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Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: So 30. Jan 2022, 18:36
von Alfred
Austragler hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 18:00
Da bekam man die abenteuerlichsten Zahlen zu hören und ebensolche Rabattforderungen
Kaufst du noch so gerissen ein, du wirst stets der Beschissne sein!
(Meint: der Verkäufer kennt die Kalkulation besser als der Käufer)
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: So 30. Jan 2022, 18:45
von Masure49
Alfred hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 18:36
Austragler hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 18:00
Da bekam man die abenteuerlichsten Zahlen zu hören und ebensolche Rabattforderungen
Kaufst du noch so gerissen ein, du wirst stets der Beschissne sein!
(Meint: der Verkäufer kennt die Kalkulation besser als der Käufer)
So ist es.
Als Ex MB Verkäufer würde ich auch so argumentieren

Nicht umsonst hat MB unterm Strich jedes Quartal Milliardengewinne gemacht und das über Jahrzehnte!
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: So 30. Jan 2022, 20:08
von AndiEh
In meiner Zeit als VW Verkäufer (Anfang 90) hast du an einem Golf etwa 15% gehabt. Außer der Kunde hat gaaaanz viel Ausstattung dazu bestellt, dann ist das ein paar Prozent hoch gegangen. Bei einem Audi konnten es aber auch mal 18-19% sein, wenn die Ausstattung stimmte.
Dazu kam dann aber noch mal der Jahresbonus dazu. (so 2-3%) Den bekam das Autohaus aber nur, wenn es auch genügend Autos verkauft hat. Aber, und das vergessen die meisten. Die ganzen Glaspaläste der Autohäuser werden nicht von den Herstellern finanziert, aber von ihnen vorgeschrieben. Auch die Abnahmen von Vorführwagen wurden von den Herstellern bestimmt. Und die mussten dann auch bezahlt werden und eine Weile auf das Autohaus zugelassen bleiben. Und damals war der Zinssatz nicht bei nahe 0% für die nötige Finanzierung. Und wehe, der Absatz brach ein....warum auch immer. Nicht nur, dass die Verkäufe dann weniger wurden, und die Boni in Gefahr gerieten. Die Käufer haben dann auch gemerkt, dass sie die Oberhand haben und haben sehr hart verhandelt.
Da haben sich dann viele Autohäuser verkalkuliert, ihren Vertrag verloren oder wurden von einem größeren geschluckt.
Bei Mercedes sah das ganze wohl ein wenig anders aus. Hier hat der Händler (korrigiere mich bitte Franz) im Auftrag von DB verkauft. Da konnte man Rabatte eigentlich nur begrenzt geben (was halt DB zugelassen hat), und wenn dann eher durch einen einen höheren Ankaufspreis. Hatte den Vorteil, dass Rabattschlachten innerhalb der Händlerschaft ein wenig eingedämmt wurde. Dafür war aber auch die Provision geringer, als bei den anderen Herstellern, meines Wissens nach. Trotzdem hätte ich da lieber als Verkäufer gearbeitet.
Gruß
Andi
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: So 30. Jan 2022, 23:03
von Austragler
AndiEh hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 20:08
Bei Mercedes sah das ganze wohl ein wenig anders aus. Hier hat der Händler (korrigiere mich bitte Franz) im Auftrag von DB verkauft. Da konnte man Rabatte eigentlich nur begrenzt geben (was halt DB zugelassen hat), und wenn dann eher durch einen einen höheren Ankaufspreis. Hatte den Vorteil, dass Rabattschlachten innerhalb der Händlerschaft ein wenig eingedämmt wurde. Dafür war aber auch die Provision geringer, als bei den anderen Herstellern, meines Wissens nach. Trotzdem hätte ich da lieber als Verkäufer gearbeitet.
Das ist richtig, Neuwagen werden bei Mercedes von Vertretungen im Auftrag des Herstellers verkauft. Die Rechnung an den Endkunden stellt der Hersteller. Rabatte konnten deshalb nicht gegeben werden, es waren dann Gutschriften der Vertretung an den Kunden.
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: So 30. Jan 2022, 23:06
von Austragler
Masure49 hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 18:45
Als Ex MB Verkäufer würde ich auch so argumentieren

