Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

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Austragler
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#61

Beitrag von Austragler »

Ergänzung zu meinem Beitrag #53, nur mal so :

Ich habe in meinem Leben ziemlich viele Führerscheine erworben, nacheinander, um Fahrzeuge bewegen zu dürfen die ich bewegen wollte.
Angefangen hat es 1962, FS Klasse 4 , für Traktor und Moped, Traktorfahren musste ich, Moped wollte ich.
1964, Klasse 3 fürs Auto
1966 Klasse C bei der Bundeswehr für LKW´s, 1968 habe ich den umschreiben lassen auf den zivilen Klasse 2 Führerschein. Gebraucht habe ich den kaum, aber man hat ihn halt.
1969 wollte ich Segelfliegen, also habe ich entsprechenden Unterricht genommen, später Erweiterung auf Motorsegler, dazu war nur etwas Theorie nötig und 5 Starts und Landungen unter Aufsicht eines Fluglehrers. Hat eine Viertelstunde gedauert, Starten, eine Platzrunde drehen, aufsetzen, Vollgas geben und wieder durchstarten. Der Fluglehrer hat genickt und einen Zettel unterschrieben.
Eines schönen Herbsttages wollte ich zusammen mit einem erfahrenen Kollegen ein wenig in die Alpen fliegen, der Start mißlang, wegen des einfach krankhaften Motors des Fournier RF5, wir flogen unfreiwillig in einen Kartoffelacker, der Motorsegler war beschädigt und in mir reifte blitzartig die Erkenntnis dass der Schöpfer dem Menschen hätte Flügel wachsen lassen wenn er es für nötig befunden hätte dass der Mensch fliegt. Ich habe die Fliegerei beendet nachdem das Flugzeug repariert war, was in Vereins-Eigenleistung geschah.
Mit 39 Jahren habe ich mein erstes Motorrad gekauft. Als suchte ich die Fahrschule auf und meldete mich zum entsprechenden Unterricht an.
Als ich 44 Jahre alt war wollte ich Motorbootfahren, mit mehr als 6 PS hintendran.
Was macht man ? Man meldet sich in einer "Yachtschule an", zahlt ein paar hundert Mark und büffelt unter Anleitung eines permanent fürchterlich schlecht gelaunten Lehrers. Und damit man auf möglichst vielen Gewässern fahren darf erwirbt man zwei Führerscheine, einen für Binnengewässer und einen für die See. Man darf dann Kleinfahrzeuge auf dem Wasser steuern, als Kleinfahrzeuge gelten Schiffe bis maximal 20 Metern Länge.
Die Sportbootführerscheine erforderten die weitaus meiste Büffelei. Man darf auch nicht mit jedem Führerschein überall fahren. Auf dem Bodensee z.B. genügt der normale Bootsführerschein für Binnengewässer nicht, man bekommt jedoch -gegen Gebühr, versteht sich- eine Ausnahmebescheinigung damit man befristet da rumschippern dürfte. Ausserdem darf man den Bodensee nur mit extra zertifizierten Booten befahren.

Man sieht, ich habe reichlich Erfahrung mit dem Erwerb von Führerscheinen darum kann ich die Diskussion nicht verstehen.

Wenn ich ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen fahren will dann mache ich doch einfach den entsprechenden Führeschein, herrgottnochmal..... *BYE*
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Alpa
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#62

Beitrag von Alpa »

Kumopen hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 13:38
Und wie bedeutend und mächtig ist dieser Verband "Reisemobil Union"?
Wie viele Jahre soll da denn ein Anwärter auf ein Mobil > 3,5 t warten?
Das ist doch alles Schnee von gestern. Im Frühjahr 2021 hat die EU Kommission der europäischen Öffentlichkeit den Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie vorgestellt und - das war bis dahin neu - die Öffentlichkeit gebeten, ihre Meinung dazu abzugeben. Jeder konnte sich beteiligen und schriftlich auf den Seiten der EU-Kommission seine Meinung oder konstruktiven Änderungsvorschläge abgeben, egal ob Partei, Verband, Verein, einzelner Bürger oder, oder, oder. Man musste dafür noch nicht mal EU-Bürger sein.

Interessiert hat der Entwurf so gut wie niemanden. Es gingen gerade mal 2600 Rückmeldungen ein. Davon kamen 1.300 aus Deutschland und etwas über 500 aus Frankreich. Die restliche EU hatte überhaupt kein nennenswertes Interesse.
Einreden von Wirtschaftsverbänden oder Verbraucherverbänden gab es sagenhafte 36.

Wenn sich jetzt die RU und ProMobil melden und eine Initiative starten, ist das scheinheilig oder einfach nur Promotion. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Wir werden wohl auf die 5. EU-Führerscheinrichtlinie warten müssen, bis das Thema vielleicht noch einmal aufgegriffen wird. Eine Notwendigkeit kann ich allerdings genauso wie die offensichtlich überwältigende Mehrheit in der EU auch nicht erkennen.
Wer über 3,5t fahren will, kann das schon immer tun. Er muss halt die FE C1 dafür erwerben. Wo ist das Problem?
Youm sa’id
Jörg

Unterwegs mit Dethleffs Alpa A6820-2 auf Ducato 3.0 Comfortmatic
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Luppo
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#63

Beitrag von Luppo »

