rundefan hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 14:04
Stimmt, aber, wer verpflichtet mich, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem mir unbekannte Preiserhöhungen über die Zeit bis zur Auslieferung zugemutet werden.
Wenn diese Unwägbarkeiten tatsächlich in den Vertrag übernommen wurden, hast du absolut recht. Wer das unterschreibt, der tut das mit offenen Augen.
Es geht aber darum, dass Händler dies eben nicht in den Vertrag geschrieben haben und jetzt versuchen einfach so, oder unter Berufung auf Klauseln in den AGBs eine Preiserhöhung durchzusetzen.
Da es gerade mit Klauseln in AGBs immer wieder unterschiedliche Auffassungen von Gerichten gibt, wird es jetzt eben spannend, was der Händler tatsächlich durchsetzen kann und welche Möglichkeiten dem Käufer bleiben.
Auch spannend finde ich das Thema, dass wohl einige Händler aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller den Vertrag (unabhängig vom Preis) gar nicht erfüllen können. Was steht dem Käufer in diesem Fall zu. Hat er nur die Möglichkeit von Friss und Stirb (also so nehmen, oder auch zurücktreten) oder bedingt die Nichterfüllung sogar einen Schadenersatz? Und wenn ja, in welcher Form?
Bin mal gespannt, was da so in den nächsten Jahren raus kommt.
Gruß
Andi