Ich hätte da noch eine rumliegen
![Kiss :-{}](./images/smilies/kiss.gif)
Das ist leider nicht korrekt. Sie kann drin bleiben. Dann allerdings gilt das hier:
Hast Du ein LKW Horn mit Kompressor?
das erreicht jede normale Hupe. Viele sogar etwas mehr, weil sie regelmäßig hinter anderen Anbauteilen "versteckt" sind und an Schallleistung verlieren. Dann sollten sie auf jeden Fall in der EU zugelassen sein und ein E-Prüfzeichen tragen, wenn man Ärger mit TüV und Co. vermeiden will.
Alpa hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 17:24Kannst du machen, Gordon, solange das hier passt:
Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. (§ 55 Abs. 2 StVZO)
Mit Ausnahme von Einsatzhörnern (Polizei, Feuerwehr etc) sind Hupen und Hörner nicht bauartgenehmigungspflichtig (§ 22a StVZO), tragen aber häufig trotzdem eine E-Prüfzeichen, sind also in der EU im Straßenverkehr zugelassen.
Ok überedet
Gruß Andi
Das ist leider nicht korrekt. Sie kann drin bleiben. Dann allerdings gilt das hier:
Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. (§ 55 Abs. 1 StVZO)
Cooles TeilAcki hat geschrieben: ↑Fr 18. Aug 2023, 19:23
Ich nehme an, dass Du das Horn so diskret angebracht hast, dass der Prüfer vom TÜV es nicht sehen kann.
Ich leider schon 100 mal, wenn beim Umdrehen der Sitze und nach hinten neigen diese aus Versehen gegen die Hupe drücken.
Oder mit einem großen Kuhhorn das "muhhh" statt tütüt macht.