Bei Recherchen zur SIP-Karte bin ich zufälligerweise auf den Umstand gestoßen, dass sich jeder, der sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält, beim spanischen Einwohnermeldeamt anmelden muss.
Darüber berichten (wohl aus geschäftlichen Gründen) diverse span. Rechtsanwaltskanzleien, aber auch z.B. die bekannten Costanachrichten.
Auf der Webseite der Botschaft in Madrid liest sich das so:
„Wenn Sie sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte unselbständige oder selbständige Arbeit aufnehmen wollen, sind Sie verpflichtet, sich bei dem spanischen Einwohnermeldeamt (Ayuntamiento) Ihres Wohnsitzes anzumelden (empadronamiento).“
Auf Nachfrage, bei der Botschaft ob das auch für Überwinterer auf Campingplätzen gilt, antwortet mir das Konsulat in Barcelona:“ … grundsätzlich sind Sie dazu verpflichtet sich nach 3 Monaten beim spanischen Einwohnermeldeamt anzumelden. Außerdem müssen Sie sich in das zentrale Register für EU-Bürger eintragen lassen. Damit erhalten Sie dann das Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea".“
Meine Frage an euch, hat sich damit schon mal jemand intensiver beschäftigt?
Wenn diese Pflicht so besteht, was kann drohen, wenn man das ignoriert?
Bin gespannt…
¡Hasta luego!
Carsten
P.s.: Bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn dieses und anderer Regeln bzw. der EU etc., dankeschön
