Seite 5 von 10

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 07:39
von Birdman
Hans 7151 hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 07:06
Deinen Sicherheitsabstand nach vorne zum nächsten LKW kannst Du selbst bestimmen.
Soll ich jetzt mal den Klugschei..ermodus anschalten: Nicht mit >3,5to., da muss er auf der Autobahn nämlich mindestens 50m betragen. ;-)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 09:12
von rumfahrer
Hans 7151 hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 21:02
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:52
auf einen wunderschönen Waldparkpatz ohne Nachtparkverbot.
Da wären wir dann beim nächsten Thema. Hat aber nichts mit dem Gewicht zutun. Wenn dort kein Nachtparkverbot ausgeschildert ist heißt das noch lange nicht daß man dort Übernachten darf. Da hilft auch kein Womo<3,5t.
Antwort hier

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 11:51
von Luxman
rumfahrer hat geschrieben: Mi 21. Sep 2022, 12:39
...der bei uns ein Stück weiter reicht
Warum sollte ich da nicht reinfahren mit meinem?
Weil einer meine Plakette am Fahrzeug abliest und mich anzeigt?

Kaum.

Beste Gruesse Bernd

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 12:55
von Birdman
Luxman hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 11:51
... Warum sollte ich da nicht reinfahren mit meinem? ...
Na ja, manchmal haben die Dinger ja auch einen Grund, weshalb ein Weg für schwerere Fahrzeuge ungeeignet ist. Hat dann weniger mit der Größe als tatsächlich mit dem Gewicht zu tun.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 13:58
von rumfahrer
Luxman hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 11:51
Warum sollte ich da nicht reinfahren mit meinem?
Vielleicht weil´s verboten ist? *SCRATCH* Grundlos steht so ein Schild selten.
Der Weg hier war nicht asphaltiert, teilweise durch hereinhängende Äste eng und durch die Feuchtigkeit auch rutschig. Meistens sind Gewichtsbeschränkungen deswegen angezeigt, weil die Traglast der Fahrbahn, des Belags oder einer Brücke/Böschungsbefestigung nicht mehr verträgt. Aber muss man das immer erklären oder würdest du aussteigen um das Gutachten der Behörde zu lesen das unter dem Schild hängt?

Gruß
Steffen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 15:27
von Billy1707
rumfahrer hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 13:58
Luxman hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 11:51
Warum sollte ich da nicht reinfahren mit meinem?
Vielleicht weil´s verboten ist? *SCRATCH* Grundlos steht so ein Schild selten.
Der Weg hier war nicht asphaltiert, teilweise durch hereinhängende Äste eng und durch die Feuchtigkeit auch rutschig.

Gruß
Steffen

Das Gute ist, daß Du dort nicht von einem >3,5 t überholt wirst.
Darum gehts ja hier ;-)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 17:21
von Luxman
rumfahrer hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 13:58
Der Weg hier war nicht asphaltiert, teilweise durch hereinhängende Äste eng und durch die Feuchtigkeit auch rutschig.
Hört sich ideal an für einen VI kleiner 3,5to 👍

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Do 22. Sep 2022, 19:38
von Hans 7151
Birdman hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 07:39
Nicht mit >3,5to., da muss er auf der Autobahn nämlich mindestens 50m betragen. ;-)
Wenns dem einen oder andern zwischen 2 LKW's nicht gefällt kann man auch mehr als 50 m einhalten, zum Vordermann natürlich. Den hinteren Abstand bestimmt der Hintermann. So einfach ist das manchmal.

Grüße Hans

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 07:10
von Acki
Hans 7151 hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 19:38
Birdman hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 07:39
Nicht mit >3,5to., da muss er auf der Autobahn nämlich mindestens 50m betragen. ;-)
Wenns dem einen oder andern zwischen 2 LKW's nicht gefällt kann man auch mehr als 50 m einhalten, zum Vordermann natürlich. Den hinteren Abstand bestimmt der Hintermann. So einfach ist das manchmal.

Grüße Hans
"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 07:24
von Nikolena
Hier gehts ja ums Üverbot. Da fährt sicher niemand in die Lücke….

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 08:45
von rumfahrer
Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 07:10
"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Schon allein deswegen, weil die LKW in der Kolonne meistens Windschattenzüge bilden. Von wegen 50m.

Gruß
Steffen

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:01
von womocamper
Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 07:10

"… so einfach“ … und völlig unrealistisch:
Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du *PARDON*

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:04
von Cybersoft
Man kann auch krampfhaft nach Argumenten suchen warum man nicht rechts fährt! Selbst mit meinem 3.5er fahre ich rechts und wenn ich bummel, dann lasse ich mich auch überholen, das kratzt micht im WoMo wenn ich reise überhaupt nicht. Mit dem PKW bin ich ein Raser (vor allem in Deutschland)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:11
von walter7149
womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fährt .......
Da wäre mal die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit nötig :

- Einscheren in den vorhandenen Sicherheitsabstand zweier Fahrzeuge !

Oder gibt´s das schon ?

In N zählt das unter "gefährliches Überholen" und wird bei Vorlage eines Videobeweises auch bestraft.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:26
von DerTobi1978
Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot.
Paragraph 1 (2) StVO.
Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
*CRAZY*

Und dann gibt es noch die üblichen Abstandsverstöße.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:28
von walter7149
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Lächerlich wenig !

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:31
von Birdman
Acki hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 07:10
... Bei 50 m fährt Dir dauernd einer in die Lücke. Und Du bist dauernd am verzögern.
Nichts mit "im Tempomat mitgleiten“!
womocamper hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:01
...
Wenn Du immer viel Abstand hälst und immer einer in die Lücke fahrt mußt Du immer abbremsen.
Irgent wann stehst Du *PARDON*
Kann man natürlich immer machen, nur sollte dann nicht irgendwann der "Falsche" in die Lücke fahren. Bei mir war es vor vielen Jahren die zivile Autobahnpolizei, die sich vor meinen Firmen-PKW gesetzt hatte. Gab dann irgendwann Post mit Bild sowie dreistelligem Bußgeld und Punkten. :mrgreen:

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:36
von Birdman
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 10:45
von walter7149
walter7149 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:28
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Ein Verstoß wird mit 5€ Verwarnungsgeld geahndet.
Lächerlich wenig !

Hier mal die norwegischen Verwarnungsgelder für die hier genannten Verkehrsverstöße :

- For kort avstand til forankjørende 7.250,- NOK + (3 prikker)
- Ulovlige forbikjøringer 7.250,- NOK + (3 prikker)

Quelle : - https://bil24.no/her-er-de-nye-botene/

Muß ich wohl nicht übersetzen 8-)

Re: LKW Überholverbot für Wohnmobile >3.5 t ?

Verfasst: Fr 23. Sep 2022, 11:02
von DerTobi1978
Birdman hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:36
DerTobi1978 hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 10:26
Gibt es schon. In D gilt das Rechtsfahrgebot. ...
Was hat das Rechtsfahrgebot mit dem Einscheren in eine Kolonnen-Lücke von 50m zu tun? Da ist das doch gerade davon ausgenommen.
Ich habe den falschen Beitrag zitiert und hatte in meinem wirren Kopf eine andere Verknüpfung. Weiter oben stand …. Es fährt sicherlich keiner in die Lücke….

Das wäre dann - wenn die Lücke groß genug ist und die Abstände eingehalten werden - der fette Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot…