Auslandsunfall

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hadin
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Auslandsunfall

#1

Beitrag von hadin »

Hallo, es wird etwas Länger!
unsere vierwöchige Griechenlandtour begann am 09.04.2025 auf den Landweg über Tschechien, Ungarn, Serbien, Mazedonien nach Griechenland. Unsere Route in Griechenland war vorgeplant, nahm aber nachdem wir Meteora abgeklappert hatten, auf den Weg nach Delfi am 13.04.2025 (Sonntag) ein unerwartetes Ende. Zwischen Kalampaka und Trikala hat uns ein Grieche mit seinem BMW die Vorfahrt verwehrt. Hiermit war unsere Tour beendet. Polizei Unfallaufnahme, ADAC, Versicherung, Rechtsschutz usw. usf., mit Abschlepper auf seinen Platz, eine Nacht dort Verbracht, nächsten Tag mit Abschlepper in Werkstatt und Schadenermittlung, Nacht in Halle verbracht. Teile mussten in Athen bestellt werden und kamen am nächsten Tag, WoMo wieder fahrbereit gemacht und ab zur elektronische Achs- und Spurvermessung bzw. Einstellung. Ergebnis, eine korrekte Einstellung der Lenkung nicht mehr möglich! Uns wurde angeraten gemütlich gen Heimat zu Fahren. Was wir über die Adriaseite in 6 Tagen erledigt haben. Am Ende war ich froh, das ich das Ersatzrad nicht Zuhause gelassen habe. Meine Werktsatt hat, nach dem die den Fahrwerksschaden begutachtet, gesagt das wird wieder. Meine Bedenken liegen bei den Ersatzteilen für den Aufbau! Wir wollen das WoMo eigentlich behalten.
Nun benötige ich Eure Erfahrungen bzgl. Auslandsunfall, versicherungsrechtliche Abwicklungsprobleme, Ersatzteilbeschaffung und eventuell eine gute Werkstatt für die Reperatur des Aufbaus und der Front. (Mitteldeutschland)
Ich Bedanke mich im voraus für Eure Tipps
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lupoontour
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Re: Auslandsunfall

#2

Beitrag von lupoontour »

Leider sehr unschön gelaufen, ich weiß jetzt nicht ob so vielen hier sowas Ähnliches schon mal passiert ist.
Aber es gibt aufs Ausland spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht, Adressen dürfte man auch über den ADAC bekommen.
Das wäre der erste Schritt, den ich gehen würde. Gutes Gelingen bei allem Folgenden.
VG, Lutz
unterwegs im Rapido 696F auf Basis Ducato 8
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Masure49
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Re: Auslandsunfall

#3

Beitrag von Masure49 »

Ich empfehle Caravan Metropol in Bautzen.
Da kann man mithelfen, mitarbeiten und im eigenen Wohnmobil übernachten.
Wer glaubt, dass Volksverteter das Volk vertreten,
der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten"

TI Dethleffs Advantage T 6701 All Inn, < 4,25 t, EZ.03.2014, 148 PS mit Comfortmatik, 120 l Dieseltank, ALDE Heizung.
LG
Peter
*BYE*
Taxifahrer
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Re: Auslandsunfall

#4

Beitrag von Taxifahrer »

Masure49 hat geschrieben: Mi 23. Apr 2025, 22:36
Ich empfehle Caravan Metropol in Bautzen.
Da kann man mithelfen, mitarbeiten und im eigenen Wohnmobil übernachten.
Hätte ich auch empfohlen, zu dieser Werkstatt kann man Vertrauen haben. Ich war bereits mehrfach dort und sehe wie weit die einen Aufbau zerlegen um ihn wieder zu reparieren.
LG Taxifahrer
Der Weg ist das Ziel.