Nicht umsonst hat MB unterm Strich jedes Quartal Milliardengewinne gemacht und das über Jahrzehnte!
Und was ist daran verwerflich ?
Ein Konzern der keine Gewinne macht ist nichts wert. Und ein Autohersteller der tatenlos zusieht wie sich die Händler gegenseitig zerfleischen wird am Ende selber nichts mehr verdienen.
Neue Kollegen die speziell von VW zu uns kamen haben einiges zu erzählen gehabt. Die ärgste Konkurrenz waren nicht die anderen Autohäuser, meistens war es der nächste VW-Händler und noch mehr der Kollege im eigenen Haus am Schreibtisch nebenan.
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: Mo 31. Jan 2022, 08:19
von Masure49
Austragler hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 23:06
Masure49 hat geschrieben: So 30. Jan 2022, 18:45
Als Ex MB Verkäufer würde ich auch so argumentieren

Nicht umsonst hat MB unterm Strich jedes Quartal Milliardengewinne gemacht und das über Jahrzehnte!
Und was ist daran verwerflich ?
Ein Konzern der keine Gewinne macht ist nichts wert. Und ein Autohersteller der tatenlos zusieht wie sich die Händler gegenseitig zerfleischen wird am Ende selber nichts mehr verdienen.
Neue Kollegen die speziell von VW zu uns kamen haben einiges zu erzählen gehabt. Die ärgste Konkurrenz waren nicht die anderen Autohäuser, meistens war es der nächste VW-Händler und noch mehr der Kollege im eigenen Haus am Schreibtisch nebenan.
Nix für ungut, zwischen kein Gewinn und Milliardengewinne pro Quartal für die Hersteller
bzw. die Aktionäre sehe ich schon noch eine gewisse Differenz ;)
Ich sehe als Käufer nicht den quartalen Milliardengewinn/Profit/Vorteil des Herstellers/Händlers,
sondern meinen Geldbeutel.
Und ja, VW und andere haben viele Händler gezwungen, auf eigene Kosten Glaspaläste zu erstellen,
wobei für viele von Ihnen es den Ruin bedeutete. So kamen einige wenige Händler mit Unterstützung der Hersteller günstig an die Paläste/Werkstätten, die die anderen aufgeben mußten.
Das macht MB exakt genauso, wie man am Beispiel Regensburg sehen kann.
Da haben sich 2 Händler aus Niederbayern zusammengetan und besitzen im Umkreis von 50 Km alle MB Häuser.
So etwas nennt man Kartelle zu Ungunsten der Kunden/Käufer und so wachsen die Gewinne der Hersteller
und der wenigen übrig geblieben Händler in den Himmel und der Kunde/Käufer ist der Dumme,
weil er jeden verlangten Preis zahlen muß, egal wie hoch der ist.
Damit ist das Thema für mich erledigt.
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: Mo 31. Jan 2022, 08:23
von AndiEh
Hat Mercedes nicht eh sowas wie einen Gebietsschutz?
Gruß
Andi
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: Mo 31. Jan 2022, 09:05
von Nikolena
Der wurde vor (10?) Jahren abgeschafft. Aber mW nicht aus freien Stücken, sondern weil es die Gesetzgebung so vorsah. Mercedes konntest Du schon immer überall kaufen, aber die Niederlassung/Vertreter des Bezirks, in dem er zugelassen wird, erhält seit dem keine Provison mehr.
Re: Nachträgliche Preiserhöhung, zulässig?
Verfasst: Mo 31. Jan 2022, 09:22
von Chief_U
Nikolena hat geschrieben: Mo 31. Jan 2022, 09:05
Der wurde vor (10?) Jahren abgeschafft. Aber mW nicht aus freien Stücken, sondern weil es die Gesetzgebung so vorsah. Mercedes konntest Du schon immer überall kaufen, aber die Niederlassung/Vertreter des Bezirks, in dem er zugelassen wird, erhält seit dem keine Provison mehr.
Das ist eher schon 20 Jahre aufgehoben.