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Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 17:14
von Schwimmbutz
Hallo Forum,

Ich habe ein neues Fahrzeug bestellt das diese Woche auch beim Händler eingetroffen ist.
Im Kaufvertrag wurden noch diverse Nachrüstungen durch den Händler vereinbart, u.a. Eine Anhängerkupplung, Zusatzfedern, Hubstützen, Dachklima, Sat-TV, und diverser Kleinkram.

Vereinbart wurde „Bezahlung bei Übergabe“. Jetzt erzählt mir der Verkäufer das Fahrzeug darf vor der Erstzulassung nicht verändert werden, es wäre illegal (u.a. wegen Abweichungen zu den zugelassenen WLTP-Werten usw.).

Ich soll nun das Fahrzeug -Zustand so wie es vom LKW abgeladen wurde, ich darf natürlich kontrollieren- bezahlen und zulassen. Im Anschluss werden dann die Teile montiert und das Fahrzeug entsprechend aufbereitet und mir übergeben. Zeitansatz hierfür ca. 2-3 Wochen.
Die Übertragung des Eigentums an mich würde schriftlich festgehalten und erfolgt mit Bezahlung.

Mir ist das doch etwas suspekt, und wir scheinen in einer Zwickmühle zu stecken. Der Einbau der Federn muss durch den TÜV abgenommen werden, so würde die Zulassungsstelle dann auch von den Veränderungen vor Erstzulassung erfahren und es könnte richtig Ärger geben (für den Händler, nicht mich).

Was nun? Bei all meinen vorherigen Fahrzeugen war das nie ein Problem.
Danke :)

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 17:41
von SaJu
Interessant. Unserer Stand beim Händler und da wurde Solar, Klimaanlage usw eingebaut. Und zwar vor der Zulassung.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:06
von Hans 7151
Schwimmbutz hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 17:14
Mir ist das doch etwas suspekt, und wir scheinen in einer Zwickmühle zu stecken. Der Einbau der Federn muss durch den TÜV abgenommen werden, so würde die Zulassungsstelle dann auch von den Veränderungen vor Erstzulassung erfahren und es könnte richtig Ärger geben (für den Händler, nicht mich).
Ich denke auch die AHK muss eingetragen werden. Aber warum der Einbau vor Erstzulassung illegal sein soll versteh ich nicht. Frag doch einfach mal beim TÜV oder Zulassungsstelle nach, dann weißt Du was Sache ist. Alles andere ist Fischen in dicker Tinte.

Grüße Hans

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:09
von Travelboy
Kann so sein, die Gesetze ändern sich ja ständig und die Grenzwerte nach WLTP-Werten werden immer enger gesetzt.

Mein Schwager hat einen Tiguan bestellt - mit Anhängerkupplung und der wurde von Termein zu Termin immer wieder verschoben.
Und irgendwann auf Nachfrage kam die Mitteilung. es liegt an der Anhängerkupplung dadurch würden die Zulassungswerte nicht eingehalten, wenn er auf die Kupplung verzichtet, kann er den Tiguan sofort bekommen.

Ich habe bei der Vertragswerkstatt angefragt, ob die mir die Instrumentenbeleuchtung nicht ständig einschalten können. Antwort: das dürfen wir nicht, dann passt der Verbrauch nicht mehr zu den zugelassenen Werten - ha, ha bei einer Leuchte von <5 Watt, hab nur gedacht die Spinnen die Römer :-O :kgw

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:09
von Wernher
Der Händler erzählt Unsinn. Bezüglich Ein- und Anbauten sowieso, aber auch generell. Selbst Veränderungen am Fahrwerk die abnahme- und eintragungspflichtig sind können vor Zulassung vorgenommen werden. Da hat man nur Mehrkosten wegen Änderung des Zulassungsscheins.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:11
von Austragler
Travelboy hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 18:09
Und irgendwann auf Nachfrage kam die Mitteilung. es liegt an der Anhängerkupplung dadurch würden die Zulassungswerte nicht eingehalten, wenn er auf die Kupplung verzichtet, kann er den Tiguan sofort bekommen.
Es lebe die Bürokratie......

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:12
von Schwimmbutz

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:13
von WoMo NK19
Hallo,
Schwimmbutz hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 17:14
... Jetzt erzählt mir der Verkäufer das Fahrzeug darf vor der Erstzulassung nicht verändert werden, es wäre illegal (u.a. wegen Abweichungen zu den zugelassenen WLTP-Werten usw.).

I...
also:

ICH würde mich kurz mal bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen / anrufen und mir eine
kompetente Auskunft erteilen lassen, ob der Verkäufer recht hat oder nicht.


oder man sucht mal im Netz und findet zum Bsp. das hier:
https://www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/buergerservice/dienstleistungen/kfz-zulassungen/kfz-zulassung-mit-technischem-gutachteneintrag-technischer-aenderungen


Wobei meiner Meinung nach da irgendwas faul ist:
entweder hat der Verkäufer keine Ahnung oder kein Geld um das Fahrzeug im Herstellerwerk zu bezahlen
oder er hat beides nicht.