Eura Integra 3 Achsen 5,5 t.
Bert
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Re: Auslandsunfall

#5

Beitrag von Bert »

Hast du in deiner Versicherung einen Auslandsschadensschutz mit eingeschlossen? Dann bezahlt die nämlich und rechnet deinen Schaden ab als sei er hier in Deutschland passiert und holt sich das Geld dann beim Unfallgegner zurück.

Für ein Wohnmobil, mit dem man ja öfter mal im Ausland unterwegs ist kann man diesen Zusatz nur dringend empfehlen!
Bert aus Lederhose
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HBJRontour
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Re: Auslandsunfall

#6

Beitrag von HBJRontour »

Bert hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 06:37
Hast du in deiner Versicherung einen Auslandsschadensschutz mit eingeschlossen? Dann bezahlt die nämlich und rechnet deinen Schaden ab als sei er hier in Deutschland passiert und holt sich das Geld dann beim Unfallgegner zurück.

Für ein Wohnmobil, mit dem man ja öfter mal im Ausland unterwegs ist kann man diesen Zusatz nur dringend empfehlen!
Hallo Bert, vielen Dank für den Hinweis, hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Diese Option habe ich gerade nachgeordert.
Gruß, HBJRonTour
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Elgeba
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Re: Auslandsunfall

#7

Beitrag von Elgeba »

Wird von der RMV angeboten, habe ich schon lange, man sieht ja, wie schnell der "Ernstfall" eintreten kann.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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hadin
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Re: Auslandsunfall

#8

Beitrag von hadin »

Bert hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 06:37
Hast du in deiner Versicherung einen Auslandsschadensschutz mit eingeschlossen? Dann bezahlt die nämlich und rechnet deinen Schaden ab als sei er hier in Deutschland passiert und holt sich das Geld dann beim Unfallgegner zurück.

Für ein Wohnmobil, mit dem man ja öfter mal im Ausland unterwegs ist kann man diesen Zusatz nur dringend empfehlen!
Hallo Bert,
Direkt nicht! Aber mein Versicherungsfritze will Heute den Versicherungsumfang prüfen lassen. Er ist aber der Meinung, dass Dieser eingeschlossen wäre. Eventuell werde ich, wenn möglich, meine Kasko in Anspruch nehmen, um den zeitlichen (Monate bei den Griechen, mit Anwalt Jahre) Aufwand zuverkürzen. Habe Rabattschutz.
Grüße
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Austragler
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Re: Auslandsunfall

#9

Beitrag von Austragler »

Unfälle im Ausland erzeugen immer großes Unbehagen und die Regulierung ist sehr oft langwierig. Ohne Rechtsbeistand schier unmöglich.
Mir ist einmal in Kroatien ein italienischer Staatsbürger ans Auto gefahren. Sowas ist ärgerlich. Der Schaden war nicht sehr groß, es waren ca. 2000 Mark, mein Auto war noch fahrbereit.
Die Regulierung erfolgte jedoch äußerst korrekt, der Unfallgegener war ein anständiger Zeitgenosse und hat korrekt gehandelt, ebenso seine Versicherung.
Glück gehabt.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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kai_et_sabine
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Re: Auslandsunfall

#10

Beitrag von kai_et_sabine »

Masure49 hat geschrieben: Mi 23. Apr 2025, 22:36
Bautzen
Oder FVK in Dessau (keine eigene Erfahrung).

gruss kai & sabine
Bert
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Re: Auslandsunfall

#11

Beitrag von Bert »

HBJRontour hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 09:45

Hallo Bert, vielen Dank für den Hinweis, hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Diese Option habe ich gerade nachgeordert.
Freut mich wenn mein Kommentar was gebracht hat :D! Versicherungen verkaufen ja schon mal viel Unsinn, aber das ist echt ein sehr nützlicher Zusatz!
hadin hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 11:23


Hallo Bert,
Direkt nicht! Aber mein Versicherungsfritze will Heute den Versicherungsumfang prüfen lassen. Er ist aber der Meinung, dass Dieser eingeschlossen wäre. Eventuell werde ich, wenn möglich, meine Kasko in Anspruch nehmen, um den zeitlichen (Monate bei den Griechen, mit Anwalt Jahre) Aufwand zuverkürzen. Habe Rabattschutz.
Grüße
Dann bist du ja auf jedenfall abgesichert, erst einmal, egal ob Vollkasko oder Auslandsschadensschutz.

