Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

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akany
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#241

Beitrag von akany »

Felisor hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 11:51
akany hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 11:05
Und wo bitte steht da jetzt was in dem Link, dass ich das Gas das ich an der Tanke tanke, nicht zum Kochen und Heizen in meinem WoMo nutzen darf???
Die Frage war, wo steht, dass Autogas steuerlich begünstigt ist...

Ja, Haushaltshilfen für Kranke werden auch steuerlich begünstigt, aber wo ist der Sachbezug zu Deiner Aussage???

Jetzt lauf hier nicht verbal im Kreis, sondern belege bitte Deine Aussagen:
Felisor hat geschrieben: Mo 1. Feb 2021, 12:00
... LPG an Tankstellen ist nunmal steuerlich begünstigt und deswegen auch billiger als beim Händler für Industriegase. Und genauso wie man kein Heizöl ins Dieselauto schütten darf (da gibts allerdings entsprechende Marker), darf man eben auch kein Autogas zum Kochen und Heizen verwenden. ... Ein fest eingebauter Fahrzeugtank eignet sich nur zum Betreiben des Fahrzeugs.
Felisor hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 09:46
...
Bin mir aber grad nicht mehr so ganz sicher, ob das jetzt ein Steuervorteil gegenüber dem Haushaltsgas oder den konventionellen Kraftstoffen ist... Ich meine aber mal gehört zu haben, dass es tatsächlich steuerlich günstiger ist als Haushaltsgas. Dass das Befüllen eines Flüssiggastanks im Garten mit mehreren m³ Gas günstiger ist als der Einkauf von ein paar Litern an der Tanke, liegt vermutlich eher an der Abnahmemenge. Denn das Befüllen beim Gashändler ist ja teurer als an der Tanke, sonst würden ja nicht so viele dort betanken...

Und nein, die Tanke ist nicht dafür vorgesehen, Womos zu betanken. Die dient dazu, Fahrzeuge mit Gasantrieb zu betanken.

Gib bitte mit Quelle an, warum DU recht hast und Tausende Wohnmobilisten inclusive der Hersteller und Händler der Festeinbautanks lauter Kriminelle sind?!

Und bitte, kein "grad nicht so ganz sicher" und "meine mal gehört zu haben", sondern einen belastbaren Link, vorzugsweise bitte nicht auf Facebook...

Und, bitte, versteh mich richtig. Das Ganze ist nicht gegen Dich gerichtet. Aber das Internet vergisst nix und morgen postet Irgendeiner einen Link hier aufs Forum mit der Nachricht, das Tanken an Gastankstellen zum Heizen sei verboten, das glorreiche Forum RMT habe es schliesslich so verkündet.

Also, bitte Butter bei die Fische...
Grüsse, Andreas
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#242

Beitrag von Alfred »

Schröder hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 12:55
In Italien ist Antriebsgas tanken für Brennzwecke verboten und das weil das das Antriebsgas subventioniert ist.
In D ist es eigentlich genauso, nur scheint es noch keinem aufgefallen zu sein.
Wenn ich an der Propanabfüllanlage tanke und an der Kasse "Brenngas" sage, ist der Preis günstiger, als der, der an der Säule steht. Es sind Peanuts, aber eben ein Unterschied.
Widerspricht du dir rein vorsorglich selbst? *DANCE*

Grüße, Alf
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#243

Beitrag von Felisor »

akany hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 13:10
Jetzt lauf hier nicht verbal im Kreis, sondern belege bitte Deine Aussagen:

Also, bitte Butter bei die Fische...
Weiste was, das wird mir hier zu doof.

1) bin ich kein Rechtsanwalt, ich kann dir also keine juristisch verbindliche Aussage dazu geben, so wie du es von mir verlangst.
2) hat sich das eh bald erledigt, weil die steuerliche Vergünstigung ohnehin bald weg fällt. Dann ist das so, als würdest du in deinen alten Ölofen Diesel schütten...
3) Dürft ihr euch gerne weiter mit Gasverein, TÜV und Tankstellen rumärgern, was jetzt wie als Fahrzeugtank eingetragen und befüllt werden darf. Du bist dir ja so sicher, dass das alles legal ist, dass dir im Zweifelsfall auch ein Streit vor Gericht, um endlich mal Klarheit zu schaffen, sicher leicht fallen wird.
4) Hoffe ich, dass ich nicht irgendwann eine, mit der ganzen Gaspanscherei versaute und verölte, Flasche getauscht bekomme und mir dann meine ganze Anlage zusaue.