Austragler hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 14:06

Wenn ich ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 Tonnen fahren will dann mache ich doch einfach den entsprechenden Führeschein, herrgottnochmal..... *BYE*
Ich weiß gar nicht, wo wars nochmal, wo jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fahren wollte?
Die letzten Seiten habe ich nichts davon entdeckt.
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Doraemon
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#64

Beitrag von Doraemon »

Austragler hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 11:28
Ich setze nur voraus dass jeder selber wissen sollte welche Fahrzeuge er mit seiner Fahrerlaubnis im Straßenverkehr bewegen darf und welche nicht.
Wenn du alles gelesen hättest würdest du eventuell das nicht schreiben, es ging darum wenn man mit einem <3,5t Wohnmobil überladen unterwegs ist, ob das dann ein fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist oder nur eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung und nicht welchen Führerschein ich brauche bei bei >3,5t.
Saludos Christian

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Austragler
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#65

Beitrag von Austragler »

Erbsenzähler.....
Unterm Strich läuft es alles auf´s selbe hinaus, ihr könnt das verdrehen wie es euch gefällt.
Es kann jeder mit dem B-Führerschein einen 40-Tonner fahren, wenn er dabei erwischt wird hat er ein Problem. Und wenn er mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen erwischt wird hat er das selbe Problem.
Wie dieses Vergehen geahndet wird ist ein anderes Thema.
Gruß aus Oberbayern
Franz
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Elgeba
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#66

Beitrag von Elgeba »

Ich habe mit den Jahren alle FS erworben,die es gibt,incl.BW,ich darf also alles fahren,was Räder oder Ketten hat,dazu noch den "Sturmbootschein",ich habe da oft viel Spaß gehabt und kann jedem nur empfehlen,erforderliche FS zu erwerben.Die Kosten sind nachrangig,wenn man bedenkt,was ein Wohnmobil kostet.

Gruß Arno
Und ist der Berg auch noch so steil,bisserl was geht alleweil.Bekennender SP und Wackenverweigerer
womocamper
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#67

Beitrag von womocamper »

Doraemon hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 15:31
... es ging darum wenn man mit einem <3,5t Wohnmobil überladen unterwegs ist, ob das dann ein fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist oder nur eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung
Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Entscheident ist was in der Zulassung als zulässiges Gesamtgewicht eingetragen ist.
Gruss Dieter
Ich fahre einen Sunlight T67 ,160PS aut.Getriebe
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Doraemon
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#68

Beitrag von Doraemon »

Austragler hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 16:28
Erbsenzähler.....
Unterm Strich läuft es alles auf´s selbe hinaus, ihr könnt das verdrehen wie es euch gefällt.
Was hat das denn mit Erbsenzählen zu tun, es ging nur darum einen rechtlichen Sachverhalt richtig darzustellen, ich glaube nicht das jemand mit einem B Führerschein >3,5t fahren wird.
Saludos Christian

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Doraemon
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#69

Beitrag von Doraemon »

womocamper hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 17:48
Doraemon hat geschrieben: Di 11. Jul 2023, 15:31
... es ging darum wenn man mit einem <3,5t Wohnmobil überladen unterwegs ist, ob das dann ein fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist oder nur eine Ordnungswidrigkeit wegen Überladung
Es ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Entscheident ist was in der Zulassung als zulässiges Gesamtgewicht eingetragen ist.
Ja das ist mir schon klar, habe ich weiter oben schon mal geschrieben, habe ich hier nur nochmal wiederholt was das Thema etwas aus dem Ruder läuft.
Saludos Christian

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hilgoli
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#70

Beitrag von hilgoli »

Die Hemmschwelle den C1 FS zu machen liegt sicher in der Erwartung einen vollwertigen LKW Führerschein machen zu müssen mit horrendem Aufwand und Kosten.
DIe meisten kenne einfach den Unterschied zwischen dem großen LKW FS Klasse C und dem „ kleinen C1 „ bis 7,49 to einfach nicht.
Den C1 kann man in in einer Ferien Fahrschule innerhalb einer Woche Urlaub mit Ausbildung und Prüfung machen . Im WWW gibt es reichlich Angebote dazu
Die Kosten sind im Verhältnis zum WoMo auch sehr überschaubar .

These 2. Einige haben Sorge vor dem Sehtest und einem ggf folgenden Eintrag dass eine Sehhilfe getragen werden muss ( inkl Ersatzbrille)
Lagerfeld
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Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#71

Beitrag von Lagerfeld »

DerTobi1978 hat geschrieben:
. . . Naja, dass immer wieder zu den Sommerreisezeiten gezielte WoMo/WoWa Kontrollen rund um BAB stattfinden, ist ja nun kein Geheimnis . . .
Kein Geheimnis? Mag sein - ich jedenfalls bin in 29 Ja. WoMo-Fahren mit > 3,5 to noch nie gewogen worden . . .

Nun ja, ich verkehre aber auch viel in Ländern, in denen man nicht mal diese Materie kennt:

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So lange wir das Reißverschlussverfahren auf der Autobahn nicht hinbekommen, sehe ich keine Chance für den Weltfrieden.
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hwhenke
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Re: Jetzt neu kaufen mit 4,25 t zulässigem Gesamtgewicht trotz B Führerschein

#72

Beitrag von hwhenke »

Hallo,
den allerersten Beitrag lesen. Dann wird vieles klar. Und das Thema hat keine Luft zum spekulieren mehr.
LG Horst
Meine Enkel sind goldiger als Deine 8-) Fahrzeug; MLT580 MB419 4X4
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