültigkeit von Führerscheinen ist in den meisten EU-Ländern bereits begrenzt, hier soll eine Vereinheitlichung der Fristen erfolgen.
Da auch Fahranfänger überdurchschnittlich viele Unfälle verursachen, soll die Ausbildung verbessert und eine Probezeit von mindestens zwei Jahren eingeführt werden, während der Nulltoleranz für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelten soll. Andererseits können die EU-Länder ermöglichen, bereits mit 17 Jahren fahren zu lernen.
Was das Gewicht der Fahrzeuge anbelangt, werden keine Einschränkungen des derzeit für Führerscheine der Klasse B zulässigen Gewichts (3 500 kg) vorgeschlagen. Im Gegenteil: Nach einer zweijährigen Probezeit würde die Gewichtsgrenze bei Elektrofahrzeugen auf 4 250 kg steigen.
Auf der Webseite der Kommission „Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie“ finden Sie Links zu sämtlichen Dokumenten, die bisher zu diesem Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht wurden.
Behandlung des Vorschlags im Europäischen Parlament
Im Europäischen Parlament befasst sich der Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) mit dem Vorhaben.
Der Berichtsentwurf der Berichterstatterin Karima Delli, über den Sie wahrscheinlich in der Presse gelesen haben, ist der erste Schritt auf dem Weg zum Standpunkt des Parlaments. Er stellt die Position der Berichterstatterin dar und gibt nicht den Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Gesetzvorschlag wieder. Die Abgeordneten haben Änderungsanträge zu dem Berichtsentwurf eingereicht, über die voraussichtlich Ende Oktober debattiert wird. Das Parlament wird seinen Standpunkt zu dem Vorschlag voraussichtlich frühestens im Dezember 2023 festlegen.
Das weitere Verfahren
Wenn das Parlament und der Rat (die Minister der EU-Länder) beide ihren Standpunkt beschlossen haben, müssen sich die beiden Organe in Verhandlungen auf einen gemeinsamen Text einigen.
Über die Legislative Beobachtungsstelle und den Legislativfahrplan des Parlaments können Sie den genauen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen.
Wir hoffen, dass diese Informationen nützlich für Sie sind, und danken Ihnen, dass Sie sich an das Europäische Parlament gewandt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Referat Bürgeranfragen (Ask EP)
www.europarl.europa.eu/askEP/de