In diesem Sinne: I am out.
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akany
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#244

Beitrag von akany »

Felisor hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 10:30
...

Ok, du hast recht, ich hab meine Ruhe... Ich hol mir meine Tauschflaschen eh nur vom Gasfachmann...
Felisor hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 13:59
...
Weiste was, das wird mir hier zu doof.
...

In diesem Sinne: I am out.

:roll:

Ich hatte schon klar geschrieben, dass sich hier nicht gegen Dich schreibe, oder?
Und ich hatte auch klar geschrieben, dass ICH von einem Gastank schreibe und nicht davon, was Einige hier gerne dafür gehalten hätten?!


Insofern hast Du eine seltsame Art der Argumentation. Du haust da irgendwelche Sprüche raus über das, WAS DU GLAUBST WAS RICHTIG WÄRE und verweigerst jegliche Quellenangabe oder sonstige sachliche Aussage/Diskussion. Aber behauptest, Du seist im Recht.

Was die Flaschenpanscherei angeht, die hier rumgeistert, hast du auch recht! Jemand der mit einer Flasche (!) an die Tanke fährt und hier noch rumkaspert was für ein tolles Kerlchen er doch ist, dass er das hinbekommt, ist unverantwortlich und ich denke mal, jeder halbwegs seriöse Gasnutzer gibt dir Recht!

Aber meine Nachfrage bezieht sich auf Deine Aussage, dass in TANKS nicht gefüllt werden darf. TANKS, nicht Flaschen. Ich habe einen 85L Brennstofftank im Auto!
Also, bitte, entweder sprechen wir hier grandios aneinander vorbei oder Du solltest Deine Aussage zu Tanks revidieren, denn sie ist schlicht und einfach falsch!


Also würde ich schon gerne die Diskussion sachlich führen und sachlich beenden, ohne Schmollen?!
Grüsse, Andreas
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#245

Beitrag von fernweh007 »

So eine Diskussion mit diesen Inhalten ist wohl nur in Deutschland möglich :-$ :-$

Der Rest der Welt benutzt, tankt, tauscht, füllt angebundene, angeschraubte oder freistehende Flaschen einfach

Von den derzeit gefühlt 1-3 Milliarden genutzten Gasflaschen in der Welt fliegen relativ wenige in der Atmosphäre herum *BYE* *BYE* *BYE*

LG
Dietmar
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ivalo
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#246

Beitrag von ivalo »

Guten Tag

Seit 2005 haben wir in A, CH, D, DK, E, F, N und PL Gas getankt. Noch nie wurde das Tanken verweigert.
Getankt wird am Anschluss für Aussenbetankung mit Gasfilter. Noch nie hatten wir Verunreinigungen.

Der 2005 in der Garage eingebaute 110 Liter Tank wurde nach 10 Jahren durch 2 Gastankflaschen im Gasfach ersetzt.
Wir tanken viel im Ausland und zwar bei grossen Anbietern mit hohem Umsatz. Der Preis interessiert dabei nicht an erster Stelle.

Bei der periodischen Überprüfung beim Strassenverkehrsamt sind keine Flaschen drin.
Es steht nirgendwo geschrieben, wonach ein ReiMo mit Gasflaschen vorzuführen ist.
Der in der Garage eingebaute Gastank hat während 10 Jahren niemanden vom Strassenverkehrsamt interessiert.

Weil die Anzahl der unbehelligt jeden Tag Tankenden deutlich grösser sein dürfte, wäre es interessant von denjenigen zu erfahren, welche abgewiesen wurden.
Die Anzahl dürfte sich in Grenzen halten und die nächste Tankstelle ist schnell gefunden.

Gruss Urs
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biauwe
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#247

Beitrag von biauwe »

In Italien bei AGIP auf der Autobahn wurden wir gleich weiter gewunken, kein LPG!
Gruß Uwe
Aktuelle Reise: https://www.ski-web24.de/gletscher/Pitztal/frame.htm
Eura Mobil Terrestra 710 HB, Solarkraftwerk 850 Wp, 442Ah LiFeYPO4 Akku, https://www.unki2010.de , fast völlig autark
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#248

Beitrag von <Anon1> »

Die beiden 14 kg (33,3 l brutto) fest eingebauten stehenden Gastanks/Gasflaschen sind als solche vom TÜV ohne Probleme abgenommen, mit der Auflage unverzüglich *JOKINGLY* beim Straßenverkehrsamt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorzunehmen.

