Hallo allseits
erst einmal Danke für die Aufnahme.
Wir, Willi (72) und meine Frau Doris (69) fahren einen Fiat Dukato Bj. 2005 mit Elnagh Aufbau.
Wir haben das Womo im November 2020 gebraucht gekauft, und sind im schönen Witten Zuhause, Nach vielen Kurztripps (Nederland, Luxemburg, Deutschland, war 2022 war eine längere Tour durch Frankreich und Spanien (2 Monate) unsere erste Lange Reise, 2023 / 24 waren wir zum Überwintern für 6 Monate in Spanien und Portugal.
Im September 2024 wollen wir wieder los, und an der Französischen Küste lang nach Spanien über Portugal, geplant sind hierfür ca. 5 - 6 Monate......
Da wir jetzt wegen (Womo max 3,4 to) Platz / Gewichtsproblemen einen kleinen Anhänger (750 Kg) am Haken haben, kommen wir natürlich über 3,5 to, und müssen in Frankreich die "Angel Mortes" Schilder haben ::::: oder gilt das für Gespanne nicht ????
Im Netz sind soviele unterschiedliche Aussagen darüber (selbst bei Fachfirmen) das man nix mehr weiß.
Muss ich auf dem Anhänger auch einen Aufkleber haben ????
Ich bin der Neue
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Re: Ich bin der Neue
Dann erstmal herzlich willkommen und schöne Touren !
Und:
https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/
Kennzeichnung bei Gespannen
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.
VG,
Lutz
Und:
https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/
Kennzeichnung bei Gespannen
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. Gespanne sind dort nicht explizit genannt. Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.
VG,
Lutz
unterwegs im Rapido 696F auf Basis Ducato 8
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Re: Ich bin der Neue
Danke für die Antwort, so hatte ich das auch interpretiert, aber bei der Fülle von Aussagen war ich mir nicht sicher.
VG
Willi
VG
Willi
Re: Ich bin der Neue
Willkommen im Club!

So ist es.lupoontour hat geschrieben: So 21. Jul 2024, 16:16
Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.
Grüße von Rüdiger
Frankia I 680 Plus (Hecksitzgruppe) mit jede Menge Firlefanz.
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