Weil, eine Veränderung des Fahrzeuges z. Bsp. durch eine Anhängekupplung wird normalerweise immer
im FS eingetragen. Und wer so etwas gleich ab Werk bestellt, bekommt dann das Auto zugelassen mit
dieser Eintragung im FS auch übergeben. Da muss nix vorher noch mit Geld und so.

WoMo NK 19

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 18:54
von Wernher
Seltsame Vorschrift. Dann darf eben nicht der Händler die Zulassung übernehmen, sondern Schwimmbutz muss das Auto mit den Änderungen abholen und selbst zulassen und danach die Änderungen nachträglich abnehmen/eintragen lassen.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 19:04
von Schwimmbutz
Eigene Zulassung durch mich ist ohnehin vereinbart. Die Zulassungsstelle ist bei mir um‘s Eck und Termine gibt‘s immer ausreichend sogar für den kommenden Tag.

Bekommt die Zulassungsstelle nicht direkt eine Info vom TÜV Prüfer wenn er die technische Abnahme macht? Es erlischt doch die Betriebserlaubnis.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 19:17
von Austragler
Mir ist die angesprochene Regelung fremd. Sie wurde wohl im Zuge der Bürokratieerweiterung eingeführt.
Ich kann hier ein extremes Gegenbeispiel nennen:
Vor mehreren Jahrzehnten konnte ich einen Mercedes 450 SLC 5.0 an einen Kunden verkaufen. Das Auto war werksseitig nur mit einem Automatikgetriebe lieferbar, der Kunde machte die Ansage: Ich kauf dir so eine Karre ab wenn du sie mir mit einem Schaltgetriebe vor die Tür stellst !
Man verkaufte damals nicht jeden Tag so ein Auto, die grauen Zellen arbeiteten....
Ich wandte mich an die damals noch junge Firma AMG in Affalterbach und schilderte mein Anliegen.
Das verbindliche Angebot für den Umbau auf ein Getrag 5-Gang-Getriebe inklusive des Einbaues einer mechanischen Kupplung bekam ich innerhalb eines Tages, ich legte es meinem Kunden vor, das Geschäft konnte abgewickelt werden.
Nach erfolgtem Umbau wurde das Auto auf den Kunden zugelassen, der Getriebeumbau, der sehr wohl einen größeren Eingriff in die Technik darstellte, spielte weder für die Zulassung noch später für den TÜV eine Rolle.
Wie sich doch die Zeiten ändern.....

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: Sa 28. Feb 2026, 20:11
von Wernher
Mein Händler hat die ZLF einbauen lassen, ich habe das Auto zugelassen und abgeholt und bin dann zur Dekra die abnehmen lassen und dann wieder zur Zulassungsstelle zur Eintragung. Da informiert keiner irgendwen.
Ich frage mich, welchen Sinn so eine Vorschrift hat. Wenn die Änderung nach der Werksauslieferung, aber vor der Zulassung erfolgt, muss der Hersteller eine neue WLTP-Prüfung machen obwohl die Änderung außerhalb seines Einflussbereiches erfolgt und wenn die Änderung nach der Zulassung erfolgt muss das keiner machen.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 08:01
von Nikolena
Schwimmbutz hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 17:14
……
Ich soll nun das Fahrzeug -Zustand so wie es vom LKW abgeladen wurde, ich darf natürlich kontrollieren- bezahlen und zulassen. Im Anschluss werden dann die Teile montiert und das Fahrzeug entsprechend aufbereitet und mir übergeben. Zeitansatz hierfür ca. 2-3 Wochen.
Die Übertragung des Eigentums an mich würde schriftlich festgehalten und erfolgt mit Bezahlung.
….
Mein Eindruck ist: Er will das Auto schneller bezahlt bekommen und nicht noch wochenlang warten.
Sämtliche nachträglichen und auch eintragungspflichtigen Anbauten sind doch legal.
Von einem Zusammenhang zur WLTPzertifizierung habe ich noch nicht gehört.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 11:27
von WoMo NK19
Hallo,
Schwimmbutz hat geschrieben: Sa 28. Feb 2026, 19:04

....
Bekommt die Zulassungsstelle nicht direkt eine Info vom TÜV Prüfer wenn er die technische Abnahme macht? Es erlischt doch die Betriebserlaubnis.
also die Vorgehensweise ist wie folgt:

TüV / GTÜ / wer-auch-immer macht eine Abnahme nach §19 StVZO in Verbindung mit § 21 STVZO
und bescheinigt damit, dass die Änderung der Technik den geltenden Vorschriften dafür entspricht.

Mit dieser Begutachtung geht man - unverzüglich - zur Zulassungsstelle und beantragt dort
die Eintragung in die Fahrzeug Papiere um damit die Änderung amtstechnisch zu legalisieren.

Unterlässt man diese Eintragung hat man zwar ein Gutachten, aber trotzdem eine illegale Veränderung
der Technik am Fahrzeug.

Nun lässt sich trefflich darüber diksutieren was "unverzüglich" bedeutet.
Ich würde mal sagen, alles was über 2 Wochen hinausgeht ist dann schon recht kritisch. Aber im
Endeffekt entscheidet das die Polizei bei einer Kontrolle was "unverzüglich" ist und was nicht.