Eine Außenbetankung ließ sich nicht realisieren, von den beiden verbliebenden Alternativen habe ich mich nach Beratung für eine Befüllung direkt an den Flaschen entschieden, stabil und in Deutschland und Ländern mit gleichen Füllpistolen ohne Adapter zu befüllen. Mit der Arbeit der Freizeitecke Weber bin ich sehr zufrieden.

IMG_20210202_142831.jpg
IMG_20210202_160646.jpg

Eine ausführliche Beschreibung mit Bildern ist nächste Woche auf meiner Homepage zu sehen, Link folgt.
Felisor
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#249

Beitrag von Felisor »

akany hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 14:53
Also würde ich schon gerne die Diskussion sachlich führen und sachlich beenden, ohne Schmollen?!
Mist, doch wieder erwischt... ich wollte ja eigentlich nicht... aber gut, noch eine letzte Stellungnahme.

1. Hast du Texte zitiert, in denen auf die Frage zur steuerlichen Begünstigung Bezug genommen wurde. Diese Frage hab ich dann mit einem Link zum einen Artikel des ADAC belegt, in dem auf eben diese Subvention eingegangen wird. Dann kommst du um die Ecke und fragst, wo denn da steht, dass Womotanks verboten sind... Und ich soll mir dann nicht verarscht vorkommen?

2. Bin ich in den ganzen Paragraphen nicht so bewandert, dass ich dir entsprechende Stellen aus den ganzen Verordnungen, Zulassungsbedingungen und Gesetzen auf die Schnelle raussuchen kann. Dann würde ich damit nämlich mein Geld verdienen. Ich hab auch keine Lust, da jetzt stunden- und tagelang einzulesen, so lange ich nicht selber einen Gastank haben will. Ich weiß mit meiner Zeit besseres anzufangen. Aber nicht umsonst wird es wohl Probleme beim TÜV und beim Gasverein geben, wenn ein FAHRZEUGtank abgenommen werden soll, der gar nichts mit FAHREN zu tun hat, sondern nur mit dem Transport. Die kriegen ja auch kein Geld, wenn sie den Kram nicht eintragen. Und es wird sicher irgendwo auch eine Begründung dafür geben, wenn Tankstellen nur Fahrzeugtanks befüllen wollen, die zum Fahrbetrieb nötig sind. Letztendlich wäre ja jeder verkaufte Liter Gas für die auch ein Geschäft, bei dem man Gewinn macht. Warum sollten die also rein aus Prinzip darauf verzichten und sagen, nö, dir verkauf ich kein Gas, dein Auto gefällt mir nicht? Warum sollte sich also der TÜV, die Gasprüfer, die Tankstellen alle so ein Geschäft entgehen lassen, wenn es rechtlich einwandfrei klar wäre, dass ein reiner Brenngastank als Fahrzeugtank eingetragen werden kann? Oder meinst du, die sind alle nur neidisch auf uns Wohnmobilisten und wollen uns aus reiner Boshaftigkeit nix verkaufen? Wenn es alles rechtlich so klar wäre, warum klagt man dann nicht einfach auf Eintragung des Tanks in die Papiere, anstatt so lange rumzufragen und quer durch die Republik zu fahren, bis man irgendjemand findet, der seinen Segen dazu gibt? Also wird es wohl irgendwo entsprechende Bestimmungen geben, die eine Zulassung eines reinen Brenngastanks als Fahrzeugtank nicht ermöglichen.

3. Zweckgebunden steuerlich begünstigte Dinge zweckfremd zu nutzen ist Steuerbetrug. Egal, ob ich Salatöl in den Dieseltank schütte (ist mit 7% Mwst. als Lebensmittel begünstigt, beim Einfüllen in den Tank würde darauf dann auch noch die Energiesteuer fällig), das Auto von meinem gehbehinderten Vater für mich nutze oder den Firmenwagen auch privat nutze (ohne das bei der Steuer anzugeben).