Wir waren ursprünglich bei der RMV, da muss man für den Auslandsschadensschutz den Schutzbrief mitordern, jetzt sind wir zur HUK gewechselt, dort kann man den einzeln dazu buchen, was für uns sinnvoller ist, weil wir auch im ADAC sind und keinen Schutzbrief extra brauchen.
Bert aus Lederhose
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Fazerfahrer
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Re: Auslandsunfall

#12

Beitrag von Fazerfahrer »

Vielleicht hilft Dir das weiter…

Unfall im Ausland richtig regeln

In der EU und in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland – jenseits von EU, EWR-Ländern und der Schweiz – in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Police. Alternativ kannst Du bei der Mietwagenbuchung eine höhere Deckungssumme vereinbaren.

Hattest Du einen Unfall im Ausland und möchtest Deinen Schaden von der Versicherung des Verursachers regulieren lassen, kannst Du das von zuhause aus tun.

Der Schadenregulierungsbeauftragte hilft Dir weiter

Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte. Die Versicherer sind also verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Vertreter zu benennen. Damit wird erreicht, dass Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer auch im Inland geltend gemacht werden können.

Der Versicherer oder sein Vertreter, der Schadenregulierungsbeauftragte, werden aufgrund des bestehenden Direktanspruchs des Verkehrsopfers so behandelt, als hätten sie selbst den Schaden verursacht. Ganz besonders wichtig ist diese Regelung in Fällen, in denen zwar das unfallverursachende Auto, nicht aber der Fahrer des Autos bekannt ist.

Wenn Du zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wirst, kannst Du Dich nach dem Urlaub an den Beauftragten der spanischen Versicherung in Deutschland wenden.

Wer das ist, erfährst Du durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Du erreichst ihn

aus Deutschland unter der kostenfreien Rufnummer 0800/25 026 00,
aus dem Ausland unter der kostenpflichtigen Rufnummer +49 40/300 330 300 (Mo-Fr von 8.00-20.00 Uhr),
online über dieses Formular.
Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, wenn

sich der Unfall in einem EU-Land ereignet hat, in dem der Geschädigte keinen Wohnsitz hat, und
der Schaden durch ein Auto verursacht wurde, das in einem EU-Mitgliedstaat versichert ist.
Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die für die Regulierung des Schadens erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall durch ein bei seinem Unternehmen versichertes Fahrzeug verursacht worden ist. Hat sich der Unfall in einem anderen Land als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ereignet, gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden nicht innerhalb von drei Monaten oder geht der Schadenregulierungsbeauftragte nicht ausreichend auf Dein Schadenersatzbegehren ein, kannst Du Dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Gleiches gilt auch, wenn sich weder der zuständige Versicherer noch das Fahrzeug ermitteln lässt, das den Schaden verursacht hat.


Quelle: https://www.finanztip.de/kfz-versicheru ... m-ausland/
Mit Grüßen aus dem Fränkischen Seenland, Thorsten.
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hadin
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Re: Auslandsunfall

#13

Beitrag von hadin »

Fazerfahrer hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 14:59
Vielleicht hilft Dir das weiter…

Unfall im Ausland richtig regeln

In der EU und in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland – jenseits von EU, EWR-Ländern und der Schweiz – in der Regel deutlich niedriger als in Deutschland. Um diesen Unterschied auszugleichen, gibt es zum Beispiel die sogenannte Mallorca-Police. Alternativ kannst Du bei der Mietwagenbuchung eine höhere Deckungssumme vereinbaren.

Hattest Du einen Unfall im Ausland und möchtest Deinen Schaden von der Versicherung des Verursachers regulieren lassen, kannst Du das von zuhause aus tun.

