Landkreis Cuxhaven
Freitag, 25.11.2022 , 08:00 Uhr
Streit zwischen Autofahrer und Radfahrer eskaliert in Bülkau
Ein Konflikt zwischen Auto- und Fahrradfahrer auf der L144 bei Bülkau (Kreis Cuxhaven) gipfelte in Handgreiflichkeiten und einem Unfall. Dazu äußert sich jetzt die Staatsanwaltschaft Stade.
Der Belumer Dirk Bungert ist in eine Ausnahmesituation hineingeraten. Es war Dienstag, 31. Mai, als der Rentner und seine Frau am Vormittag gegen 11 Uhr mit dem Auto auf der viel befahrenen Landesstraße 144 von Bülkau in Richtung Bovenmoor unterwegs waren. Rund einen Kilometer vor dem Abzweig nach Bovenmoor habe ein Radfahrer auf einem Rennrad die Straßenmitte in gleicher Richtung befahren und damit den Straßenverkehr behindert, schildert Bungert. Denn parallel zur L144 befindet sich ein gut ausgebauter Radweg. Eine Notwendigkeit, die Straße zu benutzen, habe nicht bestanden, findet Bungert. Er hupte den Radfahrer also an und überholte ihn. Dabei wies er den Radfahrer durch Gesten darauf hin, dass sich ein Fahrradweg parallel zur Straße befand. Nach Aussage des Belumers beantwortete der Radfahrer dies mit beleidigenden Handgesten. Bungert wollte das nicht auf sich beruhen lassen und hielt an, um den Radfahrer anzusprechen.
Mit der Faust ins Gesicht geschlagen
Der habe nach kurzer Zeit an der Fahrerseite angehalten, so Bungert. Als er die Seitenscheibe herunterregelte, um den Mann anzusprechen, habe der sein Bein gegen die Fahrertür gedrückt, ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm die Brille vom Gesicht gerissen. Er sei an der Stirn verletzt worden und habe geblutet, schildert Bungert. Seine Frau habe versucht ihn zu sich hinüberzuziehen.
Der Radfahrer habe sich dann aufs Fahrrad geschwungen und sei davongefahren. Dirk Bungert habe daraufhin versucht, den Radfahrer zu überholen, um ihn zur Rede zu stellen und seine Brille zurückzufordern. Der habe dann Bungerts Brille in Richtung Fahrradweg geworfen. Dann sei er auf die Gegenfahrbahn gewechselt, um den Überholvorgang zu verhindern. Also versuchte Bungert ihn rechts zu überholen, woraufhin der Radfahrer reagierte und ebenfalls nach rechts zog. Dabei kam es zur leichten Kollision. Der Radfahrer touchierte die linke Vorderseite des VW Golf. Bungert unternahm eine Vollbremsung. Das Ehepaar wartete dann auf das Eintreffen der Polizei und suchte unterdessen nach der Brille, die zerstört auf dem Fahrradweg lag. Die Beamten nahmen schließlich den Vorfall auf. Zuvor habe der Radfahrer allerdings noch Beweise für den tatsächlichen Hergang beseitigt und sein Fahrrad beiseite geräumt.
Der Radfahrer stellte die Sachlage völlig anders dar und beschuldigte seinerseits den Belumer, Auslöser des Vorfalls gewesen zu sein. Der Radfahrer erstattete Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, Bungert seinerseits wegen Körperverletzung und anderer Delikte. Laut ärztlichem Befund hatte Bungert eine Platzwunde an der Schläfe sowie eine Wunde am Handgelenk, die er sich bei der Abwehr des Faustschlags zugezogen hatte.
Das sagt die Staatsanwaltschaft Stade
Doch die Staatsanwaltschaft Stade stellte beide Amtsermittlungsverfahren mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein. Solche Delikte seien laut Strafprozessordnung im Wege der Privatklage zu verfolgen. Es sei keine erhebliche Verletzung aufgetreten oder eine schwerwiegende Rechtsgutverletzung vorgekommen. Möglicherweise habe Bungert durch sein Verhalten auch zur Tat beigetragen. Belange der Öffentlichkeit seien hier nicht berührt.
„Das macht mich sauer“, sagt Bungert und ärgert sich, dass ein derartiges Verhalten nicht strafrechtlich sanktioniert werde. Zumal die Staatsanwaltschaft eine nicht bewiesene Behauptung als Begründung für die Verfahrenseinstellung anführe, nämlich dass sein eigenes Verhalten die Tat begünstigt haben könnte. Es sei insgesamt keineswegs befriedigend, dass er sich gegebenenfalls mit der Sache auf dem Privatklageweg auseinandersetzen müsse, um zu seinem Recht zu kommen.
Fazit dieses Vorfalls aus dem Wonnemonat Mai: eine kaputte Brille, deren Ersatz mehr als 1300 Euro kostet, und ein Schaden am Auto, der von der Werkstatt mit rund 1500 Euro beziffert wird. Offen ist nur noch, wer für diesen Schaden aufkommt. (Cuxhavener Nachrichten)