Übrigens, die Energiesteuer auf Heizgas beträgt ca. 19ct/Kg,
(13,90 Euro pro Mwh, macht rd. 0,014 Euro / Kwh, bei einem Energiegehalt von 14 kwh / kg macht das 0,19 Euro / Kg)

"Im Jahr 2019 wird der Liter LPG noch mit 9,74 Cent Steuer belegt, im Folgejahr mit 12,21 Cent. 2021 werden es 17,15 Cent sein und 2022 schließlich 19,65 Cent. Ab 2023 werden 22,09 Cent pro Liter fällig."
(https://www.mobile.de/magazin/artikel/a ... igung-9482)

Und in der ECE 67, auf die sich die Gastankeinbauer berufen, ist klar von "Fahrzeugen der Klassen M und N, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden" die Rede. Wenn also der fest eingebaut Tank nicht für das Antriebssystem genutzt wird, ist fraglich, ob er überhaupt zulassungsfähig ist, da sich die UN-Norm nur auf Antriebssysteme beschränkt.
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akany
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#250

Beitrag von akany »

Felisor hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 16:28
...
Mist, doch wieder erwischt... ...

Vielen Dank für all den Text und dafür, dass Du versuchst Dich mit der Materie auseinanderzusetzen.
Aber das von Dir Geschriebene stellt nur Deine Meinung dar und Deine Links haben definitiv nichts mit den zwei hier diskutierten Fragen zu tun.

Nochmal: irgendwelche Flaschen als Tanks titulieren und Gas rumschaufeln sind wir uns sicher einig, das ist gefährliches Gepansche. Genauso wie Flaschen festzuzurren und sie dann als "Festtanks" zu titulieren. Lächerliche Rechthaberei.
Und der ganze Aufbau unserer Diskussion fusst nur darauf, auf das Tanken an der Tanke in einen Festtank. Deine Interpretationen zwischendurch und meine Antworten darauf haben nichts an dem Hauptthema geändert...

Mein Reisemobil (und Tausende Andere) wurde z.B. neu mit einem 85L Festtank für die Wohn-Verbraucher ausgestattet ausgeliefert! Da haben dann KFZ Zulassungsamt, TÜV, Gasprüforganisationen und Zoll geschlafen?
Was für die Fa Wynen z.B. täglich Brot ist, ist nach Deiner Meinung (!) kriminell?

Denn es ist immer nur Deine Meinung. Deine sehr begrenzte und selektive Interpretation aus Texten. Du führst eine ECE67 an. Gut erst Mal. Aber, genauso kannst Du anführen, dass in einer Siedlung XY die Hausdächer mit roten Ziegeln gedeckt sein müssen... und daraus in Deiner Logik schlussfolgern, dass rote Ziegel sonstwo nicht zulässig seien. Die Logik wäre die Gleiche!
Und Dein Link über irgendwelche Steuerbegünstigungen in Mobile hat nirgendwo stehen, dass ich damit keinen Kaffee kochen darf.
Merkst Du was? Du schlussfolgerst falsch.

Es gibt definitiv keinen Text, der Wohn- oder Reisemobilen verbietet, GPL (in einen dafür vorgesehenen und fest installierten Tank) zu tanken und damit zu heizen oder zu kochen!

Zeige mir den Text, denn Du prangerst hier an. Du stellst mich als Steuersünder dar. Du behauptest, eine Tankstelle sei nicht da für Gas zu tanken in einen Wohnmobiltank zum Heizen.

Zeige mit den Text und bitte, mach es nicht auf die Calimero Tour. Einfach nur sachlich den Text, auf den Du Dich mit Deinen Behauptungen berufen willst.
Grüsse, Andreas
womocamper
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#251

Beitrag von womocamper »

akany hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 16:58
Felisor hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 16:28
...
Mist, doch wieder erwischt... ...
Nochmal: irgendwelche Flaschen als Tanks titulieren und Gas rumschaufeln sind wir uns sicher einig, das ist gefährliches Gepansche. Genauso wie Flaschen festzuzurren und sie dann als "Festtanks" zu titulieren. Lächerliche Rechthaberei.
Na ja,für Dich ist es gefährlich *DANCE*

Was meine Tankflasche betrifft, die ist,wenn sie im Gaskasten steht, keine Tankflasche,auch kein Gastank, nur eine normale 11 kg Gasflasche.
Genauso wie die graue Tauschflasche die daneben steht.
Sie hat nämlich auch eine Genhmigung als 11 kg Gasflasche.

