Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

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Cybersoft
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Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#1

Beitrag von Cybersoft »

Damit es nicht auf meinem Mist wächst hier die Vorlage:
https://www.ducatoforum.de/forum2018/fo ... n=firstNew
edit: Wusste nicht das es ein geschlossenes Forum ist, daher hier mal das Eingagspost (nicht von mir) aus dem ducatoforum:
Habe zufällig gehört, dass Fahrzeuge größer 3,5t beim Rechtsabbiegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.

Habe im Internet gesucht aber nur wischiwaschi Texte gefunden (nix konkretes und keinen Gesetzestext).

A) Gilt das auch für Wohnmobile (ich denke wohl schon)?

B) gilt das für jede Kreuzung (innerorts), oder gibt es hier Ausnahmen?

C) Was ist Schrittgeschwindigkeit? Ich denke viel schneller als 5km/h läuft kaum einer aber ich habe so ne Zahl von 15km/h als Obergrenze gelesen.

Mein Womo ist davon zwar nicht betroffen aber ich habe noch den alten Führerschein und da kommt man ja schon gelegentlich in die Verlegenheit einen 7,5tonner zu fahren. Hat da einer eine genauere Info zu den Punkten, danke

Krawumm ... Feuer frei
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Cybersoft
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#2

Beitrag von Cybersoft »

Bin gespannt ob und wann Andi den Thread Aufgrund von Pöbelei schließt
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PeterAusErfurt
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#3

Beitrag von PeterAusErfurt »

Hallo,
ich finde es schwierig einen Faden zu eröffnen und mit einem Link auf ein für Nichtmitglieder geschlossenes Forumsthema zu verweisen...

Grüße
Peter
Gruß
PeterAusErfurt

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WuG
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#4

Beitrag von WuG »

Ins Ducforum kommt man nur mit Anmeldung.

Du meinst sicher das mit Schrittgeschwindigkeit beim rechtsabbiegen .... was aber nicht ganz neu ist.

Wird hier werden wie vieles andere.
Jeder bastelt sich seine wohlfeile Sinnhaftigkeit nach egoistischen Gesichtspunkten zusammen und handelt dann hinter dem Lenkrad entsprechend.
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Masure49
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#5

Beitrag von Masure49 »

search.php?keywords=Rechtsabbiegen&term ... bmit=Suche
Wurde hier schon in div. Threads thematisiert, deshalb noch ein Thread zu dem Thema überflüssig wie ein Kropf, auch deshalb, weil nicht jeder User unbedingt in Frankreich unterwegs ist oder sein will.
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WuG
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#6

Beitrag von WuG »

Masure49 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:27
.... weil nicht jeder User unbedingt in Frankreich unterwegs ist oder sein will.
Schrittgeschwindigkeit beim rechtsabbiegen für >3,5 t hat primär nichts mit F zu tun!
Das ist StVO in D.
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Cybersoft
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#7

Beitrag von Cybersoft »

Habe ich übersehen dass es da Thema schon gibt ... Aber offensichtlich wissen noch nicht alle darüber bescheid.

@Andi: kann geschlossen werden ..
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Masure49
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#8

Beitrag von Masure49 »

WuG hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:49
Masure49 hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 17:27
.... weil nicht jeder User unbedingt in Frankreich unterwegs ist oder sein will.
Schrittgeschwindigkeit beim rechtsabbiegen für >3,5 t hat primär nichts mit F zu tun!
Das ist StVO in D.
Stimmt, hast Recht. *THUMBS UP*
Trotzdem finde ich schon wieder einen Thread zum Thema überflüssig.
Aber Andi wird es bestimmt richten, wenn er Zeit hat. ;-)
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Hans 7151
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#9

Beitrag von Hans 7151 »

Ja es ist richtig daß man >3,5t nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen darf. Schrittgeschwindigkeit ist max. 7Km/h.
Nur stellt sich eine Frage, wie soll das geahndet werden? Bei LKW mittels Fahrtschreiber auswerten, aber bei Womos kaum möglich. Blitzer oder Laserpistole, kaum möglich. Wie weit muß denn dann die Schrittgeschwingkeit vor und nach dem Kreuzungschnittpunkt gehalten werden? Gilt das nur bei einer 90°Abbiegung oder auch bei 20°? Und wenn man diese Überschreitet, bei einer Überschreitung von 10 Km/h passiert doch nichts. Dann kommen noch 3 Km/h Toleranzabzug, der Tacho hat auch noch eine Toleranz von + ca. 3 Km/h. Dann sind wir schon bei 23Km/h aufn Tacho.
Einfach vergessen, diese Vorschrift ist mal wieder für die Katz.

