Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#41

Beitrag von Alfred »

Hier die Meldung in Deutsch:

https://trans.info/de/frankreich-neue-p ... gen-211630

Die Frage ist ob es so wie in Deutschland " schwere PKW" Klasse M1 gibt oder ob mit "Lastkraftwagen" vehicles lourdes auch Wohnmobile gemeint sind. Das verstehe ich nicht, meine frankophile Tochter versucht es rauszubekommen.

Ich gehe erst mal davon aus, dass
Klasse N2
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
Klasse N3
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

Gemeint sind.

Um die Zuordnung einer französischen Vorschrift zu einem Gesetz vornehmen zu können, muss zunächst ein Fahrzeug in Frankreich einer jeweiligen Fahrzeugtype zugeordnet werden. Die Fahrzeuge lassen sich wie folgt in die 3 Typen-Gruppen L, M, N unterteilen:

Ein PKW zählt zum Typ M1: Transport von Personen bis 8 Sitzplätze (plus Fahrersitz) Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein Bus zählt zum Typ M2 oder M3: Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 3,5 t bis 5 t entspricht M2. Der Transport von Personen ab 8 Sitzplätzen (plus Fahrersitz), ab 5 t entspricht M3
Ein Nutzfahrzeug zählt zum Typ N1: Transport von Waren, Gesamtgewicht bis 3,5 t
Ein LKW zählt zum Typ N2 oder N3: Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 3,5 t bis 12 t entspricht N2. Der Transport von Waren, Gesamtgewicht ab 12 t entspricht N3
Motoräder, Mofas, Dreiräder und 4-rädrige Leichtfahrzeuge bis 400kg zählen zu den Fahrzeugtypen L1-L7

Alle Fahrzeugtypen finden sich detailliert im Décret 2016-697 vom 27.05.2016, Code de la Route - Article R311-1.

Grüße, Alf
rhino65
Beiträge: 23
Registriert: Mo 14. Dez 2020, 17:03

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#42

Beitrag von rhino65 »

Salut
Sicherlich eine gute Sache für die Sicherheit. Mein Wohnmobil 6.99 Meter lang, aufgelastet auf 3.9 T und ohne toten Winkel müsste nun mit einem solchen Kleber versehen werden. D.h. auch wenn ich auf der Autobahn nun die Geschwindigkeit für über 3.5 T überschreite, zeige ich der staatlichen Rennleitung in ganz Europa, dass mein WoMo aufgelastet ist - will ich das?
Gruss Martin
PS: In Frankreich gibt es immer wieder solche Dinge (z.B. die Umweltplakette die kein Franzose beachtet oder das Mitführen von Alkotests)
Benutzeravatar
Austragler
Beiträge: 4095
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
Wohnort: Zwischen Inn und Salzach

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#43

Beitrag von Austragler »

Also, wenn ich nach Frankreich fahre klebe ich halt so ein Dingens drauf und schon ist Ruhe, oder ?
Ich muß noch den Aufkleber "Promobil Forum-ich bin dabei" abkratzen, jetzt ist es mir dafür aber zu kalt.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
Bild
Benutzeravatar
rumfahrer
Beiträge: 1502
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 14:03
Wohnort: München

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#44

Beitrag von rumfahrer »