Tankflasche ist sie nur während ich sie betanke *THUMBS UP*

Bist Du zufällig einer vom Gasverein :roll:
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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akany
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#252

Beitrag von akany »

womocamper hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 17:18
...

Bist Du zufällig einer vom Gasverein :roll:

Nein *ROFL* dazu trinke ich zu wenig
Grüsse, Andreas
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#253

Beitrag von Alfred »

MobilLoewe hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 16:23
Die beiden 14 kg (33,3 l brutto) fest eingebauten stehenden Gastanks/Gasflaschen sind als solche vom TÜV ohne Probleme abgenommen, mit der Auflage unverzüglich *JOKINGLY* beim Straßenverkehrsamt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorzunehmen.

Eine Außenbetankung ließ sich nicht realisieren, von den beiden verbliebenden Alternativen habe ich mich nach Beratung für eine Befüllung direkt an den Flaschen entschieden, stabil und in Deutschland und Ländern mit gleichen Füllpistolen ohne Adapter zu befüllen. Mit der Arbeit der Freizeitecke Weber bin ich sehr zufrieden.


Bild

Eine ausführliche Beschreibung mit Bildern ist nächste Woche auf meiner Homepage zu sehen, Link folgt.
Erst mal Danke für das Zeigen der Anlage aus Böhl-Iggelheim. Schaut alles gut aus, ob feste Ermeto-Rohre besser sind als HD-Schläuche, lassen wir mal offen.

Dazu habe ich eine Frage an die hier versammelte Fachkompetenz:

Laut DVGW muss die Befüllung von Aussen über einen Füllschlauch (Abgen. nach 67 R01) sowie eine Aussenbefüllung genutzt werden. Warum, ist eigentlich jedem mit ein wenig Verständnis klar.

In dem gezeigten Fall wird innerhalb der Fahrzeughülle gefüllt.

Wynen schreibt dazu auf der Homepage: "Alle Gastanks in -stehender Ausführung-, also auch die grüne Ausführung von Wynen Gas, können und dürfen von Privatpersonen, betankt werden. Das Betanken muss von außen erfolgen."

Auch die europaweit gültige DIN EN 1949 i.V. m. der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01Teil II, Abschnitt 17 schreibt vor: "Außenbefüllung" . Zudem vermeidet man Diskussionen, die an manchen Tankstellen aufkommen können, wenn man zum Tanken das Gasfach öffnet.

Wurde das mit dem abnehmenden TÜV Besprochen? Gilt die geöffnete Klappe als Aussenbetankung?

Grüße, Alf

P.S. Bitte keine "ist mir egal, Hauptsache funktioniert / geht mir am Knie vorbei"-Antworten.
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#254

Beitrag von ivalo »

Guten Morgen

Der Gasflaschenraum ist zum Fahrzeugraum abgedichtet und nach unten ins Freie entlüftet.
Bei einer Fehlmanipulation gelangt kein Gas ins Fahrzeuginnere sondern kann ins Freie entweichen.

Nach meinem Empfinden ist der Wortsinn "Aussenbefüllung" erfüllt, weil nichts ins Fahrzeuginnere gelangen kann.
Problematisch hingegen wäre es, einen in der Heckgarage verbauten Tank ohne Anschluss für Aussenbefüllung zu betanken.

Gruss Urs
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#255

Beitrag von Anon7 »

Hallo Alf,
ich weiß nur, das Gastanks, meist am Rahmen befestigt, verrohrt sein müssen. Vllt. ist das bei den bei ML eingebauten Flaschen ebenso, weil diese halt nicht als "Gas-Tankflaschen" sondern als "stehende 28 l Gastanks" bezeichnet wurden und vermutlich als solche das TÜV-Gutachten zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung bekamen. Einfach mit Außenbetankung als Tankflaschen war dem ML ja zu sehr unsicher, ob rechtens oder nicht.