Grüße Hans
Maximilian
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#10

Beitrag von Maximilian »

In einem TV Report wurde erst kürzlich über entsprechende Kontrollen berichtet. Lasermessungen wurden aus einem Fahrzeug heraus durchgeführt und danach die in Frage kommenden Fahrzeuge angehalten. Alles was über 15 km/h war wurde mit Bußgeld belegt. Was mich überrascht hat war, dass die Bußen hierfür ganz schön happig waren. Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
Gruss Maximilian
Lagerfeld
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#11

Beitrag von Lagerfeld »

Maximilian hat geschrieben:
. . . Was mich überrascht hat war, dass die Bußen hierfür ganz schön happig waren. Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
Warum überrascht?
So lange wir das Reißverschlussverfahren auf der Autobahn nicht hinbekommen, sehe ich keine Chance für den Weltfrieden.
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walter7149
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#12

Beitrag von walter7149 »

Maximilian hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 20:39
Oft sogar mit Punkt in Flensburg.
Gibt es nur für Berufskraftfahrer.

Hab den Bericht auch gesehen und kannte diese Bestimmmung in der deutschen STVO.
Bild

Einmal selbst sehen, erleben und ausprobieren, ist mehr als 100 Neuigkeiten hören oder lesen.
Grüße von Walter aus Selbu
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Hans 7151
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#13

Beitrag von Hans 7151 »

Maximilian hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 20:39
Alles was über 15 km/h war wurde mit Bußgeld belegt

Ab einer Überschreitung von mehr als 15Km/h gibt es Bußgeld, also kommen die erlaubten 7 Km/h und die Meßtoleranz von 3Km/h noch drauf. So kenne ich es aus dem Bußgeldkatalog.
Gilt das auch beim rechten grünen Grünpfeil?

Grüße Hans
Anon16
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#14

Beitrag von Anon16 »

war das nicht im Bezug ,wenn rechts ein Radweg verläuft und sich ein Fahrradfahrer darauf befindet?
gruss Armin
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Alpa
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#15

Beitrag von Alpa »

Oha :-O

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist
(Par 9 Abs.6 StVO)

Ich bin schon immer für befristete Fahrerlaubnisse gewesen ;-)
Youm sa’id
Jörg

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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#16

Beitrag von AndiEh »

Wesermann hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 08:43
war das nicht im Bezug ,wenn rechts ein Radweg verläuft und sich ein Fahrradfahrer darauf befindet?
gruss Armin
KLICK

StVO
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
...
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.


Bußgeld:
https://www.bussgeldkatalog.org/wenden- ... -abbiegen/

"Sie biegen inner­orts mit einem Kfz über 3,5 t zGG rechts ab, ohne Schritt­geschwin­digkeit einzu­halten, obwohl mit Fahrrad- oder Fuß­gänger­verkehr zu rechnen ist" 70 Euro 1 Punkt

Gruß
Andi
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Doraemon
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#17

Beitrag von Doraemon »

AndiEh hat geschrieben: Fr 7. Jul 2023, 08:57
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Wobei ich mich Frage, warum das nur für über 3,5t gilt, ich mach das generell ob PkW oder Womo, aber Gesetze sind halt manchmal nicht unbedingt logisch.
Saludos Christian

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raidy
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#18

Beitrag von raidy »

Ich lenke beim Rechtsabbiegen das Lenkrad nach rechts und habe eine Schrittgeschwindigkeit von 0km/h, da ich ja auf dem Fahrersitz sitze und nicht schreite. :Ironie:
.
.
.
Meiner persönlichen Meinung nach ein wenig Ertragreiches Thema.
Gruß Georg
Meine Beiträge enthalten Grammatik- und Rechtschreibfehler. Also nicht lesen wenn du damit Probleme hast.
Bitte verzeiht dass ich nicht gendere, ich finde es falsch und will es deshalb nicht tun.
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#19

Beitrag von Agent_no6 »

Man kann auch aus jeder Vorschrift ein Fass aufmachen, ich biege so schnell oder langsam ab, wie der Verkehr es erlaubt. Wenn sich Fußgänger, Radfahrer neben mir befinden, dann dementsprechend langsam oder ich halte gar an.
Wenn keine Sau weit und breit ist, ziehe ich mit VMax um die Ecke, Vmax ist die Geschwindigkeit die die Ecke und das Mobil entspannt verträgt.
Viele Grüße
Dietmar
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Re: Mal wieder was für die Stimmung im Forum; rechtsabbiegen > 3.5to

#20

Beitrag von Elgeba »

Ich bin tausende Male mit Großfahrzeugen 12 oder 18 Meter um irgendwelche Ecken gefahren,ich passe auf,dass neben mir kein Radfahrer oder Fußgänger ist und fertig.Bei den modernen Bussen ist auch eine Kamera mit optischer und akustischer Warnung an Bord,erleichtert das Abbiegen noch zusätzlich,ist aber verzichtbar,ebenso wie diese unsinnige Vorschrift,Bürokratie auf die Spitze getrieben.


Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
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