Austragler hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 11:12
Die Idee mit diesem Aufkleber ist an sich nicht schlecht.
Aaaaber:
Radfahrer und Fußgänger werden den genau so ignorieren wie sie rote Ampeln und andere Verhaltensmaßregeln nicht beachten.
Franz, obwohl mich die Klebevorschrift nicht betrifft (<3,5t), muss ich hier doch mal solchen Pauschalmeinungen widersprechen. Auf meiner täglichen Radlfahrt in die Arbeit sehe ich bestimmt mehr PKW-Fahrer, die die Regeln missachten als böse Radlrambos. Zuparken von Radwegen, Rechtsabbiegen ohne Rücksicht, bei Dunkelrot noch über den Fußgänger-/Radüberweg, Vorfahrt für Radfahrer gibts nicht, von 1,5m Abstand beim Überholen will ich gar nicht erst anfangen...
Ich glaube nicht dass es viele Radler (und Fußgänger) gibt, die wissentlich und aus Spaß die Knochen hinhalten. Ohne defensive und vorrausschauende Fahrweise beim Radfahren würde ich hier sicher schon lange nicht mehr mitschreiben. Und denkt dran - es gibt auch radfahrende Kinder und Ältere, die komplexe Situationen nicht überblicken bzw. schnell darauf reagieren können.
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
Bild
Was würde es bringen mehr zu wollen?
Hymer Exsis I 564 - 3,5t / 6,75x2,22x2,77m
Benutzeravatar
Austragler
Beiträge: 4095
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 18:11
Wohnort: Zwischen Inn und Salzach

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#45

Beitrag von Austragler »

Du hast ja vollkommen recht.
Ich hätte vor "Radfahrer und Fußgänger" das Wort "manche" setzen müssen.
Gruß aus Oberbayern
Franz
Vormals "Waldbauer"
Bild
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#46

Beitrag von <Anon1> »

rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21
Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#47

Beitrag von Alfred »

MobilLoewe hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:34
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Ja, ist off topic. Da hast du aber was brutal falsch verstanden.
Benutzeravatar
akany
Beiträge: 1125
Registriert: Do 26. Nov 2020, 22:06

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#48

Beitrag von akany »

Der Text ist am 5.1. raus:

https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/ ... 0042865682

...aber die französische Fachpresse kolportiert auch nur. Denn nix Genaues steht noch immer nicht drin. Und so wird angenommen, dass es angewandt werden muss...

https://www.lemondeducampingcar.fr/cour ... rts/189428

https://www.camping-car.com/nos-actus/2 ... bligatoire

https://ffcc.fr/actualite/nos-camping-c ... les-morts/

https://ffcc.fr/actualite/signalisation ... 35-tonnes/



Mal sehen, ob die FFCC (die französische CampingCar Vereinigung) noch was unternimmt: "...La FFCC a saisi Madame la Déléguée à la sécurité routière pour que les campings cars poids lourds soient ajoutés à la liste des véhicules exonérés de l’obligation de porter la signalisation avertissant de la présence d’un angle mort, objet du décret . Les camping-cars sont des véhicules de transports de personnes. Cette nouvelle réglementation les concerne..."

Aber mal klar: wer geht schon hin und sagt was gegen Sicherheitsmassnahmen, und seien sie noch so quer?
Grüsse, Andreas
Benutzeravatar
Schröder
Beiträge: 1194
Registriert: Di 1. Dez 2020, 09:37

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#49

Beitrag von Schröder »

toter winkel.jpg
Gruß
Thomas

Verlierer suchen nach Ausreden....Gewinner nach Lösungen!
Benutzeravatar
Nikolena
Beiträge: 3478
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 13:45
Wohnort: Siegen

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#50

Beitrag von Nikolena »

Alfred hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:37
MobilLoewe hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:34
OT, ADAC: Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren.
Ja, ist off topic. Da hast du aber was brutal falsch verstanden.
Nö. Passt flankierend genau hier rein.
Es grüßt der Wolfgang :-)

Malibu DB 600 Charming GT.....

Camping ist der Zustand, in dem der Mensch seine eigene Verwahrlosung als Erholung empfindet !
Benutzeravatar
Hans 7151
Beiträge: 1641
Registriert: So 29. Nov 2020, 13:47

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#51

Beitrag von Hans 7151 »

rumfahrer hat geschrieben: Fr 8. Jan 2021, 14:21

Gab es nicht eine neue Vorschrift hierzulande, dass >3,5t-Fahrzeuge vor dem Rechtsabbiegen stoppen müssen? Nicht dass ich davon schon mal was gemerkt hätte...