Aber wie so oft im Leben ist jeder seines Glückes Schmid.
Der eine vermeidet jedes unnötige Risiko, dem anderen geht das am Arsch vorbei, weil er gerne
sich in sinnlose Diskussionen mit der Rennleitung verstrickt um am Ende dann den Kürzeren zu
ziehen.

WoMo NK19



WoMo NK19

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 11:35
von Kalle-OB
Nikolena hat geschrieben: So 1. Mär 2026, 08:01


Mein Eindruck ist: Er will das Auto schneller bezahlt bekommen und nicht noch wochenlang warten.
Ich denke, das dies genau der Punkt ist.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 12:59
von Schwimmbutz
Danke für euren Input!

Also, zusammenfassend:
- Anbauten und Veränderungen VOR Erstzulassung sind erstmal nicht per se verboten und illegal, sonden könnten evtl. eine Einzelabnahme im Anschluss notwendig machen. (Geht aus den Links hervor).
- Vertrag ist Vertrag: Ware gegen Geld, Zug um Zug.
- Bezahle ich jetzt alles, dann fehlt mir der Hebel gegenüber dem Händler auf zügige und korrekte Fertigstellung. Mängel die noch vor Übergabe gefunden werden sind schwieriger abzustellen.
- Passiert in der Zwischenzeit etwas mit meinem Fahrzeug ist zwar der Händler haftbar aber das Problem habe erstmal ich (Neuwagen steht im Zweifel lange in der Werkstatt)

Meine Idee:
Das Fahrzeug wird wie bestellt und vertraglich vereinbart fertiggestellt mit allen Teilen, dann von mir abgenommen und bezahlt.
Anschließend Erstzulassung, und dann TÜV für die Anbauteile.
Dann wieder zur Zulassungsstelle für neue Papiere (doppelter Weg, aber schnell und einfach machbar).

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 13:28
von WoMo NK19
Hallo,
Schwimmbutz hat geschrieben: So 1. Mär 2026, 12:59
….

Meine Idee:
Das Fahrzeug wird wie bestellt und vertraglich vereinbart fertiggestellt mit allen Teilen, dann von mir abgenommen und bezahlt.
Anschließend Erstzulassung, und dann TÜV für die Anbauteile.
Dann wieder zur Zulassungsstelle für neue Papiere (doppelter Weg, aber schnell und einfach machbar).
also bei normalen Werkstätten kommt der TÜV-Prüfer auf Bestellung vorbei, bzw.
hat dort regelmäßige Termine. Bei meinem PKW in der Werkstatt ist das immer
Dienstag und Donnerstag.
Weil dann kontrolliert er quasi auch gleich, ob die Arbeit richtig gemacht wurde,
weil er ja mit der „Abmahne“ die technisch richtige Ausführung gemäß den Vor-
Schriften für die technische Änderung beurteilt. Und da muss man nicht 2mal zur
Zulassungsstelle rennen sondern nur 1mal mit allen notwendigen Papieren.

Wenn das bei Deiner Werkstatt NICHT so der Fall sein sollte, frag ich mich wirklich
was das für ne Schrauberbude sein soll.

Auf jeden Fall würde ich die „Spielregeln“ für die auszuführenden Arbeiten, die
Übergabe des fertigen Wohnmobils und die Bezahlung nochmals VOR dem ganzen
Trara vor Ort persönlich im Gespräch klären.

Weil sonst sehe ich hier schon den nächsten Diskussionspfad mit „Mängelbeseitigung
bei Neuwagen Übernahme klappt nicht“ im Forum.

WoMo NK19

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 17:36
von Taxifahrer
Wir haben vom Händler alles einbauen lassen bezahlt und dann zugelassen.
Wenn ich das so lese, frage ich mich wie schnell sich Deutschland selbst abschafft.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 20:16
von Hans 7151
Schwimmbutz hat geschrieben: So 1. Mär 2026, 12:59
Meine Idee:
Das Fahrzeug wird wie bestellt und vertraglich vereinbart fertiggestellt mit allen Teilen, dann von mir abgenommen und bezahlt.
Anschließend Erstzulassung, und dann TÜV für die Anbauteile.
Dann wieder zur Zulassungsstelle für neue Papiere (doppelter Weg, aber schnell und einfach machbar).
Gute Idee, dann kann nix schiefgehen.

Re: Neuwagen - Anbauten vor Erstzulassung

Verfasst: So 1. Mär 2026, 20:25
von Wernher
Schwimmbutz hat geschrieben: So 1. Mär 2026, 12:59
...
Meine Idee:
Das Fahrzeug wird wie bestellt und vertraglich vereinbart fertiggestellt mit allen Teilen, dann von mir abgenommen und bezahlt.
Anschließend Erstzulassung, und dann TÜV für die Anbauteile.
Dann wieder zur Zulassungsstelle für neue Papiere (doppelter Weg, aber schnell und einfach machbar).
So lief es bei mir mit dem Unterschied, dass ich die TÜV-Abnahme der ZLF gemacht habe obwohl die der Händler vor Übergabe machen sollte.