Die Befestigung der Halteplatte im Gaskasten ist aus meiner Sicht spannend. Die Flaschen sind mit dem Blech gestimmt super mit den entsprechend zugfesten Schrauben verbunden, nur, wie sieht es wohl auf der Rückseite der Gaskastenwand aus, massive Stahlverstärkung, verbunden mit dem Rahmen scheint mir eher nicht möglich.
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#256

Beitrag von Alfred »

rundefan hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 10:31
Hallo Alf,
ich weiß nur, das Gastanks, meist am Rahmen befestigt, verrohrt sein müssen. Vllt. ist das bei den bei ML eingebauten Flaschen ebenso, weil diese halt nicht als "Gas-Tankflaschen" sondern als "stehende 28 l Gastanks" bezeichnet wurden und vermutlich als solche das TÜV-Gutachten zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung bekamen. Einfach mit Außenbetankung als Tankflaschen war dem ML ja zu sehr unsicher, ob rechtens oder nicht.

Die Befestigung der Halteplatte im Gaskasten ist aus meiner Sicht spannend. Die Flaschen sind mit dem Blech gestimmt super mit den entsprechend zugfesten Schrauben verbunden, nur, wie sieht es wohl auf der Rückseite der Gaskastenwand aus, massive Stahlverstärkung, verbunden mit dem Rahmen scheint mir eher nicht möglich.
Da sind nur die sehr dünnen Sperrholzplatten.
Bild (Foto ML-T580 4x4 BJ2019)

Links dahinter ist das Klo, in Richtung Fahrzeugmitte ist der Gang. Es schaut aus, als ob nur die Textilbänder durch "nicht ihne Werkszeug zu öffnende" Blechbänder ersetzt wurden. Das wird Kollege SL vielleich noch zeigen?

Grüße, Alf
Arminius
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#257

Beitrag von Arminius »

MobilLoewe hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 16:23
Die beiden 14 kg (33,3 l brutto) fest eingebauten stehenden Gastanks/Gasflaschen sind als solche vom TÜV ohne Probleme abgenommen, mit der Auflage unverzüglich *JOKINGLY* beim Straßenverkehrsamt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorzunehmen.

Eine Außenbetankung ließ sich nicht realisieren, von den beiden verbliebenden Alternativen habe ich mich nach Beratung für eine Befüllung direkt an den Flaschen entschieden, stabil und in Deutschland und Ländern mit gleichen Füllpistolen ohne Adapter zu befüllen. Mit der Arbeit der Freizeitecke Weber bin ich sehr zufrieden.


IMG_20210202_142831.jpg


IMG_20210202_160646.jpg


Eine ausführliche Beschreibung mit Bildern ist nächste Woche auf meiner Homepage zu sehen, Link folgt.
Hallo Bernd, was machst Du wenn Dir in Marokko das Gas ausgeht. Für einen mehrwöchigen Marokko Urlaub wird 2x 14kg mit Sicherheit reichen. Aber bei einer Überwinterung könnte ich mir vorstellen das es knapp werden könnte.
Gruß Martin
fernweh007
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#258

Beitrag von fernweh007 »

DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01Teil II, Abschnitt 17 schreibt vor: "Außenbefüllung" [/quote hat geschrieben:

Da sind sie wieder :mrgreen:

Wenn ich mich zu Gasanlagen in Wohnmobilen informieren will, höre ich bei den zitierten Vorschriften nach der Überschrift auf weiterzulesen
Mein WoMo wird nicht mit Gas angetrieben.

LG
Dietmar
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#259

Beitrag von Felisor »

akany hat geschrieben: Di 2. Feb 2021, 16:58

Vielen Dank für all den Text und dafür, dass Du versuchst Dich mit der Materie auseinanderzusetzen.
Aber das von Dir Geschriebene stellt nur Deine Meinung dar und Deine Links haben definitiv nichts mit den zwei hier diskutierten Fragen zu tun.

Nochmal: irgendwelche Flaschen als Tanks titulieren und Gas rumschaufeln sind wir uns sicher einig, das ist gefährliches Gepansche. Genauso wie Flaschen festzuzurren und sie dann als "Festtanks" zu titulieren. Lächerliche Rechthaberei.
Und der ganze Aufbau unserer Diskussion fusst nur darauf, auf das Tanken an der Tanke in einen Festtank. Deine Interpretationen zwischendurch und meine Antworten darauf haben nichts an dem Hauptthema geändert...