Der Schadenregulierungsbeauftragte hilft Dir weiter

Alle europäischen Versicherungen haben in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union Schadenregulierungsbeauftragte. Die Versicherer sind also verpflichtet, einen in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Vertreter zu benennen. Damit wird erreicht, dass Ansprüche gegen den ausländischen Versicherer auch im Inland geltend gemacht werden können.

Der Versicherer oder sein Vertreter, der Schadenregulierungsbeauftragte, werden aufgrund des bestehenden Direktanspruchs des Verkehrsopfers so behandelt, als hätten sie selbst den Schaden verursacht. Ganz besonders wichtig ist diese Regelung in Fällen, in denen zwar das unfallverursachende Auto, nicht aber der Fahrer des Autos bekannt ist.

Wenn Du zum Beispiel in Spanien Opfer eines Verkehrsunfalls wirst, kannst Du Dich nach dem Urlaub an den Beauftragten der spanischen Versicherung in Deutschland wenden.

Wer das ist, erfährst Du durch einen Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer. Du erreichst ihn

aus Deutschland unter der kostenfreien Rufnummer 0800/25 026 00,
aus dem Ausland unter der kostenpflichtigen Rufnummer +49 40/300 330 300 (Mo-Fr von 8.00-20.00 Uhr),
online über dieses Formular.
Der Schadenregulierungsbeauftragte reguliert Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, wenn

sich der Unfall in einem EU-Land ereignet hat, in dem der Geschädigte keinen Wohnsitz hat, und
der Schaden durch ein Auto verursacht wurde, das in einem EU-Mitgliedstaat versichert ist.
Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die für die Regulierung des Schadens erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall durch ein bei seinem Unternehmen versichertes Fahrzeug verursacht worden ist. Hat sich der Unfall in einem anderen Land als einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ereignet, gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Reguliert die gegnerische Versicherung den Schaden nicht innerhalb von drei Monaten oder geht der Schadenregulierungsbeauftragte nicht ausreichend auf Dein Schadenersatzbegehren ein, kannst Du Dich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe wenden. Gleiches gilt auch, wenn sich weder der zuständige Versicherer noch das Fahrzeug ermitteln lässt, das den Schaden verursacht hat.


Quelle: https://www.finanztip.de/kfz-versicheru ... m-ausland/
Hallo Fazerfahrer,
ist schon in Bearbeitung!
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Lüneburger
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Re: Auslandsunfall

#14

Beitrag von Lüneburger »

Ich glaube nicht, das hier der Auslandsschutz vollumfänglich greifen würde.

In Griechenland wird die eingereichte Rep.-Rechnung meist in voller Höhe ersetzt.
Mein Rat: KVA einreichen und um Rep.-Freigabe bitten.

Wertminderungsansprüche könnten problematisch sein.

Anwaltskosten werden nicht übernommen. Ebenso keine Gutachterkosten, Nutzungsausfall und die Kostenpauschale.

Verkehrsrechtsschutz vorhanden?
Mein Rat: Wenn ja, ab zum RA.

Vollkasko vorhanden?
Mein Rat: Wenn ja, nach Entscheidung evtl. Auslandsschutz, über diese regulieren.

Was sind Versicherungsfritzen?
Hymer B678 individual
2025: Spreewald, Norwegen, Ocean Race Europe Kiel, Drachenfest Rømø
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hadin
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Re: Auslandsunfall

#15

Beitrag von hadin »

Lüneburger hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 15:31
Ich glaube nicht, das hier der Auslandsschutz vollumfänglich greifen würde.

In Griechenland wird die eingereichte Rep.-Rechnung meist in voller Höhe ersetzt.
Mein Rat: KVA einreichen und um Rep.-Freigabe bitten.

Wertminderungsansprüche könnten problematisch sein.

Anwaltskosten werden nicht übernommen. Ebenso keine Gutachterkosten, Nutzungsausfall und die Kostenpauschale.

