Ich habe ein neues Fahrzeug bestellt das diese Woche auch beim Händler eingetroffen ist.
Im Kaufvertrag wurden noch diverse Nachrüstungen durch den Händler vereinbart, u.a. Eine Anhängerkupplung, Zusatzfedern, Hubstützen, Dachklima, Sat-TV, und diverser Kleinkram.
Vereinbart wurde „Bezahlung bei Übergabe“. Jetzt erzählt mir der Verkäufer das Fahrzeug darf vor der Erstzulassung nicht verändert werden, es wäre illegal (u.a. wegen Abweichungen zu den zugelassenen WLTP-Werten usw.).
Ich soll nun das Fahrzeug -Zustand so wie es vom LKW abgeladen wurde, ich darf natürlich kontrollieren- bezahlen und zulassen. Im Anschluss werden dann die Teile montiert und das Fahrzeug entsprechend aufbereitet und mir übergeben. Zeitansatz hierfür ca. 2-3 Wochen.
Die Übertragung des Eigentums an mich würde schriftlich festgehalten und erfolgt mit Bezahlung.
Mir ist das doch etwas suspekt, und wir scheinen in einer Zwickmühle zu stecken. Der Einbau der Federn muss durch den TÜV abgenommen werden, so würde die Zulassungsstelle dann auch von den Veränderungen vor Erstzulassung erfahren und es könnte richtig Ärger geben (für den Händler, nicht mich).
Was nun? Bei all meinen vorherigen Fahrzeugen war das nie ein Problem.
Danke