Grüße
Steffen
Davon ist mir nichts bekannt, ich weiß nur was von nicht schneller als 7 Km/h.

Grüße Hans
Benutzeravatar
LT35
Beiträge: 1167
Registriert: Sa 28. Nov 2020, 09:05
Wohnort: Südholstein

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#52

Beitrag von LT35 »

Moin

OT Abbiegen mit Kfz über 3.5t zGM in D:

§ 9 Absatz 6 StVO:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html



Mit freundlichen Grüßen
K.R.
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#53

Beitrag von Alfred »

So ist es richtig:

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Benutzeravatar
Alfred
Beiträge: 3187
Registriert: Di 1. Dez 2020, 10:41
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#54

Beitrag von Alfred »

Der ADAC hat seine Webseite aktualisiert:

https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/

Grüße, Alf
Benutzeravatar
Hans 7151
Beiträge: 1641
Registriert: So 29. Nov 2020, 13:47

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#55

Beitrag von Hans 7151 »

Was ist wenn ich einen Anhänger dran habe,ist das Schild dann auch auf den Anhänger anzubringen? Was ist wenn ich nur auf der Autobahn unterwegs bin?

Grüße Hans
<Anon4>
Beiträge: 122
Registriert: Fr 27. Nov 2020, 10:45
Wohnort: Wuppertal

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#56

Beitrag von <Anon4> »

Nee, der Anhänger braucht kein eigenes Schild und auf Autobahnen ist die "Beschilderung" nicht vorgeschrieben, sondern nur im städtischen Bereich (dem man aber z.B. auf vielen Landstrasse kaum entgehen kann).

Tom
HannesNRW
Beiträge: 108
Registriert: Sa 28. Nov 2020, 13:14

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#57

Beitrag von HannesNRW »

Es gibt von Camperklatsch ein schönes YT Video, wo sie versucht haben diese 3 Schilder gemäß den Vorschriften anzubringen.
Bleibt auch noch die Frage, wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.
MLT-580 3,5t auf MB 416CDI Automatik
Benutzeravatar
Hans 7151
Beiträge: 1641
Registriert: So 29. Nov 2020, 13:47

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#58

Beitrag von Hans 7151 »

HannesNRW hat geschrieben: Di 19. Jan 2021, 15:55
wo bringe ich das hintere Schild an, wenn hinten ein Fahrradträger angebracht ist.
Das wäre ja noch die einfachere Lösung. Man könnte sich ein abnehmbares Schild bauen. Für mich haben die einen Vogel, vermutlich ziehn dann andere Länder mit ihren eigenen Vorstellungen nach, natürlich in der eigenen Landessprache. Sieht man ja bei der Warntafel Italien/Spanien, für einen Laien kaum merklich.

Grüße Hans
Benutzeravatar
AndiEh
Beiträge: 7587
Registriert: Di 24. Nov 2020, 20:19
Wohnort: Erlangen

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#59

Beitrag von AndiEh »

Na ja, ist halt so.

Viel interessanter: An der Vorderfront vom Ducato kann man doch Magnetschilder anbringen. Nur hinten muß man sich etwas anderes einfallen lassen, das dürfte Alu (oder wahlweise GFK) sein.

Sehe ich das richtig?

Gruß
Andi
Bild
Unterwegs mit einem Knaus Sun Ti 700 MEG 2019 4t Jetzt reisen.....nicht später
Wie funktioniert das Forum? Hier entlang für Tipps und Tricks: KLICK
<Anon1>

Re: Kennzeichnungspflicht "toter Winkel" in Frankreich ab 01.01.2021

#60

Beitrag von <Anon1> »

Sehe ich auch so. Gibt es denn Magnetschilder? (die haften auch auf einem Sprinter *JOKINGLY*) Hinten könnte man den Aufkleber einlaminieren und mit doppelseitigen Klebeband befestigen.
Gesperrt

Zurück zu „Frankreich“