Verkehrsrechtsschutz vorhanden?
Mein Rat: Wenn ja, ab zum RA.

Vollkasko vorhanden?
Mein Rat: Wenn ja, nach Entscheidung evtl. Auslandsschutz, über diese regulieren.

Was sind Versicherungsfritzen?
Hallo Lüneburger,
mir ist im Zuge der Schadensmitteilung und entsprechenden Austausch mit der Versicherung bekannt gegeben wurden, dass Griechenland rechtlich anders Tickt.
Rechtsschutz ja, Zusage zu eventuellen Rechtsstreit erhalten.
Vollkasko ja, Entscheidung welcher Weg eingeschlagen wird, nach Gutachter, mit meinem Versicherungsfritzen (Versicherungsmakler).
Eventuell läuft es ja auch auf einen Totalschaden hinaus, wenn die Ganze Seitenwand und die Front erneuert werden muss, zumal auch noch Fahrwerk vorn, Lenkung und eventuell Richtbank hinzu kommen. Auch Schäden im Innenbereich, sind mir nach heutigem ausräumen des WoMo, aufgefallen.
Danke für Deine Info.
Grüße
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Lüneburger
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Re: Auslandsunfall

#16

Beitrag von Lüneburger »

Du solltest Dir diese abwertende Berufsbezeichnung abgewöhnen!
Hymer B678 individual
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hadin
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Re: Auslandsunfall

#17

Beitrag von hadin »

Lüneburger hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 19:04
Du solltest Dir diese abwertende Berufsbezeichnung abgewöhnen!
Das ist für meinen jahrzehntelangen Freund keine Abwertung!
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Re: Auslandsunfall

#18

Beitrag von Austragler »

hadin hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 19:11
Lüneburger hat geschrieben: Do 24. Apr 2025, 19:04
Du solltest Dir diese abwertende Berufsbezeichnung abgewöhnen!
Das ist für meinen jahrzehntelangen Freund keine Abwertung!
OT aus meiner langjährigen beruflichen Praxis:
"Papa, der Mercedes-Mensch ist da !"
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Re: Auslandsunfall

#19

Beitrag von jagstcamp-widdern »

ich würde nie "versicherungsfritzen" sagen, nur ganz höflich "versicherungsfuzzis" :!: 8-)
So weit, so gut!

Hartmut vom Jagstcamp, DEM Reisemobiltreff im unteren Jagsttal :!:
https://www.jagstcamp-widdern.de
mit Sprinter 906 Maxi Kasten, Selbstausbau, 3,5 t

Führe mich nicht in Versuchung, ich finde den Weg allein! (Mae West)
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Re: Auslandsunfall

#20

Beitrag von Janoschpaul »

Ohje, das braucht kein Mensch.

Mir ist in Spanien, vor ein paar Jahren, auf den Autobahn ein Holzlaster seitlich ins Womo und hat mich unter kreischen ein Stück mitgenommen (zwischen Leitplanke und LKW eingequetscht).
Wir konnten noch heimfahren.
Der Fahrer beging Fahrerflucht, geistesgegenwärtig hat mein Mann ihn und den LKW samt Firmenaufdruck fotographiert.

Wir sind dann von der AB abgefahren, der CP Besitzer (nächsten CP angefahren) hat mit der Polizei telefoniert.
Ohne Personenschaden komme da niemand.
Wir haben unsere Versicherung (HUK) angerufen und den Schaden gemeldet.

Wir dachten das dauert ewig, bis das geklärt ist.

Zuhause kam schnell der Gutachter und innerhalb von zwei Monaten war alles geregelt.

Wir haben keinen zusätzlichen Schutz, war ja, wie Griechenland, in Europa.

Das hilft Dir jetzt nicht sehr weiter, aber vielleicht beruhigt es etwas.
Ein Unfall in der EU wird oft sehr gut und schnell geregelt.
LG
Edith

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