Mein Reisemobil (und Tausende Andere) wurde z.B. neu mit einem 85L Festtank für die Wohn-Verbraucher ausgestattet ausgeliefert! Da haben dann KFZ Zulassungsamt, TÜV, Gasprüforganisationen und Zoll geschlafen?
Was für die Fa Wynen z.B. täglich Brot ist, ist nach Deiner Meinung (!) kriminell?

Denn es ist immer nur Deine Meinung. Deine sehr begrenzte und selektive Interpretation aus Texten. Du führst eine ECE67 an. Gut erst Mal. Aber, genauso kannst Du anführen, dass in einer Siedlung XY die Hausdächer mit roten Ziegeln gedeckt sein müssen... und daraus in Deiner Logik schlussfolgern, dass rote Ziegel sonstwo nicht zulässig seien. Die Logik wäre die Gleiche!
Und Dein Link über irgendwelche Steuerbegünstigungen in Mobile hat nirgendwo stehen, dass ich damit keinen Kaffee kochen darf.
Merkst Du was? Du schlussfolgerst falsch.

Es gibt definitiv keinen Text, der Wohn- oder Reisemobilen verbietet, GPL (in einen dafür vorgesehenen und fest installierten Tank) zu tanken und damit zu heizen oder zu kochen!

Zeige mir den Text, denn Du prangerst hier an. Du stellst mich als Steuersünder dar. Du behauptest, eine Tankstelle sei nicht da für Gas zu tanken in einen Wohnmobiltank zum Heizen.

Zeige mit den Text und bitte, mach es nicht auf die Calimero Tour. Einfach nur sachlich den Text, auf den Du Dich mit Deinen Behauptungen berufen willst.
Also, wir sind uns einig, das Gastanks nach der Norm ECE67 nur in Fahrzeugen mit Gasantrieb verbaut werden dürfen? Ich werde aus deinem komischen Dachziegelvergleich nicht ganz schlau. Ich darf mir das aufs Dach legen, was meine örtliche Bauvorschrift erlaubt. Wenn Sie mir rote Dachziegel vorschreibt, wenn ich ein Satteldach hab, was mach ich dann, wenn ich ein Flachdach hab? Liegt es dann daran, dass Flachdächer in der für mich gültigen Bauvorschrift gar nicht genehmigungsfähig sind? Und was hilft es mir dann, wenn aber woanders Flachdächer genehmigt werden? Und wenn ich mir einfach ein Haus mit Flachdach baue und das mit roten Ziegeln decke, ist es dann automatisch legal, weil keiner was dagegen sagt und ich brav Steuern dafür zahle und ja rote Ziegel drauf sind?

Und wenn Gastanks nach Norm in Autos mit Gasantrieb verbaut werden dürfen, ich aber keinen Gasantrieb habe, frag ich mich, nach welcher Vorschrift du den Tank dann einbaust. Da in Kraftfahrzeugen fest verbaute Teile, wenn sie die Fahrzeugsicherheit beeinflussen, irgend einer Norm entsprechen müssen, würde ich gerne wissen, nach welcher Norm diese dann eingebaut werden. Sie sind ja (sicherheitsrelevanter) Teil des Fahrzeugs und nicht, wie die mobilen Gasflaschen, eine (gefährliche) Fracht (für die es auch feste Normen gibt, extra Gaskasten, Bodenöffnung, etc...), Wie gesagt, ECE67 kann es ja nicht sein, weil die für Fahrzeuge mit Gasantrieb gilt. Die für mobile Gasflaschen kann es ja auch nicht sein, weil mobile Gasflaschen ja wieder an Tankstellen nicht befüllt werden dürfen.

Laut DVGW-Arbeitsblatt G 607 dürfen Flüssiggasanalagen in Fahrzeugen nur dann betrieben werden, wenn sie entweder aus (mobilen) Flaschen oder aus fest eingebauten Treibgastanks betrieben werden, womit wir wieder bei ECE67 wären.
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Alfred
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Re: Gasversorgung. Leihflaschen oder Festeinbau?

#260

Beitrag von Alfred »

Link zur ECE 67

Wenn es für einen bestimmten Bereich keine spezielle Norm gibt, nimmt man die sinngemäß entsprechende Norm.

Insofern passt die ECE67 sehr genau auf den Brenngas-Tank im Wohnmobil, zumindest für den Hochdruck-Teil.

Wer dagegen verstößt, verstößt gegen die "anerkannten Regeln der Technik" .

Grüße, Alf
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